Die delegierten Kolleg*innen der Mitarbeitervertretungen in Baden haben heute bei ihrer Versammlung eine Resolution an die Koalitionsparteien SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP mit großer Mehrheit beschlossen. Sie vertreten rund 40.000 Beschäftigte in Evangelischer Kirche und Diakonie in Baden.
Resolution
Resolution der Delegiertenversammlung zum kirchlichen Arbeitsrecht insbesondere an die Koalitionsparteien SPD,
Bündnis90/Die Grünen und FDP
Kirchliches Arbeitsrecht – wir Beschäftigten haben es nie gewollt – Abschaffen jetzt!
Arbeitgeber bei Kirchen und deren Wohlfahrtsverbänden haben eine Vielzahl gesetzlicher
Privilegien im Arbeitsrecht. Sie nutzen sie, um sich Wettbewerbsvorteile auf Kosten der
Rechte sowie der Lohn- und Arbeitsbedingungen von uns abhängig Beschäftigten zu
verschaffen. Doch kirchliches Arbeitsrecht ist weder erforderlich noch ein Muss!
Wir gehören zu insgesamt rund 1,8 Mio. Arbeitnehmer*innen, denen durch kirchliche
Sonderregelungen grundlegende Rechte verschlechtert oder ganz verwehrt werden. Wir
haben u.a. weniger wirksame Mitbestimmungsrechte, kein Recht auf Mitbestimmung in
unternehmerischen Entscheidungen, unterliegen besonderen Loyalitätspflichten und von
Seiten der Kirchen wird vielerorts versucht, uns unser Streikrecht zu verbieten. Damit muss
Schluss sein! Das Arbeitsrecht ist vor allem Schutzrecht für uns Arbeitnehmer*innen. Warum
dürfen die Kirchen diese Schutzrechte zu unseren Lasten verschlechtern? Wir fordern
ausnahmslos die gleichen Rechte, wie unsere Kolleg*innen in nichtkirchlichen Betrieben.
Wir, die Mitarbeitervertreter*innen der Evangelischen Kirche und Diakonie in Baden
repräsentieren rund 40.000 Arbeitnehmer*innen in unseren Einrichtungen. Wir fordern SPD,
Bündnis90/Die Grünen und FDP auf, dem aktuell laufenden Dialogprozess zur Prüfung des
kirchlichen Arbeitsrechts Taten folgen zu lassen. Deshalb fordern wir vom Gesetzgeber die
Stärkung unserer Rechte als Beschäftigte in kirchlichen Betrieben durch:
• Die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes für eine stärkere und
wirksamere Mitbestimmung in unseren Betrieben,
• Die Anwendung der Gesetze über Unternehmensmitbestimmung, um in
kirchlichen Konzernen eine Arbeitnehmerbeteiligung bei unternehmerischen
Entscheidungen sicherzustellen,
• Die Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten, z.B. durch
Abschaffung kirchlicher Diskriminierungsprivilegien im Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz, die u.a. die Kündigung wegen Kirchenaustritts
ermöglichen,
• Die Abschaffung gesetzlicher Sonderregelungen, die kirchliche
Arbeitsvertragsrichtlinien mit Tarifverträgen gleichsetzen und so die
Verschlechterung gesetzlicher Schutzregelungen für Arbeitnehmende
ermöglichen, z.B. im Arbeitszeitgesetz,
• Die Stärkung der ausnahmslosen Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften
statt des so genannten 3. Weges, der Beschäftigtengrundrechte z.B. durch ein
kirchliches Streikverbot einzuschränken versucht.
Wir unterstützen die Petition „Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte“
Wir bitten um breite Unterstützung aus unseren Dienststellen und Unternehmen und von
Allen, die mit uns der Meinung sind, dass es keinen Grund gibt, die kirchlichen Arbeitgeber
vor ihren Beschäftigten zu schützen.
Wir beteiligen uns aktiv an den Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst.
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes von Bund, Länder und Kommunen (TVöD / TV-L)
kommen in der verfassten Kirche und in ca. 50 Prozent der diakonischen Einrichtungen zur
Anwendung. Der TVöD ist außerdem für die vielen anderen Tarife in der Diakonie der
Leittarif.
Bad Herrenalb, Oktober 2023
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