Dienstag, 30. Juli 2024

"Nicht nur predigen, sondern auch tun, was wir predigen"

mit diesen Worten zitiert katholisch.de den Chef der Vatikanbank:
... Insbesondere bei Finanzgeschäften müsse klar sein, "dass wir als Kirche nicht nur predigen, sondern auch tun, was wir predigen". Zwar würden Kirchengelder vielerorts von normalen Bankenhäusern verwaltet, die sich nach den Richtlinien für ethisches Investment – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, kurz: ESG – richteten. Für die Kirche seien diese aber nicht ausreichend, so de Franssu. "Die typischen Beispiele sind die Unantastbarkeit des Lebens, Fragen der Abtreibung, der Stammzellenforschung und des Krieges. ESG kann nicht gleichgesetzt werden mit der Soziallehre der Kirche."

Gewinnmaximierung um jeden Preis dürfe nicht das Ziel eines Katholiken sein. "Je mehr Werte man ausschließt, desto schwieriger ist es, eine Höchstrendite zu erzielen", erklärte der Bankmanager. Beim Gewinn "darf nicht nur um quantitative Kriterien gehen, es muss auch um qualitative Kriterien gehen". (KNA)
das Wort "inbesondere" und der Verweis auf die "Soziallehre der Kirche" ermuntern uns, darauf hinzweisen, dass die Kernaussage nicht nur im Finanzwesen sondern selbstverständlich auch bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern gelten muss. Das gehört schon zur Glaubwürdigkeit der eigenen Verkündigung und ist essentiell für eine Religionsgemeinschaft.
Dass sich diese Forderung auch im univrsellen Vermögensrecht der katholischen Kirche in can. 1286 CIC als kirchengesetzliche Norm findet, bekräftigt unseren Hinweis auf die Übertragbarkeit der Aussage zur kirchlichen Selbstbindung an die gepredigten Standards.

Domradio. "Tun, was wir predigen" -> Es gehe um Werte - höhere als Geld.

Montag, 29. Juli 2024

Klinikum Weimar: Demo und Warnstreik am 01.08.2024

Jetzt erst recht ! Am Mittwoch letzter Woche hatten wir darüber berichtet, dass Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland - nach vergeblichen Demonstrationen der Mitarbeiter - zusammen mit dem Sophien- und Hufeland-Klinikums im Weimar die Aufforderung der Gewerkschaft, in Tarifverhandlungen einzutreten, als Anlass für eine eine Unterlassungsklage gegen ver.di gesehen haben.
Wer unsere ver.di kennt der kann sich an den Fingern einer Hand ausrechnen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen mit solchen Aktionen nicht einschüchtern lassen. Wer Verhandlungen "auf Augenhöhe" verweigert oder gar (mit gerichtlichen Unterlassungsklagen) verhindern will ist nicht nur mit seinem "Dritten Weg" auf dem Holzweg. Das kirchliche Recht zur Selbstordnung und Selbstverwaltung (nicht Selbstbestimmung !) der eigenen Angelegenheiten besteht nur in den Schranken der für alle geltenden Gesetze. Und niemand kann ernsthaft bestreiten, dass das verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsrecht einschließlich des Streikrechts ein für alle geltendes Gesetz ist. Dies daraus begründeten Verhandlungen betreffen auch Arbeitnehmer, die nicht der jeweiligen Kirche angehören. Damit ist auch klar, dass Tarifverhandlungen keine interne, eigene Angelegenheit der Kirche sind, die nur die Kirche etwas angeht. 
Niemand kann unsere ver.di zum "kollektiven Betteln" (Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 719/19 - und - 1 BvR 720/19 - unter Bestätigung des Urteils des BAG vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 -, juris, Rn. 96) verdonnern. Daher gilt "jetzt erst recht":
ver.di ruft im Klinikum Weimar zum Warnstreik auf

Demokratische Rechte gelten auch bei kirchlichen Trägern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten der Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar am 1. August 2024 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Hintergrund ist die mehrfache Weigerung des Arbeitgebers, Tarifverhandlungen mit ver.di aufzunehmen. „Die Beschäftigten am Sophien- und Hufeland Klinikum haben sich in großer Zahl in ver.di organisiert und uns ein klares Mandat zu Tarifverhandlungen erteilt“, erklärt Bernd Becker, der bei ver.di in Thüringen für das Gesundheitswesen zuständig ist. „Sie wollen selbst auf ihre Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen – in Tarifverhandlungen auf Augenhöhe.“

Bislang lehnt der Arbeitgeber Tarifverhandlungen mit Verweis auf den sogenannten Dritten Weg kircheninterner Lohnfindung ab. „Die Beschäftigten im Klinikum Weimar wollen raus aus der Zuschauerrolle und lehnen den Dritten Weg ab, bei dem hinter den Kulissen und ohne demokratische Beteiligung über ihre Arbeitsbedingungen entschieden wird“, betont Becker. Insbesondere langjährige Beschäftigte und Hilfskräfte seien in den kirchlichen Regelungen gegenüber den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes deutlich schlechter gestellt.

„Anders als beim Abschluss von Tarifverträgen erfüllt das vom Diakonischen Werk vorgesehene Verfahren zur innerkirchlichen Gestaltung von Arbeitsbedingungen nicht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen „gleichgewichtigen Konfliktlösungsmechanismus“, erläutert der Arbeitsrechtler Daniel Stach von der ver.di Bundesverwaltung in Berlin.

Zum Versuch der Klinikleitung, Warnstreiks mit juristischen Mitteln zu verhindern, sagte der Gewerkschafter Becker: „Die Beschäftigten nehmen lediglich ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch. Es ist ein Unding und völlig aus der Zeit gefallen, dass die Kirche im Jahr 2024 das immer noch bestreitet. Das Grundgesetz, welches in diesem Jahr sein 75. Jubiläum feiert, garantiert das Recht der Koalitionen, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen tariflich zu regeln und notfalls auch streikweise durchzusetzen“, ergänzt der für Arbeitskampfrecht zuständige ver.di Jurist Daniel Stach.

Die Klinikleitung reklamiere kirchliche Sonderrechte, handele im Alltag aber wie andere Wirtschaftsunternehmen. „Beschäftigte in den Bereichen Essensversorgung, Cafeteria und Reinigung sind in Tochtergesellschaften ausgegliedert, nur um die Löhne zu drücken“, berichtet Becker. Zudem seien Beschäftigte im Labor und die meisten Hebammen nicht mehr in kirchlicher Anstellung. Für alle diese Kolleginnen und Kollegen gelte das weltliche Arbeitsrecht, für andere nicht. „Das passt hinten und vorne nicht. Statt die Beschäftigten zu spalten und auf ihre Privilegien von anno dazumal zu pochen, sollte die Klinikleitung den Willen und die demokratischen Rechte seiner Beschäftigten respektieren. So kann der Arbeitgeber Streiks jederzeit verhindern.“

Warnstreikbeginn: 6 Uhr am Haupteingang des Klinikums

Demonstrationsbeginn: 8:30 Uhr

Für Rückfragen und vor Ort:

Bernd Becker, bernd.becker@verdi.de, Mobil: 0175 4324530
Quelle: ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Es liegt nun am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar, mit ver.di zu einer Notdienstvereinbarung zu kommen, um gemeinsam die wichtigen und unabdingbaren Gesundheitsleistungen im Klinikum zu gewährleisten.

Btw.: keine kirchlichen Mitarbeitenden sind gehindert, in ihrer Freizeit an Solidritätsaktionen teilzunehmen. Im Gegenteil: das ist gutes demokratisches Grundrecht!
Aktionen innerhalb kirchlicher Einrichtungen oder während der Arbeitszeit müssen aber mit den örtlich zuständigen GewerkschaftssekretärInnen abgesprochen werden.

weitere Quellen:
Pressemeldung der Diakonie Mitteldeutschland:
Gemeinsame Pressemitteilung: Trotz einer beim Arbeitsgericht Erfurt eingereichten Unterlassungsklage (vgl. Pressemitteilung vom 22. Juli 2024) hat die Gewerkschaft ver.di den Aufruf für einen Warnstreik veröffentlicht und dem Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar dessen Durchführung für den 1. August 2024 angekündigt.

Evangelische Zeitung: Landeskirche und Diakonie gehen gerichtlich gegen Streikaufruf vor

Radio LOTTE Weimar 106.6 MHz: "ver.di-Streik am Hufeland-Klinikum"
Es brodelt ordentlich im Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar. Die Beschäftigten wollen streiken, ver.di ruft dazu auch auf, aber die Klinikleitung, also die Diakonie, sieht darin ein illegalen Vorgang und zieht jetzt gegen ver.di vor das Arbeitsgericht. Die Arbeiter im Krankenhaus hätten kein Streikrecht, weil sie nach kirchlichem Recht eingestellt sein. Das sieht ver.di ganz anders. Die Fronten sind verhärtet.
Wie es weiter geht, besprechen wir mit Bernd Becker. Er ist Landesfachbereíchsleiter Fachbereich Gesundheit für Thüringen.

Radio Lotte: Verdi ruft Klinikum-Angestellte zum Streik auf

Reddit.com: Christliches Verständnis: Konsens statt Streik im Klinikum Weimar
(Anm.: nein, den Arbeitnehmern als den Schwächeren das Streikrecht als ultima ratio nehmen zu wollen ist kein christliches Verstädnis, sondern eine historisch zutiefst belastete unchristliche Handlungsweise zu Gunsten der ohnehin stärkeren Arbeitgeber.

Thüringer Allgemeine: Verdi ruft zum Warnstreik am Weimarer Klinikum auf (Kopie bei msn.com)

Meldungen aus der Politik:
DIE LINKE Thüringen:
📣"Das Streikrecht ist ein essenzielles Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aus gutem Grund ist es im Grundgesetz verankert. In der aktuellen Auseinandersetzung werden sich das Klinikum und die kirchliche Arbeitgeberseite bewegen müssen. Es wäre für alle Seiten gut, wenn es nun zu schnellen und konstruktiven Gesprächen kommt, um eine gute Lösung zu finden.“
____________________________________________

Nachtrag:
Thüringer Allgemeine: Freitag, 26. Juli 14.11 Uhr:
Verdi ruft zum Warnstreik am Weimarer Klinikum auf
Jetzt ging alles ganz schnell: Am Montag hatten die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands (EKM), Diakonie sowie das Sophien- und Hufeland-Klinikum beim Arbeitsgericht Klage gegen mögliche Streiks an der Einrichtung eingereicht, den es da noch nicht gab. Am Freitag folgte die Reaktion der Gewerkschaft Verdi: Sie hat die Beschäftigten für den 1. August ab 6 Uhr zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen.

Sonntag, 28. Juli 2024

Sonntagsnotizen - Kirchen und Nazis: Mutige waren die Ausnahme

Im Kontext um den "Wahnsinn von Weimar" (wir berichteten) schauen wir natürlich immer wieder einmal, was es denn bei evangelisch.de (oder anderen "kirchlichen" Seiten) unter dem Stichwort "Weimar" aktuelles gibt.
Zum Redaktionsschluss lag uns dazu noch nichts vor.

Dabei ist uns aber eine Reihe von Veröffentlichungen aufgefallen, die wir einfach einmal im zeitlichen Kontext wiedergeben wollen.

HUNDERT JAHRE KIRCHENSTEUER
Historie: Das "Gesetz über die Kirchen"
Exakt 100 Jahre her sein wird es an diesem Sonntag, dass Kirche und Staat in Württemberg getrennte Wege gehen. Das entsprechende Gesetz brachte beiden Seiten mehr Freiheiten - und hatte die Einführung der Kirchensteuer im Gepäck.

Kirchen und Nazis: Mutige waren die Ausnahme
Rund ein Jahr lang beleuchtet die Schau "Und vergib uns unsere Schuld?" die Wechselbeziehung zwischen den christlichen Kirchen, ihren Anhängern und dem totalitären Machtstreben des NS-Regimes. Auf zwei Etagen vermittelt die Schau im LWL-Landesmuseum für Klosterkultur in Lichtenau-Dalheim in Nordrhein-Westfalen das Bild einer zerrissenen Gesellschaft von der Weimarer Republik bis zur Nachkriegszeit. Bis 18. Mai 2025 ist sie zu sehen.

30 JAHRE STAATSKIRCHENVERTRAG
Kirchenrecht: "Deutsches Erfolgsmodell"
Am heutigen Freitag (15. März) jährt sich zum 30. Mal die Unterzeichnung des Vertrags zwischen den Evangelischen Kirchen im Freistaat und dem Land Thüringen.
Thüringer Verfassungsschutzchef warnt eindringlich vor Wahl der AfD

Ach was, wir fragen gar nicht - wir tun das einfach. 

Und wir meinen, dass diese historisch schwer belastete Ideolologie schon längst durch das sozialethische Ideal der Sozialpartnerschaft ersetzt werden muss - auch und gerade bei den Kirchen.

Niemand muss heute Angst vor der eigenen Courage haben. Die Zeit der "Obrigkeitshörigkeit" ist vorbei. Mutig zu sein - das wird gerade in der Demokratie gefördert und gefordert. Mehr dazu => morgen früh im Blog !

Samstag, 27. Juli 2024

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu vernehmen ist, sollen sich neben einzelnen Bischöfen inzwischen auch vatikanische Stellen mit unserem Blog beschäftigen. Ob man der Blog-Redaktion allerdings den "brennenden Besen" wegen fortgesetztern Betrachtung der als ketzerisch gebannten "Glaskugeln" oder doch prophetische Weitsicht anerkennnen möchte, scheint noch nicht entschieden.
Wenn wir die letzten 10 Jahre "Revue passieren lassen", dann hat sich in diesen 10 Jahren das aktuelle Geschehen (z.B. in Weimar) auf die Debatte eingestellt, die wir vor 10 Jahren hier im Blog geführt haben. Wir dürfen auf die Überschriften von Ende Juli 2014 verweisen:
Papst Franziskus zur Diskussion in der AK des Deutschen Caritasverbandes? - Papst fordert mehr Anerkennung für Pflegekräfte!

Auch EZB für deutlich höhere Löhne

Erzieherinnen lassen sich nicht schnitzen

Milliarden, die sich rechnen ...
und
Kirche und Gewerkschaft? - So gehts doch auch:

Und auch aktuell sind wir anscheinend unserer Zeit voraus. Wir haben jedenfalls nachweisbar immer wieder darauf verwiesen, dass die traditionelle Kirche mit ihren Einstellungen und Riten an der Lebenswirklichkeit einer modernen, säkularen Gesellschaft vorbei geht. Und - wir haben immer wieder die Glaubwürdigkeitsprobleme beklagt, die der Kirche insbesondere auch im Widerspruch von der eigenen Soziallehre zum konkreten Handeln entstehen. Beides hat jetzt auch Bestätigung durch eine neue Studie der Kölner Hochschule für Katholische Theologie erfahren. Das Domradio berichtet darüber in einem Interview mit Prof. Dr. Elmar Nass (Lehrstuhl für Christliche Sozialwissenschaften und gesellschaftlichen Dialog an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie / KHKT):
...
Wir müssen schauen, was die Fragen sind, die die Menschen heute wieder an Kirche interessieren könnten, um sie auch wieder dafür zu begeistern, nicht auszutreten und vielleicht auch wieder einen Weg zurück in die Kirche zu finden.
...
Zum Zweiten aber ist es ganz wichtig, dass sich die Glaubwürdigkeit von Kirche nicht nur in Themen und der Theorie zeigt, sondern dass sie sich auch im Umgang miteinander zeigt. Da ist in der Vergangenheit auch manches falsch gelaufen, auch innerhalb der Kirche.
...
Eigentlich gehört nicht viel Untersuchung zu dieser Erkenntnis - nur der wache Blick.
Aber - wie ein Redaktionsmitglied immer sagt: nur er und der Papst seien unfehlbar (zumindest solange beide das gleiche sagen) - leider hätten die maßgeblichen Honoratioren der katholischen Kirche in Deutschland das aber immer noch nicht verstanden.

Vorletztes Gerücht

Rückblick: Trägerwechsel anders rum - Caritas übernimmt Klinikum Donaustauf

Bisher haben wir es meist erlebt und darüber berichtet, dass kirchliche Eigentümer ihre Einrichtungen abgeben - dass es auch einmal anders herum kommt, ist eher seltener. Denn meistens sind es witschaftliche Gründe, die für die Abgabe der Trägerschaft (= Verwaltung) einer Einrichtung angeführt werden. Wenn keine ausreichende Rendite mehr erwirtschaftet wird, dann wird die (ach so "caritativ tätige") Einrichtung abgestoßen. Sollen sich halt andere mit dem Defizit und den Refinanzierungsfragen herum schlagen. Schließlich dienen gerade die Betriebe mancher Ordensgemeinschaften auch der Altersversorgung der Ordensmitglieder. Und das in der Vergangenheit erwirtschaftete und aus dem Betrieb gezogene Vermögen darf nicht einfach wieder zur Betriebserhaltung finanziert werden.
Um so überraschender ist es, wenn es plötzlich "anders rum" läuft.
Die Klinik Donaustauf ist ein hoch spezialisiertes Fachkrankenhaus mit einem sehr weiten diagnostischen und therapeutischen Angebot für Erkrankungen der Atmungsorgane und einer selbstständigen Akutabteilung für psychosomatisch erkrankte Patienten. Zudem sind wir kooperierende Lehr- und Forschungseinrichtung der Universität Regensburg
(Quelle).
Die Klinik wurde bisher von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd betrieben.
Es war eine der Schlagzeilen, Mitte Januar, diesen Jahres: “Steht die Klinik in Donaustauf vor dem Aus?”. Ende Januar kam dann die erlösende Nachricht: “Die Klinik ist gerettet”. Und zwar: durch die Caritas. Bereits Mitte Februar hatte das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales dem beabsichtigten Trägerwechsel zugestimmt. Gestern (Freitag) wurde nun die Übernahme vollzogen.
Sie wird künftig St. Maria gGmbH heißen. Die Caritas übernimmt alle Mitarbeitende und alle Mietverhältnisse und möchte die Klinik weiterentwickeln.
(Quelle: Pressemitteilung Caritas Deutschland: DRV Bayern Süd übergibt die Klinik Donaustauf an die Caritas)

Nun kann man in einer Pressemitteilung viel Positives schreiben. Dafür sind ja die Pressestellen da - eine möglichst positive Darstellung zu erbringen. Wir verweisen hier aber gerne auf diese Pressemitteilung der Caritas, weil viele Punkte angesprochen werden, die uns im Kontext mit einem "Trägerwechsel" auch interessieren. So heißt es bei der Caritas:
Die DRV Bayern Süd hatte für die Überleitung ein Projekt ins Leben gerufen. Zahlreiche Handlungsfelder von "Beschaffungen" über "Personal" bis hin zu dem Punkt "Gebäude, Grundstücke und Mieter" wurden systematisch abgearbeitet. Gemeinsam gemeistert wurden dabei auch Herausforderungen wie die Aufnahme der neuen Klinik in den Krankenhausplan, die Übertragung von Fördermitteln, die Anmeldung beim Bundeskartellamt sowie - auf Grund der vielen Regularien - die Abstimmung mit zahlreichen anderen Stellen.

Weitere Quellen:
Mittelbayrische.de: „Für uns ist das heute ein Anfang“: Klinik Donaustauf startet in ihre neue Zukunft
Radio Charivari: Caritas Regensburg übernimmt Lungenklinik Donaustauf
tvaktuell-TVA Journal vom 26. Juli 2024: Klinik Donaustauf an Caritas übergeben und "Caritas-Krankenhaus St. Maria": DRV Bayern Süd übergibt Klinik Donaustauf

Wir freuen uns - primär natürlich über den Erhalt der Arbeitsplätze und den weiteren Bestand einer überörtlich bekannten Spezialkilinik, und dass wohl auch die rechtlichen Probleme eines Trägerwechsels zwischen "weltlichem" und "kirchlichem" Träger gemeistert wurden. Wie diese konkret gelöst wurden interessiert uns allerdings schon auch.
Sind denn die Mitarbeitenden, die bisher in einem weltlich geprägten Haus tätig waren, nunmehr durch den Eigentümerwechsel "zwangsweise" Mitglieder der Dienstgemeinschaft geworden?
Bestimmt denn tatsächlich ein reiner Eigentümerwechsel, und der damit möglicherweise verbundene Wechsel von Geschäftsführung / Leitungspersonal, ob eine Einrichtung plötzlich den "religiösen Auftrag der Kirche" zu erfüllen hat?
Wie geht die Caritas mit Mitarbeitenden um, die nach der aktuellen Grundordnung - etwa wegen eines zurückliegenden Kirchenaustritts - gar nicht erst eingestellt oder nun gekündigt werden müssten?
Gibt es für eine bestehende Personalvertretung ein weiter besehendes Mandat, um im Falle einer Kündigung nach Kündigungsschutzgesetz beteiligt zu werden?
Was passiert mit den bisherigen tarifvertraglichen Bindungen in den Arbeitsverträgen und mit Dienstvereinbarungen, die auf tarifvertraglichen Ermächtigungen beruhen?
...

Wir werden die Situation sicher beobachten. Mag sein, dass der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und dem Caritasverband Regensburg vorbildliche Lösungen gelungen sind. Es kann auch sein, dass die einen oder anderen Stolpersteine noch zu bewältigen sind - aber auch daraus kann man nur lernen.
Einer unserer Lerneffekte ist gar nicht mal so neu: es wäre deutlich leichter, wenn für die Mitarbeitenden von Anfang an "Gleiches Recht" gelten würde - auch in kirchlichen Einrichtungen.
Und wir meinen:
1. Auf die Eigentümerschaft kann es gar nicht ankommen. Denn wenn das Bistum Eichstätt die Aktienmehrheit an einem Automobilwerk in Ingolstadt erwirbt, wird aus dieser Fabrik keine caritative oder religiöse Einrichtung. => Das hat der Bayerische VGH in seinem Urteil zur Personalratsbildung bei der Klosterbrauerei Andechs schon längst entschieden. Und das hat sich nicht geändert.
2. Auf das Tätigkeitsfeld kann es auch nicht ankommen. Denn Alten- und Behinderteneinrichtungen, Kindertagesstätten und Kliniken lassen sich auch von privaten Trägern mit Renditeüberlegungen führen.
3. Und auch der Caritas zugehörige Einrichtungen "kochen mit Wasser". Sie unterliegen genauso den marktwirtschaftlichen Regularien wie reine Wirtschaftsbetriebe. Caritativ, also selbstlos und ohne Absicht zur Gewinnerzielung, ist da schon lange nichts mehr.

Darmstadt: Fusion als Chance

Dass die "Überflüssigen der Dienstgemeinschaft" nur immer solange zur Dienstgemeinschaft gehören, solange sich das auch rechnet, haben wir schon mehrfach bekllagt. Wie sehr dieses "Ideal" (Idol ?) von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig ist, zeigen beständig Fusionen und Trägerwechsel, auf die wir beispielhaft unter Hinweis auf mitarbeitervertretungsrechtliche Probleme immer wieder hinweisen. Nun steht erneut eine solche Fusion an. Anlass genug, nicht nur darüber zu berichten sondern auch zu hinterfragen, ob das von den Kirchen beanspruchte Sonderrecht wirklich von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden darf:

Die Krankenhausreform wirft ihre Schatten voraus: In Darmstadt planen ein weltliches und ein kirchliches Krankenhaus den Zusammenschluss.

Im städtischen Klinikum gelten der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und das Betriebsverfassungsgesetz, im zum evangelischen Agaplesion-Konzern gehörenden Elisabethenstift gilt der kirchliche Sonderstatus im Arbeitsrecht.
ver.di und die betrieblichen Interessenvertretungen fordern angesichts der Fusionspläne: Alle Beschäftigten müssen künftig von einem Betriebsrat vertreten werden und vom TVöD profitieren.

Freitag, 26. Juli 2024

St. Josef Klinikum in Schweinfurt - Fusion gescheitert, Schließung beschlossen

"Höchste fachliche Kompetenz gepaart mit menschlicher Zuwendung" - so wird im Internetauftritt des Schweinfurter Klinikums St. Josef geworben. Auf einer anderen Selbstdarstellung heißt es:
Das Krankenhaus St. Josef verbindet moderne und zukunftsorientierte Medizin mit traditionellen, christlichen Werten. Von seiner Einweihung im Jahr 1931 bis heute hat es sich als einziges konfessionelles Krankenhaus der Region zu einem modernen Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung gewandelt.
Seine ... Mitarbeiter versorgen und behandeln jährlich rund 13.400 stationäre und rund 20.000 ambulante Patient/innen - sowohl in den Haupt- als auch in den Belegabteilungen. Die Kooperationspartner unseres medizinischen Kompetenznetzwerkes ergänzen unser Leistungsangebot. Wir bieten unseren Patient/innen neben einer kompetenten und qualifizierten medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Betreuung eine Atmosphäre der Wertschätzung und des Vertrauens. Auch der Nachwuchs liegt uns am Herzen. In unserer Berufsfachschule für Pflege werden die Schüler/innen nach dem Modell der “Generalistischen Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt” ausgebildet. Daneben verfügen die Fachabteilungen Zentrale Notaufnahme, Innere Medizin, Chirurgie, Geriatrie und Palliativmedizin über die Weiterbildungsermächtigungen zur Ausbildung von Fachärzten.
Ein durch und durch solides kirchliches Krankenhaus - möchte man meinen. Trotzdem haben wir bereits Ende November letzten Jahres von Problemen beim Krankenhaus berichtet.
Die "Kongregation der Schwestern des Erlösers" aus Würzburg sieht sich nicht imstande, ihr Krankenhaus St. Josef in Schweinfurt weiterzuführen. Der Orden schlägt der Stadt vor, dass die Klinik künftig vom Leopoldina-Krankenhaus betrieben werden soll.
Wir hatten seinerzeit keine Einwände gegen einen solchen Trägerwechsel. Der ist vielfach der einzige gangbare Weg, wenn kirchliche Eigentümer ihre Einrichtungen mit mehr wirtschaftlich betreiben können. In einem solchen Fall müsste ohnehin das Betriebsverfassungsrecht angewendet werden. Denn von dessen Geltung sind nur die Kirche und ihre caritativ, also selbstlos tätigen Einrichungen, befreit. Und wenn eine Einrichtung schon aus wirtschaftlichen Gründen abgegeben oder geschlossen werden soll, dann belegt das doch geradezu, dass diese Einrichtung eben nicht selbstlos sondern nach wirtschaftlichen Kriterien betrieben wird.

Wir hatten aber auch auf die Probleme im Mitarbeitervertretungsrecht bei einem solchen Trägerwechsel zwischen kirchlichen und weltlichen Trägern hingewiesen.
Deutlich weniger Probleme gäbe es, wenn das Betriebsverfassungsrecht umfassend und unbezweifelbar auch für die kirchlichen Einrichtungen gelten würde.
Am Dienstag dieser Woche wurde es nun bestätigt: nach fast 100 Jahren steht die Kinik "aus betriebswirtschaftlichen Gründen" - wie es heißt - nun tatsächlich "vor dem Aus" - knapp 800 Mitarbeitende sind betroffen. Träger des St. Josef Krankenhauses ist die in Würzburg ansässige Kongregation der Schwestern des Erlösers. Daher wurde das Krankenhaus mit der Begründung, caritativ - also selbstlos und ohne Gewinnerzielung - betrieben zu werden, dem von der Kirche beanspruchten "Sonderweg im Arbeitsrecht" unterworfen.
Diese Sonderweg bedeutet unter anderem:
- weniger Mitbestimmungsrechte beim Betrieb der Einrichtung
- weniger Mitbestimmungsrechte bei der Schließung von Einrichtungen (Geltung von Mitarbeitervertretungsordnung / MAVO statt Betriebsverfassungsrecht)
- keine partnerschaftliche Problemlösung mit Gewerkschaften ("Dritter Weg" statt Tarifpartnerschaft, keine geregelte Rückbindung der Mitarbeitervertretung mit einer zuständigen Gewerkschaft)
Noch vor einigen Stunden hat ein Privatmann - nach Bekanntwerden der Schließung - eine Petition zum Erhalt des Krankenhauses gestartet. Dass eine solche Petition nichts mehr nützt, müssen wir leider eingestehen.
Was aber helfen würde, wäre, wenn die kirchlichen Einrichtungen durch das "für alle geltende Gesetz" ausnahmslos auch dem weltlichen Arbeitsrecht unterliegen würden. Hinsichtlich der Ausnahme vom Betriebsverfassungsrecht kann das der Bundesgesetzgeber mit einer einfachen gesetzlichen Änderung regeln. Und damit auch die Mitarbeitenden in den Einrichtungen der "juristischen Personen des öffentlichen Rechts" nicht benachteiligt werden, kann jedes Landesparlament das Personalvertretungsgesetz des jeweiligen Landes ändern. Warum auch sollen kirchliche Mitarbeitende in einem Ordenskrankenhaus oder einer kirchlichen KiTA weniger Rechte haben als die Mitarbeitenden einer kommunalen Klinik oder einer kommunalen Kita ?

Schweinfurt zeigt mal wieder: Wir brauchen Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte.



Weitere Links zum Klinikum Schweinfurt:
BILD-Zeitung: Pleite! Aus für Schweinfurter Krankenhaus St. Josef
Die Schwestern hatten bereits im Oktober vergangenen Jahres ihren Rückzug aus wirtschaftlichen Gründen erklärt.
„Das Vermögen der Kongregation haben die Schwestern gemeinsam in ihrer früheren Tätigkeit in der Pflege erarbeitet“ .... „Das Geld, das jetzt übrig ist, können wir nicht verspielen, das brauchen die Schwestern für ihre eigene Pflege.“
Frage: Wer hat das Vermögen erarbeitet - die Schwestern oder die Mitarbeitenden?

InFranken.de: Nach 93 Jahren: Krankenhaus in Franken schließt - "Trauer und Schmerz"
RadioPrimaton: Gesundheitsministerium kann St. Josef Krankenhaus nicht retten!
TVMainfranken.de: Übernahmegespräche gescheitert – St. Josef Krankenhaus in Schweinfurt muss wohl schließen

Mittwoch, 24. Juli 2024

In Weimar vom Wahnsinn umzingelt

50% der nichtärztlichen Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums im Weimar haben sich in ver.di organisiert. Sie fordern bessere Arbeitsbedingungen und Lohnerhöhungen in einem Tarifvertrag. Wer.di hat mit dieser Vollmacht Tarifgespräche eingefordert. Zurecht, wenn man überlegt wie schlecht zum Beispiel Pflegehilfskräfte in den AVR-EKM bezahlt werden.
Nun haben Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland zusammen mit der Klinik eine Unterlassungsklage gegen ver.di eingereicht.
Ver.di dürfte also nicht einmal mehr für die Mitglieder in Tarifverhandlungen eintreten !

Geht's noch?

Das Koalitionsrecht ist inklusve des Streikrechts in Art. 9 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantiert. Diese Garantie besteht für alle - unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder einem religiösen Bekenntnis. Das dem entgegen gehaltene Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen aus der Weimarer Reichsverfassung besteht nur "im Rahmen der für alle geltenden Gesetze". Wieso die Weimarer Kirchenfürsten glauben oder meinen, dass das Grundgesetz in Weimarer Einrichtungen nicht gelten soll, haben sie bisher nicht erklärt.

weitere Berichte:
MDR: Beschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen
MDR: Kirche gegen Verdi - Streiks an Klinikum Weimar sollen vor Gericht verhindert werden
Thüringer Allgemeine: Verdi zeigt sich verwundert über Weimarer Klinikum (Bezahlschranke)

Bayern: Einladung zum Dienstplanungsseminar

 Einladung zum Dienstplanungsseminar

 

an alle Interessierte in Krankenhäusern und Seniorenheimen im Bereich TVöD und AVR

 

 

Liebe Kolleg*innen, liebe Mitstreiter*innen,

 

nach vielfältigen Anfragen freue ich mich Euch auf das Seminar „Dienstplangestaltung in Krankenhäusern und Seniorenheimen im Bereich TVöD und AVR“, welches wir zusammen mit dem DGB-Bildungswerk Bayern veranstalten, aufmerksam machen zu dürfen.

Die Referenten sind Albrecht Christ, Personalrat und Bildungsmitarbeiter sowie Stefan Kimmel, Gewerkschaftssekretär ver.di Bayern Bezirk Würzburg-Aschaffenburg.

 

Termin:

                               Mittwoch, 16. Oktober 2024, 10:15 Uhr bis

Freitag, 18. Oktober 2024, 15:30 Uhr

 

Ort:       

Landgasthof Euringer

Dorfstraße 23

92339 Beilngries-Paulushofen

 

 

 

 

 

Die Anmeldung zur Tagung erfolgt über das DGB-Bildungswerk. Der Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Seminarbeginn.

 

Die Seminarausschreibung mit nähren Informationen und dem Anmeldeformular kann auch bei Heinz Neff angefordert werden.

 

Anmeldung und Rückfragen

bitte an die Landesstelle des DGB-Bildungswerkes Bayern e.V., Neumarkter Str. 22, 81673 München,

Tel. 089 / 55 93 36-50, Fax -61, landesstelle@bildungswerk-bayern.dehttps://www.bildungswerk

 

 

Solidarische Grüße

 

 

Heinz Neff

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

Landesbezirk Bayern

Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft.

 

Neumarkter Str. 22, 81673 München

 

T.: 0151-70672478

 

heinz.neff@verdi.de

www.gesundheit-soziales-bayern.verdi.de  

http://macht-immer-sinn.de/

 

 

Montag, 22. Juli 2024

Franziskanische Kirche? Vielleicht bleibt der Kirche in Deutschland gar nichts anderes übrig.

Denn mit den einbrechenden Kirchensteuereinnahmen wird auch der "Dritte Weg", der vollständig von den kirchlichen Arbeitgebern finanziert wird, immer mehr hinterfragt - schon aus finanziellen Gründen.
NICHT ALLE BISTÜMER GLEICH BETROFFEN
2023 sanken Kirchensteuern in Bayern um 160 Millionen Euro

Die beiden großen Kirchen in Bayern haben 2023 auf breiter Front Einbußen bei ihrer Haupteinnahmequelle hinnehmen müssen. Das Kirchensteueraufkommen sank um fast 160 Millionen Euro auf rund 2,606 Milliarden Euro, wie eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ergab. Der Rückgang fiel anteilig um einiges höher aus als im Bundesdurchschnitt. Dies gilt vor allem für die sieben katholischen Bistümer im Freistaat. Zusammen genommen verbuchten sie 5,9 Prozent weniger Kirchensteuer, insgesamt 116 Millionen Euro, das sind fast ein Prozent mehr als im Schnitt aller 27 deutschen Diözesen. Dazu muss man wissen, dass bundesweit mehr als jeder vierte Euro der katholischen Kirchensteuereinkünfte in Bayern aufgebracht wird.
...
Quelle und mehr: katholisch.de

Montag, 15. Juli 2024

Jetzt anmelden! 18. + 19. November 2024 +++ 23. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

 Liebe Kolleg*innen,

 mit einem topaktuellen Thema laden wir am 18. und 19. November 2024 in Kassel zur Fachtagung kirchliches Arbeitsrecht ein. Meldet euch schnelle an, erfahrungsgemäß sind die Plätze schnell vergeben.

 

Fachtagung  - dia e.V. (mav-seminare.de)

 

MAV – Beteiligung fördern und fordern!

Demokratisches Handeln im Betrieb

 

Die Arbeitsbedingungen in sozialen Berufen haben sich deutlich verschlechtert. Wir erleben schlechte Dienstplanung, häufiges Einspringen. Überall fehlen Fachkräfte. Der Einsatz digitaler Werkzeuge führt nicht zur Entlastung, eine damit verbundene Arbeitserleichterung wird genutzt , den Arbeitnehmer:innen zusätzliche Arbeit aufzubürden. Viele fühlen sich dieser Entwicklung hilflos ausgesetzt. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Beteiligung.

 

Wir wollen darüber diskutieren, wie Mitarbeitervertretungen diese Beteiligung unterstützen und organisieren können.

Mitbestimmte Betriebe und Unternehmen, also solche, in denen die Mitarbeiter:innen an wichtigen Prozessen beteiligt werden, sind in der Regel erfolgreiche Unternehmen – weil es den Arbeitnehmer:innen besser geht.

 

Wir freuen uns auf eine spannende Tagung.

 

Solidarische Grüße

 

Daniel Wenk

 

Gewerkschaftssekretär

 

ver.di Bundesverwaltung

Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft

Kirchen, Diakonie und Caritas

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

 

Telefon: 030 6956-1049

Mobil:    0151 18422103

E-Mail: daniel.wenk@verdi.de

Sonntag, 14. Juli 2024

Papst Franziskus wünscht franziskanische Kirche

So interpretieren wir jedenfalls die Aussagen vom Angelusgebet an diesem Sonntag - und es wäre eigentlich keine Überraschung.

Berichte:
Domradio:
Papst Franziskus fordert Abkehr von Überflüssigem
Gemeinschaft in den Vordergrund
Papst Franziskus hat die Kirche zu Gemeinsamkeit, Dialogbereitschaft und zur Beschränkung auf das Wesentliche aufgerufen. Anstelle von parteiischem Denken und Vorurteilen müsse die Gemeinschaft der Kirche in den Vordergrund treten.

Beim traditionellen Mittagsgebet auf dem Petersplatz sagte der Papst am Sonntag, die biblische Botschaft rufe die Jünger dazu auf, alles Überflüssige abzulegen, alles zu teilen und frei für ihren Auftrag zu sein. ...
Parteiische Sichtweisen, Vorurteile und starres Denken behinderten das Fortkommen auf dem Weg, mahnte Franziskus. Wenn man einander nicht zuhöre und der Individualismus regiere, werde das Leben schwierig, und Begegnungen ein Grund zur Beunruhigung. ...
Katholisch.de:
EINE WAHRHAFT MISSIONARISCHE KIRCHE LEBE OHNE ÜBERFLÜSSIGES
Papst: Kirche soll sich aufs Wesentliche beschränken
Papst Franziskus hat die Kirche zu Gemeinsamkeit, Dialogbereitschaft und zur Beschränkung auf das Wesentliche aufgerufen. Beim traditionellen Mittagsgebet auf dem Petersplatz sagte der Papst am Sonntag, die biblische Botschaft rufe die Jünger dazu auf, alles Überflüssige abzulegen, alles zu teilen und frei für ihren Auftrag zu sein. ...
Parteiische Sichtweisen, Vorurteile und starres Denken behinderten das Fortkommen auf dem Weg, mahnte Franziskus. Wenn man einander nicht zuhöre und der Individualismus regiere, werde das Leben schwierig, und Begegnungen ein Grund zur Beunruhigung. Eine wahrhaft missionarische Kirche lebe hingegen ohne Überflüssiges und in Gemeinschaft, so der Papst. ...
Radio Vatikan:
Papst beim Angelus: Gemeinschaft und Mäßigung
Beim Angelusgebet an diesem Sonntag hat Franziskus Individualismus und Neid eine klare Absage erteilt. „Wenn jeder seinen eigenen Weg geht, wenn nur materielle Dinge zählen, dann wird das Leben schwierig,“ warnte der Papst auf dem Petersplatz. ...
„Das Evangelium wird nicht allein verkündet: nein, man verkündet es gemeinsam, als Gemeinschaft. Und dazu ist es wichtig, Mäßigung walten zu lassen: sich darauf zu verstehen, maßvoll zu sein im Umgang mit den Dingen; Ressourcen, Fähigkeiten und Gaben zu teilen und auf Überflüssiges zu verzichten. Und warum? Damit man frei ist - das Überflüssige macht dich zum Sklaven - und alle das haben, was sie brauchen, um in Würde leben und aktiv zur Mission beitragen zu können.“
...
„Fragen wir uns also: Spüre ich die Freude, das Evangelium zu verkünden; in das Umfeld, in dem ich lebe, die Freude und das Licht zu tragen, die aus der Begegnung mit dem Herrn kommen? Bin ich bereit, mit anderen zusammenzuarbeiten, Ideen und Fähigkeiten mit ihnen zu teilen, mit einem offenen Geist und einem großzügigen Herzen? Und schließlich: Weiß ich, wie ich einen maßvollen Lebensstil pflegen kann? Einen Lebensstil, der auf die Bedürfnisse meiner Brüder und Schwestern achtet? Das sind Fragen, die wir uns stellen sollten; es wird uns guttun.“

Wir müssen hier nicht wiederholen, dass wir den gegenwärtigen "Dritten Weg der Kirchen in Deutschland" für so "überflüssig wie einen Kropf" halten - und dieser "Dritte Weg" aus unserer Sicht nur den Interessen (und dem Machterhalt) der kirchlichen Arbeitgeber dient, die alles andere als eine franziskanische Kirche vertreten.
Wie wäre es - nur so mal als Anregung - wenn sich diese vielen arbeitsrechtlichen Kommissionen einmal mit der Frage beschäftigen würden, wie eine "franziskanische Kirche" in Deutschland ausschauen könnte - was denn eine kirchliche Einrichtung von weltlichen Betrieben unterscheidet, und ob die REgelung der Arbeitsbedingungen und die Vergütung der Beschäftigten wirklich eine der "kircheninternen Angelegenheiten" sind, die ohne Gewerkschaft besser gelöst werden können.

Samstag, 13. Juli 2024

12 Jahre Caritas-ver.di-Blog

Vor 11 Jahren haben wir auf unser "einähriges" hingewiesen.
Am 13. Juli 2012 ist der Caritas-Verdi-Blog an die digitale Öffentlichkeit gegangen. Und das hier waren die ersten Einträge:
13.7.2012 - Medieninformation: Grundrecht gelten auch in kirchlichen Einrichtungen
14.7.2012 - Kommentierte Liste - Materialien zu den Themen "Dritter Weg" und "TV Soziales"
14.7.2012 - Im aktuellen Heft der Neuen Caritas
15.7.2012 - Aktionswoche: Streikrecht ist Grundrecht
sowie
Unsere Seite verzeichnet inzwischen über 40000 Zugriffe mit zunehmender Tendenz.

Nach 12 Jahren kann man ja eine kleine Aktualisierung wagen.
Also:
- an den ersten Beiträgen hat sich nichts geändert,
- und auch die dort angesprochenen Themenkreise beschäftigen uns immer noch (inzwischen ist vor allem das Thema "kirchliches Datenschutzrecht" dazu gekommen).

Wir haben aber inzwischen fast 1,2 Mio. Seitenaufrufe - das sind nach 12 Jahren durchschnittlich fast 100.000 Zugriffe pro Jahr. Tagesaktuell hatten wir am 1.12.2016 mit über 23.500 Aufrufen die höchste Zugriffszahl. Die höchsten Leserzahlen hatten Artikel, die sich mit aktuellen Lohnvergleichen in der Branche - von erzieherischen Tätigkeiten in KiTAs bis zur Pflege - befassen. Die 5 meistgelesenen Beiträge waren
Sonntagsnotizen: Lohnabstand in der Pflege bei TVöD und AVR Caritas - Gepostet von caritas-verdi- 8.821 
AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig? - Gepostet von caritasverdiblog - 3.813 
Tarifrunde Diakonie Niedersachsen 2016 - Gepostet von caritas-verdi - 2.602 
Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher? - Gepostet von caritas-verdi - 2.547 
Caritas schlägt Verdi? Wie Wohlfahrt Intern mit großen Tabellen die Realität in ihr Gegenteil verkehrt - Gepostet von caritas-verdi - 1.645 
Das Thema "Lohn und Vergütung" interessiert unsere Leser also überdurchschnittlich.

Und von den fachspezifischen Seiten ist die Seite Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten mit deutlichem Abstand am meisten aufgerufen.

Welche Schlussfolgerungen würden unsere Leser jetzt daraus ziehen? Dieser Artikel kann kommentiert werden - wie übrigends jeder andere Blogbeitrag auch.

Freitag, 12. Juli 2024

Gut katholisch, diskret und keine Tattoos

... so hättet ihr es wohl gerne. Aber im Bericht bei katholisch.de über eine arbeitsrechtliche Regelung im Vatikan steht dann auch:
Im Vatikan wird der "Erste Weg" angewendet: Arbeitsbedingungen werden erlassen, sei es vom Papst, sei es vom Kardinalstaatssekretär, sei es vom Präfekten der vatikanischen Stadtregierung.
Das ist die Krux in der Kirche. Der theoretischen Erkenntnis der "Partnerschaft" (siehe katholische Soziallehre) steht die über Jahrtausende entstandene hierarchische Verfassung der Kirche gegenüber. Und genauso, wie die Aussage zutrifft, dass nichts glaubwürdiger ist als sein Handeln nach den eigenen Ansprüchen auszurichten, gilt es auch im Umkehrschluss: nichts macht so unglaubwürdig, wie der Widerspruch des eigenen Tuns zu den selbst erklärten hehren Ansprüchen. Und nichts ist für eine Religionsgemeinschaft verheerender als der Verlust der Glaubwürdigkeit.
Gerade im Vatikan - dem letzten Rest des Kirchenstaates mit absoluter weltlicher Macht - ist das hierarchische Beharrungsvermögen der "Fürstbischöfe" besonders ausgeprägt.
Dass die vatikanische Gewerkschaft - wie wir gestern morgen berichteten - den "Papst beim Wort nehmen" möchte, ist daher selbstverständlich.
Dass es trotz der offensichtlichen Mängel noch nicht zu einem größeren Aufstand gekommen ist, erklärt der Autor des Berichts über den Vatikan auch:
Für Angestellte vatikanischer Institutionen gilt so, was man über Beamte sagt: "Der Rock ist eng, aber warm." Verglichen mit deutschen Gehältern zahlt der Vatikan seinen Angestellten nicht besonders viel Geld, aus italienischer Perspektive ist das Salär aber durchaus passabel. Das Grundgehalt liegt zwischen 1.500 und 3.000 Euro, für leitende Angestellte zwischen 2.900 und 3.600 Euro, dazu kommen Zulagen und Entwicklungsstufen, abgezogen wird die Renten- und Krankenversicherung, aber keine Einkommenssteuer. Ansonsten sind die Bedingungen aber recht großzügig: 36-Stunden-Woche, 26 Feiertage, darunter der Namenstag und der Jahrestag der Wahl des Papstes, bei einer Fünftagewoche 22 Urlaubstage und 13 Gehälter, Sonderurlaubsregelungen für familiäre Ereignisse.

In Deutschland - um den Tagträumen von hiesigen Fürstbischöfen und ihren Adlaten gleich zu entgegnen - gilt das hierarchische Prinzip nicht, wenn sich der kirchliche Arbeitgeber für die Wahl des weltlichen Arbeitsvertragsrechts entscheidet, um Arbeitsverhältnisse zu begründen. Die Kirchen könnten ja auch - beispielsweise - das Beamtenrecht als Grundlage wählen. Dort steht dann der "besonderen Treuepflicht" auch eine "besondere Fürsorgepflicht" gegenüber. Wer dagegen einen "Dritten Weg" wählt, und die "besondere Treue" fordert, ohne auch eine "besondere Fürsorge" entgegen zu setzen, der ist auf dem Holzweg.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Normales, weltliches, Arbeitsvertragsrecht inkludiert auch das Koalitionsrecht der Arbeitnehmer - und diesem Koalitionsrecht ist das Streikrecht inhärent. Solange es also keine tarifvertragliche Friedenspflicht gibt, entscheiden einzig und alleine die Gewerkschaftsmitglieder, ob, wann und wo sie zum Arbeitskampf greifen.

Donnerstag, 11. Juli 2024

Und wieder einmal - Streikrecht bei kirchlichen Einrichtungen in Deutschland

der alte und höchstrichterlich schon vor Jahren entschiedene Streit wird mal zum "Sommerloch" wieder aufgewärmt - das Domradio (mit weiterführenden Links zum Thema) und katholisch.de berichten über ein Interview der "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" (Donnerstag).
MITARBEITER SOLLTEN AUCH WEITERHIN KEIN STREIKRECHT HABEN
Caritas-Direktorin: Arbeitskampf passt nicht zur Kirche

BERLIN ‐ Für Arbeitnehmer in kirchlichen Betrieben gilt ein gesondertes Arbeitsrecht. Das sollte auch so bleiben, meint Caritas-Direktorin Ulrike Kostka. Ein Grünen-Bundestagsabgeordneter hält jedoch dagegen. ....
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete ist unser ehemaliver ver.di Vorsitzender Frank Bsirske. Deshalb scheint der Artikel lesenswert.

Weiter zitieren wir aus unserem Beitrag von heute früh:  
Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
In Deutschland ist das Streikrecht verfassungsrechtlich geschützt und durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ausdrüclklich auch im "Dritten Weg" anerkannt. Das ist schon die Folge einer von den kirchlichen Arbeitgebern vorgenommenen Rechtswahl. Wer sich des normalen Arbeitsvertragsrechts bedient - statt etwa beamtenrechtliche Dienstverhältnisse zu begründen - der muss auch das Streikrecht seiner Mitarbeitenden als integralem Bestandteil dieses Arbeitsvertragsrechts akzeptieren.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in derem kirchlichen Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.
Und ansonsten wollen wir uns nicht endlos weiter wiederholen.

Gewerkschaft im Vatikan !

Wer unter der Suchleiste die Begriffe "Gewerkschaft" und "Vatikan" eingibt, findet immer wieder Beiträge, in denen wir auf die gewerkschaftliche Bewegung im Vatikan hinweisen. Wir möchten nur zwei Beiträge dieses Jahres hervorheben.
Am 15. Januar schrieben wir, "Wie im Vatikan gestreikt wurde ..." und am 13. Mai berichteten wir unter der Überschrift "Gewerkschaft im Vatikan?" von Aussagen, dass es im Vatikan angeblich an einer Arbeitnehmervertretung fehlt. Wäre da nun nicht auch langsam wieder ein Blick nach Rom fällig? Fünf Monate Abstand - wie bei diesen beiden Beiträgen - sind zwar noch nicht vorbei, aber man muss ja nicht alles ausreizen.
Und - voilà - da ist schon der nächste Artikel. Katholisch.de berichtet aus der Hauptstadt der katholischen Soziallehre:
NACH SOZIALPOLITISCHEN GRUNDSATZREDEN VON PAPST FRANZISKUS
Vatikan-Angestellte fordern mehr soziale Absicherung
VERÖFFENTLICHT AM 08.07.2024 UM 16:16 UHR

Angestellte des Vatikan haben Privilegien wie steuerfreies Tanken oder günstigen Wohnraum. .... Ihre Arbeitnehmervertretung ist dennoch aktiv. Den Papst nimmt sie gern beim Wort.

Einen Tag nach sozialpolitischen Grundsatzreden von Papst Franziskus in Triest hat die sogenannte Vatikangewerkschaft die konsequente Umsetzung der Papstworte auch im Vatikan gefordert. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Vereinigung der Vatikanangestellten (ADLV) heißt es, die Worte des Papstes bei den Sozialwochen der Katholiken seien auch eine Richtschnur für die vatikanische Arbeitnehmervereinigung.
Obwohl sie stets den Dialog gesucht habe, sei sie auf der Gegenseite oft nicht einmal angehört worden, so die ADLV. Einige Stellen würden die Interessenvertretung der Angestellten offenbar als Störfaktor empfinden. Man sei, in den Worten des Papstes, "wahrhaft auf dem Weg", um ein besseres Arbeitsumfeld zu schaffen. ....
irgendwie kommt uns das bekannt - um nicht zu sagen, "geschwisterlich" - vor. Auch "Kirche in Deutschland" kokettiert gerne mit Gewerkschaft, empfindet diese im eigenen Haus aber offenbar als Störfaktor. Nun ja, das mag bei vielen Arbeitgebern so sein und ist auch beim "Arbeitgeber Kirche" nicht überraschend.

Wenn es im Artikel aber heißt: Doch eines haben sie nicht: das Recht zu streiken. - dann müssen und möchten wir sogar gerne widersprechen. Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt. Felix Neumann zitiert bei katholisch.de:
"Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt", heißt es dort (im Katechismus) unter der Nummer 2435.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in deren kirchlichem Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.

Mittwoch, 10. Juli 2024

Sonnige Aussichten – Arbeitsrecht rund um den Urlaub

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Liebe Kollegin, lieber Kollege, 

 

wir haben einen riesigen Schatz an Wissen und Erfahrungen, den wir gerne mit dir teilen wollen.

Wie? Mit unserer Online-Eventreihe rund um das Thema Arbeitsrecht – dem AR-Navigator!
Und das Beste: Wir sind ganz Ohr für deine Fragen und Anliegen!

 

📆 Nächstes Highlight:  Am Donnerstag, den 18. Juli 2024 um 18:00 Uhr,
dreht sich alles um „Sonnige Aussichten – Arbeitsrecht rund um den Urlaub“.

Passend kurz vor der Haupturlaubszeit in Bayern, wollen wir die wichtigsten Regelungen zum Thema Urlaub mit dir besprechen.
Dank unserer Tarifverträge gibt es noch mehr sonnige Aussichten, sprich mehr Urlaubstage.

Dennoch gibt es einige arbeitsrechtliche Fragen rund um das Thema Urlaub.
Martin Schmidl, Jurist und Rechtssekretär aus unserem Team Beratung und Recht Franken wird dabei Rede und Antwort stehen.
Du bist herzlich eingeladen.

 

Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Über diesen Link kannst du teilnehmen: https://kurzelinks.de/AR-Navigator

Dienstag, 9. Juli 2024

Kirchen in Deutschland erstmals in der Minderheit - geänderte Lebenswirklichkeit und Glaubwürdigkeitsfrage

die NZZ (Schweiz) hat immer auch einen wachen Blick auf Deutschland. Nun wird eine klare Aussage getroffen:
DATENANALYSE
Kirchen in Deutschland erstmals in der Minderheit – so rasant hat sich die religiöse Landkarte verändert
In der Bundesrepublik gibt es keine einzige Grossstadt mehr mit evangelischer Mehrheit, katholisch geprägte nur noch vier. Wo der Rückgang am stärksten ist, zeigen neue Zahlen aus 11 000 Städten und Gemeinden.

Die Entkirchlichung Deutschlands hat im vergangenen Jahrzehnt rasant an Geschwindigkeit zugelegt und wirkt sich besonders im Westen des Landes in immer mehr Städten und Gemeinden aus. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes zur Religionszugehörigkeit hervor, die die NZZ angefordert hat. . ...
Die mit eindrucksvollen Graphiken unterlegte Analyse ist das Eine. Die Ursachenklärung ist das Andere. Und von der Ursachenklärung dann auch zu entsprechenden Handlungen zu kommen erfordert einen weiteren Schritt.

Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es nach unserer Auffassung zwei maßgebliche Ursachen für den schweren Bedeutungsverlust der Kirchen gibt.
1. die geänderte Lebenswirklichkeit - mit den traditionellen Rezepten und Riten kann in einer weltoffenen Gesellschaft kaum mehr jemand begeistert werden, und
2. der massive Glaubwürdigkeits- und Vertrauensverlust, den sich die Kirchen selbst zuzuschreiben haben. Der ist das Schlimmste, das einer Religionsgemeinschaft passieren kann. Wer von einem Skandal in den anderen stolpert, wer Wasser predigt und selbst Wein säuft, wer sich mit seinem eigenen Handeln völlig konträr zu seinen ethischen Grundsätzen stellt - der braucht sich über den zunehmenden Verlust an Glaubwürdigkeit nicht zu wundern. Kann die Kirche aus ihren Fehlern wirklich lernen?

Was den Widerspruch zwischen "Theorie und Praxis" etwa der katholischen Soziallehre anbelangt - das haben wir oft genug thematisiert.
Was die Veränderung des kirchlichen "Tun's" anbelangt - das haben wir oft genug angemahnt.
Bleibt uns jetzt nur noch die Rolle der Chronisten des Niedergangs?


weitere Meldung zum Thema:
Domradio vom 09.07.2024: Fast keine Städte mit christlicher Mehrheit
katholisch.de vom 09.07.2024 - 12:24 Uhr Bundesweit fast keine Städte mehr mit christlicher Mehrheit
Vatikan News am 10. Juli 2024 - 11:35: Christen jetzt Minderheit? Was sagt die Religionssoziologie

Montag, 8. Juli 2024

Kirchlicher Umgang mit kritischer Loyalität ? Chefredakteur des „domradio“ überraschend abgelöst

informierte der Kölner Stadt Anzeiger am 03.07.2024 spät Abens und führte aus:
... Im Erzbistum Köln ... waren eilends anberaumte Informationsveranstaltungen zuletzt Grund zu Sorge und Unruhe. Beim Multimedia-Sender „domradio“ war es am Mittwochnachmittag wieder so weit.*

Just in der Zeit, in der Chefredakteur Ingo Brüggenjürgen mit dem Rad auf einer zwölftägigen Klostertour kreuz und quer durch Deutschland bis nach Italien fährt und von unterwegs berichtet (Motto: Pilgern live – himmlische Hotspots), wurde daheim in Köln hastig seine Ablösung bekannt gegeben.

In einer – wie Teilnehmende einer „Teams“-Videoschalte berichten – recht lapidaren Erklärung bekam die „domradio“-Crew gesagt, dass Brüggenjürgens Nachfolger Renardo Schlegelmilch, seit 15 Jahren selbst beim Sender tätig, bereits in vier Wochen, am 1. August, sein Amt antritt. Nach nur einem Monat Übergang ist Brüggenjürgen dann zum 1. September endgültig raus. Kurz bevor er die 25 Jahre an der Spitze des von ihm konzipierten und maßgeblich geprägten Senders voll gemacht hätte. ....
Kurz vor einem solchen Jubiläum? Das ist bei leitenden Mitarbeitenden eher ungewöhnlich und lässt aufmerken. Beim Domradio selbst liest sich der Bericht zum "Generationenwechsel in der Chefredaktion" allerdings nicht so dramatisch. Und auch katholisch.de informiert unter Hinweis auf weitere Änderungen im Umfeld kurz über den Wechsel.

Wir wissen nicht, welche Hintergründe konkret zum "Generationenwechsel in der Chefredaktion" beigetragen haben. Insofern halten wir es für geboten, auf die unterschiedlichen Sichtweisen hinzuweisen.

Wir beobachten natürlich - damit sei es signalisiert -, was in den Chefetagen der Bistümer und mit den kirchlichen Medien geschieht. Zumal das Domradio ein Medium ist, das zu unserer fast täglichen "Pflichtlektüre" für den Blog gehört. Und der Wechsel an so prominenter Steller ist - gerade auch in Köln - manchmal auch ein arbeitsrechtliches Thema. Das hat vor einigen Monaten die Klage der ehemaligen Leiterin der Stabsstelle Recht eindrucksvoll gezeigt. Diese hatte in dem Verfahren gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erfolgreich geklagt (Az. 16 Ca 4198/21).

edit:  
Ein kritischer Kommentar bei katholisch.de bringt es auf den Punkt:
... Wieder einmal greift eine Bistumsleitung bei kirchlichen Medien ein, und das ist sehr bedauerlich.