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Freitag, 17. Mai 2024

Kurze Zwischeninfo: Kapitaldeckung und Betriebs- (Alters-)rente

Das Thema "Zusatzversorgung" hat uns immer wieder beschäftigt. Am Mittwoch führte die Frankfurter Rundschau (FR) nun aus:
Renten-Kürzung droht: Rentner und Rentnerinnen fallen Wirtschaftsflaute zum Opfer

... Berlin – Jeder, der in Aktien oder ETFs investiert hat, ist sich des Risikos bewusst, dass die Märkte schwanken können. Langfristige Renditen können zwar erzielt werden, aber das Risiko bleibt bestehen. Die Nachricht, die viele Rentner und Rentnerinnen aus sogenannten „verkammerten Berufen“ bald erreichen könnte, dürfte daher wenig erfreulich sein. Aufgrund einer risikoreicheren Anlagestrategie verzeichnen Versorgungswerke in der aktuellen Wirtschaftskrise erste Verluste. Dies könnte bedeuten, dass Renten gekürzt werden müssen. ....
Als mögliocherweise betroffene Berufsgruppen werden u.a. auch Ärzte aller Art, Architekten oder Psychotherapeuten genannt - lauter Berufsgruppen, die es auch im kirchlichen Dienst gibt, und die sich ggf. in entsprechenden Versorgungswerken (weiter) für die Betriebsrente versichern können. Die FR erklärt im Weiteren das Risiko der "Kapitaldeckung", das zu Ertragsrisiken führt. Auf dieses "Risiko der Kapitaldeckung" haben wir in unseren Berichten auch schon hingewiesen. Diverse Pensionskassen sind mit diesem System gescheitert - auch im kirchlichen Bereich.
Die Hybridfinanzierung der Bayerischen Zusatzversorgungskasse (BVK / ZKdbG) reduziert die Abhängigkeit von den Transaktionen auf den Finanzmärkten entscheidend. Wir können dieses Modell nur immer wieder als vorbildlich anpreisen.

Mittwoch, 9. November 2022

Kirchliche Zusatzversorgungskassen gut aufgestellt

bestätigte Berlins Finanzdirektor anlässlich einer Festveranstaltung zum 25-jährigen Jubiläum kommunaler Zusatzversorgungskassen des ÖD (wo mit einem tarifvertraglich geregelten und an Kapitaldeckung orientierten Punktemodell die Berechnung des Umlagesatzes auf 100 Jahre Deckungsabschnitt kalkuliert wird.)in Ostdeutschland. An der Tagung nahm unter anderem auch Ulrich Mitzlaff AKA und KZVK Köln, teil:
Bernd Jünemann, Finanzdirektor des Erzbistums Berlin, sieht die kirchlichen Kassen von ihrer Struktur mit weitgehender Kapitaldeckung gut für die Zukunft aufgestellt.
Quelle: Pressebericht „Never change a running System“

dbb-Tarifvorstand Geyer (Kein gutes Modell für die Zukunft sei jedoch die reine Beitragszusage) und Verdi-Tarifexperte Norbert Flach erteilten Wünschen nach einer Beschränkung der Zusage auf Betriebesrente eine klare Absage:
„Eine Garantie ist immer nötig“. Die Bayerische ZVK sei mit ihrem Hybridmodell *) sehr erfolgreich. Da brauche es kein „pay and forget“ und auch keine „Kapitalanlage rein in Aktien“, so Flach mit Blick auf den geplanten Aktien-Kapitalstock in der GRV.
.

*)
Das "Hybridmodell" der bayerischen ZVK zeichnet sich insbesondere durch eine Mischfinanzierung aus - Kapitaldeckung und Umlage ergänzen sich so, dass die ZVK nicht von den Erschütterungen und Zufälligkeiten der Finanzmärkte abhängig ist. Wie sich die Orientierung auf die Kapitaldeckung auswirkt, haben wir unter dem Stichwort "Caritas Pensionskasse" im Blog dokumentiert.

Dass gelegentlich auftretende Problemchen einzelner Kassen gemeinsam partnerschaftlich gelöst werden können, haben ver.di und kommunale Arbeitgeber im Übrigen anlässlich der letzten Verwaltungsratssitzung am 20. Oktober in Neustadt an der Weinstraße gezeigt.

Mittwoch, 27. Oktober 2021

Reform der Zusatzversorgung - Aufstockungsrente bei Eigenleistungen

Unter der Überschrift "Zusatzversorgung - Notlagen der Kassen lösen?" haben wir zuletzt über die Probleme berichtet, die im "Punktemodell" eingerechnete Verzinsung auch zu erwirtschaften. Da die Zusatzversorgung als Betriebsrente keine Lebensversicherung ist, muß die Rentenzusage auch nicht durch eine vollständige Kapitaldeckung abgesichert sein. Bis hin zur vollständigen Umlagefinanzierung ("von der Hand in den Mund") sind sämtliche Formen der Rentenfinanzierung zulässig. Die "Mischfinanzierung", bei der ein Teil der Renten durch Umlagen und ein Teil durch Kapitalerträge finanziert wird, hat sich als beste Finanzierungsart erwiesen. "Durststrecken" auf den Finanzmärkten können dabei durch erhöhte Umlagen ausgeglichen werden. Dieses bewährte System verschiedener Zusatzversorgungskassen (z.B. der Zusatzversorgungskasse der bayer. Gemeinden) soll nun auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden.
Aufgrund der Möglichkeit der "Mischfinanzierung" ist auch bei "kapitalgedeckten Kassen" grundsätzlich kein Sanierungsbedarf zu erkennen. Ausnahmen sind möglich und - wie wir hier geschrieben haben - in § 15 a Absatz 1 des ATV-K dokumentiert.
Dennoch wird von einigen Arbeitgebern die seit Jahren andauernde "Niedrigzinsphase" auf den Finanz- und Kapitalmärkten zum Anlass genommen, eine Reform der Zusatzversorgung zu fordern.

Unsere aktuelle Reihe zur Finanzierung der (kirchlichen) Zusatzversorgung schließen wir heute mit einigen Ausführungen zur "Eigenvorsorge" ab. Denn eines ist klar: das von den Beschäftigten zusätzlich eingebrachte Entgelt ist in besonderem Maße auf eine sichere und rentierliche Kapitalanlage angewiesen. Es handelt sich um Vermögen, das treuhänderisch für den besonderen Zweck der Alters- und Hinterbliebenvorsorge verwaltet werden muss. Und die "Niedrigzinsphase" betrifft dieses Vermögen in besonderem Maße. Es besteht ein "Delta", eine Differenz zwischen der zugesagten Verzinsung (als Anhang aus dem Punktemodell) und der auf den Kapitalmärkten tatsächlich derzeit erzielbaren Rendite. Was also tun?

Mittwoch, 13. Oktober 2021

Zusatzversorgung - Notlagen der Kassen lösen?

In unserem Beitrag vom 13. September haben wir ausführlich die Hintergründe für die derzeitige Finanzierung der Zusatzversorgung durch "Arbeitgeberbeiträge" erläutert.

Nur kurz zur Erinnerung:
Die Arbeitgeber hatten sich anstelle einer "nicht vermittelbaren Vergütungserhöhung" bereit erklärt, die Beiträge für die Zusatzversorgung komplett zu übernehmen. Da es sich bei den angesparten Geldern um "Treuhandmittel" (also einen Lohnbestandteil) handelt, dürfen diese Gelder auch nur für die Altersversorgung verwendet werden. Sie müssen dann auch für anstehende Rentenzahlungen zur Verfügung stehen. Alles andere wäre als "Untreue" zu hinterfragen.
In der Folge wurden viele Zusatzversorgungskassen durch zu geringe Beiträge bzw. Umlagen unerfinanziert und "an die Wand gefahren". Dies ist insbesondere den Arbeitgebern anzulasten, die ihre Zusage auf eine auskömmliche Finanzierung der "Gesamtversorgung" nicht eingehalten hatten.
Diskussionen darüber wurden in der Vergangenheit mit der "Nachschusspflicht der Arbeitgeber" abgeblockt. Wenn das Geld nicht mehr reicht, müssen die Arbeitgeber - die ja eine tarifliche Verpflichtung zur Leistung der Betriebsrente haben - eben "nachlegen", und ein Defizit zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend ausgleichen.

Montag, 16. August 2021

Wie weiter mit der Zusatzversorgung in kirchlichen Einrichtungen?

Im kommenden Monat findet in Köln eine Diskussionsveranstaltung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse Köln (KZVK) statt. 

Die KZVK sichert die Zusatzversorgung der dort versicherten kirchlichen MitarbeiterInnen über die so genannte "Kapitaldeckung". Das heißt, dass die Versorgungsansprüche durch entsprechende Kapitalbildung und die daraus erzielten Zinseszinsen abgesichert werden sollen. Wenn die tatsächliche Rendite höher ist, kann auch eine höhere Rente ausbezahlt werden. Wenn aber die Erträge niedriger ausfallen, als von den Verantwortlichen prognostiziert wurden, wird das eng. Die Kölner Caritas-Pensionskasse und der Caritas-Versicherungsverein sind Beispiele für die Problematik dieses Systems (wir berichteten).

Donnerstag, 6. Dezember 2018

Hiobs ... bei der Caritas-Pensionskasse - "Schöne Bescherung" zu Nikolaus

Gerade zu Nikolaus melden diverse Medien *) Finanzprobleme bei kirchlichen Pensionskassen.
https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/finanzprobleme-bei-caritas-pensionskasse
Der Pensionskasse der Caritas und deren Schwesterunternehmen, die Kölner Pensionskasse **), sind in finanzielle Schieflage geraten. Die Kassen, die Betriebsrenten für bundesweit rund 55.000 Mitarbeiter von Caritas und anderen katholischen Einrichtungen organisieren, erfüllen nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit bei der Kapitaldeckung nicht die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen.
Das Forum für die deutsche betriebliche Altersversorgung hat schon ein paar Tage vorher und mit deutlich mehr Informationen auf die wohl selbst verschuldete Problematik hingewiesen:

Freitag, 18. Juli 2014

Caritas auf der Suche nach dem Königsweg für die Zukunftsbranche Altenhilfe

Nein, diesmal war das Thema nicht die nötige Absenkung der unteren Lohngruppen in der Altenpflege und die Erwartung von Experten, "dass sich die Arbeit in den Pflegeheimen bis 2030 um weitere 30 bis 50 Prozent verdichten müsse".

Auch die Suche nach einer Alternative zum 3. Weg war nicht das Thema, sondern Qualität und Finanzierung der Altenpflege im Vergleich zum skandinavischen Modell.

Thomas Becker hat im aktuellen Heft der Neuen Caritas unter dem Titel "Auf der Suche nach dem Königsweg" einen anregenden Bericht zur Veranstaltung "Altenhilfe: gut gesteuert in die Zukunft?" vom 26. Juni 2014 verfaßt. Die Altenhilfeexpertin Cornelia Heintze* wird darin zitiert mit den Worten:
"Die Caritas kann nicht stolz sein auf ihre Leistungen in der Altenhilfe, und zwar deshalb nicht, weil sie sich mit zu wenig Geld zufrieden gibt. Unter diesem Kostendruck ist keine gute Qualität möglich."

Donnerstag, 5. Juni 2014

Stichwort: Zusatzversorgung

Die betriebliche Altersrente gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes entstammt dem Druck der Gewerkschaften. Auch für die Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst sollten im Alter der Lebensstandard so gesichert werden, wie das auch für die Beamten mit dem lebenslangen Fürsorgeanspruch gegenüber dem "Dienstherren" zugesichert ist.

Dieser Ansatz entspricht dem Gedanken des "familiengerechten Lebenslohnes", wie er in der katholischen Soziallehr formuliert ist. Das Einkommen der Arbeitnehmer muss so gestaltet sein, dass auch im Alter noch ein angemessener Lebensstandard gesichert ist. Die Zusatzversorgung ist - anders als die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ein vom Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis erdientes und nur wegen seiner Zweckbestimmung als Versorgung nicht frei verfügbares Entgelt (vgl. BAG Urt. v. 16.03.1993, 3 AZR 389/92 - im Anschluss an das Urteil vom 28. Juli 1992, 3 AZR 173/92).