Posts für Suchanfrage Dritter Weg werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen
Posts für Suchanfrage Dritter Weg werden nach Relevanz sortiert angezeigt. Nach Datum sortieren Alle Posts anzeigen

Montag, 12. Juni 2017

Diakonie Hessen: Beschäftigte bekräftigen Widerstand gegen die Fortsetzung des „Dritten Weg“

Beschäftigte bekräftigen Widerstand gegen die Fortsetzung des „Dritten Weg“ in der Diakonie Hessen

In einer Presserklärung vom 7. Juni 2017 des Gesamtausschusses der MAVen im Bereich Hessen und Nassau (GAMAV HN) Diakonie Hessen

wird festgestellt: 

1487 Unterschriften von Beschäftigten der Diakonie Hessen (DH) unterstützen
die aktuellen Resolutionen der Gesamtmitarbeitervertretung (G-MAV) der DH und des
Gesamtausschusses der MAVen in Hessen und Nassau (GAMAV HN) gegen die Fortsetzung
des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht.

891 Mitarbeitende und 596 Mitarbeitervertreter haben sich in der Zeit vom 21.03.- 02.06.2017 namentlich
gegen die Arbeitsrechtssetzung in sog. * Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgesprochen und fordern stattdessen tarifvertragliche Regelungen mit den zuständigen Gewerkschaften.

Die entsprechenden Erklärungen wurden an der Vorstand der Diakonie Hessen weiter geleitet. 


Mittwoch, 21. März 2018

Warnstreiks im öffentlichen Dienst - Warten auf die nächste Verhandlungsrunde bei der Caritas

Während Ver.di in der aktuellen Tarifrunde nach der ergebnislosen 2. Verhandlungsrunde am 12. und 13. März in Potsdam mit Warnstreiks in mehreren Bundesländern den Druck auf die Arbeitgeber verstärkt:
...haben inzwischen auch beiden Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas über das Ergebnis ihrer Verhandlungen am 15. März in Bad Hersfeld berichtet. Über das Info der Mitarbeiterseite hatten wir bereits am vergangenen Freitag informiert. Gestern hat nun die Dienstgeberseite mit ihrem Dienstgeberbrief nachgezogen.

Erwartungsgemäß "bewerten die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission die Forderungen der Mitarbeiterseite für die Tarifrunde 2018/2019 jedoch als wenig zukunftsorientiert...."

Noch vor der "2. Verhandlungsrunde" am 14. Juni 2018 wird für den 8. Mai 2018 ein Seminar für Dienstgeber mit dem Titel „Streik in kirchlichen Einrichtungen – Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten für Dienstgeber“ annonciert. (vgl. Dienstgeberbrief 1/2018, Seite 9)

Donnerstag, 25. März 2021

Wahlaufruf für die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas

hat die Mitarbeiterseite der AK Caritas auf Ihrer homepage veröffentlicht
Wahl der Mitarbeitervertreter in die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die Amtsperiode 2022 bis 2025 mit Beteiligungsmöglichkeit von Gewerkschaften

Bis zum 30. Oktober 2021 ist die Wahl der neuen Mitglieder der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes für die am 1. Januar 2022 beginnende Amtsperiode durchzuführen.
...
Der Wahlvorstand versendet spätestens sechs Wochen nach seiner Konstituierung die vom Vorbereitungsausschuss erstellten Wahlunterlagen und die Wählerliste - spätestens bis zum 11. April 2021 - an die wahlberechtigten Mitarbeitervertretungen.
Der Wahlausschuss legt den Zeitpunkt der Wahlversammlung fest, die spätestens bis zum 31. Oktober 2021 stattfinden muss.
Gewerkschaften, die sich an der Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Arbeitsrechtliche Kommission beteiligen wollen, müssen dies gegenüber dem Vorbereitungsausschuss über die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes Karlstr. 40 79104 Freiburg spätestens bis zum 1. April 2021 (zwei Monate nach diesem Wahlaufruf) schriftlich mitteilen.
Ver.di hat sich in der Vergangenheit an der AK Caritas nicht beteiligt, allerdings sind Kolleg*Innen, die Mitglieder von ver.di sind, auch in der AK Caritas vertreten. Und diese Mitglieder können selbstverständlich wie jedes ver.di Mitglied, die Unterstützung von ver.di für ihre Tätigkeiten in Anspruch nehmen.

Warum ist das so?

Freitag, 28. Oktober 2016

Gutes Tarifverhandlungsergebnis in der Evangelischen Stadtmission Heidelberg

Geht doch: ver.di erreicht mit den Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer*innen der evangelische Stadtmission Heidelberg das Niveau des Tarifvertrages Öffentlicher Dienst. Ein Ergebnis, dass sich auch viele Beschäftigte der Diakonie in Baden und darüber hinaus wünschen. Ein wichtiges Signal auch in Richtung Bundesdiakonie.Es geht um Aufwertung sozialer und pflegerischer Arbeit und nicht um Abwertung, so wie es viele Diakonieunternehmen derzeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission Diakonie Deutschland vorhaben.






meldete gestern, am 27. Oktober 2016,  www.streikrecht-ist-grundrecht.de


Sonntag, 18. September 2016

Sonntagsnotizen: "Der Dritte Weg als Wettbewerbsvorteil"

Der Deutsche Caritasverband hat kürzlich die Einrichtungsstatistik der Caritas Stand 2014 veröffentlicht:



Auch der nicht weniger interessante Geschäftsbericht 2015 wurde im Sommer veröffenlticht:


Die Statistik zählt stolze 617.193 Beschäftigte in 24.391 Einrichtungen und Diensten. 4 Jahre vorher waren es noch 559.526 Beschäftigte in 24.646 Einrichtungen und Diensten: die Caritas expandiert zweifellos! (Und im selben Zeitraum nahm die Anzahl der Katholiken in Deutschland von 24,7 auf 23,9 Mio ab.) 

Wir werden die Zahlen der Caritasstatistik in den nächsten Wochen einer genaueren Betrachtung unterziehen, wobei wir jetzt schon feststellen können, dass für viele kritische Darstellungen die Zahlen nicht sehr aussagekräftig sind: z.B. Anzahl sachgrundloser Befristungen, Anteil von unfreiwilliger Teilzeitarbeit...

Anmerkung:
Zu unserer Überschrift wurden wir aus älteren Veröffentlichungen animiert:
Reiner Anselm, Jan Hermeling (Hg.), Der Dritte Weg auf dem Prüfstand (Universitätesverlag Göttingen), S. 18
BetriebsratsPraxis24de: Nutzt die Diakonie das kirchliche Arbeitsrecht aus, um Personalkosten zu drücken und sich so im Wettbewerb gegen die Konkurrenz durchzusetzen?
ver.di drei - Ausgabe 30: TARIFCHAOS BEI DEN KIRCHEN - Dritter Weg gescheitert
AG-MAV Diakonie: “Die Scheinheiligen oder 30 Jahre Dritter Weg”

Zu dieser Diskussion vgl. auch unseren Blogbeitrag vom 1. Oktober 2013 mit dem Hinweis auf einen Online-Beitrag der „Welt" unter der Überschrift „Die Barmherzigen beherrschen den Markt“

Montag, 20. Januar 2020

Unterschied zweiter- /dritter Weg am Beispiel Klinik-Ärzte (Entlastung)

Bereits am 2. und am 3. Januar mussten wir die ersten Blogbeiträge des Jahres den Kliniken widmen.
17.000 Pflegestellen nicht besetzt
hieß es am 2. Januar und einen Tag später informierten wir unter der Überschrift
Personalnot: Ärztepräsident fordert Klinikschließungen
von Überlegungen, eine Entlastung der Ärzteschaft durch die Schließung kleiner Krankenhäuser zu erreichen. Ärztepräsident Klaus Reinhardt hatte erklärt, unter seiner Führung werde die Ärzteschaft intensiver als bisher „politisch gegenhalten“, um die Ökonomisierung und Kommerzialisierung der Medizin zu stoppen.
Der ökonomische Druck in den Kliniken ist riesig. Die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern machen Humanität und ärztliche oder pflegerische Zuwendung immer schwieriger. Für all diese Dinge, die einer Klinik kein Geld bringen, aber für die Genesung enorm wichtig sind, bleibt kaum noch Zeit. Die Kolleginnen und Kollegen sind zurecht maximal frustriert. ...
und als Lösung ein Hausarztmodell und die Schließung von "zu vielen Krankenhausstandorten in Ballungsgebieten" vorgeschlagen. (Quelle RND - klick)
Die genannten Probleme sind weitgehend gleich, egal welcher Träger ein Krankenhaus betreibt; egal ob kirchlich oder weltlich, egal ob privater oder öffentlicher Träger. Ein entscheidender Unterschied ist dagegen, wie an die Problemlösung herangegangen wird.

Freitag, 5. Juli 2013

Dritter Weg - Kirchliches Arbeitsrecht - die "Stationen"-Sendung vom 4. Juli 2013 im BR...

...jetzt in der Mediathek:

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/stationen/kirchen-arbeitsrecht-dritter-weg-100.html

Die Sendung war bereits mehrfach angekündigt und wurde immer wieder verschoben.

Ein sehr schöner Beitrag, in dem mit Dr. Günter Bauer und Dominik Schirmer sowohl Diakonie als auch Ver.di zu Wort kommen:

Dr. Günter Bauer  sieht den Dritten Weg durch das BAG bestätigt. Dominik Schirmer stellt die Gewerkschaftsposition dar und empfiehlt einen Tarifvertrag Soziales: "Es wäre eine enorme Chance und es ist überhaupt nicht nachzuvollziehen, warum ein Tarifvertrag Soziales von den Kirchen verweigert wird."

Dr. Bauer glaubt, dass "hier Kämpfe von gestern gekämpft werden und dass eine Chimäre immer wieder in die Welt gesetzt wird. Ein Tarifvertrag Soziales wird die Probleme im Bereich der Wertschätzung sozialer Arbeit, im Bereich der Aufwertung sozialer Arbeit nicht lösen."

Donnerstag, 1. August 2024

Weimarer Wahnsinns-Karussel - 5. August, 12.00 bis 12:30 Uhr aktive Mittagspause

Die Rotationen, mit denen evangelische Kirche und Diakonie Mitteldeutschland am Rad drehen, werden immer schneller. Heute Vormittag haben wir gemeldet: "Streik in Weimar kurzfristig abgesagt". Inzwischen wird etwas mehr bekannt. Die Unterlassungsklage von Kirche, Diakonie und Klinikum Weimar umfasst 1000 Seiten! Das dürfte auch der Grund sein, weshalb das Arbeitsgericht Weimar die Verhandlung - wie berichtet - erst auf einen Termin nach dem geplanten Ausstand angesetzt hat

Anmerkung der Redaktion:
Es wäre vermutlich leicht gewesen, den angekündigten Streik ohne weiteres Abwarten durchzuführen.
Aber zum Einen gebietet es der Respekt vor dem Gericht, dessen Entscheidung abzuwarten - und
zum Anderen: ein so umfangreicher Schriftsatz muss auch zur Sicherheit der Streikenden intensiv geprüft werden. Denn wenn unsere ver.di zum Streik aufruft, dann soll jedes Risiko für die streikbereiten Mitglieder ausgeschlossen bzw. zumindest weitestgehend minimiert werden. Und 1000 Seiten lassen sich auch von den versierten Gewerkschaftsjuristen nicht in so kurzer Zeit prüfen.

Trotzdem: wir lassen nicht locker !

Am 5. August, 12.00 - 12:30 Uhr finden nun eine aktive Mittagspause statt - Protest in angesagt, und zwar nicht nur im Klinikum Weimar !.

Wenn Kirche und Diakonie mit solchen Schriftsätzen belegen, dass ihnen ihr selbst definiertes Selbstbestimmungsrecht wichiger ist als Beteilung und Grundrechte der eigenen Beschäftigten (und sie dafür sogar noch eine Menge Geld für Anwälte verpulvern), dann belegen wir, dass das verfassungsrechtlich geschützte Koalitions- und Selbstbestimmungsrecht der Mitarbeitenden wichtiger ist als die abstruse und übergriffige Geltungssucht einer Organisation, die sich bewusst als "ausserhalb und über der Verfassung stehend" darstellt.

edit:
wie wir der Pressemeldung einer Kanzlei "HEUKING" entnehmen, soll der Streik tatsächlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung untersagt worden sein.
Das Arbeitsgericht Erfurt hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen.
woher die Kanzlei diese Behauptung nimmt, ist uns nicht erklärlich. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung zum "Streik im Dritten Weg" mit keiner Silbe auf irgendeine "tariftreue" verwiesen (wir berichteten). In der Entscheidung 1 AZR 179/11 (Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg) wurde vielmehr eindeutig klar gestellt:
Verfügt eine Religionsgesellschaft über ein am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichtetes Arbeitsrechtsregelungsverfahren, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aushandeln und einen Konflikt durch den neutralen Vorsitzenden einer Schlichtungskommission lösen (sog. Dritter Weg), dürfen Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen. Das gilt jedoch nur, soweit Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite als Mindestarbeitsbedingung verbindlich ist.
An diesen Bedingungen scheitert ein Streikverbot:
1. die beklagte Gewerkschaft ist in das Verfahren der Arbeitsrechtlichen Kommission nicht eingebunden und
2. die Regelungen des "Dritten Weges" sind nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.10.2019 - Aktenzeichen 6 AZR 465/18) nur "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Diesen kann schon durch Gesetz keine Verbindlichkeit erwachsen. Individualrechtliche Vereinbarungen - auch zu Lasten der Beschäftigten - sind vorrangig (§ 305 b BGB). Diese gesetzliche Regelung ist "für alle geltendes Recht" und kann und darf daher durch kirchliche Normen gar nicht abbedungen werden (Schrankenvorbehalt). Der sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts stellte dazu in seinem Leitsatz zu einem Urteil aus 2018 fest (BAG-Urteil vom 24.05.2018 – 6 AZR 308/17):
»Ein kirchlicher Arbeitgeber kann in den durch das staatliche Arbeitsrecht gesetzten Grenzen wirksam Arbeitsverträge abschließen, die keine oder nur eine eingeschränkte Bezugnahme auf kirchliche Arbeitsvertragsregelungen vorsehen.«
In der Begründung heißt es unter anderem:
»[…] Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich bei kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie den AVR-DD um Allgemeine Geschäftsbedingungen, welchen mangels normativer Wirkung in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen nur über Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Wirkung verschafft werden kann […] Eine normative Wirkung besteht nicht, weil das säkulare Recht für kirchliche Arbeitsrechtsregelungen keine unmittelbare und zwingende Geltung anordnet. Es fehlt eine etwa § 4 Abs. 1 TVG entsprechende Bestimmung […]«
Ob der kirchliche Arbeitgeber das aktuelle gerade tut - darauf kommt es nicht an. Der kirchliche Arbeitgeber kann jederzeit, schon morgen oder sogar nur innerhalb von Stunden, abweichende Vereinbarungen treffen. Das ist entscheidend.
Und die zum Streik bereiten Mitglieder der Gewerkschaft fordern eine entsprechende abweichende Regelung - durch Abschluss eines Tarifvertrages.

Möglicherweise haben die 1000 Seiten der Kirche und Diakonie - vermutlich aus Kirchensteueraufkommen, Spenden oder zweckgebundenen Zuschüssen finanziert - die Richter beim Arbeitsgericht Weimar leicht verwirrt.

Donnerstag, 28. Februar 2013

Die Auseinandersetzung um den "Dritten Weg" im Kontext des Marktes für Soziale Arbeit

Thesenpapier von Hermann Lührs zur Veranstaltung
         "Dritter Weg - Sackgasse oder Ausbaustrecke?"
am 5. 2. 2013 in München

Die Auseinandersetzung um den "Dritten Weg" im Kontext des Marktes für Soziale Arbeit

Freitag, 8. Februar 2013

Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

Aus dem Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2012 die Passage zum kirchlichen Arbeitsrecht:
(S. 68ff)
Auseinandersetzungen im kirchlichen Bereich

Montag, 18. Februar 2019

Prof. Friedhelm Hengsbach SJ zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht "Der Dritte Weg - begradigt durch weltliche Arbeitsgerichte":

Friedhelm Hengsbach SJ hat sich am Tag der Dienstgemeinschaft des Bistums Mainz am 7. November
2018 einmal mehr* kritisch mit dem Dritten Weg befaßt:

Prof. Hengsbach beschreibt auch positive Entwicklungen und Errungenschaften der Arbeitnehmerseite auf den arbeitsrechtlichen kirchlichen Sonderwegen in den letzten Jahren, ohne dabei seine grundsätzlichen Vorbehalte gegen das kirchlicher Sonderrecht, wie es sich in Mitarbeitervertretungs- und Koda-Ordnungen niederschlägt, aufzugeben. 
Der letzte Satz des Referats führt in den Kern aktueller Debatten zur Tarifsituation insbesondere im Altenpflegebereich:

Donnerstag, 24. August 2017

Wünsch dir was in Weimar - Spielarten des Dritten Wegs in der Diakonie

Altenhilfe Sophienhaus setzt weiter auf Niedriglöhne und »Ersten Weg«. Erst mit »Gastmitgliedschaft« im Diakonischen Werk, jetzt durch Fusion mit Schwestergesellschaft.


Auf der Internetseite der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein gibt es eine eigene Rubrik zum sogenannten Dritten Weg kircheninterner Lohnfindung. »Zweiter oder Dritter Weg – welcher Weg führt zum Ziel?«, so der Titel einer der dort präsentierten Publikationen. Doch in Teilen des diakonischen Trägers müsste es heißen: weder noch. So werden die Arbeitsbedingungen der rund 600 Beschäftigten in der Altenhilfe Sophienhaus gGmbH überhaupt nicht kollektivrechtlich festgelegt, sondern auf dem »Ersten Weg« des Arbeitgeberdiktats.

...


[Quelle (und mehr): https://gesundheit-soziales.verdi.de/themen/kirchen-und-arbeitsrecht]

Hochmut ist seitens der Caritas eher nicht angebracht: bei den Abwegen des Dritten Wegs bereichern sich die Phantasien der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände gegenseitig.

Mittwoch, 25. Oktober 2017

Gespräche und anderes in Trier - Faktenblätter zum 3. Weg

Heute werden die Auseinandersetzungen zum Thema Entlastung in der Region Saar Trier fortgesetzt. 

Wir haben in den letzten Tagen darüber informiert.

Gestern hat sich der Caritasverband Trier in einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet auf die wir hier gerne verweisen (Pressemitteilung vom 24. Oktober 2017):
Rahmenbedingungen für die Pflege müssen verbessert werden
24.10.2017 // Der Diözesan-Caritasverband steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus katholischen Krankenhäusern, die am 25. Oktober im Rahmen einer Aktion nach Trier kommen, zum Gespräch zur Verfügung.
Dabei soll beraten werden, wie die Pflege entlastet und notwendige Verbesserungen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser endlich erreicht werden können.
... 

Die Pressemitteilung nimmt ausführlich Bezug auf das "bewährte Instrumentarium" des 3. Weges.

Man kann dieses System auch kritisch sehen, das die Beschäftigten davon entlastet, aktive Mitverantwortung für die Gestaltung und Durchsetzung gerechter Vergütungen wahrzunehmen und sich in Gewerkschaften zu engagieren und dort gemeinsam teilzunehmen "am Kampf für soziale Gerechtigkeit" (Katechismus der Katholischen Kirche). Man kann dieses System kritisch sehen, das die Kolleginnen und Kollegen im Kampf alleine lässt und sich dann an den Ergebnisses bedient, wenn der Kampf beendet ist und man im konsensuellen paritätischen Verfahren deren Ergebnisse dann kampflos übernimmt.

3. Weg - Faktenblätter

Samstag, 7. Mai 2022

Samstagsnotizen: Abkehr vom kirchlichen Arbeitsrecht - was bedeutet das (2.7.) - weiterhin Grundordnung?

Am 28. April - hat "Feinschwarz.net" einen Aufruf zu einem notwendigen Diskussionsprozess einer Initiativgruppe von Theolog*innen, die in der Caritas tätig sind, veröffentlicht. Die Caritastheologen fordern ein transparentes Verfahren und die Beteiligung der MAVen und sonstigen Akteure bei der Veränderung der Grundordnung ein, ohne den "Dritten Weg" zu hinterfragen. Bei Theologen würden wir eigentlich erwarten, dass sie einer Sache auch mal auf den Grund oder an die Wurzel gehen, aber das ist hier nicht der Fall. Das kirchliche Sonderarbeitsrecht selbst wird nicht in Zweifel gezogen oder in Frage gestellt, es wird im Wesentlichen das gefordert, was die (zumindest die katholischen) Amtskirchen ohnehin schon aus Gründen der Legitimationsrettung vorgesehen haben und vorsehen: die Beteiligung und Anhörung der Organe, die man geschaffen hat (DiAGen, BAG-MAV usw.).
Lassen Sie uns dennoch aus dem Aufruf zitieren:
1. Das kirchliche Arbeitsrecht – der Neuanfang braucht eine selbstkritische Aufarbeitung
Von ihrer Bedeutung bildet die Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO) den Grundpfeiler der Arbeitsrechtsverfassung und erfasst alle Bausteine des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie ist insoweit wohl die wichtigste Rechtsquelle des kirchlichen Arbeitsrechts im Bereich der katholischen Kirche in Deutschland.
....
Mit Blick auf die Wirkungsgeschichte der GrO (Kultur der Angst und Bedrohung) braucht es daher eine Aufarbeitung seitens der katholischen Kirche und der kirchlichen Träger. Heute liest sich diese Geschichte als der Versuch der Kirchenleitungen, nach dem Machtverlust im Staat und in der Gesellschaft zumindest die Macht über die Lebensführung und die Beziehungen ihrer Mitarbeitenden auszuüben.

Eine zeitgemäße Fortschreibung der GrO ist nur möglich, wenn sich die Bischöfe und auch die kirchlichen Träger dieser Geschichte der Verletzungen, Ausgrenzungen und Herabwürdigung von Lebensentwürfen ihrer Mitarbeitenden und der je eigenen Mitwirkung stellen.


2. Was braucht eine zukunftsorientierte Kirche?
Das Anliegen, einen ideellen, religiös begründeten Grundkonsens aller katholischen Einrichtungen und Dienste zu formulieren, ist in einer pluralen Gesellschaft berechtigt und sinnvoll. Das eigentliche Ziel ist programmatischer Art: Was macht einen Träger heute christlich, ja konfessionell?

Freitag, 7. November 2014

Dritter Weg auch beim Recht auf freie Meinungsäußerung?

Kritische Äußerungen von Gewerkschaften zu wirtschaftlichen Entwicklungen bestimmter Betriebe ist nichts Ungewöhnliches.
Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts übt man offensichtlich noch den Umgang mit öffentlicher Kritik.
Zahlreiche Medien haben sich in den letzten Tagen mit einem Urteil des kirchlichen Arbeitsgerichts Mainz gegen das Bistum Trier und zugunsten der Gesamt-MAV des Bistums Trier vom 4. November 2014 befaßt, z.B.:
Den Meldungen zufolge will das Bistum Revision einlegen, "wegen der Rechtssicherheit, hieß es". 
 
Dritter Weg, wie gesagt: auch in Fragen der öffentlicher Kritik benötigt die Kirche einen Sonderweg?

Freitag, 3. Mai 2013

Irrweg "Dritter Weg"?

über diese und andere Fragestellungen diskutieren am 4. Mai um 10:30 Uhr in der St. Georgskirche Hamburg unter anderem der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske und der Jurist und Kirchentagspräsident Prof. Dr. Gerhard Robbers


Die TAZ befaßt sich mit dem Thema Kirche als Arbeitgeber - Für einen Gotteslohn und weist noch auf folgenden Termin hin:
„Diakonie im neoliberalen Umfeld. Dritter Weg oder Tarifvertrag?“ Freitag 18 Uhr, Gemeindezentrum Pallmaille 2, Ver.di-Chef Frank Bsirske und Franz Segbers von der Uni Marburg, Mitherausgeber des Buches „Streik in Gottes Häusern“ (VSA-Verlag) diskutieren mit Vertretern der Diakonie über die Rechte kirchlicher Arbeitnehmer.

















Ver.di-Flyer zu den Kirchentagsveranstaltungen mit Ver.di-Beteiligung

Freitag, 17. Januar 2020

Synodaler Weg - Umfrage: Kirche, Arbeitsrecht und Machtverzicht

Unter dem Stichwort "synodaler Weg" haben wir uns immer wieder mit dem Machtmissbrauch der Kirche in Deutschland eingesetzt. Dieser Machtmissbrauch wird insbesondere in der Weigerung deutlich, mit den gewerkschaftlich organisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Umsetzung der eigenen Soziallehre zu kooperieren ("Dritter Weg"). Welche Auswirkung die fehlende gemeinsame "Kostengrundlage" auf Beschäftigte und Betreute, auf Patienten und Refinanzierung hat - auch das thematisieren wir immer wieder. Das Thema „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“, das gerade durch das kirchliche Arbeitsrecht und die Weigerung "sich zu vertragen" tangiert ist, scheint immer wieder und nun auch beim "synodalen Weg" auf.

Heute berichtet "katholisch.de"
Analyse eines Priesters zur Kirchenkrise
Nur ein Verzicht der Kirche auf alle Machtstrukturen wird heilsam sein
Die Kirche verliert heute immer mehr an Relevanz und Autorität. Sie steckt in der Krise. Weder ein "Weiter so" noch halbherzige Reformen können die Kirche retten, analysiert der Priester Reiner Nieswandt.
Was meinen unsere user?

Der Diözesanrat aus der Erzdiözese München und Freising weist auf eine interessante Möglichkeit hin:
Sagen Sie Ihre Meinung!
Internetseite www.synodalerweg.de ermöglicht Beteiligung
Eine Möglichkeit für alle, die an unserer Kirche nicht schon restlos verzweifelt und resigniert sind.

Donnerstag, 2. August 2012

Neuer Flyer:Tarifverträge, Streikrecht, Dritter Weg – worum geht es genau?

In diesem Flyer wird ausführlich und leicht verständlich erklärt, worum es in der Diskussion um den sogenannten Dritten Weg geht: Wie sind die Arbeitsbedingunen in der Kirche? Was ist der Dritte Weg? Und warum ist der Dritte Weg gescheitert? Das Faltblatt könnt ihr runterladen oder auch aus sämtlichen ver.di Bezirken beziehen.

Flyer zum Download als PDF

Samstag, 14. Juli 2012

Kommentierte Liste - Materialien zu den Themen "Dritter Weg" und "TV Soziales"



11.7.2012
Studie der Hans-Boeckler-Stiftung: 
Diakonie: Arbeitsbedingungen durch Ausgliederungen, Leiharbeit und zersplitterte Tariflandschaft unter Druck.  Pressemitteilung
Titel der Arbeit: Heinz-Jürgen Dahme, Gertrud Kühnlein, Anna Stefaniak, Norbert Wohlfahrt: Leiharbeit und Ausgliederung in diakonischen Sozialunternehmen: Der "Dritte Weg" zwischen normativem Anspruch und sozialwirtschaftlicher Realität. Juli 2012  Link zum Abschlußbericht

2011
Friedhelm Hengsbach, Der 3. Weg - eine endliche Geschichte ohne Restrisiko


Juli 2009
Sell, S. (2009): Das Kreuz mit der Pflege. Konfessionelle Träger von Pflegeheimen als Getriebene und Treiber in Zeiten einer fortschreitenden Ökonomisierung des Pflegesektors (= Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 06-2009), Remagen, 2009PDF-Datei

Juni 2004
Sozialethischer Zwischenruf - Plädoyer für Tarifverträge bei Diakonie und Caritas
Getragen wird der Aufruf von namhaften evangelischen und katholischen Sozialethikern.

2001
Jürgen Kühling, Arbeitskampf in der Diakonie
Vorzügliches Gutachten, in dem Kühling als Verfassungsrechtler überraschend theologisch argumentiert und zur Sache kommt.

1979 und 1980
Die besten Text zum Dritten Weg, nämlich die  Artikel von 
Oswald von Nell-Breuning SJ, Arbeitnehmer im kirchlichen Dienst (1979) 
und 
Oswald von Nell-Breuning SJ, Kirche(n) als Arbeitgeber (1980) 
sind leider online nicht verfügbar. Zu finden sind sie aber z.B. in dem vorzüglichen Buch 
Jürgen Klute/Franz Segbers (Hrsg.),  Gute Arbeit verlangt ihren gerechten Lohn. Tarifverträge für die Kirchen
(...das aber leider auch nur noch gebraucht erhältlich ist.)