Dienstag, 9. März 2021

Heute entscheidet die Caritas-Regionalkommission NRW - Nachtrag: Beschlussfassung

ob und in welchem Umfang die von der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas am 24.2. ergangene Empfehlung zur Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auch in den Caritas-Einrichtungen der (Erz-)Bistümer Aachen, Essen, Köln, Paderborn und Münster (ohne den Offizialatsbezirk Oldenburg) erfolgen soll. Der Beschluss benötigt die Zustimmung der Arbeitgebervertreter und wäre zunächst eine unverbindlich Empfehlung. Er muss erst noch von den diözesanen Bischöfen promulgiert werden.

Nachtrag 10.03.2021:
Nachfolgend informieren wir über die Ergebnisse der Regionalkommission NRW:
Die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen hat entsprechend der Emfpehlung der Bundeskommission im Rahmen einer Videokonferenz am 9. März 2021 den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes übernommen.

Damit steigen die Gehälter der über 250.000 Beschäftigten *) der Caritas in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. April 2021 in zwei Schritten um mindestens 3,2 Prozent.
Neben der Tariferhöhung zum 1.April 2021 und 1.April 2022 werden bereits einen Monat früher, zum 1.März 2021 Zulagen erhöht und sogar neu eingeführt. Auch wurde die Möglichkeit für Altersteilzeit bis zum 30.06.2023 verlängert.
Die wesentlichen Punkte des Übernahmebeschlusses der Caritas
• ab 1. April 2021 plus 1,4 Prozent, mindestens 50 Euro,
• ab 1. April 2022 weitere plus 1,8 Prozent
• Auszubildende erhalten ab1. April 2021 25 Euro mehr, ab 1. April 2022 weitere 25 Euro.
• Pflegekräfte erhalten ab dem 1. März 2021 eine neue, zusätzliche Pflegezulage von70 Euro. Diese Pflegezulage steigt ab 1. März 2022 auf 120 Euro. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt sie an prozentualen Gehaltssteigerungen teil.
• Mitarbeiter/innen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 1. März 2021 eine weitere, neue Zulage in Höhe von 25 Euro.
• Die Zulage für Pflegekräfte in der Intensivmedizin steigt ab dem 1. März 2021 von derzeit 46 Euro auf 100 Euro monatlich.
• Die Zulage für Arbeit in Wechselschicht wird zum 1. März 2021 von monatlich 105 Euro auf 155 Euro erhöht.
• Die Möglichkeit, Altersteilzeit oder flexible Altersarbeitszeit zu beanspruchen, wurde bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Die neuen Mittleren Werte sind bis zum 31.Dezember 2022 befristet.

*) Der Übernahmebeschluss der Caritas betrifft alle Beschäftigten, außer Ärzt/innen und Lehrer/innen.

Der Beschluss muss erst noch von den Bischöfen durch Amtsblattveröffentlichung in Kraft gesetzt werden. Rechtsverbindlich ist erst die Amtsblattveröffentlichung als kirchengesetzliche Anweisung an die dem jeweiligen Bischof unterstehenden kirchlichen Einrichtungen.
Weiter hat die Mitarbeiterseite der Regionalkommission erklärt:
Tarifvertrag Altenpflege

Die Mitarbeiterseite in der Regionalkommission NRW ist gleichermaßen enttäuscht wie empört über die Ablehnung des Tarifvertrags Altenpflege durch die Arbeitgeberseite in der Bundeskommission.

Mit ihrem Abstimmungsverhalten haben die Arbeitgeber verhindert, dass tausenden von tariflich nicht gebundenen Pflegekräften bei den privaten Anbietern eine dauerhafte Verbesserung ihres Einkommens garantiert wird.
Gleichzeitig ist auch ein verheerender Schaden für das Ansehen der Arbeitsrechtlichen Kommission und der Glaubwürdigkeit des Deutschen Caritasverbandes insgesamt entstanden.
Wir hatten erwartet, dass die Zustimmung zu einer Regelung vonMindestarbeitsbedingungenin der Pflege eine Selbstverständlichkeit sein würde. Zumal diese keine unmittelbare Wirkung auf die Gehälter der Caritas-Beschäftigten haben.
Wohlgemerkt: Es stand kein „Einheitstarif“ zur Abstimmung. Der Allgemeinverbindliche Tarifvertrag Altenpflege soll Mindestniveaus definieren, z.B. in der Vergütung oder beim Urlaubsanspruch.
Ausgerechnet in Zeiten der Pandemie verhindern die Arbeitgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Aufwertung der Arbeit der Pflegekräfte bei den privaten Anbietern. Das ist ein Skandal!


Quelle und mehr:
Dienstgeberbrief RK NRW
RK Info NRW Mitarbeiterseite der Regionalkommission NRW der Arbeitsrechtlichen Kommissiondes Deutschen Caritasverbandes März 2021
Mehr Informationen unter www.akmas.de

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