Insbesondere in katholischen Kreisen werden Tarifverträge im Bereich der kirchlichen Wohlfahrtsverbände als formal unmöglich bis inhaltlich zweifelhaft betrachtet.
Wie Tarifverträge bei der Diakonie aussehen können, zeigt der aktuell geltende Tarifvertrag TV VKKH, der für verschiedene Einrichtungen der Albertinen-Gruppe in Hamburg gilt.
Nach verschiedenen Aktionen wie aktiven Mittagspausen und einem Warnstreik mit weit über 300 Teilnehmerinnen willigten die Arbeitgeber in Tarifverhandlungen ein, Nach zähen, aber doch konstruktiven Verhandlungen war im Frühjahr 2012 die materielle Übernahme des TV KAH (Krankenhausarbeitgeberverband Hamburg) - welcher oberhalb des TVöD ist - auf die Krankenhäuser der Albertinengruppe vereinbart. Dazu wurde ein eigener Arbeitgeberverband - der Verband kirchlicher Krankenhausdienstgeber Hamburgs - gegründet. Eine Besonderheit ist darüber hinaus eine Schlichtungsvereinbarung, welche das Streikrecht nicht ausschließt und damit wegweisend sein kann - auch für die Diskussionen mit der Nordkirche.
Die Besonderheiten im TV VKKH sind neben der Schlichtungs- und Mediationsvereinbarung folgende Punkte:
- Anrecht auf 26 freie Sonntage pro Jahr.
- Zwei »Gewerkschaftstage« pro Jahr (Vorteilsregelung)
- Fachweiterbildungszulagen für große Fachweiterbildungen in Höhe von 100 Euro, von kleineren Weiterbildungen in Höhe von35 Euro.
- Eingruppierungsverbesserungen z.B.für Intensivüberwachungspflegerinnen (IMC), Praxisanleiterlnnen, Stationsleitungszulage.
- Abschaffung der Stufen 1 und 2 im Bereitschaftsdienst, außer dem Bezahlung der Feiertags-, Nacht- und Wochenendzulagen im BD-Dienst
- Ausbildungsentgelte oberhalb des TVöD-Niveaus.
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