Donnerstag, 2. Mai 2024

Wichtige Änderungen seit dem 1. Mai des Jahres - Mindestlohn in der Pflege und Krankenhausatlas

1.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verkündete bereits im August des vergangenen Jahres, dass eine Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte kommt. Diese geht auf eine Empfehlung der Pflegekommission zurück. Seit diesem Februar liegt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte in Deutschland bei 18,25 Euro pro Stunde. Zuvor lag dieser bei 17,65 Euro. Auch diese eher niedrige Erhöhung war schon Teil eines dreistufigen Anhebungsplans des BMAS, welcher nun fortgesetzt wird. Seit Mai beträgt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte 19,50 Euro die Stunde, statt den seit Februar gültigen 14,15 Euro verdienen Pflegehilfskräfte dann 15,50 Euro und qualifizierten Hilfskräften wird von 15,25 Euro auf 16,50 € angehoben. Im Juli des kommenden Jahres erhöht sich der Mindestlohn nochmal auf 20,50 Euro. Pflegehilfskräfte dürfen dann mindestens 16,10 Euro pro Stunde erwarten und die qualifizierten Fachkräfte werden mindestens 17,35 Euro pro Stunde verdienen.
Hier die Mindestlohnerhöhungen in der Pflege noch einmal im Überblick: 
Pflegehilfskräfte:
Ab 01.02.2024: 14,15 Euro pro Stunde
Ab 01.05.2024: 15,50 Euro pro Stunde
Ab 01.07.2025: 16,10 Euro pro Stunde

Qualifizierte Pflegehilfskräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit):
Ab 01.02.2024: 15,25 Euro pro Stunde
Ab 01.05.2024: 16,50 Euro pro Stunde
Ab 01.07.2025: 17,35 Euro pro Stunde

Pflegefachkräfte:
Ab 01.02.2024: 18,25 Euro pro Stunde
Ab 01.05.2024: 19,50 Euro pro Stunde
Ab 01.07.2025: 20,50 Euro pro Stunde
(Zitat aus ruhr24.de)

Die Tabellen für die AVR-Caritas sind mit weiteren Erläuterungen im Netz bei Kollegen Wolfram Schiering oder als einfache Tabellen auch hier zu finden. Die aktuellen Tabellen für die AVR Diakonie und andere Elaborate der Diakonie finden sich hier.
Wie sich daraus der jeweilige Stundenlohn errechnet, ist recht einfach hier erklärt.

2.
Und eine weitere Neuigkeit:
Ab dem 1. Mai haben Patienten die Möglichkeit, vor einer Klinik-Behandlung das für sie am besten geeignete Krankenhaus online auszuwählen. Diese Neuerung kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach an. ...
berichtet ebenfalls ruhr24.de

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