Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Sonntag, 31. Juli 2016
Samstag, 30. Juli 2016
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die Absicht habe, die an ihn vom Bundesarbeitsgericht gestellten Fragen zur Problematik des wiederverheirateten Chefarztes an das jüngste Gericht weiterzuverweisen. Man frage sich allerdings, warum weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht selbst auf diese Idee gekommen sind.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 29. Juli 2016
Ausgegrenzte in soziale Aufgaben der Kirche integrieren
...ist der Titel eines Beitrags von Prof. Dr. Klaus Baumann im aktuellen Heft der Neuen Caritas (leider noch nicht online verfügbar). Der Beitrag bezieht sich explizit auch auf den Fall, der gestern am Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde, nämlich des Chefarztes, mit dessen Wiederheirat sich nun mit dem Gerichtshof der Europäischen Union ein weiteres Gericht zu befassen hat.
Prof. Baumann plädiert unter Berufung auf das Apostolische Schreiben "Amoris laetitia" und unter Verwendung zahlreicher Zitate aus dem päpstlichen Schreiben einer "Logik der Integration" Raum zu geben und "Barmherzigkeit und Nächstenliebe als 'das vorrangige Gesetz der Christen' (AL 306)" Priorität zu geben. Die Umsetzung dieser Integration in das Kirchliche Arbeitsrecht stehe an.
Ob das Bundesarbeitsgericht mit seinen Fragen nicht besser den Papst direkt hätte fragen sollen statt den Gerichtshof der Europäischen Union?
Kann es sein, dass es in dieser Frage darum geht, ob weltliche Gerichte den Kirchen erlauben müssen, unbarmherzig zu sein? Und dass unsere Verfassung und europäische Normen das so vorsehen?
Ein Unbehagen bleibt aber auch nach der Lektüre des Beitrags von Prof. Baumann zurück: ist es auch eine Form der Barmherzigkeit, unbarmherzige Normen hochzuhalten und dann auf ihre Anwendung zu verzichten?
Der Gnade, Kirchensteuern bezahlen zu dürfen, werden Gläubige übrigens niemals beraubt.
Kleiner Nachtrag:
In der vergangenen Woche gab es einen kleinen Beitrag auf domradio.de der sich im Zusammenhang mit einer Fußnote in Amoris laetitia mit der Frage befaßt hat:
In der Kunst, mit Fragestellungen, die vermutlich in zwanzig Jahren niemanden mehr interessieren, Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverfassungsgericht, Expertentagungen (vgl. domradio.de und domradio.de) und jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union zu beschäftigten, ist schon beeindruckend.
Wenn man denn keine anderen Probleme hat.
Noch eine Fußnote, falls es jemand überlesen hat:
Im Beitrag mit dem Titel "Ausgegrenzte in soziale Aufgaben der Kirche integrieren" geht es um einen Chefarzt, der ausgegrenzt wird!
Prof. Baumann plädiert unter Berufung auf das Apostolische Schreiben "Amoris laetitia" und unter Verwendung zahlreicher Zitate aus dem päpstlichen Schreiben einer "Logik der Integration" Raum zu geben und "Barmherzigkeit und Nächstenliebe als 'das vorrangige Gesetz der Christen' (AL 306)" Priorität zu geben. Die Umsetzung dieser Integration in das Kirchliche Arbeitsrecht stehe an.
Ob das Bundesarbeitsgericht mit seinen Fragen nicht besser den Papst direkt hätte fragen sollen statt den Gerichtshof der Europäischen Union?
Kann es sein, dass es in dieser Frage darum geht, ob weltliche Gerichte den Kirchen erlauben müssen, unbarmherzig zu sein? Und dass unsere Verfassung und europäische Normen das so vorsehen?
Ein Unbehagen bleibt aber auch nach der Lektüre des Beitrags von Prof. Baumann zurück: ist es auch eine Form der Barmherzigkeit, unbarmherzige Normen hochzuhalten und dann auf ihre Anwendung zu verzichten?
Der Gnade, Kirchensteuern bezahlen zu dürfen, werden Gläubige übrigens niemals beraubt.
Kleiner Nachtrag:
In der vergangenen Woche gab es einen kleinen Beitrag auf domradio.de der sich im Zusammenhang mit einer Fußnote in Amoris laetitia mit der Frage befaßt hat:
Dürfen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?Was man schon mal festhalten kann, ist: opererieren als Chefärzte in katholischen Krankenhäusern dürfen sie vorerst erstmal nicht!
In der Kunst, mit Fragestellungen, die vermutlich in zwanzig Jahren niemanden mehr interessieren, Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, das Bundesarbeitsgericht, das Bundesverfassungsgericht, Expertentagungen (vgl. domradio.de und domradio.de) und jetzt den Gerichtshof der Europäischen Union zu beschäftigten, ist schon beeindruckend.
Wenn man denn keine anderen Probleme hat.
Noch eine Fußnote, falls es jemand überlesen hat:
Im Beitrag mit dem Titel "Ausgegrenzte in soziale Aufgaben der Kirche integrieren" geht es um einen Chefarzt, der ausgegrenzt wird!
Donnerstag, 28. Juli 2016
Die Bayerische Regional-KODA hat soeben beschlossen ....
... dass die im April d.J. vereinbarten Vergütungserhöhungen im TVöD auch Bestandteil der Vergütungsautomatik des ABD sind und niemand dagegen Einwände erhebt.
Bundesarbeitsgericht wendet sich wegen Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung an den Gerichtshof der Europäischen Union
Das Bundesarbeitsgericht meldet soeben per Pressemitteilung, dass der Zweite Senat des BAG heute per Beschluss entschieden habe,
den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV um die Beantwortung von Fragen zur Auslegung von Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) zu ersuchen. Für den Senat ist erheblich, ob die Kirchen nach dem Unionsrecht bei einem an Arbeitnehmer in leitender Stellung gerichteten Verlangen nach loyalem und aufrichtigem Verhalten unterscheiden dürfen zwischen Arbeitnehmern, die der Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören.**
Als Sitzungsergebnis ist vermerkt:
2 AZR 746/14 (A)Vorlagebeschluss (EuGH) Beschluss
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gem. Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
1. Ist Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (RL 2000/78/EG) dahin auszulegen, dass die Kirche für eine Organisation wie die Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits verbindlich bestimmen kann, bei einem an Arbeitnehmer in leitender Stellung gerichteten Verlangen nach loyalem und aufrichtigem Verhalten zwischen Arbeitnehmern zu unterscheiden, die der Kirche angehören, und solchen, die einer anderen oder keiner Kirche angehören?
2. Sofern die erste Frage verneint wird:
a) Muss eine Bestimmung des nationalen Rechts, wie hier § 9 Abs. 2 AGG, wonach eine solche Ungleichbehandlung aufgrund der Konfessionszugehörigkeit der Arbeitnehmer entsprechend dem jeweiligen Selbstverständnis der Kirche gerechtfertigt ist, im vorliegenden Rechtsstreit unangewendet bleiben?
b) Welche Anforderungen gelten gemäß Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 der RL 2000/78/EG für ein an die Arbeitnehmer einer Kirche oder einer der dort genannten anderen Organisationen gerichtetes Verlangen nach einem loyalen und aufrichtigen Verhalten im Sinne des Ethos der Organisation?
Beschluss
Das Revisionsverfahren wird bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über das Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt.
Siehe auch:
Heute beschließt die Bayer. Regional-KODA
... in einer Sondersitzung, ob die bereits im April verhandelten Vergütungsänderungen im TVöD (Abschluss für 2016 und 2017, mehrstufige Steigerung mit 2,4 % zum 1.3.2016 und weiteren 2,35 % zum 1.2.2017) auch der Vergütungsautomatik unterliegt.
Spannend wird auch die Frage werden, was nach der Sitzung zur Übernahme der neuen Entgeltordnung veröffentlicht wird.
Spannend wird auch die Frage werden, was nach der Sitzung zur Übernahme der neuen Entgeltordnung veröffentlicht wird.
Mittwoch, 27. Juli 2016
Diakonie will Arbeitsbedingungen und Einkommen in der Altenpflege verschlechtern (Flugblatt Ver.di Bawü)
Das aktuelle Ver.di-Flugblatt aus Baden-Württemberg zu den Auseinandersetzungen über die AVR Diakonie Deutschland (AVD DD) informiert über Absichten der diakonischen Dienstgeber und formuliert die tarifpolitischen Konsequenzen.
Flugblatt als pdf
Das Thema berührt natürlich auch die Caritas; auch dort ist der Bereich der Altenhilfe der Bereich, der am stärksten von dienstgeberseitige Absenkungsphantasien betroffen ist.
Flugblatt als pdf
Das Thema berührt natürlich auch die Caritas; auch dort ist der Bereich der Altenhilfe der Bereich, der am stärksten von dienstgeberseitige Absenkungsphantasien betroffen ist.
Dienstag, 26. Juli 2016
Alternativmodell “Vereinigung der bayerischen Pflege“
Pflegekammer überflüssig wie ein Kropf
In unserem Blog hatten wir schon mehrfach das Thema "Pflegekammer angesprochen. Zuletzt vor einigen Tagen ("Pflegekammern sind ein schlechter Witz"). Inzwischen hat uns die folgende Bewertung zum bayerischen Alternativmodell erreicht:
In unserem Blog hatten wir schon mehrfach das Thema "Pflegekammer angesprochen. Zuletzt vor einigen Tagen ("Pflegekammern sind ein schlechter Witz"). Inzwischen hat uns die folgende Bewertung zum bayerischen Alternativmodell erreicht:
In Bayern wird es keine Pflegekammer geben. Der bayrische Ministerrat hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Bayern geht mit dem Alternativkonzept, „Vereinigung der bayerischen Pflege“ seinen eigenen Weg. Das erspart Pflegekräften eine Zwangsmitgliedschaft in einer Kammer mit happigen monatlichen Zwangsbeiträgen.
Montag, 25. Juli 2016
Aktion: Lohngerechtigkeitsgesetz jetzt!
Mit einer Online- und Postkartenaktion fordert Ver.di gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften im DGB die Bundeskanzlerin Merkel auf, das von Bundesministerin
Schwesig vorgelegte Gesetz zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen zu unterstützen und voranzubringen.
Bereits
vor Monaten hat Bundesministerin Manuela Schwesig den Entwurf eines
Gesetzes für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern
vorgelegt. Doch
seitdem passiert nichts. Und die Zeit wird knapp.
Ziel ist es, durch mehr Transparenz auf betrieblicher Ebene zur Überwindung der Entgeltlücke beizutragen.
Sonntag, 24. Juli 2016
Gewerkschaft für Anfänger: Was sind eigentlich Tarifverhandlungen?
Erkläre mal einem Kind, was Gewerkschaften so machen. Die verstehen das nämlich genauso wenig wie Menschen, die mit Gewerkschaften bisher noch nichts zu tun hatten. Unsere Kinderreporterin wollte wissen, was eigentlich bei Tarifverhandlungen passiert.
Was sind Tarifverhandlungen?
Samstag, 23. Juli 2016
Samstag abend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas größten Wert auf die Feststellung lege, dass die Kritik von Kardinal Woelki an der Hartherzigkeit gegenüber Bettlern sich in keinem Fall auf ihr Verhalten gegenüber den kollektiven Bettlern in der Arbeitsrechtlichen Kommission bezogen habe. In der Arbeitsrechtlichen Kommission beachte man selbstverständlich die Verpflichtung, Almosen zu gewähren, wobei man dieses Werk der Barmherzigkeit sogar föderal marktgerecht differenziere.
Vorletztes Gerücht
Vorletztes Gerücht
Freitag, 22. Juli 2016
Und was macht der 3. Weg bei der Diakonie so?
Ver.di/Streikrecht-ist-Grundrecht fasst es so zusammen:
Und die AG MAV Niedersachsen betitelt den Bericht über die aktuellen Auseinandersetzungen in der ARK im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der ARK DD mit
Es ist zu erwarten ist, dass der Lohnklau in der AVR DD weitergeht. In der Altenhilfe und in der beruflichen Bildung wird es vorraussichtlich zu Lohnkürzungen kommen. Wieder sind hauptsächlich die unteren Lohngruppen betroffen.
Diakonische Unternehmen weiter auf dem Holzweg
Und die AG MAV Niedersachsen betitelt den Bericht über die aktuellen Auseinandersetzungen in der ARK im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und der ARK DD mit
Vom Konsens- zum Nonsensmodell: Einvernehmen durch Zwangsschlichtung?
Es ist zu erwarten ist, dass der Lohnklau in der AVR DD weitergeht. In der Altenhilfe und in der beruflichen Bildung wird es vorraussichtlich zu Lohnkürzungen kommen. Wieder sind hauptsächlich die unteren Lohngruppen betroffen.
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