Montag, 11. Dezember 2023

Gewerkschaftliche Betätigung in kirchlichen Einrichtungen - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte AEMR verabschiedet. Vatikan news "twittert" dazu unter Bezug auf Papst Franziskus:
Vor 75 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterzeichnet. Der Einsatz für die Menschenrechte ist nie zu Ende! In dieser Hinsicht bin ich allen nahe, die kämpfen und einen persönlichen Preis zahlen, um die Rechte derer zu verteidigen, die nicht zählen.
Dazu steht auf der Homepage folgender Artikel
Papst: Einsatz für Menschenrechte endet nie!
Papst Franziskus hat zu mehr Einsatz für die Menschenrechte aufgerufen: „Der Einsatz für Menschenrechte endet nie! Aus diesem Grund bin ich allen nahe, die im Stillen im täglichen Leben für die Menschenrechte kämpfen und auch persönlich dafür zahlen, dass sie die Rechte derjenigen verteidigen, die nicht zählen", sagte das katholische Kirchenoberhaupt diesen Sonntag nach seinem Mittagsgebet auf dem Petersplatz. ....

Die Erklärung ist das wohl bekannteste Menschenrechtsdokument und stellt gleichzeitig auch den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz dar.
Artikel 23 – Recht auf Arbeit und gleichen Lohn, Koalitionsfreiheit
1. «Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.»
2. «Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.»
3. «Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmassnahmen zu ergänzen ist.»
4. «Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.»
Quelle und Erläuterung (klick)

Die Erklä#rung hat in vielen Dokumenten ethische und rechtliche Bedeutung erlangt. Die Koalitionsfreiheit ist in Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert. Sie steht jedermann zu und beinhaltet das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) zu bilden. in dieser Regelung ist fesgehalten, dass das Streikrecht untrennbarer Bestandteil des Koalitionsrechts ist. Es darf nicht einmal im "Verteidigungsfall" beeinträchtigt werden:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.
Das gilt auch für die Kirchen. Auf unsere Blogbeiträge unter dem Stichwort "Kirche und Gewerkschaft" und - für uns Katholiken - insbesondere die Sozialenzyklika "Laborem exercens" dürfen wir verweisen.

Wenn nun kirchennahe Medien auf dieses Jubiläum verweisen, klingt durchaus auch Kritik an:
katholisch.de:
Bischof Georg Bätzing: Christen zur Verteidigung der Menschenrechte aufgerufen
Friederike Frücht: Auch in der Kirche werden die Menschenrechte verletzt

Nun denn - wir sind drann, seit Jahren ...



Edit 12.12.2023:
Kirchenrechtler: Kirche kann Menschenrechte nicht umsetzen
Die Kirche in ihrer aktuellen Verfassung ist aus Sicht des Kirchenrechtlers Adrian Loretan nicht befähigt, Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen.
Solange die geistlichen Autoritäten wie Priester und Bischöfe einen „schrankenlosen Vorbehalt“ gegenüber den Laien besäßen, „kann von Grundrechten in einem strikten Sinn in der Kirche nicht die Rede sein“, sagte der Luzerner Kirchenrechtler am Sonntag dem Portal kath.ch. „Genau diese schrankenlose Autorität führt zum Machtmissbrauch. ....
berichtet Vatican-news. Müssen wir jetzt darüber nachdenken, was arbeitsrechtlich außerhalb Deutschlands und etwa in Italien bei der katholischen Kirche problemlos möglich ist?

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