Donnerstag, 11. Juli 2024

Gewerkschaft im Vatikan !

Wer unter der Suchleiste die Begriffe "Gewerkschaft" und "Vatikan" eingibt, findet immer wieder Beiträge, in denen wir auf die gewerkschaftliche Bewegung im Vatikan hinweisen. Wir möchten nur zwei Beiträge dieses Jahres hervorheben.
Am 15. Januar schrieben wir, "Wie im Vatikan gestreikt wurde ..." und am 13. Mai berichteten wir unter der Überschrift "Gewerkschaft im Vatikan?" von Aussagen, dass es im Vatikan angeblich an einer Arbeitnehmervertretung fehlt. Wäre da nun nicht auch langsam wieder ein Blick nach Rom fällig? Fünf Monate Abstand - wie bei diesen beiden Beiträgen - sind zwar noch nicht vorbei, aber man muss ja nicht alles ausreizen.
Und - voilà - da ist schon der nächste Artikel. Katholisch.de berichtet aus der Hauptstadt der katholischen Soziallehre:
NACH SOZIALPOLITISCHEN GRUNDSATZREDEN VON PAPST FRANZISKUS
Vatikan-Angestellte fordern mehr soziale Absicherung
VERÖFFENTLICHT AM 08.07.2024 UM 16:16 UHR

Angestellte des Vatikan haben Privilegien wie steuerfreies Tanken oder günstigen Wohnraum. .... Ihre Arbeitnehmervertretung ist dennoch aktiv. Den Papst nimmt sie gern beim Wort.

Einen Tag nach sozialpolitischen Grundsatzreden von Papst Franziskus in Triest hat die sogenannte Vatikangewerkschaft die konsequente Umsetzung der Papstworte auch im Vatikan gefordert. In einer am Montag veröffentlichten Stellungnahme der Vereinigung der Vatikanangestellten (ADLV) heißt es, die Worte des Papstes bei den Sozialwochen der Katholiken seien auch eine Richtschnur für die vatikanische Arbeitnehmervereinigung.
Obwohl sie stets den Dialog gesucht habe, sei sie auf der Gegenseite oft nicht einmal angehört worden, so die ADLV. Einige Stellen würden die Interessenvertretung der Angestellten offenbar als Störfaktor empfinden. Man sei, in den Worten des Papstes, "wahrhaft auf dem Weg", um ein besseres Arbeitsumfeld zu schaffen. ....
irgendwie kommt uns das bekannt - um nicht zu sagen, "geschwisterlich" - vor. Auch "Kirche in Deutschland" kokettiert gerne mit Gewerkschaft, empfindet diese im eigenen Haus aber offenbar als Störfaktor. Nun ja, das mag bei vielen Arbeitgebern so sein und ist auch beim "Arbeitgeber Kirche" nicht überraschend.

Wenn es im Artikel aber heißt: Doch eines haben sie nicht: das Recht zu streiken. - dann müssen und möchten wir sogar gerne widersprechen. Das "Recht zum Streik" muss nicht ausdrücklich gewährt und verbrieft sein. Es ist ein Menschenrecht und darf - und kann - daher nicht verboten werden.
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass seine Mitarbeitenden nicht streiken dürfen. Und wenn das ein Pfarrer oder gar ein Bischof behaupten, wird aus dieser Behauptung nicht auch eine Glaubenswahrheit.
Im weltweit geltenden Katechismus ist es ausdrücklich und ausnahmslos für alle Tätigkeiten (!) anerkannt (2435) und in den päpstlichen Sozialenzykliken mehrfach bekräftigt. Felix Neumann zitiert bei katholisch.de:
"Streik ist sittlich berechtigt, wenn er ein unvermeidliches, ja notwendiges Mittel zu einem angemessenen Nutzen darstellt", heißt es dort (im Katechismus) unter der Nummer 2435.
Vor diesem Hintergrund gilt: wir haben es nicht nötig, unsere kirchlichen Arbeitgeber darum zu bitten, dass wir in deren kirchlichem Betrieb streiken dürfen - wir nehmen uns dieses Recht, sobald und wenn es unabweisbar nötig ist.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen




Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.