Freitag, 9. November 2012

Gewerkschaftliches Zutrittsrecht zu Einrichtungen der Diakonie

Für die praktische Arbeit in den Einrichtungen der Caritas und Diakonie ist nicht nur das Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zum Streikrecht von entscheidender Bedeutung, sondern auch das vom 11. Dezember zum gewerkschaftlichen Zutrittsrecht in kirchlichen Einrichtungen.
Denn es muss uns Beschäftigten nicht nur um Rechte, sondern auch um die praktische Unterstützung bei der Durchsetzung dieser Rechte gehen.
Mehr dazu unter www.bundesarbeitsgericht.de/termine/dezembertermine

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