Bundesarbeitsgericht zu Lohngerechtigkeitberichtet der SPIEGEL.
Frauen müssen sich nicht mit Mittelwert zufriedengeben
Wollen Frauen das Gleiche wie ihre männlichen Kollegen verdienen, dürfen sie sich dabei auch an Topgehältern orientieren, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Beschäftigte von Daimler Truck.
Die Entscheidung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2025 – 8 AZR 300/24 – ist von der Pressestelle des Bundesarbeitsgerichts am 23.10.2025 unter der Nummer 38/25 - Anspruch auf Entgeltdifferenz wegen Geschlechtsdiskriminierung - Paarvergleich veröffentlicht worden.
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