Dienstag, 2. Juli 2013

Gehaltsanpassung für die Caritas-Ärzte in Bayern

Die Caritas-Ärzte in Bayern erhalten vorbehaltlich der Inkraftsetzung durch die bayerischen Diözesanbischöfe künftig 4,6% mehr Gehalt sowie eine Einmalzahlung von 125.- Euro. Dies beschloss heute die bayrische Caritas-Regionalkommission in Nürnberg. Die Anpassung um 4,6 % entspricht der zweistufigen Anhebung um 2,6 % und 2,0 % in kommunalen Krankenhäusern.

Die Gehaltsanpassung ist daher - mit Ausnahme der Urlaubsregelung - wertgleich mit dem Tarifabschluss zwischen der kommunalen Arbeitgebern für die Tarifrunde 2013/2014 (TV Ärzte/VKA).

Damit ist die Caritas Regional-Kommission Bayern - zugegeben mit relativ wenig kirchlichen Krankenhäusern - die erste Regional-Kommission, die es geschafft hat, diesen Abschluss (mit Ausnahme der dort höheren Urlaubstage) auch auf regionaler Ebene zu übernehmen.
War das in Bayern - im Gegensatz zu den bisherigen Ergebnissen der Verhandlungen in den Regionalkommissionen - erforderlich, um die Tarifpolitik der Dienstgeber strategisch konsequent umzusetzen, und um den ernsten Willen zur differenzierten Regionalisierung zu demonstrieren? Wie im Dienstgeberbrief 2/2013 angekündigt:
Nach ... Verhandlungen ist es der Bundeskommission gelungen, den ersten Tarifabschluss in der neuen Besetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission zu verabschieden. Dabei wurde der Tarifabschluss mit Ausnahme der Urlaubsregelung im Wesentlichen übernommen. Eine Tarifautomatik konnte verhindert werden!
Im Einzelnen wurde folgendes beschlossen: Die mittleren Werte der Vergütungstabelle in Anlage 30 werden zum 01.01.2013 um 2,6 Prozent und zum 01.01.2014 um 2,0 Prozent erhöht. Mit dieser rückwirkenden Erhöhung der mittleren Werte ist die Dienstgeberseite der Bundeskommission insbesondere bei der linearen Erhöhung für 2013 an die Grenze des Machbaren gegangen. Hier ist es nun Aufgabe der Regionalkommissionen eine passgenaue Umsetzung auf regionaler Ebene zu verhandeln
.
(Hervorhebungen von uns.)

Ein Info-Blatt der RK erscheint dazu Mitte der Woche.


-----------
"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog

3 Kommentare:

  1. Erich Sczepanski3. Juli 2013 um 15:19

    Der Beschluss der RK Bayern wird inzwischen heftig diskutiert: mit Zustimmung der Autoren dürfen wir einen Teil der Diskussion wie folgt wiedergeben:
    (Zitat):
    Meine Stellungnahme kann eingestellt werden.

    Viele Grüße
    Günter Schmeiser
    Arzt für Anästhesie
    MAV Theresienkrankenhaus und St.-Hedwig-Klinik GmbH
    Sprechergruppenmitglied DiAG MAV Freiburg B
    Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission
    Region Baden-Württemberg

    AntwortenLöschen
  2. Günter Schmeiser3. Juli 2013 um 15:20

    (1. Zitat)
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,




    es ist mir leider nicht möglich, eure aufkeimende Euphorie zum RK Bayern Beschluss hinsichtlich der "Übernahme" des MB-Abschlusses zu teilen.

    Im Ergebnis des Bayern-Beschlusses verdient ein/e Arzt/Ärztin in 2012 je nach Entgeltgruppe und Stufe zwischen € 1,42 und € 138,34 weniger als bei Anwendung der MB-Termine 01.01.2013 bzw.01.01.2014. Zugegeben, keine großen Summen. Aber im Resultat doch noch nicht einmal dem BK-Beschluss entsprechend.




    Dass durch die strukturellen Änderungen hinsichtlich einer geänderten Bereitschaftsdienstfaktorisierung erst zum 01.10.2013 Ärztinnen und Ärzte durchaus größere Einbußen haben scheint überhaupt niemand zu realisieren: ein/e Assistenzarzt/-ärztin mit vier werktäglichen Bereitschaftsdiensten im Monat und nachfolgend je 8-stündigem Freizeitausgleich „verzichtet“ auf € 741,02, ein Facharzt auf € 859,39.




    Fakten: die RK Bayern hat das BK-Ergebnis noch einmal unterboten, es kommen die Prozentzahlen des MB-Abschlusses zur Anwendung, jedoch handelt es sich keinesfalls um eine „wertgleiche Gehaltserhöhung“, von einer 1:1 Übernahme hat man sich verabschiedet.




    Gruß


    Günter Schmeiser

    AntwortenLöschen
  3. Helmut Kohmann3. Juli 2013 um 15:22

    Lieber Kollege Schmeiser,





    eine wertgleiche Gehaltserhöhung kann es bei Kirchlichen Kommissionen nicht geben.

    Das Tarifergebnis der Tarifvertragsparteien kann erst wenn es öffentlich geworden ist übernommen werden. Alleine der Zeitverzug bei der Übernahme beschert ein Minus. Dass Kirchliche Kommissionen bei Gehaltssteigerungen mal vorangegangen wären ist mir nicht bekannt.

    Das "Aushandeln" von Tarifen in kirchlichen Kommissionen ist laut Höchstrichterlicher Rechtssprechung kollektives Betteln. Auch der MB bettelt in evangelischen Arbeitsrechtlichen Kommissionen mit.

    Die Alternative sind Tarifverträge vielleicht auch mit besseren Ergebnissen. Ein unbequemer Weg, der persönlichen Einsatz fordert. Das wissen auch unsere Arbeitgeber.



    Beim Betteln kann man sich über das Ergebnis freuen.



    Wer sich nicht freuen will rechnet aus was ganz persönlich einem das Kirchliche Arbeitsrecht wert ist.



    Mit zwei Ärzten in der Regionalkommission Baden-Württemberg gelingt vielleicht ein Abschluss oberhalb des Mittleren Wertes des Bundesbeschlusses. Streiken dürft ihr ja wenn das System AK nicht funktioniert. Wenn es keine Abschlüsse über den Mittleren Werten gibt funktioniert das System AK nicht. Oder? Ich wünsch euch viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen

    Helmut Kohmann

    AntwortenLöschen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.