Mittwoch, 3. Juli 2019

Rechtsstreit um Chefarzt-Kündigung wegen Zweitheirat ist endgültig beendet

Der zehnjährige Rechtsstreit um die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen Krankenhaus ist beendet. Das Erzbistum Köln teilte am Dienstag mit, dass es keine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts einlegt.
berichten katholisch.de sowie das Domradio (Köln)

Diese Entscheidung war zuletzt etwas zweifelhaft geworden, nachdem die Frankfurter Rundschau (FR) noch am 30. Juni einen anscheinend oder scheinbar gut informierten Artikel unter der Überschrift
Lockruf der Richter
schrieb und dabei u.a. ausführte:
Auf der diesjährigen Tagung (der Essener Gespräche) im März trauten Teilnehmer kaum ihren Augen und Ohren: Gleich drei Bundesverfassungsrichter waren gekommen, und zwei von ihnen reichten – bildlich gesprochen – ein Silbertablett herum: Die katholische Kirche solle den „Chefarzt-Fall“ doch noch einmal nach Karlsruhe tragen. So deutliche Avancen, berichten hochrangige Kirchenjuristen, hätten sie noch nie gehört.
...
(wir hatten über das Verfahren mehrfach berichtet)

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 20.2.2019, 2 AZR 746/14 ist damit rechtskräftig.

2 Kommentare:

  1. Siehe auch Kölner Stadtanzeiger https://www.presseportal.de/pm/66749/4313287

    AntwortenLöschen
  2. Das ist inzwischen auch bei Radio Vatikan angekommen https://www.vaticannews.va/de/kirche/news/2019-07/rechtsstreit-kuendigung-koeln-erzbistum-chefarzt-beendet.html

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.