Mittwoch, 4. November 2020

Liebenau beendet Gespräche mit Gewerkschaften - ver.di wird jetzt Druck erhöhen

berichtete das Domradio (Köln) und führt weiter aus:
Die Stiftung interessiert sich wieder für den Dritten Weg
Tarifvertrag mit den Gewerkschaften, oder Beteiligung am Dritten Weg der katholischen Kirche? Seit Jahren ist unklar, wohin die Stiftung Liebenau. Jetzt wurden die Gespräch mit Verdi abgebrochen.


Die Stiftung Liebenau hat ihre Gespräche mit der Gewerkschaft Verdi über die Bezahlung von rund 800 Angestellten abgebrochen. Am Montag kündigte der Sozialkonzern aus dem Kreis Ravensburg an, wieder auf den Dritten Weg - also zu kirchlichem Arbeitsrecht - zurückkehren zu wollen. Geklärt ist die Auseinandersetzung damit aber nicht.
Zwischenzeitlich schwappten die Wellen aus dem Bodenseeraum bis nach Berlin. Denn durch den Aufruf eines großen konfessionellen Trägers zu Tarifverhandlungen sahen dort nicht wenige den Dritten Weg beschädigt, weil die Kirchen ansonsten auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht pochen, ihr Arbeitsrecht selbst zu regeln.
....
Verdi-Vertreterin Yvonne Baumann zeigte sich auf Anfrage wenig überrascht über den Verhandlungsabbruch. Die Frage werde jetzt sein, ob die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas der Stiftung nun einen günstigeren Abschluss anbiete, so Baumann. Bei Gesprächen werde die Stiftung erneut versuchen, die Verhandlungen weiter in die Länge zu ziehen, so Baumanns Prognose.
Zentral scheint zu sein, dass die Liebenau auch jetzt nicht einfach die kirchlichen Regelungen übernehmen, sondern sich lediglich an ihnen "orientieren" will; der Dritte Weg werde lediglich "angestrebt". Übersetzt heißt das mit Blick auf die Löhne: drunter bleiben. Die Stiftung hatte daraus auch nie einen Hehl gemacht.

Frage nach Altersversorgung entscheidend
Auf die Frage, ob sie lieber im kirchlichen System bleiben oder mit einer Gewerkschaft sprechen wolle, antwortete die Stiftung vor rund einem Jahr, entscheidend sei, "dass am Ende dieser Verhandlungen Einvernehmen über ein Vergütungssystem" erzielt werde. Knackpunkt ist neben den Löhnen die Frage der Altersversorgung, die nach Einschätzung aller als unzureichend gilt. Das Modell der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) hatte die Liebenau aber immer strikt abgelehnt.
Jetzt liegt der Schwarze Peter bei der Caritas. Dort wollte man immer den Eindruck vermeiden, sich an einem Bieterwettbewerb zu Lasten der Beschäftigten in der Pflege zu beteiligen.
...
Ver.di nimmt in einer Internet-Veröffentlichung ebenso Stellung:
Liebenau Leben im Alter gGmbH bricht Tarifverhandlungen abver.di wird jetzt Druck erhöhen
03.11.2020
Die Liebenau Leben im Alter gGmbH hat gestern ohne Vorankündigung die seit gut einem Jahr laufenden Tarifverhandlungen abgebrochen und damit alle bereits erreichten Eckpunkte für eine Einigung in Frage gestellt. Der Arbeitgeber strebt stattdessen einen Einstieg in den dritten Weg an, den er selbst über viele Jahre verweigert hatte, um Kosten zu sparen. Yvonne Baumann, ver.di Verhandlungsführerin: „Kaum sind die Verhandlungen auf der Zielgerade angekommen, steigt der Arbeitgeber aus. Offensichtlich, um weiterhin einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmen zu können, statt sich mit seinen gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten an einen Verhandlungstisch zu setzen. Wir werden nicht zulassen, dass alles, was über Monate mühsam an Lösungsansätzen aufgebaut wurde, in zähen Verhandlungen und Spitzengesprächen, über Nacht vom Tisch sein soll. Deshalb werden wir jetzt gezielte Aktionen bis hin zu Arbeitsniederlegungen vorbereiten.“
Waren mit den Verhandlungsgesprächen am 24. September 2020 noch beide Parteien der Meinung, dass man sich gemeinsam in Richtung Tarifergebnis bewegt, so hatte die Arbeitgeberseite bereits in weiteren Gesprächen, als auch abschließend mit einem Schreiben an ver.di vom 22. Oktober 2020, alles wieder infrage gestellt.
...
„Die Pandemie hat den Bedarf an besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege als auch der Aufwertung dieser Berufe sehr deutlich gemacht. Die Beschäftigten wollen verbindliche Regelungen für Verbesserungen, die ihnen auch Mitsprache garantieren. Das geht nur mit Tarifvertrag. Wir werden nicht zulassen, dass die Pandemie benutzt wird, um Gegenwehr zu delegitimieren“, so Baumann.
Die Liebenau Leben im Alter gGmbH (LiLA) wurde gegründet, um mit schlechteren Arbeitsbedingungen und Vergütungen, als den sonst in der Stiftung Liebenau auf die Beschäftigungsverhältnisse angewendeten Arbeitsvertragsrichtlinien der Caritas (AVR Caritas), stationäre Pflege anbieten zu können. In den 20 Altenpflege-Einrichtungen der LiLA wird seit Jahren weit unter Niveau, das sonst in der Stiftung üblich ist, bezahlt. Die Arbeitszeit ist für alle Beschäftigten - mit 40 Stunden in der Woche - eine Stunde länger.
...
Quelle und mehr: ver.di Baden-Württemberg

Wir müssen dazu regelrecht auf unsere ständige Aussage verweisen:
Die Kirche hat keinen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch auf ein "Sonderarbeitsrecht". Sie nimmt lediglich das jederman zustehende Recht der "negativen Koalitionsfreiheit" in Anspruch und verbrämt dies mit pseudotheolgischen Geschwurbel. Aber wenn die Kirche die "negative Koalitionsfreiheit" beanspruchen, müssen sie - wie jeder andere Arbeitgeber auch - mit entsprechenden Arbeitskampfmaßnahmen bis hin zur Arbeitsniederlegung rechnen. Das gilt insbesondere dort, wo die Verweigerung tariflicher Regelungen ausdrücklich mit finanziellen Erwägungen begründet wird.
Der "Dritte Weg der deutsche Kirche" verstößt zudem gegen das weltweit geltende Kirchenrecht der katholischen Kirche (c. 1286 1° CIC) - und gegen die päpstlichen Sozialenzykliken, somit also gegen das in der katholischen Kirche geltende "päpstliche Lehramt".
Bei der Altersversorgung kommt dann noch die Frage nach dem "gerechten Lohn" dazu (von Mater et magistra 71 bis Laborem exercens, 19 (6)).
Aber es ist wieder einmal offensichtlich: der schnöde Mammon ist angeblich katholischen Sozialeinrichtungen wichtiger als Ethik, Moral oder gar Kirchenrecht.
Und weil das so ist, steht den Gewerkschaften nicht nur nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sondern auch nach der kirchlichen Lehre (vgl. Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 2435) das Streikrecht zu; so wie jeder Arbeitgeber, der Tarifverträge verweigert, mit Streik bedroht werden kann

1. Nachtrag:
Am 3. November - einen Tag vor unserer Veröffentlichung - hat das Domradio einen weiteren Bericht gebracht:
03.11.2020
Verdi droht Liebenau mit Arbeitskämpfen
"Bis hin zu Arbeitsniederlegungen"

2. Nachtrag:
Die Vorgänge um die Stiftung sind auch im neuen Kircheninfo Nr. 36, November 2020 beschrieben: "Salto rückwärts auf der Zielgeraden"

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.