Auf dieser Grundlage müssen entsprechende Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten erfolgen.
Es soll aufgezeigt werden, wo ihre Verantwortung als betriebliche Interessenvertretung liegt und welche Maßnahmen sie ergreifen können, um letztendlich mit ihren Arbeitgebern auf gleicher Augenhöhe zusammenarbeiten zu können.
Seminarinhalt:
- Vertragsverpflichtungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Arbeitsschutzgesetz
- Die Gefährdungs-/ Entlastungsanzeige - Welche Form und Inhalt muss sie haben?·
- Wer kann und sollte Überlastung anzeigen?
- Die Begleitung durch den Betriebs-, Personalrat und die MAV
- Welche Mitbestimmungsrechte werden berührt?
Termin:
Mittwoch, 21. September 2016, 10:00 Uhr bis Freitag, 23. September 2016, 14:00 Uhr
Seminarflyer als pdf
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