Freitag, 7. November 2014

Dritter Weg auch beim Recht auf freie Meinungsäußerung?

Kritische Äußerungen von Gewerkschaften zu wirtschaftlichen Entwicklungen bestimmter Betriebe ist nichts Ungewöhnliches.
Im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts übt man offensichtlich noch den Umgang mit öffentlicher Kritik.
Zahlreiche Medien haben sich in den letzten Tagen mit einem Urteil des kirchlichen Arbeitsgerichts Mainz gegen das Bistum Trier und zugunsten der Gesamt-MAV des Bistums Trier vom 4. November 2014 befaßt, z.B.:
Den Meldungen zufolge will das Bistum Revision einlegen, "wegen der Rechtssicherheit, hieß es". 
 
Dritter Weg, wie gesagt: auch in Fragen der öffentlicher Kritik benötigt die Kirche einen Sonderweg?

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