Montag, 13. Oktober 2025

§ - Zwangsmitgliedschaft in einem System des Dritten Weges - schließt das einen Anwendungstarifvertrag aus?

Mit einer interessanten Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht im Juli 2025 befasst. Denn grundsätzlich gilt ja, dass die Mitgliedschaft in einer Koalition - sei es auf Mitarbeiterseite wie auch auf Arbeitgeberseite - freiwillig sein muss. Es gibt nun einmal die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit, die auch die "negative Koalitionsfreiheit " - also das Recht, eben nicht Mitglied werden zu müssen, einschließt. Nur solche freiwilligen Koalitionen sind berechtigt und fähig, einen Tarifvertrag zu schließen.
Das System des "Dritten Weges" schließt aber den kirchenrechtlichen Zwang zur Anwendung mit ein. Das ergibt sich letztendlich aus der Grundordnung des kirchlichen Dienstes (GrO). Die einem Bischof kirchenrechtlich untergeordneten kirchlichen Rechtsträger sind aufgrund dieses bischöflichen Gesetzes kirchenrechtlich verpflichtet, die Regelungen des "Dritten Weges" für sich anzuwenden. *)

Unsere Veröffentlichung vom gestrigen Freitag hat nun zu Rückfragen geführt, ob denn der Vorschlag "identische Regelungen von AVR Caritas und TVöD anstatt über einseitige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" als "beiderseitige Vereinbarung" (Stichwort: Anwendungstarifvertrag) miteinander zu koppeln" überhaupt mit dem Gedanken der Koalitionsfreiheit vereinbar und damit auch rechtswirksam wäre. Denn eine solche Vereinbarung - etwa durch einen Bischof geschlossen - oder gar eine kirchengesetzliche Regelung würde für alle diesem Bischof kirchenrechtlich unterstehenden kirchlichen Rechtsträger gelten, und das nicht etwa freiwillig, sondern verpflichtend.

Wir haben bisher argumentiert, dass Caritas und Kirche - soweit sie eben in einem auch kirchenrechtlichen Beherrschungsverhältnis stehen - einen Konzern darstellen. Es besteht ein rechtliches Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis, wobei es völlig egal ist, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Verhältnis beruht. Das kann eine gesetzliche oder auch eine vertragliche Regelung sein - oder eben auch eine kirchenrechtliche Bestimmung, wie etwa die kirchliche Stiftungsaufsicht über die dem Bischof unterstehenden kirchlichen Stiftungen (vgl. BayStiftG i.V. KiStiftO). Wer bis hin zu persönlichen Loyalitätspflichten der Mitarbeitenden Anordnungen treffen kann, wer den Abschluss von Tarifverträgen untersagen kann - der kann genauso auch Tarifverträge abschließen oder zumindest deren Abschluss zulassen.
Das Bundesarbeitsgericht hat nun in seinem Urteil vom 31. Juli 2025 – 6 AZR 172/24 – einen weiteren Weg gefunden. Auf die im genannten Fall vorliegende Zwangsmitgliedschaft im DDN und die daraus begründeten Zweifel an der Tariffähigkeit des auf Arbeitgeberseite beteiligten DDN und damit an der Wirksamkeit des TV DN kommt es nicht an. Denn "ist ... aus Anlass des Betriebsübergangs ua. von der Beklagten sowie der Gewerkschaft ver.di, deren Mitglied die Klägerin ist, ein Überleitungstarifvertrag geschlossen worden, der (hier in § 3) bestimmt, dass auf die übergehenden Arbeitsverhältnisse ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs die Bestimmungen des TV DN in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden" - dann braucht das Gericht "nicht mehr über die Frage der Tariffähigkeit" (der Partei, die einen anzuwendenden Tarifvertrag geschlossen hat, hier des DDN) befinden. Denn damit gilt:
Nimmt ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag Bezug, werden die Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags inkorporierter Teil des verweisenden Tarifvertrags. Als solcher gelten sie unmittelbar und zwingend zwischen den an den Verweisungstarifvertrag gebundenen Parteien eines Arbeitsvertrags. Das gilt auch für den Fall, dass am Abschluss des in Bezug genommenen Tarifvertrags eine nicht tariffähige Partei beteiligt gewesen sein sollte.


*)
Die dem Vatikan unterstehenden Gemeinschaften päpstlichen Rechts (also vereinfacht die international tätigen Orden) können dagegen durch einen bischöflichen Rechtsetzungsakt nicht verpflichtet werden. Sie können aber freiwillig an einem der Systeme des "Dritten Weges" partizipieren und sich damit auch einem dort abgeschlossenen Anwendungstarifvertrag unterwerfen, oder für sich - wie es im universellen Kirchenrecht auch vorgeschrieben wäre - den "Zweiten Weg" anwenden und selbst Tarifverträge mit Gewerkschaften schließen.

Freitag, 10. Oktober 2025

AVR Caritas: 2027 - Angleichung an den TVöD

Wer bisher neu mit der AVR Caritas zu tun hatte, ist an dem Werk mit einem Allgemeinen Teil und über 30 Anlagen erst einmal verzweifelt. Da erreicht uns nun folgende Nachricht:
Es ist beschlossen! Die Neufassung der AVR Caritas treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Projekt war zunächst bekannt als „Anlage-2-Reform“. Es geht jedoch um viel mehr: Die Reform bedeutet auch einen grundsätzlich neuen Aufbau der AVR.
Wir erklären, was sich ändert und wie das neue Tarifwerk der Caritas demnächst aussieht. Alle Informationen - auch schon den vollständigen Text der AVR 2027 - gibt es auf www.akmas.de/avr2027
(Quellen: u.a. Kollege Fikret Alabas auf Facebook)
Soweit wie wir das verstanden haben, werden Mitarbeitende, die bisher unter die Anlagen 2, 2d, 2e gefallen sind, die Gelegenheit erhalten, stattdessen die am TVöD orientierte AVR 2027 arbeitsvertraglich zugrunde zu legen. Dazu bedarf es einer individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Denn die AVR Caritas sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wir berichteten). Da diese Regelungen nur aufgrund ausdrücklicher arbeitsvertraglicher Vereinbarungen zur Grundlage des Arbeitsvretrages werden, muß die Anwendung neuer Regelungen auch ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart werden (so schon Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. März 2012 - Az: 9 Sa 627/11 - vgl. sogar bei einem Betriebsübergang: BAG 6 AZR 683/16 und 6 AZR 684/16).

Wenn das mit der Angleichung an den TVöD tatsächlich so ist, dann wäre es ein Meilenstein in der Entwicklung hin zu einem Allgemein Verbindlichen Tarifvertrag - und damit auf dem Weg zum Ende der Schmutzkonkurrenz in der Branche. Denn es wäre dann kein Problem mehr, identische Regelungen von AVR Caritas und TVöD anstatt über einseitige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" als "beiderseitige Vereinbarung" (Stichwort: Anwendungstarifvertrag) miteinander zu koppeln.
Ein Weg, den wir schon vor Jahren für die Vergütungsautomatik der Bayerischen Regional-KODA vorgeschlagen haben.
Das macht die Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht überflüssig - im Gegenteil: damit wird der Weg zu kirchenspezifischen Regelungen geöffnet, die etwa für besondere kirchliche Berufsgruppen (im Bereich von Liturgie und Verkündigung) auch weiterhin benötigt werden. Und ganz nebenbei kann dann auch das "kirchenspezifische" einer echten kirchlichen Einrichtung besser herausgearbeitet werden als jetzt - wo sich die ARK Caritas im Streit um die Übernahme der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes erschöpft und sich die Caritas-Einrichtungen ansonsten nicht im Geringsten (nicht einmal durch eine Hauskapelle, denn die gibt es fast überall) von den "weltlichen Einrichtungen" der gleichen Branche unterscheiden.

Neues Material für die MAVen in Bayern

Die MAV-Broschüre und das Plakat, Solidarität ist unsere Stärke, stehen unten zum Download bereit. Die gedruckte Fassung kann bei euren Geschwerkschaftssekretär*innen bezogen werden. Das Plakat in A3 ist in der gedruckten Fassung enthalten.
berichtet unsere ver.di (Fachbereich C) aus Bayern. Das Material ist zwar speziell zu den Wahlen für die Mitarbeitervertretungen nach MVG-EKD 2026 erstellt worden - aber viele der Vorlagen sind auch gut für die MAVen nach MAVO verwendbar.
Unsere KollegInnen von Diakonie und evangelischer Kirche zeigen mal wieder, wie ver.di auch die MAV-Arbeit unterstützen kann.

Unser Tip: anschauen, was gut ist weiter verbreiten - und wenn man was abändern muss, dann zu Euren örtlichen ver.di Sekretären gehen (ihr kennt die ja alle), und gemeinsam Verbesserungen für MAVen nach MAVO erarbeiten.

Donnerstag, 9. Oktober 2025

Wie angekündigt: Erstes offizielles Lehrschreiben von Papst Leo XIV. veröffentlicht - Darin übernimmt er Kapitalismuskritik seines Vorgängers Franziskus

berichtet katholisch.de und führt aus:
Vatikanstadt ‐ Vor fünf Monaten wurde Papst Leo XIV. gewählt. Nun hat er sein erstes offizielles Lehrschreiben veröffentlicht. Thema ist der Einsatz der Kirche für die Armen. Der Text hat es in sich.
" ...
Das Lehrschreiben mit dem Titel "Dilexi te" (Ich habe dich geliebt) wurde vom Papst als "Apostolische Exhortation" unterzeichnet. Es steht damit vom Grad der Verbindlichkeit eine Stufe unterhalb einer Enzyklika (Rundschreiben), ist aber ebenfalls eine weltweit zu verbreitende Äußerung des kirchlichen Lehramts." (so katholisch.de, wobei wir bereits darauf hingewiesen haben, dass sich eine Exhoration vor allem an einen innerkirchlichen Addressatenkreis gerichtet ist, also auch wenigre Personen ansprich als eine Enzyklika.
Der Wortlaut der Apostolische Exhortation „Dilexi te“ von Leo XIV. ist von Radio Vatikan hier veröffentlicht. Im Kapitel IV: "Eine Geschichte, die weitergeht" geht der Papst dann auch auf das Jahrhundert der Soziallehre der Kirche ein.
...
82. ... Die Arbeiter-, Frauen- und Jugendbewegungen sowie der Kampf gegen rassistische Diskriminierung haben zu einem neuen Bewusstsein für die Würde derjenigen beigetragen, die am Rande der Gesellschaft stehen. Auch der Beitrag der Soziallehre der Kirche hat diese Wurzeln im Volk, die nicht vergessen werden dürfen: Ihre Neuauslegung der christlichen Offenbarung unter den modernen Gesellschafts-, Arbeits-, Wirtschafts- und kulturellen Verhältnissen wäre ohne die Laien undenkbar, die es mit den Herausforderungen ihrer Zeit zu tun hatten. ...
Die Arbeiter-, Frauen- und Jugendbewegungen sowie der Kampf gegen rassistische Diskriminierung haben zu einem neuen Bewusstsein für die Würde derjenigen beigetragen, die am Rande der Gesellschaft stehen. Auch der Beitrag der Soziallehre der Kirche hat diese Wurzeln im Volk, die nicht vergessen werden dürfen: Ihre Neuauslegung der christlichen Offenbarung unter den modernen Gesellschafts-, Arbeits-, Wirtschafts- und kulturellen Verhältnissen wäre ohne die Laien undenkbar, die es mit den Herausforderungen ihrer Zeit zu tun hatten. ...
83. Das Lehramt der letzten 150 Jahre bietet eine wahre Fundgrube wertvoller Lehren ...
Leo zitiert hier und nachfolgend Enzykliken, auf die wir auch gerne und immer wieder verweisen. So auf die Enzyklika "Mater et magistra" mit dem klaren Bekenntnis zur Gewerkschaftsoption und zum Tarifvertrag. Auch auf "Laborem exercens" von Johannes Paul II. wird ausdrücklich Bezug genommen (Nr. 87) und auf die Enzyklika "Caritas in veritate" von Benedikt XVI., die wir ebenfalls schon analysiert haben.
Aber die ganzen Bezüge werden nichts ändern: die deutsche katholische Kirche bleibt in ihrem gewerkaschaftsfeindlichen Holzweg gefangen. Sie "verharrt im Irrtum" und ist offenbar selbst nicht mehr zur Änderung ihrer Einstellung in der Lage.


Nachtrag - erste Medienberichte:
news.de: Katholische Kirche: Leo XIV. auf Franziskus' Spuren - Papst mahnt Einsatz für Arme an
NZZ: Wider die «Diktatur einer Wirtschaft, die tötet»: Papst Leo XIV. legt sein erstes Lehrschreiben vor
Tagesschau: Absage an Abschottung und Egoismus - Scharfe Kritik an Kapitalismus und sozialer Ungleichheit: Papst Leo XIV. wird in seinem ersten Lehrschreiben deutlich. Und erinnert damit an seinen Vorgänger.
ZDF heute: Papst Leo: Kirche immer an der Seite der Armen

Und wieder einmal Lippstadt - und eine Nachricht aus Chemnitz / Agaplesion:

mit einem
Preisrätsel nimmt sich Tom Körner in der neuen Ausgabe der Fachbereichtsbeilage "Mittendrin"
unserer ver.di, Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft dem Thema an

Vor wenigen Tagen wurde dann auch der aktuelle Stand der Petition zum Thema bekannt gegeben:
Mit einer Petition unterstützen 288.000 den Widerstand des Chefarztes.


Ver.di informiert weiter über die Blüten einer unsozial auftretenden kirchlichen Klinik:
Welche Blüten die Selbstherrlichkeit kirchlicher Arbeitgeber treibt, zeigt die Streichung der halben Sonderzahlung in der Agaplesion-Klinik Chemnitz.

Verbissen verteidigen viele kirchliche Arbeitgeber den sogenannten Dritten Weg kircheninterner Lohnfindung. Vermutlich geht es ihnen dabei weniger um christliche Werte als vielmehr darum, Betriebsrisiken auf Beschäftigte abzuwälzen. Welche Blüten diese Selbstherrlichkeit treibt, zeigt sich aktuell in den Zeisigwaldkliniken Bethanien in Chemnitz, die zum evangelischen Agaplesion-Konzern gehören. Die Klinikleitung strich den Beschäftigten kurzerhand die zweite Hälfte der Sonderzahlung – und teilte ihnen das nur zwölf Tage vor dem Auszahlungstermin im Juni mit. Für Beschäftigte, die ihre geplante Urlaubsreise deshalb nicht antreten können, ist das bitter. Zumal sie ohnehin keine Inflationsausgleichszahlung erhalten haben und bis zu 15 Prozent weniger verdienen als ihre Kolleg*innen bei Agaplesion in Hamburg, wo der ver.di-Tarifvertrag KTD gilt.

Die Geschäftsführung gleicht mit der Streichung der Sonderzahlung – von der leitende Angestellte und Chefärzt*innen übrigens ausgenommen sind – den Verlust des vergangenen Jahres aus. Schlicht unverschämt ist das, wenn man sich die längerfristige Bilanz anschaut: Zwischen 2005 und 2023 erzielte das evangelisch-methodistische Krankenhaus einen kumulierten Überschuss von mehr als 40 Millionen Euro. Gewinne einheimsen und Verluste von schlecht verdienenden Beschäftigten ausgleichen lassen – hätte Jesus das auch so gemacht? Voll daneben!
In dem Zusammenhang dann der Blick auf die vom Agaplesion-Konzern selbst veröffentlichen Geschäftsberichte 2023/2024 und 2024/2025. Danach wird alleine im vorletzten Geschäftsbericht auf Seite 65 ein Bilanzgewinn von knapp 41 Mio. Euro ausgewiesen . ein Betrag, der sich im letzten Geschäftsbericht auf 41,6 Mio. Euro erhöhte (S. 55).

Nun ist es bekanntlich so, dass gute Bilanzbuchhalter und Steuerberater alleine mit Abschreibungen und Investitionen sowie Übernahmen einen kräftigen Reakgewinn auch in einen buchhalterischen Verlust umrechnen können."Traue keiner Bilanz, die Du nicht selbst gefälscht hast" ist ein geflügeltes Wort unter den Finanzfachleuten. Wir haben nicht die Möglichkeit, selbst eine seriöse und umfassende Bilanzanalyse vorzunehmen. Wir haben daher etwas nach den Bewertungen von ausgewiesenen Fachmedien gesucht. Und wir haben uns bemüht, dabei unterschiedliche Analysten zu zitieren und eine Entwicklung aufzuzeigen:

BibliomedManager schrieb im Juli 2024:
Agaplesion hat seinen Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht. Demnach schließt der christliche Gesundheitskonzern das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von 0,8 Millionen Euro ab. Die Umsatzerlöse belaufen sich auf 1.805,4 Millionen Euro und sind im Vergleich zum Vorjahr um 38,5 Millionen Euro gestiegen (+2,2 Prozent).
...
kmo online schrieb im Februar 2025:
Nach einem Ertragseinbruch im Jahr 2023 erwartet Agaplesion für 2024 ein negatives Ergebnis. Trotzdem bleiben die Aussichten positiv: Der Cashflow ist stabil, der Konzern solide finanziert. Zudem dürften weitere Übernahmen anstehen.
...
Aufgrund des positiven Ergebnisses bleibt die Bilanz weiterhin sehr solide. Die Bilanzsumme sank von 1,71 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,64 Milliarden Euro, hauptsächlich durch eine deutliche Reduktion des kurzfristigen Vermögens. Dadurch erhöhte sich die Eigenkapitalquote von 26 auf 27 Prozent. 27 Prozent des Vermögens waren durch Fördermittel (2021 waren es 28 Prozent) und unverändert 25 Prozent durch Banken finanziert.
Der Anteil der Liquidität am Vermögen sank von zehn auf acht Prozent, was auf hohe eigenfinanzierte Investitionen von 72 Millionen Euro zurückzuführen ist. Diese Investitionen überstiegen den Cashflow von 45 Millionen Euro (2022: 35 Millionen Euro) deutlich, wodurch die Liquidität gegenüber Ende 2022 um 38 Millionen Euro sank.
...
Dennoch bleiben die Perspektiven des Unternehmens positiv. Mit einem Umsatzvolumen von etwa 1,8 Milliarden Euro ist das Unternehmen groß, die Bilanz ist sehr solide und die Ertrags- und Finanzlage ist trotz der widrigen Marktverhältnisse positiv. Zudem wird erwartet, dass erhebliche Synergiepotenziale im Klinikverbund schlummern. Angesichts der anhaltend schwierigen Marktbedingungen ist davon auszugehen, dass immer mehr konfessionelle Kliniken und Pflegeheime unter das Dach der Agaplesion schlüpfen werden.

Care Invest analysiert im Juli dieses Jahres:
Der größte evangelische Gesundheitskonzern hat sein Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5,2 Millionen Euro abgeschlossen. Im Vorjahr waren es 800.000 Euro.

Mittwoch, 8. Oktober 2025

Meldungen aus der niedersächsischen Diakonie

Dass auch Tarifverträge nicht dazu führen, dass den Mitarbeitenden die Ernte in den Schoß fällt, zeigt die niedersächsische Diakonie. Auch beim sogenannten "zweiten Weg" muß manchmal um gute Regelungen gerungen werden - aber da dürfen es die Mitarbeitenden wenigstens, im Gegensatz zum sogenannten "Dritten Weg", wo das "kollektive Betteln" (BAG-Urteil) durch wenige Verhandlungsführer nicht zur Augenhöhe beiträgt. Bei facebook wird dazu geschrieben:
📣 Klare Botschaften aus der Diakonie!
🗯 In Niedersachsen machen Beschäftigte der Diakonie laut und deutlich klar: Wir erwarten endlich ein faires Tarifangebot! Mit Sprachnachrichten und Protestaktionen machen unsere Kolleg*innen Druck in den laufenden Tarifverhandlungen mit dem Arbeitgeberverband Diakonische Dienstgeber Niedersachsens (DDN).
🤬 Statt Wertschätzung hat der Arbeitgeberverband bisher nur ein Angebot vorgelegt, das weit hinter der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes zurückbleibt. Darin enthalten: Mini-Erhöhungen über drei Jahre – und sogar Kürzungen bei Zuschlägen...
💬 „Zu spät, zu wenig – und auch noch mit Verschlechterungen verknüpft“, bringt ver.di-Verhandlungsführerin Annette Klausing es auf den Punkt.
‼ Die Botschaft der Beschäftigten ist klar: Gute Pflege, Betreuung und soziale Arbeit gibt’s nur mit guter Bezahlung. Wer will, dass Menschen bleiben, muss endlich handeln – nicht kürzen!
Mehr Information gibt es im Internet: Klare Botschaften - Beschäftigte der niedersächsischen Diakonie machen mit Sprachnachrichten und Protesten deutlich, dass sie ein ordentliches Tarifangebot erwarten.

Samstag, 4. Oktober 2025

Fünf Jahre Enzyklika „Fratelli tutti“ - Vorankündigung: Erstes Lehrschreiben des Papstes wird am Donnerstag veröffentlicht

Die Kirche feiert an diesem Samstag das Fest des hl. Franz von Assisi. Leos Vorgänger Franziskus hat an einem 4. Oktober – und zwar im Jahr 2020, bei einem Besuch in Assisi – seine Enzyklika „Fratelli tutti“ unterzeichnet (wir berichteten). Vielleicht sollten wir wieder einmal daran erinnern.

Wir möchten mit unseren Blogbeitrag heute Abend aber unser Augenmerk auf ein Ereignis der kommenden Woche richten:
Wie Radio Vatikan mitteilt, hat der Papst ein Lehrschreiben zum Thema Armut unterzeichnet:
Der Papst wird am Donnerstag nächster Woche erstmals nach seiner Wahl ein größeres Lehrschreiben veröffentlichen. Es trägt den Titel „Dilexi te“ (dt. Ich habe dich geliebt) und hat die Form einer „Apostolischen Exhortation“ (dt. Ermahnung).
...

„Dilexi te“ wird am Donnerstag bei einer Pressekonferenz im Vatikan vorgestellt, ließ das vatikanische Presseamt an diesem Samstag wissen. Der lateinische Titel bezieht sich offenbar auf ein Zitat aus dem letzten Buch der Bibel, der Offenbarung des Johannes. Inhaltlich geht es in „Dilexi te“ um die Liebe zu den Armen.

Apostolische Exhortationen sind päpstliche Schreiben, denen eine besondere Bedeutung beigemessen wird; anders als Enzykliken richten sie sich in erster Linie an innerkirchliche Adressaten. Häufig haben Papst-Dokumente, die die Ergebnisse von Bischofssynoden zusammenfassen, die Form einer Exhortation.
Das Thema "Armut" betrifft wohl vor allem materielle Fragen. Man kann gespannt sein, was der Papst darin der Kirche ans Herz legt, wo und wie er Anlass zur Ermahnung sieht.
Katholisch.de und "Kirrche und Leben" vermuten:
Seit seiner Wahl am 8. Mai hat sich Papst Leo XIV. eher bedeckt gehalten mit programmatischen Aussagen. Mehrfach hatte er auch angekündigt, dass er zunächst einmal viel zuhören und sich einen Überblick verschaffen wolle. Für Aufsehen sorgte daher Mitte September ein langes Interview mit einigen inhaltlichen Aussagen. Mit großer Spannung erwarten daher viele Beobachter das erste offizielle Lehrschreiben des neuen Kirchenoberhaupts.

Am Mittwoch hatte das Portal "Silere non possum" berichtet, das Schreiben widme sich der Bedeutung der Armen für die Verkündigung und Seelsorge der Kirche. Dem Bericht zufolge werden im Text viele Ideen aufgenommen, die vom ehemaligen Leiter der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia (80), stammen. (cbr/KNA)
Das Domradio (Kön) scheint einen anderen Kontext zu bevorzugen:
... In diesem Jahr gibt es vom Vatikan zahlreiche Veranstaltungen zum zehnjährigen Jubiläum der Enzyklika "Laudato si", der Umweltenzyklika mit der Papst Franziskus im Juni 2015 einen Schwerpunkt seines Pontifikats gesetzt hatte.

Es steht uns nicht zu, die Gewohnheit vieler Mitglieder des Episkopats zu übernehmen, die erst einmal voller Begeisterung über neue lehramtliche Aussagen aus Rom applaudieren - aber dann doch tun und lassen, was ihnen genehm ist. Die Alpen sind hoch - und Rom ist weit. Wir werden daher diese "Apostolische Exhoration" erst in aller Ruhe prüfen, bevor wir uns dazu äussern. Zumal es sich ja mit einer"Exhoration" um einen innerkirchlichen Adressatenkreis handelt. Und - so scheint die Meinung vieler Vertreter der Amtskirche zu sein - gewerkschaftlich organisierte Mitarbeitende gehören ja nicht zum Kreis der innerkirchlichen Adressaten.
Also, warten wir's ab.