Dienstag, 10. Mai 2022

"Liebe gewinnt" - erst Segnung und danach arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Zentralen Aktionstag am 10. Mai
Die Organisatoren der Aktion "Liebe gewinnt" haben eine zweite Auflage der Aktion angekündigt. Erstmal wird auch ein Bischof bei der Segnungsfeier für queere und wiederverheiratet-geschiedene Paare dabei sei.
berichtete das Domradio schon vor einigen Tagen. Und in diversen kirchennahen Medien - unter anderem auch dem Domradio - war über die Reaktion aus dem Vatikan spekuliert worden:
Toleriert der Vatikan Segnungsfeiern für Liebende?

Dazu kommt immer noch die Befürchtung kirchlicher MitarbeiterInnen hinsichtlich arbeitsrechtlicher Konsequenzen. Nicht alle Generalvikare und Bischöfe haben schließlich erklärt, auf solche Konsequenzen bei solchen Verstößen gegen die Loyalitätspflichten aus der Grundordnung verzichten zu wollen. Wäre nach der Segnung in einem Bistum dann die Kündigung beim eigenen, kirchlichen Arbeitgeber in einem anderen Bistum zumindest möglich? So "ist auch in ganz München keine Kirche gefunden worden, in der die Türen (für entsprechende Segnungsfeiern) offen gestanden hätten".
Nun hat sich Papst Franziskus selbst mit einem bemerkenswerten Statement zu Wort gemeldet:
Papst: Nicht Kirche lehnt LGBT-Menschen ab, nur einzelne Glieder
(Quelle: katholisch.de)
Siehe auch Radio Vatikan "Gott verleugnet keines seiner Kinder":
„Was sagen Sie zu LGBT-Katholiken, die die Ablehnung der Kirche erfahren haben?" Papst Franziskus dazu: „Ich möchte, dass sie dies nicht als ,Ablehnung der Kirche`, sondern als ,Ablehnung von Menschen in der Kirche` erkennen. Die Kirche ist eine Mutter und sie ruft alle ihre Kinder zusammen. Nehmen Sie zum Beispiel das Gleichnis von den zum Festmahl Geladenen: ,die Gerechten und die Sünder, die Reichen und die Armen, usw.' Eine ,selektive' Kirche, eine ,reinblütige', ist nicht die Heilige Mutter Kirche, sondern eher eine Sekte."
Eine Kündigung wegen einer Segnungshandlung für eine LGBT-Segnungsfeier sollte also "vom Tisch" sein.

Das heißt nämlich nichts anderes, als dass die Vorgaben der deutschen Bischöfe in der Grundordnung von Anfang an falsch und "nicht katholisch" sondern "sektiererisch" waren. Denn eine "höhere Instanz" als den amtierenden Papst gibt es in der katholischen Kirche nicht. Es handelte sich um keine verbindliche katholische Anforderung, sondern um die ablehnende Meinung einer Reihe von Bischöfen - oder besser: einer Reihe von Juristen, die diesen Text erarbeitet haben und dann die Bischöfe zur Inkraftsetzung bewegten.
Damit stellt sich dann aber auch die Frage, was das für Folgen für die anderen Bestandteile der Grundordnung hat. Dass die dort formulierte Ablehnung gewerkschaftlicher Kooperation nicht auf der Grundlage der eigenen katholischen Soziallehre steht, haben wir ja schon mehrfach heraus gearbeitet.

1 Kommentar:

  1. Eine andere Sichtweise hat Felix Neumann, Redakteur bei "katholisch.de", der sich mit der Aussage des Papstes auseinander setzt: https://www.katholisch.de/artikel/34231-paepstliches-gaslighting-franziskus-und-die-homosexuellen

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