Beschäftigte bekräftigen Widerstand gegen die Fortsetzung des „Dritten Weg“ in der Diakonie Hessen
In einer Presserklärung vom 7. Juni 2017 des Gesamtausschusses der MAVen im Bereich Hessen und Nassau (GAMAV HN) Diakonie Hessen
In einer Presserklärung vom 7. Juni 2017 des Gesamtausschusses der MAVen im Bereich Hessen und Nassau (GAMAV HN) Diakonie Hessen
wird festgestellt: 
1487 Unterschriften von Beschäftigten der Diakonie Hessen (DH) unterstützen
die aktuellen Resolutionen der Gesamtmitarbeitervertretung (G-MAV) der DH und des
Gesamtausschusses der MAVen in Hessen und Nassau (GAMAV HN) gegen die Fortsetzung
des kirchlichen Sonderwegs im Arbeitsrecht.
891 Mitarbeitende und 596 Mitarbeitervertreter haben sich in der Zeit vom 21.03.- 02.06.2017 namentlich
gegen die Arbeitsrechtssetzung in sog. * Arbeitsrechtlichen Kommissionen ausgesprochen und fordern stattdessen tarifvertragliche Regelungen mit den zuständigen Gewerkschaften.
Die entsprechenden Erklärungen wurden an der Vorstand der Diakonie Hessen weiter geleitet.
„Dritter Weg" - Arbeitsrechtssetzung in * Arbeitsrechtlichen Kommission Unter „Dritter Weg“ versteht man die besondere Form der Arbeitsrechtssetzung in den Kirchen (ev., kath.) und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden (Diakonie, Caritas).
Der
 „Dritte Weg“, so das Verständnis der Kirchen, soll sich abgrenzen von 
dem Ersten Weg, bei dem die Arbeitgeber allein die Arbeitsbedingungen 
regeln und von dem Zweiten Weg, bei dem die Arbeitsbedingungen
 mit den Gewerkschaften über Tarifverträge ausgehandelt werden. 
Leitgedanke des Dritten Wegs ist die Dienstgemeinschaft, die bei der 
Erfüllung des kirchlichen Auftrags von einer Gemeinsamkeit der 
Mitarbeitenden und der Leitung ausgeht. Dabei entwickelten die
 Kirchen ihr Verständnis von der Dienstgemeinschaft so fort, dass mit 
Einführung des „Dritten Wegs“ in den 1970er Jahren das Streikrecht als 
Arbeitskampfmittel ausgeschlossen wurde. Anfangs beschränkten sich die 
Abschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommissionen
 auf die Übernahme der Tarifabschlüsse aus dem Öffentlichen Dienst. Ende
 der 1990er Jahre wurden die ersten eigenen Verschlechterungen 
eingeführt. Zwischenzeitlich hat sich die Entgeltentwicklung im Bereich 
der Diakonie im Vergleich zum Öffentlichen Dienst
 und der Caritas weiter negativ entwickelt. Die Beteiligung an 
Arbeitsrechtlichen Kommissionen wird seit 2010 von den Diakonie 
Beschäftigten in Hessen und Nassau abgelehnt, da die Rahmenbedingungen 
von den Arbeitgebern einseitig vorgegeben werden und so keine
 Parität gewährleistet werden kann.   Bislang wollen die diakonischen Arbeitgeber in Hessen und Teilen von Rheinland-Pfalz über tarifvertragliche Regelungen nur für die Bereiche der "Altenhilfe" mit der Gewerkschaft ver.di sprechen.
Die Arbeitsbedingungen aller anderen Arbeitsbereiche mit insgesamt ca. 30.000 Beschäftigten sollen weiterhin im "3. Weg" verbleiben. Gestützt wird dieses System auf Arbeitnehmerseite von sog. Mitarbeiterverbänden wie z.B. dem "Verband kirchlicher Mitarbeiter Hessen und Nassau" (VKM). Auch die Gewerkschaft ver.di lehnt die Mitarbeit in Arbeitsrechtlichen Kommissionen ab.
Mehr Information hierzu auch auf der Website: www.gamavhn.de
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