Freitag, 31. März 2023

§ BAG zur Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB*.
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Quelle und mehr: Pressemitteilung Nr. 18/23 des BAG vom 30.03.2023 zum Urteil vom 30. März 2023 – 2 AZR 309/22 –

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