Inzwischen ist auch das RK-Info der Mitarbeiterseite zur regionalen Umsetzung des Beschlusses der Bundeskommission vom 16. Juni 2016 veröffentlicht worden.
Am 16. Juni wurde bekanntlich durch die Bundeskommission der Caritas der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vom 29. April 2016 nachvollzogen, der Vergütungserhöhungen schon zum 1. März vorsieht und nicht erst zum 1. Juni.
Der erwähnte AZV-Tag in der Anlage 31 kompensiert übrigens die Differenz zwischen 38,5 und 39 Stunden in der Anlage 31 deutlich weniger als unterhälftig. Auch die Region Baden-Württemberg sieht in der Anlage 31 noch 39 Wochenstunden vor, allerdings ohne dies durch einen AZV-Tag zu kompensieren.
Nachtrag 5. September 2016:
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