Donnerstag, 29. Oktober 2020

Mitarbeiterseite der AK Caritas zum Abschluss im TVöD:

caritas ak.mas@akmas_caritas · 26. Okt.

1/2 Die gestern in der Tarifrunde Öffentlicher Dienst erzielte Einigung bezeichnet @_verdi als respektables Ergebnis in schwierigen Zeiten. Vor allem Pflegekräfte und Bezieher/innen unterer + mittlerer Einkommen werden bessergestellt. Wir gratulieren zu diesem schnellen Ergebnis!

caritas ak.mas@akmas_caritas · 26. Okt.

2/2 Welche Wirkung das auf die Tarifrunde für die über 600.000 nicht-ärztlichen Beschäftigten in der Caritas haben wird, müssen wir nun bewerten. Die Verhandlungen in der Caritas werden am Donnerstag wieder aufgenommen. http://akmas.de/tarif2020
Quelle: Twitter der AK-MAS

Wir wünschen Euch viel Erfolg bei den Verhandlungen.

Rechte der Personalvertretung (BR, PR, MAV) im Vergleich

Liebe Kolleg*innen,

in kirchlichen Betrieben gilt ein eigenes Mitbestimmungsrecht, da für sie eine Ausnahme vom weltlichen Betriebsverfassungsrecht gilt. Strukturell sind die Mitbestimmungsgesetze sich zwar ähnlich, aber inhaltlich bzw. im Verfahren unterscheiden sie sich z.T. erheblich. Die Rechte von MAVen sind schwächer, als die von Betriebsräten. Welche Unterschiede es im Einzelnen gibt, zeigen wir in unserer neu aufgelegten und aktualisierten Broschüre „Kirchliche Mitbestimmung im Vergleich: BetrVG - MVG.EKD - MAVO“ auf.

Ihr könnt sie ab sofort als PDF hier herunterladen: https://gesundheit-soziales.verdi.de/service/publikationen/++co++1326ea5c-0312-11eb-8472-001a4a160119 oder als Printversion bei euren zuständigen ver.di-Ansprechpartner*innen in den Bezirken bestellen.

Mittwoch, 28. Oktober 2020

Erzdiözese Freiburg muss 10,8 Millionen Euro Sozialabgaben nachzahlen

berichtete gestern katholisch.de und führt weiter aus:
Jahrelang hat es im Erzbistum Freiburg Fehler bei der Abrechnung von Sozialabgaben für geringfügig Beschäftigte gegeben. Daher muss es nun 10,8 Millionen Euro nachzahlen. Doch diese Summe fällt deutlich geringer aus als ursprünglich befürchtet.

... Dies ist das Ergebnis einer dreijährigen, aufwendigen Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, wie die Diözese am Dienstag mitteilte. Die Summe setzt sich aus 6 Millionen Euro nicht gezahlter Abgaben sowie 4,8 Millionen Euro für Säumniszuschläge zusammen. ...

... Ende Oktober 2017 hatte die Erzdiözese öffentlich gemacht, dass es über Jahre und in zahlreichen Kirchengemeinden Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung von Sozialabgaben gab. Untersucht wurden Abrechnungen, die bis ins Jahr 1999 zurückgehen. Betroffen waren mehr als 1.000 geringfügig Beschäftigte, für die die Kirchengemeinden keine oder zu wenig Abgaben zahlten, beispielsweise Hausmeister, Küster oder Organisten. Dem Vernehmen nach ging es auch um Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorgaben bei Geldzahlungen auf der Basis von sogenannten Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen. ...
weitere Quellen:

Sonntag, 25. Oktober 2020

Erste Reaktionen auf die Einigung im öffentlichen Dienst

Einige Stunden nach der Bekanntgabe des Abschlusses können wir erste Reaktionen der Leitmedien in der deutschen Medienlandschaft wiedergeben.

BREAKING NEWS - Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

meldet soeben die Tagesschau Stand: 25.10.2020 11:43 Uhr unter Wiedergabe eines Berichts der dpa:
Im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaften geeinigt. Das sagte Innenminister Seehofer bei einer Pressekonferenz der Tarifparteien. Vorgesehen sei unter anderem eine Gehaltssteigerung um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung.
ebenso berichten: die FAZ: Einigung bei Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
oder ZDF heute: Öffentlicher Dienst: Einigung im Tarifstreit

Dazu die Pressemitteilung unserer ver.di:
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen:
Deutliche Anhebung für untere Einkommen und Gesundheitsberufe

Sonntagsnotizen - kann die katholische Kirche eine "Lebenspartnerschaft" weiter als Kündigungsgrund verwenden?

Die Rekationen auf die jüngsten päpstlichen Äusserungen überschlagen sich. Im Domradio (Köln) wird der Brixener Moraltheologen Martin M. Lintner mit der Aussage zitiert, die Kirche könne eine Segnung homosexueller Partnerschaften nur noch schwerlich verweigern
Ja und? Brixen liegt bekanntlich in Südtirol. Und schon dazwischen - in Österreich - wird der Sonderweg der deutschen Kirche im kirchlichen Arbeitsrecht nur schwer verstanden. Anlässlich einer Tagung der Bayerischen Regional-KODA in Brixen hat der Ökonom der Diözese schon vor Jahren sein Unverständnis über diesen deutschen Sonderweg erklärt - auch am Beispiel der homosexuellen Orientierung.

Daher eine klare Antwort:
Ja, die Kirche kann. Das ist in Art. 5 der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (nachfolgend: GrO)“ eindeutig geregelt. Wir haben in unserem Blogbeitrag am Donnerstag den Text zitiert.
Wenn es extrem kommt, dann wird etwa ein(e) Religionslehrer(in), ein(e) Pastoral- oder Gemeindereferent(in) in Südtirol die Segnung der katholischen Kirche für eine (zivilrechtliche) Lebenspartnerschaft erhalten - und bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz und Wohnort in Deutschland dort die Kündigung genau dieser Kirche im Briefkasten vorfinden.

Freitag, 23. Oktober 2020

Papst Franziskus und die Haltung der Kirche zur Homosexualität

damit hat es der Papst geschafft, die kirchliche Medienwelt zu dominieren:
Vom Domradio (Die Kirche wieder im Rennen) über katholisch.de
Im Umgang mit Homosexuellen muss Papst Franziskus endlich aktiv werden
Papst Franziskus befürwortet zivile Lebenspartnerschaften für Homosexuelle. Das sei auch ein Statement für die Kirche, kommentiert Christoph Paul Hartmann. Der Pontifex habe einen Maßstab gesetzt, dem er nun auch selbst genügen müsse.
und
Wie man die Aussagen des Papstes zu homosexuellen Beziehungen deuten kann
Franziskus für Lebenspartnerschaft: Ein neues Kapitel in der Kirche?

Mit seiner Äußerung, die Kirche müsse sich auf zivilrechtlicher Ebene für die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle einsetzen, hat Papst Franziskus für ein Beben gesorgt. Auch wenn sie keiner Lehränderung gleichkommen: Folgenlos dürften diese Aussagen kaum bleiben.
bis Kirche und Leben:
Franziskus äußert sich in neuem Dokumentarfilm
Papst will Rechtssicherheit für homosexuelle Paare – Lob und Kritik
wird das Thema aufgegriffen.

Und was ist mit all den anderen Balken, die vom Dachstuhl unserer Kirche bis auf den Boden krachen und diese im Fundament erschüttern?

Wie war das in der Würzburger Synode beim Beschluss "Kirche und Arbeiterschaft" mit dem "fortwirkenden Skandal?
Hat sich da auch nur im Ansatz etwas bewegt?

Wir können nicht überall auf den Papst hoffen und warten.
Von revolutionären Worten aus Rom oder Würzburg müsste es zu revolutionären Taten in Deutschland kommen.

Das Strohfeuer aus Rom wird sonst nie zu einem Leuchtfeuer werden.

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Und es bewegt sich doch: die Kirche - nein, besser der Papst und Homosexualität

Das kennen wir:
„Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (nachfolgend: GrO)“
Artikel 5 Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten
(1) 1Erfüllt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Beschäftigungsanforderungen nicht mehr, so muss der Dienstgeber durch Beratung versuchen, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter diesen Mangel auf Dauer beseitigt. Im konkreten Fall ist zu prüfen, ob schon ein solches klärendes Gespräch oder eine Abmahnung, ein formeller Verweis oder eine andere Maßnahme (z. B. Versetzung, Änderungskündigung) geeignet sind, dem Obliegenheitsverstoß zu begegnen. 2Als letzte Maßnahme kommt eine Kündigung in Betracht.
(2) Für eine Kündigung aus kirchenspezifischen Gründen sieht die Kirche insbesondere folgende Verstöße gegen die Loyalitätsobliegenheiten im Sinn des Art. 4 als schwerwiegend an:
...
2. Bei katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
.... c) den kirchenrechtlich unzulässigen Abschluss einer Zivilehe, wenn diese Handlung nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen; eine solche Eignung wird bei pastoral oder katechetisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, unwiderlegbar vermutet,
d) das Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; bei diesem Loyalitätsverstoß findet Ziff. 2c) entsprechende Anwendung.

(3) 1 Liegt ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß nach Absatz 2 vor, so hängt die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von der Abwägung der Einzelfallumstände ab. 2 Dem Selbstverständnis der Kirche ist dabei ein besonderes Gewicht beizumessen, ohne dass die Interessen der Kirche die Belange des Arbeitnehmers dabei prinzipiell überwiegen. 3 Angemessen zu berücksichtigen sind unter anderem das Bewusstsein der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters für die begangene Loyalitätspflichtverletzung, das Interesse an der Wahrung des Arbeitsplatzes, das Alter, die Beschäftigungsdauer und die Aussichten auf eine neue Beschäftigung. 4 Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die pastoral, katechetisch, aufgrund einer Missio canonica oder einer sonstigen schriftlich erteilten bischöflichen Beauftragung beschäftigt werden, schließt das Vorliegen eines schwerwiegenden Loyalitätsverstoßes nach Absatz 2 die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung in der Regel aus. 5 Von einer Kündigung kann in diesen Fällen ausnahmsweise abgesehen werden, wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles diese als unangemessen erscheinen lassen. 6Gleiches gilt für den Austritt einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters aus der katholischen Kirche.
Quelle: Grundordnung 2015 i.d.F. der Deutschen Bischofskonferenz


Das ist neu:
Domradio: Papst befürwortet Partnerschaften für Homosexuelle - "Sie sind Kinder Gottes und haben das Recht auf eine Familie"
Süddeutsche Zeitung: "Homosexuelle haben das Recht, in einer Familie zu leben"
Tagesschau: "Papst für Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften"
ZEIT Online: Papst für Schutz gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Domradio: "Es müssten schon Konsequenzen folgen" / Wucherpfennig über die Papstaussage zu homosexuellen Paaren


Unsere Blogbeiträge zum Thema
werden wir vorerst nicht neu formulieren. Es bleibt dabei. Das Eingehen einer Lebenspartnerschaft führt trotz hehrer päpstlicher Worte zu einem Risiko für das Arbeitsverhältnis - insbesondere bei pastoral oder katechetisch tätigen Beschäfigten.

Denn arbeitsrechtlich haben die deutschen Bischöfe die Trennung von Rom und dem päpstlichen Lehramt längst vollzogen.

Mittwoch, 21. Oktober 2020

Bistum Mainz: Sozialethik und katholische Soziallehre nicht (mehr?) wichtig

so muss man wohl die Pläne des Bistums verstehen, das "Haus am Maiberg" zu schließen.
Das 'Haus am Maiberg' hat sich in den 65 Jahren seines Bestehens und vor allem in den letzten zwanzig Jahren nicht nur in seiner politisch-pädagogischen Alltagsarbeit und der konzeptionellen Arbeit in der Politischen Bildung einen exzellenten Ruf erworben. .... Es ist seit Jahrzehnten ein bewährtes und weit über die katholische Kirche hinaus anerkanntes Forum eines intensiven interdisziplinären wissenschaftlichen Austausches. Dabei geht es nicht allein um den Bereich der Politischen Bildung, in der das 'Haus am Maiberg' zu einer Schnittstelle zwischen wissenschaftlicher Theorie und pädagogischer Praxis geworden ist. Auch die christliche Sozialethik und die Traditionen der katholischen Soziallehre haben im 'Haus am Maiberg' einen wichtigen Ort für den Austausch mit den zeitgenössischen Politik-, Rechts- und Sozialwissenschaften gefunden. ...
Quelle: Oswald von Nell-Breuning Institut >Protest gegen die Schließungsankündigung des Bistums Mainz für das "Haus am Maiberg"<

Wir verkennen nicht, dass die finanzielle Schieflage vieler Bistümer - die auch aus der Ent-Täuschung von katholischen Christen über ihre Amtskirche und deren Missständen genährt wird - zu finanziellen Sanierungsmaßnahmen zwingt. Wir Katholiken haben offenbar jeden Respekt verspielt.
Wir fragen uns aber, warum gerade so renomierte Einrichtungen zu Opfern dieser Entscheidungen werden.
Hat das damit zu tun, dass man "unbequeme Inhalte" damit beenden kann - oder damit, dass man die Inhalte dieser Arbeit gar nicht erst kennt, und daher deren Bedeutung nicht einmal ansatzweise schätzen kann?

Vorwurf der Veruntreuung - Prozess gegen Aachener Weihbischof wird verschoben

berichtet das Domradio aktuell (ebenso katholisch.de).
Die Kölner Staatsanwaltschaft hält dem Geistlichen vor, von einer dementen Bekannten 143.000 Euro veruntreut zu haben. Er hätte sich ursprünglich am 29. Oktober sowie am 5. und 6. November vor dem Amtsgericht erklären sollen.
Wir bedauern diese Verschiebung. Eine Aufklärung und die Beendigung von Gerüchten und Vorwürfen ist auch im Interesse des Angeklagten, der von einer Vorverurteilung schwer betroffen sein kann.

Dienstag, 20. Oktober 2020

Ver.di zum Angebot der Arbeitgeber: Mehr Ausdruck fehlender Wertschätzung geht nicht

Tarifrunde öffentlicher Dienst: Gewerkschaften kritisieren Arbeitgeberangebot als völlig unzureichend

Die Verhandlungsführer von ver.di und dbb, Frank Werneke und Ulrich Silberbach, haben das Arbeitgeberangebot in der Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen als unzureichend zurückgewiesen. "Die angebotenen Lohnsteigerungen sind geradezu respektlos. Für kleinere und mittlere Einkommen bedarf es eines deutlich höheren Mindestbetrags. Die Laufzeit ist eindeutig zu lang. Insbesondere die Vorschläge für das Gesundheitswesen sind richtig dreist. Nach warmen Worten von Politikerinnen und Politikern im Frühjahr erhalten die Beschäftigten in den Krankenhäusern von den Arbeitgebern eine Klatsche, während sie zeitgleich schon wieder um das Leben von Corona-Patienten ringen. Auch die weiteren Forderungen und Erwartungen wie die Anhebung der Ausbildungsvergütung um 100 Euro oder die zeitnahe Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit werden nicht erfüllt", erklärte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): "Das ist sehr enttäuschend. Vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesinnenministers, ein vernünftiges Angebot vorzulegen, ist das stattdessen der Ausdruck mangelnder Wertschätzung. Von einem Durchbruch sind wir weit entfernt."