Donnerstag, 28. Februar 2019

Gar nicht unsinnig - christlich handeln, nicht instrumentalisieren

Papst Franziskus:
 
 
Das betonte Papst Franziskus am Mittwoch bei seiner ersten Generalaudienz unter freiem Himmel in diesem Jahr. Wir erinnern uns in dem Zusammenhang an die Vorgaben aus Arbeitgeberkreisen der Diakonie.
Unter der steilen These "Gott kann man nicht bestreiken" hatten die es tatsächlich geschafft, Einrichtungen im kirchlichen Besitz mit Gott gleich zu setzen.
 

Mittwoch, 27. Februar 2019

Resümee aus dem Gipfel im Vatikan?

Höchst widersprüchlich sind die Reaktionen auf den mehrtägigen Gipfel der Bischöfe in Rom.
Tatsächlich scheint die Umsetzung der päpstlichen Vorgabe "Null Toleranz" im Hinblick auf den körperlichen Missbrauch auch auf dem Weg zu sein. Die Leiter von Dikasterien (das sind die Ministerien im Vatikan), die mit dem Thema Kinder und Jugendliche zu tun haben, sowie Vertreter des Staatssekretariats trafen das Organisationskomitee des Kinderschutzgipfels und dessen Moderator Federico Lombardi.
Wir können und wollen uns an dieser spezifischen Diskussion nicht beteiligen.

Das Thema "sexueller Missbrauch" ist nach unserer Überzeugung nämlich nur die Auswirkung, das Symptom einer viel tiefer greifenden strukturellen Problematik, die unter dem Stichwort "klerikaler Machtmissbrauch" in der öffentlichen Diskussion immer wieder aufscheint.

Dienstag, 26. Februar 2019

Bundesarbeitsgericht veröffentlicht nun auch Urteilsbegründung "Egenberger"

Während die allgemein interessierte Welt auf das "Chefarzt-Urteil" des BAG blickt - wir haben darüber berichtet - hat das Bundesarbeitsgericht nun auch das Urteil zum Fall "Egenberger" veröffentlicht.
Zur Erinnerung: da ging es um die "Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung".
 
Wir können nicht das gesamte Urteil abdrucken. Das ist auch nicht nötig, die Entscheidung ist schließlich vom BAG im Internet bereit gestellt und wird sicherlich in den einschlägigen Fachmedien und Tagungen gewürdigt werden. Wir können aber wenigstens einen Teil der Begründung zusammenfassend wie folgt werten:
 
1.
Das Diskriminierungsverbot in seiner europarechtskonformen Interpretation (die der Gerichtshof de Europäischen Union vorgegeben hat) gehört zu den "Schranken der für alle geltenden Gesetze" und ist daher auch von den Kirchen einzuhalten.
 
2.
Ob das ordnungsgemäß erfolgt ist Prüfungsmaterie der staatlichen Gerichte.
 
3.
Willkommen im Rechtsstaat.
 
Hier geht es zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts:

Montag, 25. Februar 2019

"Gepflegt in die Zukunft" oder "Pflege im Visier von Finanzinvestoren"?

"Gepflegt in die Zukunft" war das Motto des diesjährigen parlamentarischen Abends der akmas am 19. Februar 2019 in Berlin:



Referiert haben beim parlamentarischen Abend

  • Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite
  • Dr. Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes
  • Staatssekretär Björn Böhning vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Sylvia Bühler vom Bundesvorstand von ver.di
Den Politikbrief der akmas gibt es hier:
Einen ergänzenden Akzent setzt Böckler-Impuls im aktuellen Heft 3/2019 vom 21.2.2019 im Beitrag 

Freitag, 22. Februar 2019

Ver.di zum BAG-Urteil vom Mittwoch zur kirchlichen Kündigungspraxis

Unzulässige Kündigung durch kirchlichen Arbeitgeber: ver.di begrüßt Urteil des Bundesarbeitsgerichtes – Beschäftigtenrechte weiter gestärkt


Pressemitteilung vom 20.02.2019:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das heutige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt zur kirchlichen Kündigungspraxis, das der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. September 2018 folgt und den kirchlichen Spielraum im Arbeitsrecht weiter begrenzt. „Das Urteil ist überfällig und wegweisend. Es schafft mehr Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben. Einem Mitarbeiter zu kündigen, weil dieser ein zweites Mal geheiratet hat, findet heute auch in der Gesellschaft keine Akzeptanz mehr. Gut, dass das BAG einem solchen Gebaren nun einen Riegel vorgeschoben hat“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand.
Im konkreten Fall hatte ein Chefarzt gegen seine Kündigung durch seinen Arbeitgeber, einen katholischen Krankenhausträger, geklagt. Der Arbeitgeber hatte ihm gekündigt, weil der Chefarzt nach seiner Scheidung ein weiteres Mal standesamtlich geheiratet hatte. Darin hatte der Arbeitgeber einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Loyalitätspflichten aus der katholischen Grundordnung gesehen.
„Eine Kündigung wegen etwas so Persönlichem wie einer zweiten Ehe auszusprechen, ist völlig aus der Zeit gefallen“, so Bühler weiter. Für Patientinnen und Patienten sei entscheidend, dass ein Arzt ein guter Mediziner sei und sich Zeit für sie nehme und nicht, ob er ein zweites Mal sein Ja-Wort gebe. „Wir fordern die Kirchen auf, die Zeichen der Zeit zu erkennen und endlich auch in ihren Betrieben das allgemeine Arbeitsrecht anzuwenden“, so Bühler. „Die Rechte von Beschäftigten müssen Anwendung finden; das betrifft insbesondere den Abschluss von Tarifverträgen und die Wirksamkeit des Betriebsverfassungsgesetzes.“

Donnerstag, 21. Februar 2019

Heute beginnt im Vatikan eine der wichtigsten Konferenzen der Kirchengeschichte.

Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung meint:
Papst Franziskus hat die Vorsitzenden aller Bischofskonferenzen und aller Ordensgemeinschaften nach Rom zitiert. Das Treffen trägt nicht den Namen Konzil, aber es ist ein Konzil: Es ist ein Konzil der Schande, der Buße und, so hoffen viele empörte Christen, der radikalen Umkehr.

Mittwoch, 20. Februar 2019

Breaking News: Bundesarbeitsgericht ... nochmal Chefarzt, unwirksame Kündigung wegen Wiederverheiratung

Soeben hat das Bundesarbeitsgericht folgende Pressemitteilung herausgegeben
 
Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung
 
Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.

Gratulation zur Mitgliederentwicklung im Fachbereich

Eigentlich ist es unüblich über die Zahl der Mitglieder zu sprechen, aber der Fachbereich 03, Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen weist seit Jahren in ver.di die höchste Mitgliederentwicklung auf – und dies kontinuierlich. Der kirchliche Bereich erhält hierbei stetig größeres Gewicht.

Während sich die Mitgliederentwicklung im Bereich der Diakonie und evangelischen Kirche auf einem in den letzten Jahren gewachsenem Niveau eingependelt hat, weist vor allem der Mitgliederbestand aus Caritas und katholischer Kirche hohe Zuwachsraten auf.
Die Mitglieder aus bayerischen Caritas-Einrichtungen (AVR-Anwendung) sind im Vergleichszeitraum um 16,19 % mehr geworden, die Mitglieder aus Einrichtungen der katholischen Kirche (ABD-Anwendung) konnten einen Zuwachs von 8,7 % erzielen.

Wir finden diese Entwicklung so bemerkenswert, dass wir im Blog darüber informieren und den Kolleg*innen von ver.di gratulieren wollen. Wir bitten aber auch um Verständnis, dass wir keine näheren Angaben, insbesondere nicht zu absoluten Mitgliederzahlen, machen können. Das wäre in der Verantwortung der Fachbereichsleitung.

Noch ist viel Luft nach oben – für eine starke Mitmach-Gewerkschaft bei Kirche und Caritas. Mach Dich und Deine Gewerkschaft stark.
http://macht-immer-sinn.de/

Dienstag, 19. Februar 2019

Kirche vor radikalem Strukturwandel

Wir haben eine Überschrift von RADIO VATIKAN leicht abgeändert. Dort wird über das Bistum Freiburg berichtet:
 
Das Ausmaß des Schwundes in Freiburg: Die Anzahl der Katholiken sank von 1,984 Millionen im Jahr 2010 auf zuletzt 1,87 Millionen. 2030 könnten es weniger als 1,6 Millionen sein, so Burger. 2017 besuchten 165.000 Gläubige regelmäßig die Sonntagsgottesdienste, 50.000 weniger als im Jahr 2010. Priesterberufungen sind absolute Mangelware, und auch die Zahl der anderen kirchlichen Mitarbeiter sinkt. Die gesellschaftliche Bedeutung und das Gesicht der Kirche werden sich vor diesem Hintergrund radikal ändern, darin ist man sich im Erzbistum einig.
 
Nun gilt es also, so Erzbischof Burger, eine "neue Vision von Kirche zu entwerfen". Vor einer Vision muss aber erst einmal die ehrliche und ungeschmikte Analyse stehen. Was ist die Ursache der vielen Probleme?
Freiburg, so meinen wir, steht symptomatisch für eine gewaltige Krise der katholischen Kirche in Deutschland. War vor einigen Jahren Freiburg noch Vorreiter auf dem "Dritten Weg" - nicht ohne Grund hat der "deutsche Papst Benedikt" seinen Aufruf zur Entweltlichung gerade in Freiburg gehalten - so ist es spätestens mit dem Freiburger Finanzskandal in die negativen Schlagzeilen geraten.
 
Ursächlich für all die Probleme, die auch ab Donnerstag dieser Woche mit einem Aspekt in Rom debatiert werden, ist eine Glaubwürdigkeitskrise der Kirche. Und auch diese Glaubwürdigkeitskrise hat Gründe. Auf die Diskrepanz zwischen katholisch-kirchlicher Soziallehre und kircheneigenem Arbeitsrecht habe wir schon öfter hingewiesen. Wer Wasser predigt und Wein trinkt ....
 
"Die Kirche befindet sich in einer existenziellen Krise, die vom Missbrauchsskandal nicht ausgelöst ist, hierin wohl aber einen Brennpunkt findet. Die Krise ist eine Glaubenskrise, eine Strukturkrise, eine Leitungskrise – mit einem Grundproblem: Leben und Reden fallen in der Kirche weit auseinander. Es braucht einen echten kirchlichen Wandel, der mit einem Mentalitätswandel (Demut) der Verantwortlichen beginnen muss…"
 
 
Klerikales Machtdenken stellt die weltliche Institution Kirche über den Menschen, über die gerechtfertigten Bedürfnisse der Menschen, überhöht die Institution und stellt sie damit ausserhalb des Gesetzes und außerhalb der Gesellschaft. Wer das tut, darf sich aber nicht wundern, dass diese Institution, die sich selbst von der Gemeinschaft ausschließt, auch in und von der Gemeinschaft nicht mehr akzeptiert wird. Die Kirche hat mit den Gewerkschaften die Arbeiter verloren - das ist spätestens seit der "Würzburger Synode" in der katholischen Kirche in Deutschland als Konsens anerkannt.
 
Und was tut die Kirche dagegen?
Nichts, was die Glaubwürdigkeit stärken würde.  

Montag, 18. Februar 2019

Prof. Friedhelm Hengsbach SJ zum kirchlichen Sonderarbeitsrecht "Der Dritte Weg - begradigt durch weltliche Arbeitsgerichte":

Friedhelm Hengsbach SJ hat sich am Tag der Dienstgemeinschaft des Bistums Mainz am 7. November
2018 einmal mehr* kritisch mit dem Dritten Weg befaßt:

Prof. Hengsbach beschreibt auch positive Entwicklungen und Errungenschaften der Arbeitnehmerseite auf den arbeitsrechtlichen kirchlichen Sonderwegen in den letzten Jahren, ohne dabei seine grundsätzlichen Vorbehalte gegen das kirchlicher Sonderrecht, wie es sich in Mitarbeitervertretungs- und Koda-Ordnungen niederschlägt, aufzugeben. 
Der letzte Satz des Referats führt in den Kern aktueller Debatten zur Tarifsituation insbesondere im Altenpflegebereich:

Sonntag, 17. Februar 2019

Kasper: Unabhängige Verwaltungsgerichte einrichten

Angesichts des kirchlichen Missbrauchsskandals plädiert der frühere Kurienkardinal Walter Kasper für die Einrichtung unabhängiger Verwaltungsgerichte: „Das Wichtigste scheint mir der Aufbau einer Verwaltungsgerichtsbarkeit zu sein“, sagte Kasper im Interview der Tageszeitung „Die Presse“ (Samstags-Ausgabe).
 
 
Die Forderung nach kirchlichen Verwaltungsgerichten ist schon in der "Würzburger Synode" erhoben worden. Sie hat im Kontext mit sexuellem Missbrauch allerdings nichts zu suchen. Da sind Fragen des Strafrechts betroffen. Und diesbezüglich wäre das Bestreben von Kardinal Kasper durchaus ehrenwert.
Etwas anderes wäre es, das kirchliche Strafrecht zu verschärfen - und sexuellen Missbrauch wie auch andere Arten von Missbrauch (z.B. finanziell) eines kirchlichen Amtes mit dem Amtsverlust bis hin zur Entlassung aus dem Klerikerstand zu ahnden. Das Beispiel des ehemaligen Kardinal Theodore McCarrick sollte in solchen Fällen kein Einzelfall bleiben. Dazu müsste die Vertuschung einer Tat genauso bestraft werden wie die Tat selbst.
 
Wir sehen den Vorstoß von Kasper zu einer eigenen Verwaltungsgerichtsbarkeit als den hilflosen und leider auch untauglichen (siehe kirchliche Arbeitsgerichte) Versuch, kirchliche Eigenständigkeit und Unabhängigkeit vom Staat mit einem Popanz an Instituitionen zu verteidigen.
Wenn der Staat den Kirchen schon verwaltungsrechtliche Kompetenz (öffentlich-rechtliche Rechtsetzungsbefugnis) einräumt (z.B. beim Erlass von Rechtsnormen wie MAVO oder MVG und deren Vollzug), dann muss er - bis hin zur Vollstreckung (Staatsgewalt) - auch einen umfassenden Rechtsschutz in diesen Bereichen gewährleisten (staatliche Justizgewährleistungspflicht).
 

Samstag, 16. Februar 2019

Zum Todestag von Hans Böckler

Hans Böckler, der erste Vorsitzende des nach dem Weltkrieg 1949 neu gegründeten Deutschen Gewerkschaftsbundes, ist am 16. März 1951 verstorben:
Sein Wirken beeinflusst bis heute das arbeitspolitische Leben in Deutschland: Hans Böcklers Name steht für die paritätische Mitbestimmung in der Montanindustrie und für die Schaffung der Einheitsgewerkschaft. Das Wohl der arbeitenden Menschen stand für Hans Böckler im Vordergrund.
Das DOMRADIO (Köln) widmet ihm heute einen Artikel und endet mit den Worten:
Hans Böckler lebte und vertrat Tugenden, die auch von den Kirchen vertreten werden: Das Verlangen nach sozialer Gerechtigkeit, das Aufbegehren gegen Diktaturen und der Einsatz für die Würde des Einzelnen.
Die Ehrung verdienter Gewerkschafter ist leicht geschrieben - solange sich die Kirchen weigern, selbst mit Gewerkschaften zu kooperieren und deren Arbeit zum Teil auch aktiv behindern, sind schöne Worte wohlfeil.

Es liegt mir fern, im Richtungsstreit in der katholischen Kirche theologische Positionen zu beziehen. Dazu sind wir nicht berufen. Es reicht zu wissen, dass die Treue zum Papst zur Genetik von Katholiken gehört. Ich meine aber, es würde der Glaubwürdigkeit der Kirche nicht schaden, wenn sich die Repräsentanten der Kirche auch selbst um mehr Umsetzung der eigenen Lehre bemühen würden. Und das schließt die eigene Soziallehre mit dem Bekenntnis zum Gewerkschaftsprinzip mit ein.