Schlichtungsstelle der Erzdiözese München und Freising zu den Kosten für ein behördliches Führungszeugnis
Angesichts der Mißbrauchsdebatte fordert die katholische Kirche auch dort ein behördliches Führungszeugnis ein, wo die gesetzliche Regelung nach SGB VIII § 72a
*) Anmerkung:
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