Dienstag, 31. Dezember 2013

Drei - Zwei - Eins !!!! Countdown vorbei

Heute um 24:00 Uhr wird die Ausschlussfrist ablaufen:
Diese Grundordnung ist auch anzuwenden im Bereich der sonstigen kirchlichen Rechtsträger und ihrer Einrichtungen, unbeschadet ihrer Rechtsform sowie des Verbandes der Diözesen Deutschlands und des Deutschen Caritas verbandes. Die vorgenannten Rechtsträger sind gehalten, die Grundordnung für ihren Bereich rechtsverbindlich zu übernehmen
Das ist endgültig vorbei.

Caritas muss ihre Minijobber besser bezahlen

...meldete die Neue Westfälische auf nw-news.de am vergangenen Freitag in einem Artikel, der sich mit der zum 31. Dezember 2013 auslaufenden Regelung in den AVR befaßt. Zu Wort kommen in dem Artikel die seitigen AK-Vertreter aus dem Caritasverband Paderborn, Norbert Altmann (DG-Seite, die Entwicklung bedauernd) und Thomas Rühl (DN-Seite, die Entwicklung begrüßend).
Zum Jahresende wird damit eine gegen das Teilzeitbefrstungsförderungsgesetz (TzBfG) verstoßende "Spezialregelung" der Caritas beendet. Nach dem Gesetz gilt, dass Minijobber genauso eingestuft werden müssen wie die hauptamtlichen Caritas-Beschäftigten. Eine Krankenschwester oder eine Erzieherin, die nur wenige Stunden arbeiten, müssen nach dem Gesetz den für ihre Berufsgruppe vereinbarten tariflichen Bruttostundenlohn erhalten. Allerdings gibt es bei der Caritas noch eine Übergangsphase, wonach die Minijobber bis zum 31. Dezember 2013 nach einer "pauschalen Nettobetrachtung" bezahlt werden dürfen. Dabei kalkulierte die Caritas bei der Entlohnung den Vorteil ein, den die Minijobber durch die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erzielten.

Mittwoch, 25. Dezember 2013

DEUS CARITAS EST

ENZYKLIKA
DEUS CARITAS EST

VON PAPST
BENEDIKT XVI.

AN DIE BISCHÖFE
AN DIE PRIESTER UND DIAKONE
AN DIE GOTTGEWEIHTEN PERSONEN
UND AN ALLE CHRISTGLÄUBIGEN
ÜBER DIE CHRISTLICHE LIEBE

Gegeben zu Rom, Sankt Peter, am 25. Dezember, dem Hochfest der Geburt des Herrn, im Jahr 2005, dem ersten des Pontifikats BENEDICTUS PP. XVI; wir zitieren:

26. .... Richtig ist, daß das Grundprinzip des Staates die Verfolgung der Gerechtigkeit sein muß und daß es das Ziel einer gerechten Gesellschaftsordnung bildet, unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips jedem seinen Anteil an den Gütern der Gemeinschaft zu gewährleisten. Das ist auch von der christlichen Staats- und Soziallehre immer betont worden. Die Frage der gerechten Ordnung des Gemeinwesens ist — historisch betrachtet — mit der Ausbildung der Industriegesellschaft im 19. Jahrhundert in eine neue Situation eingetreten. Das Entstehen der modernen Industrie hat die alten Gesellschaftsstrukturen aufgelöst und mit der Masse der lohnabhängigen Arbeiter eine radikale Veränderung im Aufbau der Gesellschaft bewirkt, in der das Verhältnis von Kapital und Arbeit zur bestimmenden Frage wurde, die es in dieser Form bisher nicht gegeben hatte. Die Produktionsstrukturen und das Kapital waren nun die neue Macht, die, in die Hände weniger gelegt, zu einer Rechtlosigkeit der arbeitenden Massen führte, gegen die aufzustehen war.
27. Man muß zugeben, daß die Vertreter der Kirche erst allmählich wahrgenommen haben, daß sich die Frage nach der gerechten Struktur der Gesellschaft in neuer Weise stellte. Es gab Wegbereiter; einer von ihnen war zum Beispiel Bischof Ketteler von Mainz († 1877). Als Antwort auf die konkreten Nöte entstanden Zirkel, Vereinigungen, Verbände, Föderationen und vor allem neue Ordensgemeinschaften, die im 19. Jahrhundert den Kampf gegen Armut, Krankheit und Bildungsnotstand aufnahmen. Das päpstliche Lehramt trat im Jahr 1891 mit der von Leo XIII. veröffentlichen Enzyklika Rerum novarum auf den Plan. Ihr folgte 1931 die von Pius XI. vorgelegte Enzyklika Quadragesimo anno. Der selige Papst Johannes XXIII. veröffentlichte 1961 seine Enzyklika Mater et Magistra, während Paul VI. in der Enzyklika Populorum progressio (1967) und in dem Apostolischen Schreiben Octogesima adveniens (1971) nachdrücklich auf die soziale Problematik einging, wie sie sich nun besonders in Lateinamerika verschärft hatte. Mein großer Vorgänger Johannes Paul II. hat uns eine Trilogie von Sozial-Enzykliken hinterlassen: Laborem exercens (1981), Sollicitudo rei socialis (1987) sowie schließlich Centesimus annus (1991). So ist stetig in der Auseinandersetzung mit den je neuen Situationen und Problemen eine Katholische Soziallehre gewachsen, die in dem vom ,,Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden’’ 2004 vorgelegten Kompendium der Soziallehre der Kirche zusammenhängend dargestellt ist. Der Marxismus hatte die Weltrevolution und deren Vorbereitung als das Allheilmittel für die soziale Problematik vorgestellt: Durch die Revolution und durch die damit verbundene Vergesellschaftung der Produktionsmittel sollte — so diese Lehre — plötzlich alles anders und besser werden. Dieser Traum ist zerronnen. In der schwierigen Situation, in der wir heute gerade auch durch die Globalisierung der Wirtschaft stehen, ist die Soziallehre der Kirche zu einer grundlegenden Wegweisung geworden, die weit über die Kirche hinaus Orientierungen bietet. Angesichts der fortschreitenden Entwicklung muß an diesen Orientierungen im Dialog mit all denen, die um den Menschen und seine Welt ernstlich Sorge tragen, gemeinsam gerungen werden.

Donnerstag, 19. Dezember 2013

Regionalkommission Ost: Einzelheiten zum "salomonischen Vermittlungsspruch" in der Region Ost

Die Dienstgeberseite der RK Ost informiert in ihrem neuen Dienstgeberbrief über nähere Einzelheiten:

Ihre Begeisterung über die nun gefundenen Regelungen können sie dabei kaum verbergen ("...Regelungen, die wir uns anders gewünscht hätten, die aber zur Kompromissfindung notwendig waren") und man muß sich auch nicht wundern, wenn man die Einzelheiten betrachtet.

Heute nichts im Blog?

Wir wollen uns ja allen miteinander Weihnachtsstress ersparen - und da darf dann auch mal ein Werktag lesefrei bleiben ....

Dienstag, 17. Dezember 2013

RK Ost: Salomon oder Warten auf Godot?

Die Dienstgeberseite der RK Ost feiert einen  heute ergangenen Vermittlungsvorschlag als Erfolg von biblischer Größe ("salomonischer Spruch"): Erfolgreiche Vermittlung in der zweiten Stufe.

Die Pressemitteilung der Dienstgeber führt weiter aus:

Nur noch zwei Wochen bis zum 31.12.2013: Countdown Teil VIII

Es sind nur noch 15 Tage, bis in den Statuten Ihres Rechtsträgers die Anwendung der "Grundordnung" rechtlich festgeschrieben werden muss - ansonsten kann der Träger das kirchliche Arbeitsrecht nicht mehr für sich in Anspruch nehmen.

Ihr Arbeitgeber hat bisher weder die Grundordnung in der Satzung übernommen, noch die Weichenstellung für die Wahl eines Betriebs- oder Personalrats unterstützt?

Au weia - wer nimmt dann ab 01. Januar die Aufgaben der Vertretung von Beschäftigten war?

Höchste Zeit, tätig zu werden!
Und die Betriebs- (oder Personalrats-)wahl vorbereiten. Dazu muss nicht unbedingt die MAV entsprechenden Kontakt und gewerkschaftliche Beratung suchen. Das kann z.B. auch jedes Mitglied bei ver.di machen.