Dienstag, 29. September 2015

ver.di begrüßt Ausweitung des Pflegemindestlohns auf Betreuungskräfte – angemessenes Entgelt ist aber nur durch allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu erreichen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt, dass ab dem 1. Oktober 2015 der Pflegemindestlohn auf weitere Beschäftigtengruppen ausgedehnt wird. Die Höhe des Pflegemindestlohns ist aber für diese verantwortungsvolle Arbeit viel zu niedrig. Deshalb strebt ver.di einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag an.



Künftig haben nach der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums Beschäftigte, die in nicht unerheblichem Umfang gemeinsam mit Bewohnerinnen und Bewohnern tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig werden, ebenfalls Anspruch auf den Pflegemindestlohn. Dies sind insbesondere Alltagsbegleiterinnen, Betreuungskräfte von Menschen mit dementiellen Erkrankungen und Assistenzkräfte. Die Beschäftigten in den alten Bundesländern und Berlin erhalten ab dem 1. Oktober 9,40 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern 8,65 Euro pro Stunde. Fallen die Beschäftigten unter einen Tarifvertrag mit für sie günstigeren Regelungen, gilt weiterhin die tarifvertraglich festgeschriebene Lohnhöhe.

„Gut, dass ab dem 1. Oktober endlich auch für Betreuungskräfte der Pflegemindestlohn gilt. Aber es bleibt ein Armutszeugnis, dass Menschen in der Altenhilfe für diese verantwortungsvolle, körperlich und emotional sehr belastende Arbeit oft sehr schlecht bezahlt werden, vor allem bei privaten Trägern“, sagte Sylvia Bühler, ver.di-Bundesvorstandsmitglied.

ver.di hatte sich in der Pflegemindestlohnkommission für eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Mindestlohns stark gemacht und eine Lohnhöhe von mindestens 12,50 Euro in der Stunde gefordert. Diese deutliche Anhebung scheiterte vor allem an der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und privaten Altenheimbetreibern. Um die zum Teil beschämend niedrigen Entgelte in der Altenpflege anzuheben und den Beruf attraktiver zu machen, will ver.di mit den Wohlfahrtsverbänden einen Tarifvertrag verhandeln, der für allgemeinverbindlich erklärt werden soll und damit für alle Träger bindend wäre.

Der Pflegemindestlohn für die oben beschriebenen Beschäftigtengruppen steigt in den alten Bundesländern und Berlin ab 1. Januar 2016 auf 9,75 Euro pro Stunde und ab 1. Januar 2017 auf 10,20 Euro pro Stunde. In den neuen Bundesländern werden zu diesen Zeitpunkten neun Euro bzw. 9,50 Euro fällig.

Quelle: Ver.di-Pressemitteilung 29.9.2015

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.