Sonntag, 12. März 2023

Papst warnt vor einer "Klerikalisierung von katholischen Laien"

Papst Franziskus hat eine "Klerikalisierung" von katholischen Laien vehement zurückgewiesen. "Klerikalismus ist das Schlimmste, was der Kirche passieren kann, schlimmer noch als zu Zeiten der korrupten Päpste", sagte er am Sonntag der italienischen Zeitung "Il Fatto Quotidiano". Franziskus sprach von einer "sehr ansteckenden Krankheit", die der Kirche schade, wenn sie Priester, Bischöfe oder Kardinäle befalle. "Noch schlimmer sind klerikalisierte Laien. Sie sind eine Pest in der Kirche. Der Laie muss Laie bleiben", so der Papst.

"Ich träume von einer Kirche ohne Klerikalismus", sagte Franziskus und verwies auf den französischen Theologen Henri de Lubac (1896-1991), der auch Joseph Ratzinger beeinflusste, den späteren Papst Benedikt XVI. De Lubac warnte laut Franziskus vor Klerikalismus mit dem Begriff einer "spirituellen Verweltlichung". Diese sei "unendlich viel desaströser als jede nur moralische Verweltlichung".
berichtet katholisch.de erneut - wie schon im Juni 2022.

Ob das jetzt auch für eine Klerikalisierung des für Laien geltenden Arbeitsrechts in der Kirche gilt? Die theologische Überhöhung des "Dritten Weges" und des historisch schwer belasteten Begriffes der "Dienstgemeinschaft" war ja immer wieder Gegenstand der Kritik.

Freitag, 10. März 2023

Arbeitsrecht der Kirchen im Gegenwind!?

Unter dieser - hier leicht abgewandelten - Überschrift fand die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt statt.

Tagungskritik:

Die Tagung entwickelt sich leider immer mehr zu einem unkritischen Abklatsch offizieller Positionen der evangelischen Kirchen.
Dies begann mit dem Eingangsreferat von Dr. Konstantin von Notz, MdB Berlin. In seinem Statement "Politisches und gesetzgeberisches Handeln im kirchlichen Arbeitsrecht" machte von Notz seine Bewertung der Koalitionsvereinbarung deutlich. Eine Reform könne nur gemeinsam mit den Kirchen und nicht gegen diese erfolgen, also keinesfalls weiter als diese bereit seien, mit zu gehen.
Begründet wurde dies mit teils Jahrzehnte alten und längst überholten amtskirchlichen Thesen.

Donnerstag, 9. März 2023

»Wir sind Teil der Bewegung« - Zusammen geht mehr

die aktuelle Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst erfordert die Kraft vieler. Es geht darum, dass Millionen Beschäftigte keine Reallohnverluste hinnehmen müssen, künftig nicht weniger Geld in der Tasche haben. Das betrifft nicht ausschließlich die Kolleg*innen beim Bund und den Kommunen, sondern auch Millionen Beschäftigte bei freien bzw. konfessionellen Trägern. Denn auch die Entwicklung ihrer Löhne hängt direkt oder indirekt vom Ergebnis im öffentlichen Dienst ab.

Aus diesem Grund haben sich in dieser und der vergangenen Woche in Baden, Württemberg sowie der Pfalz auch Kolleg*innen aus diakonischen bzw. evangelischen Einrichtungen aktiv an den Warnstreiks beteiligt. In mehreren Einrichtungen war das zum allerersten Mal der Fall.

Das zeigt, dass „es“ geht! Diese Kolleg*innen beweisen ganz praktisch, dass die Frage nach dem Streikrecht von kirchlich Beschäftigten auch praktisch geklärt ist. Selbstverständlich dürfen kirchlich Beschäftigte streiken, wenn ver.di sie dazu aufruft. Die betroffenen Kolleg*innen in Baden und Württemberg dürfen nicht nur streiken - sie tun es! Und zwar aus guten Gründen: Für +10,5% mehr Lohn, mind. 500 Euro!

Hier könnt ihr den Bericht lesen: »Wir sind Teil der Bewegung« – ver.di (verdi.de)

Die Warnstreikwelle rollt weiter, denn das Angebot der Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde war schlicht frech. In den kommenden Wochen wird es weiter darauf ankommen, gemeinsam Kraft zu zeigen: Trägerübergreifend. https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/

Bilder vom gestrigen Streiktag: München

Quelle: Verdi München und Region Facebook
ver.di hat am Internationalen Frauentag die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum Streik aufgerufen. Über 2000 waren bei der Streikversammlung auf dem Münchner Stachus. Die Arbeitsbedingungen, der Erzieherinnen und der Sozial Pädagoginnen, aber auch ihre wenigen männlichen Kollegen, müssen dringend verbessert werden. Ansonsten kann der eklatante Personalmangel nicht beseitigt werden.

Bilder vom gestrigen Streiktag: Ingolstadt

Quelle: Arina Wolf - Facebook
Verena von der ver.di Jugend - Kinderpflegerin in einer kath. KiTa überzeugte mit einer Rede ALLE 1000+ Streikende!

ergänzend heute bei Kirche + Leben: Rosen für Erzieherinnen: KAB im Bistum Münster dankt am Weltfrauentag

Bilder vom gestrigen Streiktag: Schwäbisch Hall

Quelle: Jochen Dürr, Facebook

Bilder vom gestrigen Streiktag: Freiburg i. Breisgau

Quelle: Irene Gölz, Daniel Wenk (Facebook)
Beschäftigte aus der Evangelischen Jugendhilfe Freiburg Zähringen und dem Diakonieverein Freiburg Südwest, solidarisch im Streik mit den Kolleg:innen der Kommunen und vielen anderen Trägern für 10,5% mindestens 500€ mehr im Monat. Ihr überlasst die Tarifrunde nicht länger den anderen sondern seid Teil der Streikbewegung.

Welche Verbindlichkeit haben AK-/KODA-Beschlüsse?

Dass die Regelungen des "Dritten Weges" auch nach einer Inkraftsetzung nur die Rechtsqualität von "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" haben ist höchstrichterlich längst entschieden - und damit auch, dass individualrechtlich von diesen "Richtlinien" jederzeit auch zu Lasten der Mitarbeitenden abgewichen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 24.05.2018, 6 AZR 308/17 auf Grundlage von § 305 b BGB). Das unterscheidet den Dritten Weg von Tarifverträgen, die Mindestpflichten der Arbeitgeber enthalten (§ 4 Abs. 3 TVG). Kein Bischof und keine Mitarbeitenden haben also die Sicherheit, dass die Regelungen des "Dritten Weges" selbst nach einer Inkraftsetzung als "bischöfliches Gesetz" verbindlich umgesetzt werden.
Nun sind Aussagen aufgetaucht, die auch die kirchenrechtliche Verbindlichkeit der Beschlüsse einschließlich der Schlichtungsergebnisse massiv in Frage stellen.
Von Mitgliedern der Gremien wird gerne kolportiert, wesentlich sei ein entsprechender Gremienbeschluss. Dessen Inkraftsetzung könne dann durch einen Bischof oder sogar einen Generalvikar wie durch einen "Urkundsbeamten" erfolgen. Die Grundordnung ist diesbezüglich eindeutig. Bestandteil des kirchlichen Arbeitsrechts werden nur Regelungen, die von der (zuständigen) "Kommission beschlossen und vom (zuständigen Diözesan-)Bischof in Kraft gesetzt sind" (Art. 7 Abs. 1 S. 3 GrO, § 3 Abs. 1 der Rahmen-KODA-Ordnung). Beides soll also konstitutiv sein - der Beschluss der Kommission wie auch die Inkraftsetzung durch den Bischof. Denn erst mit dieser Inkraftsetzung wird der Kommissionsbeschluss auch zu einer kirchlichen Rechtsnorm, die für den jeweiligen kirchlichen Arbeits- oder Dienstgeber zu beachten wäre.
Interessant ist aber nun die folgende Frage: was gilt, wenn ein Bischof einen solchen Beschluss abweichend oder nicht in Kraft setzt? Das soll ja schon passiert sein. In der Diskussion um den "Synodalen Weg" hat sich nun ein Kirchenrechtler zu Wort gemeldet.
... Gremien aus Bischöfen, anderen Geistlichen und Laien können aus Sicht des Kirchenrechtlers Matthias Pulte keine Entscheidungsgewalt in den Bistümern ausüben. Sie könnten lediglich als Beratungsorgane errichtet werden, deren Beschlüsse aber keinen bindenden Charakter hätten, erklärt der in Mainz lehrende Theologe auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Pulte verwies dafür auf die Beschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils und das geltende Kirchenrecht. Demnach haben die Bischöfe "alle ordentliche, eigenberechtigte und unmittelbare Gewalt" bei der Regierung ihrer Diözesen. Daher sei eine "Selbstbindung" des Bischofs an Beschlüsse von Gremien im Kirchenrecht auch nicht vorgesehen.
berichtet katholisch.de *).

Mittwoch, 8. März 2023

Lehrerlaubnis von Religionslehrer/Innen

Die private Lebensführung katholischer Religionslehrer soll künftig keinen Einfluss mehr auf ihre Lehrerlaubnis haben. Das geht aus der neuen Musterordnung für die Erteilung der sogenannten Missio canonica hervor.
...
Praktisch bedeutet das, dass auch offen homo- oder transsexuell lebenden Lehrkräften sowie wiederverheirateten Geschiedenen die Missio nicht mehr ohne weiteres entzogen oder verweigert werden darf. ...
Quelle:
Domradio (zitiert)
katholisch.de


Man darf gespannt sein, ob und wann die neue Ordnung von den einzelnen Bischöfen im jeweiligen Bistum dann auch in Kraft gesetzt wird.

Dienstag, 7. März 2023

Am heutigen Equal-Pay-Day über Probleme wie die Lohnlücke (18 Prozent) zwischen Männern und Frauen

müssen wir nicht nur nachdenken, denn:
... Frauen verdienten nach Angaben des Statistischen Bundesamts hierzulande 2022 im Schnitt 18 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Allerdings muss man dabei berücksichtigen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen beschäftigt sind. Auch die Teilzeitquote ist höher. Sehr viel höher als die der Männer. ....
berichtete unter anderem das tägliches News-Briefing des SPIEGEL um 18 Uhr.

Gerade bei der Caritas und im Verwaltungsbereich der Kirchen sind sehr viele Frauen tätig.

Caritas: aktive Solidarität - Jetzt braucht es Aktion und Solidarität

 Im Zuge der Tarifverhandlungen bei Bund und Kommunen sind in den vergangenen Wochen viele tausend Beschäftigte auf die Straße gegangen. Kolleg*innen der Caritas zeigen ich solidarisch. Denn das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst bestimmt maßgeblich auch ihre Entlohnung. Das Angebot, das die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde Ende Februar vorgelegt haben, ist eine Frechheit. Sie brauchen offensichtlich noch mehr Druck.

Um insgesamt gerade mal 5,0 Prozent soll die Bezahlung laut Arbeitgeberangebot steigen – bei einer Laufzeit von 27 Monaten! 2022 lag die Inflation bei 7,9 Prozent, 2023 könnte sie auf einem ähnlich hohen Niveau liegen. Heißt im Klartext: Die Arbeitgeber wollen drastische Reallohnkürzungen. Daran ändern auch Einmalzahlungen nichts, die nur kurzfristig wirken. Die Preise hingegen bleiben auch dann dauerhaft hoch, wenn die Inflationsrate wieder sinken sollte.

ver.di fordert deshalb 10,5 Prozent, monatlich mindestens 500 Euro mehr. Die unteren und mittleren Lohngruppen haben unter der Preisexplosion besonders zu leiden. Deshalb der Mindestbetrag, von dem sie überproportional profitieren. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 200 Euro im Monat steigen. Die Arbeitgeber weisen diese Forderungen nicht nur kategorisch zurück, sie fordern sogar noch die Möglichkeit zu Gehaltsabsenkungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wenn diese wirtschaftliche  Schwierigkeiten haben. Sonderopfer von Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen – geht’s noch?

All das macht klar: Es braucht noch mehr Aktion in den Betrieben und auf der Straße. Und es braucht die aktive Solidarität aller Beschäftigten. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) setzt den Standard für die Lohnentwicklung auch bei der Caritas. Überall im Gesundheits- und Sozialwesen braucht es gute Bedingungen – unabhängig von der Trägerschaft. Dafür streiten wir. Mach mit!

Montag, 6. März 2023

Theologe zu Arbeitsrecht: Wort "Dienstgemeinschaft" stammt aus NS-Zeit

berichtet katholisch.de anlässlich der jährlichen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt
KÖLN ‐ Im kirchlichen Arbeitsrecht entdeckt der Fuldaer Pastoraltheologe Richard Hartmann gleich mehrere problematische Punkte. Einer davon ist der Begriff der "Dienstgemeinschaft" – ein Relikt aus der Zeit des Nationalsozialismus.

... Als problematisch empfinde er etwa den im Arbeitsrecht verwendeten Begriff der "Dienstgemeinschaft", sagte der Professor für Pastoraltheologie und Homiletik der Theologischen Fakultät Fulda am Donnerstag auf "domradio.de" *). Er stamme aus der Zeit des Nationalsozialismus und sei "nirgendwo ordentlich gefüllt". Gemeint sein könnte damit, dass es in der Kirche nicht das Gegenüber von Arbeitgeber und Arbeitnehmern geben dürfte und damit eine gewisse Gleichheit bestehe. "Allerdings wird genau diese Gleichheit in vielen Punkten nur vorgespiegelt und stimmt in Wirklichkeit nicht ganz", so Hartmann.

... Hartmann erwartet, dass Fragen der persönlichen Lebensführung oder auch die Einforderung von Loyalität im kirchlichen Arbeitsrecht in Zukunft eine geringere Rolle spielen als bisher. Er frage sich allerdings, ob es überhaupt notwendig ist, in dieser Weise ein neues Arbeitsrecht zu schaffen. Möglicherweise wäre die Kirche in vielen Bereichen mit Dienstvereinbarungen und Compliance-Vereinbarungen besser aufgestellt. Die Grundfragen könnte man der Rechtsprechung in Europa und in Deutschland überlassen. ....
Das haben wir - nebenbei - schon vor Jahren unter Bezug auf die Dissertation von Hermann Luehrs festgestellt. Aber was sind schon 10 Jahre bei einer Organisation, die in "Ewigkeitsmaßstäben" rechnet?
Da ist es dann auch nicht verwunderlich, dass religionspolitische Sprecher diverser politischer Verbände meinen, den Kirchen ihre besondere Nähe durch diverse lobhudlerische Verlautbarungen andienen zu müssen (Quelle 1, Quelle 2). Dass der "Dritte Weg" nicht vollends gescheitert ist sondern bei der katholischen Kirche und Caritas sogar "im Großen und Ganzen" als erfolgreich bezeichnet wird, hat er nur der Vorreiterrolle der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst zu verdanken. Nur durch die Übernahme der Abschlüsse dort ist es bei katholischen Einrichtungen gelungen, die Arbeitsbedingungen halbwegs auf dem Standard der Zeit zu halten. Die "arbeitsrechtlichen Kommissionen" sind so gesehen die teuersten Kopieranstalten der Nation. Wäre es da nicht wesentlich günstiger, das teuere und ineffektive Nachverhandeln durch einen Anwendungstarifvertrag abzulösen, sich damit die tarifvertragliche Friedenspflicht einzuhandeln - und die dann freien kirchlichen Resourcen zur Definition und Verbesserung der "Kirchlichkeit" etwa im Bereich der seelsorgerlichen Aufwertung und Betreuung einzusetzen?
Und ganz nebenbei wären die kirchlichen MitarbeiterInnen auch den Ruf der "Trittbrettfahrer" und die kirchlichen Arbeitgeber den Ruf der "Ignoranten der eigenen Soziallehre" los.

*) siehe auch:
18.08.2022 Pastoraltheologe Hartmann fordert Umdenken im Arbeitsrecht
17.08.2022 Ein Interview mit Prof. Dr. Richard Hartmann (Lehrstuhl für Pastoraltheologie und Homiletik der Theologischen Fakultät Fulda)