Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Mittwoch, 16. Oktober 2013
BAG-Urteil zu Überstunden im öffentlichen Dienst (und bei der Caritas)
2 Kommentare:
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Guten Tag, das Urteil ist ja toll! Aber es würde mich sehr freuen, wenn die Gewerkschaft auch diie Arbeitgeber in die Pflicht nimt um dieses umzusetzen. Der einzelne Mitarbeiter ist immer in der Abhängigkeit. Daher bitte fordert massiv die Arbeitgeber auf dieses Urteil umzusetzen.
AntwortenLöschenGuten Tag,
AntwortenLöschendass sich auch die Beschäftigten selbst gegen persönliches Unrecht wehren müssen, sollte bekannt sein. Die Gewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern dafür auch Rechtsschutz.
Und dass die Beschäftigten deshalb nicht benachteiligt werden dürfen und ggf. einen entsprechenden Schadensersatz erhalten müssen ergibt sich sogar aus dem Kirchenrecht (c. 128 CIC für den Schadensersatz, c. 221 § 1 für das "Recht auf Rechtsschutz")