Es ist beschlossen! Die Neufassung der AVR Caritas treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Das Projekt war zunächst bekannt als „Anlage-2-Reform“. Es geht jedoch um viel mehr: Die Reform bedeutet auch einen grundsätzlich neuen Aufbau der AVR.(Quellen: u.a. Kollege Fikret Alabas auf Facebook)
Wir erklären, was sich ändert und wie das neue Tarifwerk der Caritas demnächst aussieht. Alle Informationen - auch schon den vollständigen Text der AVR 2027 - gibt es auf www.akmas.de/avr2027
Soweit wie wir das verstanden haben, werden Mitarbeitende, die bisher unter die Anlagen 2, 2d, 2e gefallen sind, die Gelegenheit erhalten, stattdessen die am TVöD orientierte AVR 2027 arbeitsvertraglich zugrunde zu legen. Dazu bedarf es einer individuellen arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Denn die AVR Caritas sind "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wir berichteten). Da diese Regelungen nur aufgrund ausdrücklicher arbeitsvertraglicher Vereinbarungen zur Grundlage des Arbeitsvretrages werden, muß die Anwendung neuer Regelungen auch ausdrücklich einzelvertraglich vereinbart werden (so schon Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. März 2012 - Az: 9 Sa 627/11 - vgl. sogar bei einem Betriebsübergang: BAG 6 AZR 683/16 und 6 AZR 684/16).
Wenn das mit der Angleichung an den TVöD tatsächlich so ist, dann wäre es ein Meilenstein in der Entwicklung hin zu einem Allgemein Verbindlichen Tarifvertrag - und damit auf dem Weg zum Ende der Schmutzkonkurrenz in der Branche. Denn es wäre dann kein Problem mehr, identische Regelungen von AVR Caritas und TVöD anstatt über einseitige "Allgemeine Geschäftsbedingungen" als "beiderseitige Vereinbarung" (Stichwort: Anwendungstarifvertrag) miteinander zu koppeln.
Ein Weg, den wir schon vor Jahren für die Vergütungsautomatik der Bayerischen Regional-KODA vorgeschlagen haben.
Das macht die Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht überflüssig - im Gegenteil: damit wird der Weg zu kirchenspezifischen Regelungen geöffnet, die etwa für besondere kirchliche Berufsgruppen (im Bereich von Liturgie und Verkündigung) auch weiterhin benötigt werden. Und ganz nebenbei kann dann auch das "kirchenspezifische" einer echten kirchlichen Einrichtung besser herausgearbeitet werden als jetzt - wo sich die ARK Caritas im Streit um die Übernahme der Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes erschöpft und sich die Caritas-Einrichtungen ansonsten nicht im Geringsten (nicht einmal durch eine Hauskapelle, denn die gibt es fast überall) von den "weltlichen Einrichtungen" der gleichen Branche unterscheiden.
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