Dienstag, 20. November 2012

Heute entscheidet das BAG über die Zulässigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen





Erst die staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, die Entstehung von Gewerkschaften und die gesetzliche Anerkennung des Arbeitskampfrechts und der Tarifautonomie haben die Arbeitnehmerseite in den Stand versetzt, auf gleicher Augenhöhe mit den Arbeitgebern Verträge auszuhandeln.
Dadurch ist die Freiheit auf dem Arbeitsmarkt nicht beseitigt, sondern erst hergestellt worden. Oder besser formuliert: aus dem bloß formal freien Arbeitsmarkt, ist auch ein real freier Arbeitsmarkt geworden. Wirkliche Vertragsfreiheit ist nämlich nur gegeben, wenn die Möglichkeit der Selbstbestimmung beider Parteien eines zweiseitigen Vertrages nicht bloß abstrakt, sondern tatsächlich gegeben ist.
...
Tatsächliche Arbeitsvertragsfreiheit ist deshalb erst mit der rechtlichen Anerkennung und Garantie der Tarifautonomie erreicht worden. Und weil das Ungleichgewicht zwischen den Arbeitsvertragsparteien auch heute noch besteht, ist die Tarifautonomie weiterhin notwendig.
 (Reinhard Marx, Das Kapital, München 2008, S. 78f)

Die WELT: BAG verhandelt über Streikrecht bei der Kirche, STERN "BAG verhandelt ..." ARD Tagesschau (Video), ZDF (Video),
Nachrichten.de, Thueringer Allgemeine, Handelsblatt (Streit um Streikrecht geht wohl nach Straßburg),

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