Freitag, 9. September 2016

Seminar „Gefährdungsanalyse und Gefährdungsbeurteilung im Rettungsdienst“ - es sind noch Plätze frei

Auch die Arbeitgeber im Rettungsdienst müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Mitarbeitervertretungen und Betriebsräte im Rettungsdienst über die Gefährdungsanalyse und -beurteilung informieren.
Auf dieser Grundlage müssen entsprechende Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten erfolgen.

Es soll aufgezeigt werden, wo ihre Verantwortung als betriebliche Interessenvertretung liegt und welche Maßnahmen sie ergreifen können, um letztendlich mit ihren Arbeitgebern auf gleicher Augenhöhe zusammenarbeiten zu können.

Seminarinhalt:


  • Vertragsverpflichtungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz
  • Die Gefährdungs-/ Entlastungsanzeige - Welche Form und Inhalt muss sie haben?·
  • Wer kann und sollte Überlastung anzeigen?
  • Die Begleitung durch den Betriebs-, Personalrat und die MAV
  • Welche Mitbestimmungsrechte werden berührt?


 Termin:

 Mittwoch, 21. September 2016, 10:00 Uhr bis Freitag, 23. September 2016, 14:00 Uhr

Seminarflyer als pdf


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