Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) in der Organisationsform einer staatlichen Oberbehörde, die treuhänderisch die Rücklagen für die Betriebsrentenansprüche der Mitarbeiter*innen auch kirchlicher Einrichtungen verwaltet, ist eine Behörde des Freistaates Bayern - und von daher schon gegen Insolvenz gesichert. Sie darf nicht mit der Bayerischen Versicherungskammer, dem "Schwesterinstitut", verwechselt werden. Die
Versorgungskammer gewährleistet nicht nur die Betriebsrenten der Mitarbeiter*Innen von Kommunen und kirchlichen Einrichtungen, sondern auch mehrere weitere Angehörige verschiedener Berufe, wie Apothekern, Architekten, Ärzten und Rechtsanwälten - bis hin zu den Abgeordneten des bayer. Landtages.
Die
BVK verwaltet ein Kapitalanlagevermögen von 77 Mrd. Euro (2018, in 2017 noch 72,1 Mrd. Euro).
Die mit über 1,4 Mio. Pflichtversicherungen (in 2017) größte (und nach unserer Ansicht wichtigste) der
12 Altersversorgungswerke ist die
Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZKdbG) auch BVK Zusatzversorgung oder allgemein nur ZVK genannt, deren Mitglieder (die Kommunen und auch die kirchlichen Einrichtungen) als juristische Personen des öffentlichen Rechts selbst wieder insolvenzsicher sind, bzw. durch entsprechende Gewährleistungsbürgschaften einer solchen Rechtsperson aufgenommen werden konnten.
So sind die sieben bayerischen (Erz-)Diözesen als "Körperschaften des öffentlichen Rechts" (deren Einnahmequelle u.a. die Kirchensteuer ist) genauso Mitglieder, wie die örtlichen kirchlichen Stiftungen, die jeweils "Stiftungen des öffentlichen Rechts" sind und der eigenen kirchlichen Stiftungs- und Vermögensaufsicht unterstehen.
Dazu kommt ein professionelles Vermögensmanagement, das besonders auf dauerhafte, nachhaltige Vermögensanlagen und nicht kurzfristige Gewinne ausgerichtet ist, und bereits mehrfach ausgezeichnet wurde.
In den Jahren 2016 und 2017 konnte die BVK Zusatzversorgung trotz des schwierigen Umfeldes und trotz - oder vielleicht sogar wegen - vorsichtiger Vermögensanlagen jeweils eine Nettoverzinsung von 3,54 % bzw. 3,76 % erzielen und die anteiligen Kapitalanlagen auf 20.066,71 Mio. Euro (aus 18.798,76 Mio. Euro) aufstocken.
Anlässlich des Desasters um die Caritas-Pensionskasse - einem privatrechtlichen "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit" (VVaG) mit einem Verlust von über 3 % - hat uns die ZKdbG die beigefügte Erklärung übermittelt, die wir wegen der Bedeutung auch ungekürzt wiedergegeben wollen: