Freitag, 9. Mai 2014

Hoffnungsschimmer für die Region Ost?







Das Erzbistum Hamburg wendet sich hier gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Norddeutschland und dem DGB Nord (Hamburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) auch gegen Positionierungen von Caritas und igmick hinsichtlich des Mindestlohns (Stichwort etwa: kein Mindestlohn für Jugendliche). 

Die Beschäftigten der Region Ost der Caritas, zu der Hamburg gehört, warten nun darauf, dass den Worten auch möglichst schnell Taten folgen und die Tarifautonomie  auch in den Caritas Einrichtungen Wirklichkeit wird. Einseitige Zwangsschlichtungen wären nach diesem Konzept nicht vorgesehen. Die Stellungnahme der beiden Kirchen und des DGB im Norden ist deshalb uneingeschränkt zu begrüßen.




Hier der Text von Pressemitteilung und Erklärung:


Pressemitteilung
5. Mai 2014

Spitzengespräch der norddeutschen Bischöfe und des DGB Bezirk Nord in Lübeck

Arbeit, Würde, Menschlichkeit:

Mindestlohn: Der Einstieg in eine neue Ordnung der Arbeit 

Lübeck (mb) Bei ihrem jährlichen Spitzentreffen haben heute (5. Mai) in Lübeck Vertreter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), des Erzbistums Hamburgs und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Bezirk Nord eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Als Einstieg in eine „neue Ordnung der Arbeit“ wird in der Erklärung gefordert, dass der gesetzliche Mindestlohn verwirklicht werden muss. Dazu gehören auch die Stärkung der Tarifautonomie, von allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und der Mitbestimmungsrechte.
Zudem solle die Wirtschaftsförderung auch an den Kriterien der „Guten Arbeit“ orientiert sein. „Wer Lohndumping betreibt und Menschen ausbeutet, darf nicht mit Steuergeldern belohnt werden“, so die Vertreter der Kirchen und des DGB. Im Blick auf den Mindest-Stundenlohn von 8,50 Euro heißt es, dass dies „nur ein Anfang sein kann. Ausgehend von der Zielsetzung, dass der Mindestlohn existenzsichernd sein soll, sollte die erstmalige Erhöhung zum 1. Januar 2017 erfolgen.“ Ebenso wird gefordert, Werkverträge und Leiharbeit einzudämmen sowie die diesbezüglichen Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte zu stärken.


Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:


Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland ist auf Erwerbsarbeit angewiesen. Erwerbsarbeit beeinflusst entscheidend die Lebensqualität in unserer Gesellschaft. Deshalb muss sie im besonderen Maße ethischen Standards genügen. Nur Arbeit, die angemessen bezahlt, mit Würde verbunden und bis ins Alter befriedigend und gesund ist für den Berufstätigen, kann gute Arbeit sein.
Seit den Reformen der „Agenda 2010“ ist der deutsche Arbeitsmarkt jedoch aus den Fugen geraten. Obwohl immer mehr Menschen einer Beschäftigung nachgehen, ist der Anteil der Löhne am Volkseinkommen stetig gesunken, während Gewinne und Vermögen enorm wuchsen. Im Ergebnis haben wir mittlerweile einen der größten Niedriglohnsektoren der entwickelten Industrieländer. Das bedeutet für Deutschland, dass rund sieben Millionen Menschen, die für weniger als 8,50 Euro pro Stunde arbeiten müssen. Deutlich mehr als eine Million Menschen müssen trotz Erwerbsarbeit ihr Einkommen mit Sozialtransfers aufbessern.
Menschliche Arbeit ist aber mehr als bloße Arbeitskraft, die nach Marktbedingungen angeboten und nachgefragt wird. Sie ist schöpferisch und Ausdruck von Würde, aber sie muss auch als menschenwürdige Arbeit gestaltet werden. Sie gibt dem menschlichen Leben Sinn. Nach christlichem Verständnis sind alle Menschen Gottes Ebenbild und sind aufgerufen, die Erde durch Arbeit zu gestalten. Deshalb muss jeder die Chance haben, sich mit seinen Gaben aktiv in die Gesellschaft einzubringen, und einen Beitrag zu leisten, sie lebensfreundlich zu gestalten. Für diese Arbeit muss ein gerechter Lohn gezahlt werden, von dem Individuen wie auch Familien leben können.
Mit der Einführung des Mindestlohns wird in diesem Sinne ein vernünftiger Paradigmenwechsel eingeleitet. Der Lohn ist eben nicht nur Kostenfaktor, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Zudem steigert er über die Arbeitsmotivation die Produktivität und die private Konsumnachfrage, wovon gerade die Binnenwirtschaft profitiert. Mindestlöhne setzen zugleich eine sinnvolle Lohnuntergrenze für Firmen: Sie unterbindet den Lohnsenkungswettbewerb und fördert statt Lohndumping den Innovationswettbewerb und faires Unternehmertum.
Der Mindestlohn muss so gestaltet werden, dass er seine positive Wirkung auf den Arbeitsmarkt erfüllen kann. Langzeitarbeitslose sollen nicht vom Mindestlohn ausgenommen werden. Denn das wäre ein falscher Ansatz, der weiterhin den Geist neoliberaler Arbeitsmarktpolitik atmet. Wichtig ist auch, dass über die Ausnahmen für Praktikanten und junge Menschen nicht ein Hebel geboten wird, gerade der jungen Generation den Mindestlohn vorzuenthalten.
Die Arbeitsmarktreformen haben nicht nur das Lohnniveau gesenkt und Armut trotz Arbeit etabliert, sondern auch für eine weitreichende Deregulierung des Arbeitsmarktes gesorgt. Kirchen und DGB treten deshalb für eine „Neue Ordnung der Arbeit“ ein. Dabei geht es u.a. um faire Entlohnung, sichere Beschäftigung sowie die weitere Eindämmung von Leiharbeit und Werkverträgen. Gleiche Entlohnung von Frauen und Männern, eine Wiederbelebung der aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie die nachhaltige Förderung von jungen Menschen zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt gehören ebenso zu dieser „Neuen Ordnung der Arbeit“. Auch der Arbeitsförderung für Menschen mit Behinderungen muss größere Aufmerksamkeit zukommen: Fast zwei Drittel der Arbeitgeber erfüllen ihre Beschäftigungspflicht von fünf Prozent nicht vollständig. Bei der Umsetzung des Mindestlohnes ist darauf zu achten, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen nicht gefährdet wird.
Kirchen und DGB fordern daher gemeinsam:
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde muss verwirklicht werden. Er ist nur ein erster Schritt.
Gleichzeitig müssen die Tarifautonomie, allgemeinverbindliche Tarifverträge sowie Mitbestimmungsrechte gestärkt werden.
Landesmindestlohn- und Vergabegesetze sind sinnvoll, um Tariftreue auf allen Ebenen durchzusetzen.
Wirtschaftsförderung soll auch an den Kriterien der „Guten Arbeit“ orientiert sein. Wer Lohndumping betreibt und Menschen ausbeutet, darf nicht mit Steuergeldern belohnt werden.
Die Einhaltung des Mindestlohns muss nachhaltig kontrolliert und sichergestellt werden. Dazu sind die zuständigen Behörden entsprechend auszustatten, und es sollte wie in Großbritannien eine Hotline geben, in der ggf. auch anonym Verstöße gegen den Mindestlohn gemeldet werden können.
Ein Stundenlohn von 8,50 Euro kann nur ein Anfang sein. Ausgehend von der Zielsetzung, dass der Mindestlohn existenzsichernd sein soll, sollte die erstmalige Erhöhung zum 1. Januar 2017 erfolgen.
Atypische und prekäre Beschäftigung muss in gesicherte und fair entlohnte Beschäftigung überführt werden. Dazu gehören eine Eindämmung von Werkverträgen und Leiharbeit sowie die Stärkung der diesbezüglichen Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.

Pressemitteilung als Original-pdf





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