Mittwoch, 21. Mai 2014

am kommenden Sonntag, 25. Mai, ist Wahl zum Europaparlament

Seit der Gründung des europäischen Parlaments (1952) wurden dessen Kompetenzen immer wieder erweitert. Das europäische Parlament ist inzwischen "die Wählervertretung" im europäischen Haus.

Zu den Kompetenzen gehören z.B.: - Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit dem Europäischen Rat (Ministerrat)
- Entscheidung über den EU-Haushalt gemeinsam mit dem Europäischen Rat
- Parlamentarische Kontrolle über die Europäische Kommission und den Rat der EU
- wichtige Funktionen bei der Berufung der Kommission

Trotz steigender Kompetenzen geht die Wahlbeteiligung seit 1967 (Deutschland 65,7 %) kontinuierlich zurück (zuletzt 43,3%). Wer von seinem Wahlrecht nicht Gebrauch macht, der überlässt das Parlament den Randgruppen des politischen Spektrums.

Prüfen Sie doch die Kandidaten ab *), wie sie z.B. zum "Abbau immaterieller Handelshemmnisse" (TTIP) stehen. Unter "immaterielle Handelshemmnisse" werden z.B. Arbeitnehmerschutzrechte und Sozialgesetzgebung subsummiert.

Das Europäische Parlament ist im Internet zu beobachten:
www.europarl.europa.eu/portal/de

*) Links:
Meldung der Süddeutschen Zeitung für Bayern: "Kirchliche Hilfswerke enttäuscht von der CSU ..."
Interview mit Kardinal Reinhard Marx zur Europawahl am 25. Mai: "Die EU ist für kein Land eine Bedrohung"

Dienstag, 20. Mai 2014

Tariftreue - Vorbild Bistum Trier: warum gibt es das nicht in anderen Diözesen?

Aus dem Amtsblatt des Bistums Trier (1.2.2014):

Tariftreueregelung im Bistum Trier


Die Einhaltung von Tarifverträgen ist ein zentraler Bestandteil zur Eindämmung von Tarifflucht, Lohndumping und Leiharbeit. Damit bei der Vergabe von Aufträgen die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen beim Auftragnehmer berücksichtigt wird, erlässt das Bistum Trier deshalb eine Tariftreueregelung.Die Regelung gilt für alle Aufträge, die das Bistum oder die Kirchengemeinden vergeben mit einem Volumen von mindestens 20.000 €. Voraussetzung für die Vergabe eines entsprechenden Auftrags ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers.Mit dieser Erklärung hat der Auftragnehmer zu garantieren, dass er bei der Ausführung der Leistung


  • mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts einhält, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, bzw. andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält,
  • seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende und Teilnehmer öffentlich geförderter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ) mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zahlt,
  • seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt,
  • von ihm beauftragte Nachunternehmer oder einem vom Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat.


Montag, 19. Mai 2014

Ursberger machen mobil - Betriebsgruppe überreicht fast 400 Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen zur aktuellen Caritas-Tarifrunde

Am 20./21. Mai finden in Frankfurt die nächsten Verhandlungsgespräche zwischen den Leitungsausschüssen von Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite statt.
Damit dazu rechtzeitig ein eindeutiges Signal von der Basis an die Dienstgeber erfolgt, überreichte der Sprecher der Betriebsgruppe Ursberg, Fikret Alabas,  die Forderungen der Ursberger Mitarbeitenden an Anton Freuding, Augsburger Mitglied im akmas-Vorstand.
Das Signal ist klar:
Auch sie wollen, dass "zum nächsten Verhandlungstermin im Mai die Arbeitgeberseite ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen muss, das sich mindestens am Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes orientiert".
Dafür gaben sie ihre Unterschrift.
Denn:
"Auch wir sind es wert!"


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"Und geben Sie den Hinweis auf diesen Blog auch an Freunde und Kolleginnen und Kollegen weiter! Denn nur in einer großen Gemeinschaft kommen wir voran!" FlyerzumBlog

Freitag, 16. Mai 2014

AGG: Zwischenbilanz eines brüchigen Konsenses

Auszug aus einem interessanten Artikel aus "Aus Politik und Zeitgeschichte", Heft 13-14/2014, S. 21

Aleksandra Lewicki, 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Zwischenbilanz eines brüchigen Konsenses

[...]
Schutz vor Diskriminierung in Wohlfahrts- und Pflegeeinrichtungen


Paragraf 9 AGG sieht eine Ausnahmeklausel für kirchliche Arbeitgeber vor, deren Dienstverhältnisse vom Diskriminierungsschutz des AGG ausgenommen sind. Dieser Regelungsbereich geht auf einen langwierigen Aushandlungsprozess mit der katholischen und der evangelischen Kirche zurück. Der Hintergrund ist folgender: Artikel 140 des Grundgesetzes gewährt den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden ein Selbstbestimmungsrecht, das ihnen ermöglicht, ihre Dienstverhältnisse autonom zu regeln. Demgemäß können kirchliche Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern weltanschauliche Loyalität einfordern. Diese Rechtslage hat im deutschen Kontext besonders weitgreifende Auswirkungen, da die christlichen Kirchen der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland sind und ihre Wohlfahrtsverbände in Bereichen wie etwa der Seniorenpflege einen Großteil der verfügbaren Dienste abdecken.[8] Auf Grundlage der europäischen Beschäftigungsrichtlinie,[9] so wurde in den 1990er Jahren befürchtet, könnten Angehörige anderer Religionen oder Personen, deren Lebensstil vom kirchlichen Ethos abweicht, eine Anstellung in Einrichtungen wie etwa Krankenhäusern, Kindergärten oder Seniorenheimen einklagen. Schon bei Verhandlungen der europäischen Gesetzgebung setzten sich die Kirchen dafür ein, dass eine Ausnahmeklausel in die Richtlinie aufgenommen wurde. Nach einer Reihe von Interventionen wurde im europäischen Gesetz verankert, dass Ungleichbehandlung zulässig ist, "wenn die Religion oder die Weltanschauung dieser Person nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung angesichts des Ethos der Organisation darstellt".[10] 

Donnerstag, 15. Mai 2014

Zum diesjährigen Tag der Familie...

...rufen wir ein interessante Präsentation in Erinnerung, die im Rahmen der Caritas-Jahreskampagne 2013 "Familie schaffen wir nur gemeinsam" vor einem 3/4 Jahr in Düren durch Frau Prof. Dr. Uta  Meier-Gräwe erfolgte:

Caritasverband Aachen: Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe - Verantwortung des Sozialstaates für Familien


Auch nach dem Regierungswechsel im vergangenen Herbst haben Problemanalyse und
die dringende Notwendigkeit politischer Konsequenzen nichts an Aktualität verloren.



Papst Franziskus ‏@Pontifex_de "twitterte" am 8. Mai:
In der Familie lernt man, zu lieben und die Würde jedes Menschen zu erkennen, besonders des schwächsten.

Dienstag, 13. Mai 2014

Aktuelle Tarifvergleiche?

Die letzten Tarifvergleiche von "Wohlfahrt intern" erschienen Ende Januar 2014. Verzichtet wurde diesmal auf die Überschrift "Caritas schlägt Verdi", weil die Zahlen das dann doch nicht mehr so hergaben.

Um die Wartezeit bis zum nächsten angekündigten Tarifvergleich im Juni 2014 zu verkürzen, machen wir mal selber einen:

Montag, 12. Mai 2014

Flagge zeigen - für gute Arbeit im Krankenhaus

Gute Arbeit im Krankenhaus braucht genug Personal. Wir wollen nach Dienstschluss mit einem guten Gefühl nach Hause gehen. Wir wollen professionell arbeiten können mit ausreichend Zeit für die Patienten. Wir wol- len eine gesicherte Freizeit, ohne ständiges Einspringen und regelmäßige Überstunden, damit wir noch Ener- gie für unser privates Leben haben, für Familie, Freunde und Hobbies.

Sonntag, 11. Mai 2014

Papst Franziskus beklagt "Allergie" gegen den Begriff Solidarität

Papst Franziskus hat vor einer „Allergie“ gegen den Begriff Solidarität gewarnt. Das derzeit herrschende Wirtschaftssystem sehe Solidarität als „unbequem, sogar störend“ an, sagte Franziskus am Samstag vor Teilnehmern einer vatikanischen Konferenz über Wirtschaftsethik der Päpstlichen Stiftung „Centesimus Annus-Pro Pontifice“.
„Letztes Jahr habe ich euch bereits gesagt, Solidarität ist wie ein Schimpfwort in dieser Welt.“
Diese Allergie gegen Solidarität sei in den Jahren der Wirtschaftskrise noch gewachsen. Arbeit aber basiere auf dem Wert der Solidarität. Vielen sei es heute gar nicht mehr verständlich, dass ethische Normen auch einen konkreten ökonomischen Wert haben könnten. 
[zitiert nach http://de.radiovaticana.va 10.5.2014] 

Solidarität im Arbeits- und Wirtschaftsleben hatte tatsächlich auch schon mal einen höheren Stellenwert in den Gesellschaften, die sich so viel auf ihren christlichen Wertehintergrund zugute halten. Wenn Solidarität die politische Form der Nächstenliebe ist (Norbert Blüm, Karoline Mayer), dann sind Gewerkschaften insbesondere auch für christliche Arbeitnehmer die institutionellen Gestaltungsformen dieser Solidarität in der Arbeitswelt, wie es die katholische Soziallehre für die Arbeits- und Lohnverhältnisse herausgearbeitet hat.
Dass ausgerechnet die christlichen Kirchen in Deutschland mit dem 3. Weg ihre heimliche Verachtung der Gewerkschaften (selbstverständlich bei gleichzeitiger verbaler Wertschätzung von solchen im weltlichen Bereich) pflegen, mag ein unreiner Gedanke sein, aber es führt nichts an der Einsicht vorbei: die öD-Kolleginnen und -Kollegen in ver.di den TVöD gestalten und durchsetzen lassen und ihn dann ohne eigene tätige Beteiligung haben wollen (Dienstnehmer) oder schlechter haben wollen (Dienstgeber) - darin kommt eher die Allergie gegen Solidarität als diese selbst zum Ausdruck.
c.

Freitag, 9. Mai 2014

Hoffnungsschimmer für die Region Ost?







Das Erzbistum Hamburg wendet sich hier gemeinsam mit der evangelischen Kirche in Norddeutschland und dem DGB Nord (Hamburg, Schleswig Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) auch gegen Positionierungen von Caritas und igmick hinsichtlich des Mindestlohns (Stichwort etwa: kein Mindestlohn für Jugendliche). 

Die Beschäftigten der Region Ost der Caritas, zu der Hamburg gehört, warten nun darauf, dass den Worten auch möglichst schnell Taten folgen und die Tarifautonomie  auch in den Caritas Einrichtungen Wirklichkeit wird. Einseitige Zwangsschlichtungen wären nach diesem Konzept nicht vorgesehen. Die Stellungnahme der beiden Kirchen und des DGB im Norden ist deshalb uneingeschränkt zu begrüßen.




Hier der Text von Pressemitteilung und Erklärung:

Donnerstag, 8. Mai 2014

Zur Tarifdiskussion in der Altenpflege

Der Landtagsabgeordnete der CSU und der Pflegebeauftrage der bayerischen Staatsregierung Hermann Imhof hat einen grundlegenden Tarif-Wechsel in der Pflege gefordert, um die materielle Situation der Beschäftigten in der Altenpflege zu verbessern.
Laut den Nürnberger Nachrichten vom 24. April 14 setzt sich Hermann Imhof für eine Art Muster-Tarifvertrag ein, den zunächst die Gewerkschaft mit dem öffentlichen Dienst aushandeln müsste. Ziel sind wesentliche Verbesserungen für die Beschäftigten und die von ihnen betreuten Menschen. Das Ergebnis soll dann für alle Träger verbindlich sein. Hermann Imhof schlägt dazu eine freiwillige Selbstverpflichtung vor. Kommt die nicht zustande, müsse der Staat die Regelungen für allgemeinverbindlich erklären.

Verdi hat dazu eine Stellungnahme verfasst: 



Vollständige Stellungnahme als pdf