Freitag, 10. Mai 2024

Wie scheinheilig kann man sein? Diakonie und Caritas pochen auf Hilfe für die Altenpflege

berichtet jedenfalls N-TV:
Die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Diakonie und Caritas haben Verbesserungen für die ambulante Pflege und die pflegenden Angehörigen in Deutschland gefordert. "Insgesamt ist die wirtschaftliche Situation der ambulanten Pflegedienste mit Blick auf die demografischen Entwicklungen dringend zu stabilisieren und die Pflege insgesamt zukunftsfest zu machen", sagte die Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide anlässlich des Tags der Pflegenden an diesem Sonntag. Damit wird jährlich am 12. Mai auf deren Lage aufmerksam gemacht. Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa forderte die Politik auf, jetzt die Voraussetzungen für die vorhersehbar immer mehr Pflegebedürftigen zu schaffen. ...
wir erinnern uns lebhaft an das Desaster um den allgemein verbindlichen Tarifvertrag für die Altenpflege, bei dem vor allem die Caritas-Arbeitgeber die "Drecksarbeit für die private Dumping-Konkurrenz" erledigt hatten. Jetzt nach einem "gesetzlichen Rahmen" zu betteln, nachdem man vorher alles kaputt gemacht hat, ist mehr als scheinheilig und wird der eigenen Verantwortung nicht gerecht.

Ihr habt die Suppe eingebrockt und verlangt jetzt, dass der Staat dieses versalzene Gesöff auslöffelt?

Es gäbe - insbesondere für die Caritas - ein ganz einfaches und probates Mittel:
1. knüpft an die seinerzeitigen Bemühungen an, stimmt nun doch ausdrücklich zu (wenn das noch möglich sein sollte).
Damit wäre zugleich dem "Dumpingwettbewerb" der Boden enzogen. Denn mit einer allgemein verbindlichen tariflichen Regelung kann niemand "Lohndrückerei" betreiben. Der Mindestlohn müsste von allen Anbietern bezahlt werden.
2. Oder - noch besser - schließt selbst einen Tarifvertrag mit der für die Branche zuständigen DGB-Gewerkschaft, also mit unserer ver.di ab. Gemeinsam würde so die Grundlage für eine dauerhaft bessere Refinanzierung geschaffen. Das würde auch der katholischen Soziallehre, insbesondere den päpstlichen Sozialenzykliken zum Gewerkschaftsprinzip und zum Tarifvertrag (Mater et magistra) sowie dem universellen Kirchenrecht (can. 1286 CIC) entsprechen.

Das hindert Euch auch nicht, mit Euren kirchlichen Gremien das "kirchenspezifische" einer Einrichtung herauszuarbeiten.
Was ist denn so spezifisch, damit ein kirchliches Altenheim auch "katholisch" ist?
Der Taufschein der Mitarbeitenden, die Eigentumsverhältnisse der Einrichtung, eine (schlechtere) Vergütung der Arbeitnehmer, höhere Arbeitsbelastung, weniger Mitwirkungsrechte als bei anderen Anbietern wie AWO oder DRK ... das kann es doch wohl alles nicht als "spezifisch katholisch" sein.

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