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Sonntag, 14. März 2021

Presseecho (6): Keine Ruhe im Caritas-Karton

siehe auch
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit
Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?
Presseecho (4) zur Altenpflege: Caritas unter Druck
Presseecho (5) - Demonstrationen vor mehreren Caritas-Standorten vom 8./9. März


Es kehr keine Ruhe ein. Auf einzelne bemerkenswerte Reaktionen der Medien haben wir bereits in den letzten Tagen hingewiesen. Nun wird es Zeit, nochmal eine Abrundung vorzunehmen:

Die Fachzeitschrift "Altenpflege" schrieb am 8. Februar online:
Caritas-Präsident: Tarifabsage schadet dem Verband
In außergewöhnlicher Deutlichkeit hat der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher, eingeräumt, dass dem katholischen Verband durch die Ablehnung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für die Altenpflege Schaden entstanden ist.
und verwies

Donnerstag, 4. März 2021

Presseecho (3) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission - Machtmissbrauch in der / durch die Kirche?

siehe auch:
Presseecho (1) zur Altenpflege: Beschluss der AK Caritas Bundeskommission
Presseecho (2): Caritas erledigt Drecksarbeit


Bis jetzt findet der Beschluss der AK Caritas (Bundeskommission) immer weiter Kritik in den nichtkirchlichen Medien.

Der Deutschlandfunk wärmt eine etwa zwei Jahre alte Beitragsreihe wieder auf:
Denkfabrik: Gott im Grundgesetz, Teil 1
Wie Gott in die Präambel kam
und berichtet nun unter dem gleichen Titel:
Als der Zweite Weltkrieg endet, tut sich ein Machtvakuum in Deutschland auf. Die katholische Kirche nutzt dies geschickt und drückt der Verfassung ihren Stempel auf. So entstehen Privilegien, die in einer pluralen Gesellschaft immer problematischer werden.
...
Sonderrechte für Caritas und Diakonie

„Man kann danach fragen, ob es den Kirchen eigentlich gut zu Gesicht steht, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ganz grundlegende Freiheitsrechte zu verweigern: nämlich sich zu fusionieren, sich zu versammeln, für die eigenen Rechte einzutreten – oder ob das nicht dem christlichen Impuls, der die Kirchen auch bewegen sollte, widerspricht“, gibt Thomas Großbölting zu Bedenken.
Aktuell ist die Problematik dieser Sonderrechte wieder sichtbar geworden, als sich Caritas weigerte, den Verdi-Tarifvertrag mit Lohnerhöhungen für Pflegekräfte zu übernehmen. Der Grund: Sie wollen nicht Teil des weltlichen Tarifvertragssystems sein. Die Folge: eine flächendeckende Verbesserung der Einkommen von Pflegekräften wurde damit unmöglich gemacht.

Dienstag, 15. Februar 2022

Entlarvt der neue Pflegemindestlohn die Caritas-Vergütungen ? Oder: Steigender Pflegemindestlohn löst Grundproblem in der Altenpflege nicht (1)

Wie bekannt ist es wegen der Caritas nicht gelungen, den damals geplanten Tarifvertrag mit dem BVAB für allgemeingültig erklären zu lassen. In der Folge gibt es aktuell wohl drei Instrumente, mit denen nun politische auf die Vergütung in der Pflege Einfluß genommen wird:
1. den Pflegemindestlohn,
2. das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ und
3. das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, das Verträge mit den Pflegekassen ab September 2022 davon abhängig macht, dass entweder ein seriöser Tarifvertrag Anwendung findet oder auf ihn Bezug direkt oder indirekt Bezug genommen wird.
Altenheime und Pflegedienste stehen vor einer verwirrenden Flut neuer Lohnregeln – die nicht immer gut zusammenpassen.

 meint dazu die FAZ am 8. Februar d.Jahres

Steigender Pflegemindestlohn löst Grundproblem in der Altenpflege nicht - berichtet ver.di und führt unter anderem aus:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht das Grundproblem in der Altenpflege auch durch die jetzt von der Pflegekommission empfohlenen beachtlichen Steigerungen des Pflegemindestlohnes nicht gelöst. “ver.di arbeitet in der Pflegemindestlohnkommission mit, um für die Beschäftigten so viel wie möglich raus zu holen. Die jetzt empfohlenen Steigerungen sind auch nicht gering, aber über einen Mindestlohn sind die Personalprobleme in der Altenpflege nicht zu lösen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Weder mache dieses Lohnniveau den Pflegeberuf attraktiv, noch werde dadurch das Abwandern von Pflegefachpersonen ins Krankenhaus gestoppt. „Der Mindestlohn sorgt ausschließlich dafür, eine jahrelang praktizierte Ausbeutung vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor allem bei kommerziellen Pflegekonzernen zu verhindern.“

Im Einzelnen sieht die Empfehlung der Pflegekommission folgende Regelungen vor: Für Pflegefachkräfte erhöht sich der Pflegemindestlohn von derzeit 15,00 Euro auf 17,10 Euro ab 1. September dieses Jahres, ab 1. Mai 2023 steigt er auf 17,65 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 18,25 Euro; das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein Grundentgelt von 3.174 Euro monatlich. Für Pflegekräfte mit ein- bzw. zweijähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn von derzeit 12,50 Euro auf 14,60 Euro ab 1. September 2022 sowie auf 14,90 Euro ab 1. Mai 2023 und auf 15,25 Euro ab 1. Dezember 2023; damit kommen dann Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche auf ein Monatsgrundentgelt von 2.652 Euro. Für Pflegekräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro auf 13,70 Euro ab 1. September 2022 angehoben, ab 1. Mai 2023 auf 13,90 Euro und ab 1. Dezember 2023 auf 14,15 Euro; das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsgrundentgelt von rund 2.461 Euro. Zudem erhöht sich der Urlaubsanspruch für Pflegekräfte von derzeit 26 Tagen pro Jahr auf 27 Tage im Jahr 2022 und 29 Tage ab 2023 bei einer Fünftagewoche.

Trotz der Verbesserungen bleibt die Pflegekommission hinter den Regelungen des zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband BVAP ausgehandelten Tarifvertrags Altenpflege zurück, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche vor fast genau vor einem Jahr von den Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie abgelehnt wurde. Bühler: „Damals wurde auch behauptet, der Tarifvertrag sei zu schlecht. Aber was jetzt auf dem Tisch liegt, zeigt, dass der Weg über den Tarifvertrag der bessere ist.“
...
Quelle: Pressemitteilung vom 08.02.2022 während die Mitarbeiterseite der AK Caritas die neuen Regelungen in einem Tweet und auf der eigenen hp im Internet begrüßt.

Am gleichen Tag hatte die FAZ einen Artikel zum Mindestlohn für Pflegehelfer online gestellt. Dort wird u.a. ausgeführt:
Eine neue amtliche Lohntabelle hat es in sich: Vermeintlich misst sie nur die „regional üblichen“ Löhne - aber faktisch sind das von September an die neuen Mindestlöhne für Pflegekräfte.
Wer als Altenpflegekraft in Schleswig-Holstein arbeitet, zählt mit einiger Wahrscheinlichkeit zu den bundesweiten Spitzenverdienern der Branche: Selbst Pflegehelfer ohne Ausbildung erhalten dort üblicherweise *) schon eine Grundvergütung von 17,75 Euro je Stunde. Zuschläge von rund 20 Prozent für Nachtarbeit, 30 Prozent für Sonntagsarbeit und 64 Prozent für Feiertagsarbeit kommen hinzu. Und Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung erreichen im nördlichsten Bundesland sogar 23,89 Euro plus Zuschläge.
So weist es eine am Montag veröffentlichte Übersicht der Pflegekassen aus – die aber weit mehr ist als eine Datensammlung: Die dort aufgelisteten regionalen Entgeltniveaus und Zuschläge für alle Bundesländer sollen von September an wie gesetzlich verankerte Mindestlöhne wirken. Basis dafür ist das kurz vor der Bundestagswahl beschlossene Pflegelohngesetz der schwarz-roten Koalition. Es schreibt sämtlichen Pflegediensten und -heimen vor, sich von September an entweder an amtlich anerkannte Tarifverträge zu binden – oder an die in der neuen Übersicht aufgeführten „regional üblichen Entgelte“.
...
Quelle: FAZ,
die dann in einem anderen Artikel ausführt:
Knifflig ist ... die Frage, wie der Pflegemindestlohn künftig mit den Vorgaben jener Lohntabelle der Pflegekassen zusammenpasst. Sie beziffert, auf Basis einer Erhebung unter tarifgebundenen Anbietern, für jedes Bundesland sogenannte regional übliche Vergütungen – zum Beispiel 17,75 Euro für Hilfskräfte ohne Ausbildung in Schleswig-Holstein (F.A.Z. vom 8. Februar). Diese müssen die Betriebe von September an zusätzlich als Mindestbedingungen beachten, sofern sie sich nicht direkt an einen anerkannten Tarifvertrag binden. So gibt es das „Pflegelöhneverbesserungsgesetz“ vor.
(so ebenfalls die FAZ vom 08.02.2022)


Interessant wäre nun, die Caritas-Löhne in Vergleich zu setzen.

Donnerstag, 13. August 2020

Altenpflege - warum die meisten Träger zu wenig bezahlen ...

Auch Caritas-Arbeitsrecht@Lambertus-Verlag "zwitschert". Als Verlag, der den kirchlichen Arbeitgebern nahe steht, natürlich vor allem Dinge, die kirchliche Arbeitgeber gerne lesen. Am Dienstag hat Caritas-Arbeitsrecht retweetet
Caritas Deutschland
@Caritas_web
Gehalt in der Altenpflege - Altenpfleger verdienen oft besser als gedacht.
via @pflegen_online
Das macht neugierig. Und beim Lesen des verlinkten Artikels von pflegen-online.de findet sich dann auch Aussage wie:
Pflegehelferin verdient mehr als eine Friseurin (Anm. 1) 

Eine PDL verdient so viel wie eine Grundschullehrerin (Anm. 2)

Manche Träger rücken mit konkreten Angaben zu Gehältern nicht raus
… Der AWO-Bundesverband (Anm. 3) und die Azurit-Hansa-Gruppe antworteten schlichtweg nicht trotz mehrmaliger Nachfrage,

Diakonie, Caritas & Co. zahlen überdurchschnittlich (Anm. 4)
Diakonie, Caritas, Johanniter-Unfallhilfe e.V., Agaplesion gAG und Evangelische Heimstiftung GmbH (Stuttgart) hatten hingegen kein Problem damit, ihre Gehaltsstrukturen offen zu legen. Wohl auch deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter überdurchschnittlich gut bezahlen inklusive diverser Zuschläge für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Kinderzulagen, was insgesamt noch einmal mindestens 5 bis 10 Prozent des Bruttomonatslohns ausmacht. …

Hilfskräfte bei der Caritas besonders gut gestellt (Anm. 5)

Nach zehn Jahren schneidet die Hilfskraft bei der Caritas mit einem Grundgehalt von gut 3.000 Euro wiederum deutlich besser ab als ihre Kolleginnen bei der Diakonie (2.760 Euro), bei den Johannitern (2.660 Euro) und Agaplesion (2.433 Euro): Berufserfahrung wird also hier besonders honoriert.
So kann man sich die Situation in der Altenpflege auch schönreden. Denn bei näherem Hinsehen erweist sich die grandiose Aussage als Luftnummer.

Schwere methodische Mängel:
Das fängt damit an, dass die Redaktion von pflegen-online offenbar einfach die jeweiligen Arbeitgeber abgefragt hat (siehe Text zur AWO und Azurit-Hansa-Gruppe). Und die einzelnen Arbeitgeber haben natürlich Interesse, das eigene Gehaltsgefüge möglichst positiv darzustellen und die Vorteile zu betonen.
Das Ergebnis dieser arbeitgeberseitigen Auskünfte dann zusammen zu fassen und weiter zu verbreiten, zeugt nicht unbedingt von methodisch sorgfältiger journalistischer Arbeit.
Dazu fehlt ein wichtiger Referenztarif. Wenn es denn wirklich um Vergütungsvergleiche geht, dann sollte man folgendes Berücksichtigen:
Die Altenpflege ist mit mehr als 13.600 stationären Einrichtungen und noch mal so vielen ambulanten Diensten regelrecht zerklüftet. In der Branche konkurrieren öffentliche, kirchliche und gemeinnützige Arbeitgeber, kleine private Firmen, börsennotierte Konzerne und solche, hinter denen Hedgefonds stehen, miteinander. Die einen arbeiten gewinnorientiert, die anderen orientieren sich am Gemeinwohl, wieder andere sollen die öffentliche Daseinsvorsorge sicherstellen. Nach Tarifvertrag zahlen in der Regel nur die kommunalen und freigemeinnützigen Arbeitgeber. Die Tarifverträge *) der freigemeinnützigen liegen aber unter dem Niveau des öffentlichen Dienstes, der bei den kommunalen Trägern gilt. Für die Kirchen gelten wegen ihres Selbstbestimmungsrechtes eigene kirchliche Tarifverträge **). Viele private Unternehmen zahlen nur den Mindestlohn oder die Beschäftigten müssen frei verhandeln.
Quelle: ZEIT-ONLINE vom 16. Oktober 2018

*) Gemeint sind nicht Tarifverträge sondern Vergütungen der freigemeinnützigen Träger, denn
**) Kirchliche Regelungen sind keine Tarifverträge sondern Allgemeine Geschäftsbedingungen. Und das hat auch nichts mit einem "Selbstbestimmungsrecht der Kirchen" zu tun, das sich so weder in der Verfassung noch in den Konkordatsvereinbarungen findet, sondern lediglich mit der "negativen Koalitionsfreiheit", die jedermann, also auch den Kirchen, zugestanden ist. 

Aber dann ins Detail:

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Rund um die Pflege - nichts Neues unter der Wintersonne?

Heute widmen wir uns einmal einigen aktuellen Twittermeldungen.
Der Lambertus-Verlag weist auf einen Artikel im Schwäbischen Tablatt hin:
Tarifvertrag
Gemeinsam für bessere Pflege?

Bundesarbeitsminister Heil will eine verbindliche Vereinbarung für die 1,2 Millionen Beschäftigten. Die Wohlfahrtsverbände prüfen das. Widerstand kommt von anderer Seite.

02.12.2020
und dort wird dann ausgeführt:
...
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kündigte an, Abhilfe zu schaffen: mit einer finanziellen Aufwertung der Pflegearbeit und einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche, der Dumpinglöhne ausschließen soll. Die Vorbereitungen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag haben die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche BVAP im September abgeschlossen. Die Frage ist nun: Wer im Pflegebereich wird sich dafür erwärmen? Die Frage richtet sich an die Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie, so wie an private Träger.
Die Wohlfahrtsverbände zählen mit rund 40 Prozent zu den großen Anbietern im Bereich der Altenpflege. Ihre tarifrechtlichen Angelegenheiten regeln sie selbst. Das Grundgesetz garantiert Kirchen das Recht auf Selbstorganisation, und das umfasst auch den Bereich des Arbeitsrechtes. Kirchliche Arbeitgeber kennen weder Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, noch ein Streikrecht. In den 70er Jahren entwickelte sich daraus der sogenannte „Dritte Weg“.
Er sei eine Konsequenz aus der Nachkriegszeit und der Erfahrung zweier Diktaturen, sagt der Wirtschaftsethiker und Professor für evangelische Theologie an der Ruhr-Universität Bochum, Traugott Jähnichen. In der NS-Zeit und später auch in der DDR habe die Politik versucht, auf Einrichtungen der Diakonie Einfluss zu nehmen. Solche Eingriffe wollten die Väter und Mütter des Grundgesetzes fortan ausschließen *).
Die Politik billigte den Kirchen zu, dass sich ihr Dienstrecht nicht allein an weltlichen Anforderungen orientieren muss. Man sprach von einer besonderen geistlichen Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit, und schuf den Begriff der „Dienstgemeinschaft“. Sie steht für einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Konsens, hat aber auch eine privatrechtliche Dimension. An Beschäftigte in kirchlichen Kindergärten, Heimen und Kliniken wurden Ansprüche auch in Bezug auf die persönliche Lebensführung gestellt; auf katholischer Seite strenger als auf evangelischer. Diese Eingriffe wurden durch Gerichte zuletzt in Schranken gewiesen.
...
Einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die knapp 1,2 Millionen in der Pflege Beschäftigten, wie ihn Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) anstrebt, steht der Caritas-Verband nicht generell ablehnend gegenüber. „Als Caritas haben wir schon ein grundsätzliches Interesse an guten und angemessenen Entgelten in der Pflege“, **) sagt Beyer (Anm.: Norbert Beyer, Referatsleiter Arbeitsrecht beim Caritas-Verband).

Mittwoch, 29. Januar 2020

Wettbewerb oder gemeinsame Problemlösung? Mitteilung der AK-MAS

während kirchliche Arbeitgeber aus dem Krankenhausbereich noch im Konkurrenzdenken verharren und die politischen Rahmenbedingungen beklagen
Katholische Krankenhäuser warnen vor kaltem Strukturwandel
....
Die gegenwärtige Gesundheitspolitik zielt darauf ab, den Krankenhausbereich verstärkt unter Wettbewerbs- und Konkurrenzgesichtspunkten zu organisieren. Klar ist, es wird weniger Krankenhäuser geben. Aber die aktuelle Politik führt zu einem kalten Strukturwandel und wirkt so destruktiv.
....
Quelle: Domradio (Internet)
hat die Mitarbeiterseite der Caritas wohl die "Zeichen der Zeit" erkannt. In einem aktuellen Beitrag wird ausgeführt:
Neuer Mindestlohn in der Pflege: „noch kein angemessener oder gerechter Lohn“

....
„Was wir in der Pflegekommission erreicht haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Pflegemindestlohn definiert jedoch nur die Untergrenze und ist noch kein angemessener oder gerechter Lohn. Dieser kann nur durch Tarifverträge oder Tarifwerke abgesichert werden. Wir sind daher bereit, unseren Beitrag in dem Verfahren für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege zu leisten.“ ...
Quelle: AK Mitarbeiterseite (Internet)

Es stimmt: nur gemeinsam mit Gewerkschaften und kirchlichen Einrichtungen lässt sich der politisch gewollte Kostenwettbewerb beenden.