Mittwoch, 16. Oktober 2013

BAG-Urteil zu Überstunden im öffentlichen Dienst (und bei der Caritas)

Die AVR-Regelungen insbesondere in den neuen Anlagen orientieren sich weitgehend an den entsprechenden Regelungen des öffentlichen Dienstes. Die Entscheidungen zu den Regelungen im öffentlichen Dienst können daher auch als Orientierung bei den AVR-Regelungen dienen.  

Überstunden geltend machen !


Zum BAG-Urteil 6 AZR 800/11 vom 25.4.2013 (Überstunden bei Wechselschicht- und Schichtarbeit im TVöD u.a.) gibt es inzwischen Äußerungen Kommunaler Arbeitgeberverbände, die aus Arbeitnehmersicht kritisch zu sehen sind.

Kollege Tobias Michel (www.schichtplanfibel.de) hat eine Gegenüberstellung von BAG-Urteil und KAV-Meinung vorgenommen sowie hierzu eine inhaltliche Positionierung vorgenommen, welche vom Verdi-Fachbereich 3 vollumfänglich geteilt wird.

Wie im Bereich der KAV wird auch im Bereich der Caritas in Einzelfällen wohl nur die Geltendmachungen und letztlich auch ein Klageverfahren eine Klärung herbeiführen.





Tobias Michels Gegenüberstellung als pdf

PS. Das Urteil selbst gibt es hier

PPS. Was www.schichtplanfibel.de ist müssen wir doch hoffentlich nicht erläutern?


2 Kommentare:

  1. Guten Tag, das Urteil ist ja toll! Aber es würde mich sehr freuen, wenn die Gewerkschaft auch diie Arbeitgeber in die Pflicht nimt um dieses umzusetzen. Der einzelne Mitarbeiter ist immer in der Abhängigkeit. Daher bitte fordert massiv die Arbeitgeber auf dieses Urteil umzusetzen.

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  2. Guten Tag,
    dass sich auch die Beschäftigten selbst gegen persönliches Unrecht wehren müssen, sollte bekannt sein. Die Gewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern dafür auch Rechtsschutz.
    Und dass die Beschäftigten deshalb nicht benachteiligt werden dürfen und ggf. einen entsprechenden Schadensersatz erhalten müssen ergibt sich sogar aus dem Kirchenrecht (c. 128 CIC für den Schadensersatz, c. 221 § 1 für das "Recht auf Rechtsschutz")

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