Freitag, 2. Mai 2014

einmal nicht die Würzburger Synode - sondern das päpstliche Lehramt selbst zum Tarifvertrag

Da steht in einem päpstlichen Lehrschreiben doch tatsächlich:
...
97. Offenkundig erleben die Arbeiterorganisationen in unserer Zeit einen mächtigen Aufschwung und haben ganz allgemein auf nationa1er und internationaler Ebene eine anerkannte Rechtsstellung. Sie treiben die Arbeiter nicht mehr in den Klassenkampf, sondern leiten sie zu sozialer Partnerschaft an. Dazu dienen vor allem die Gesamtarbeitsverträge zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden.
...
"Soziale Partnerschaft durch Tarifverträge"? Soll das jetzt auch für Caritas und Kirche gelten?

Dazu gäbe es eine kirchenrechtliche Antwort:
...
Can. 1286 — Die Vermögensverwalter haben:

1° bei der Beschäftigung von Arbeitskräften auch das weltliche Arbeits- und Sozialrecht genauestens gemäß den von der Kirche überlieferten Grundsätzen zu beachten;
....

Can. 1290 — Was das weltliche Recht in einem Gebiet über die Verträge im allgemeinen und im besonderen und über deren Erfüllung bestimmt hat, das ist im kanonischen Recht mit denselben Wirkungen hinsichtlich der der Leitungsgewalt der Kirche unterworfenen Angelegenheiten zu beachten, ...
Quelle: Codex Iuris Canonici 1983, das seit dem 1. Adventsonntag (dem Beginn des Kirchenjahres) 1983 geltende "Grundgesetz der römisch-katholischen Kirche".

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