Der zehnjährige Rechtsstreit um die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus ist beendet. Das Erzbistum Köln teilte am Dienstag mit, dass es keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einlegt.berichten katholisch.de sowie das Domradio (Köln)
Diese Entscheidung war zuletzt etwas zweifelhaft geworden, nachdem die Frankfurter Rundschau (FR) noch am 30. Juni einen anscheinend oder scheinbar gut informierten Artikel unter der Überschrift
Lockruf der Richterschrieb und dabei u.a. ausführte:
Auf der diesjährigen Tagung (der Essener Gespräche) im März trauten Teilnehmer kaum ihren Augen und Ohren: Gleich drei Bundesverfassungsrichter waren gekommen, und zwei von ihnen reichten – bildlich gesprochen – ein Silbertablett herum: Die katholische Kirche solle den „Chefarzt-Fall“ doch noch einmal nach Karlsruhe tragen. So deutliche Avancen, berichten hochrangige Kirchenjuristen, hätten sie noch nie gehört.(wir hatten über das Verfahren mehrfach berichtet)
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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.2.2019, 2 AZR 746/14 ist damit rechtskräftig.
Siehe auch Kölner Stadtanzeiger https://www.presseportal.de/pm/66749/4313287
AntwortenLöschenDas ist inzwischen auch bei Radio Vatikan angekommen https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2019-07/rechtsstreit-kuendigung-koeln-erzbistum-chefarzt-beendet.html
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