Dienstag, 20. November 2012

Pressemitteilung von Ver.di zum heutigen BAG-urteil

Bundesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht in der Diakonie


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht sich in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. „Damit ist das von der Diakonie beantragte Streikverbot vom Tisch. Arbeitnehmer in kirchlichen  Einrichtungen  und  die  Vereinte  Dienstleistungsgewerkschaft ver.di können sich auf die Koalitionsfreiheit und damit auf das Streikrecht berufen, weil der Dritte Weg unzureichend ist“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Dienstag in Erfurt.

Bsirske forderte die Diakonie auf, im Hinblick auf die demografi- sche Entwicklung und die wachsende Bedeutung des Pflegesek- tors für die gesamte Gesellschaft einen ‚Tarifvertrag Soziales‘ mit ver.di abzuschließen. Dem Unterbietungswettbewerb werde damit ein Ende gesetzt. „Ein Tarifvertrag mit den maßgeblichen Trägern der freien Wohlfahrtspflege und den kirchlichen Einrichtungen nimmt die Hürde der Allgemeinverbindlichkeit, setzt Maßstäbe für alle sozialen und pflegerischen Einrichtungen und beendet den Wettbewerb über die niedrigsten Kosten. Davon profitieren  Pflegebedürftige,  Patienten  und  die  Pflegeberufe  gleichermaßen“, betonte Bsirske.

Das am heutigen Dienstag verhandelte Verfahren vor dem BAG geht zurück auf einen Streikaufruf von ver.di mit nachfolgenden Arbeitsniederlegungen in mehreren diakonischen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Jahre 2009, gegen die die betroffenen Betriebe, diakonischen Werke und Landeskirchen vor dem Arbeitsgericht Bielefeld geklagt und in erster Instanz  Recht  bekommen  hatten.  Im  Berufungsverfahren  vor dem Landesarbeitsgericht Hamm hatte ver.di im Wesentlichen obsiegt. Nun ist die Revision der Kirchen zurückgewiesen worden.




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