Papst Franziskus zieht die römischen Zügel an: Künftig können Diözesanbischöfe neue Orden und andere Gemeinschaften nur noch mit Genehmigung des Heiligen Stuhls errichten – dafür sorgt eine Gesetzesänderung im Kirchenrecht.Es ist gut, dass der Vatikan die Zügel anzieht. Der Wildwuchs von "scheinbar kirchlichen Organisationen" bis hin zu sektierererischen Erscheinungen muss eingedämmt werden.
Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Motu proprio "Authenticum charismatis" ändert Papst Franziskus den can. 579 des Codex Iuris Canonici (CIC), des kirchlichen Gesetzesbuches. War es vorher Diözesanbischöfen möglich, Institute des geweihten Lebens "nach Beratung mit dem Apostolischen Stuhl" zu errichten, sieht die neue Norm nun vor, dass eine Errichtung nur mit Zustimmung aus dem Vatikan zulässig ist.
Zwar liege die Entscheidung über die Kirchlichkeit und die Zuverlässigkeit der Charismen neuer Gemeinschaften bei den Bischöfen der einzelnen Diözesen. Gleichzeitig müsse aber vermieden werden, dass "voreilig unzweckmäßige oder kaum lebensfähige Institute entstehen", heißt es in dem Schreiben unter Bezugnahme auf das Ordens-Dekret "Perfectae Caritas" (1965) des Zweiten Vatikanischen Konzils.
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Und dank der heutigen Medien ist der Weg nach Rom auch schneller als im Mittelalter. Andererseits: Rom ist weit - kann eine Täuschung der vatikanischen Instituionen nicht auch gelingen, wenn dies schon bei den Diözesanbischöfen möglich erscheint?
Aber einen kleinen Nebeneffekt gibt es allemal: die direkt unter der Aufsicht des Vatikans stehenden Gemeinschaften unterstehen kirchenrechtlich nicht den Diözesanbischöfen - können also nicht verpflichtet werden, arbeitsrechtlich irgendwelche nationale oder bischöfliche Sonderwege einzuhalten. Hier gelten einzig und alleine die Vorgaben aus Rom.
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