Freitag, 30. August 2019

Vorankündigung - EGO für handwerkliche Tätigkeiten in Bayern

Im Laufe des Sommers wurden die Tarifverhandlungen zwischen ver.di Bayern und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Bayern über eine neue Entgeltordnung für gewerblich-handwerkliche Tätigkeiten intensiv fortgesetzt. Dabei konnten bei einigen Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen, wie z.B. bei den Reinigungskräften, im Gärtner- und Friedhofsbereich und bei den Hausmeistern erkennbare Fortschritte im Sinne der Beschäftigten erzielt werden. Signifikante Annäherungen gibt es auch bei den Beschäftigten im hauswirtschaftlichen Bereich.

Auch für diese Beschäftigten der katholischen Kirche in Bayern gilt die "Vergütungsautomatik" in § 20a ABD (Entgeltbezugsgröße):
Bestandteil des ABD werden zum jeweiligen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens im TVöD – Fassung VKA die Einführung oder Änderung

a) der Tabellenentgelte in der Entgelttabelle des TVöD – Fassung VKA,
b) des für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehenden Gesamtvolumens der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres (§ 18 TVöD-Fassung VKA),
c) der Werte der Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 2 TVöD – Fassung VKA),
d) sonstiger Entgeltbestandteile, die in einem den TVöD-Fassung VKA ändernden oder ergänzenden Tarifvertrag geregelt werden, insbesondere Einmalzahlungen,

soweit die Bayerische Regional-KODA nichts anderes beschließt.

Andere Bereiche sind noch nicht geeint. Die Verhandlungen gehen also weiter. Wir werden über die Einigung so zeitnah wie möglich informieren, zumal eine Auswirkung auf ähnlich tätige kirchenspezifische Berufsgruppen (Friedhofsmesner bzw. kombinierte Tätigkeiten wie Mesner und Hausmeister) durchaus erwartet werden kann.

Auch hier gilt: die Stärkung gewerkschaftlichen Engagements zahlt sich unmittelbar aus
 

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