Mittwoch, 24. Januar 2024

Datenschutz der katholischen Kirche vrs. europäisches Datenschutzrecht

Das Thema "Datenschutz" beschäftigt uns immer wieder
- einmal, weil der Schutz der eigenen Daten auch für die Mitarbeitenden wichtig ist ("Beschäftigtendatenschutz"),
- zum anderen aber auch, weil die Kirchen eigene Datenschutzregelungen auf genau der gleichen "tönernen" Grundlage schaffen wie das beim kirchlichen Arbeitsrecht der Fall ist. Es geht dabei gerade eben nicht um eigene Angelegenheiten, sondern bestenfalls um "res mixta", um gemeinsame Angelegenheiten von Kirche und Staat, die somit der verfassungsrechtlich geschützten eigenen Ordnungs- und Verwaltungsbefugnis der Kirchen entzogen sind.

In diesem Kontext haben wir auf einen Konflikt in Belgien hingewiesen, in dem sich die örtliche katholische Kirche in einem Gerichtsstreit letztendlich gegen das europäische Datenschutzrecht verwickelt sieht:
DATENSCHUTZ: BESCHWERDE GEGEN KATHOLISCHE KIRCHE IN BELGIEN ERFOLGREICH
Die Chronistenpflicht gebietet uns, eine Geschichte, die wir nun einmal angefangen haben, auch weiter zu berichten und bis zu einem Ende zu begleiten. Nun also gibt es etwas Neues:
BISTUM GENT LEGT WIDERSPRUCH GEGEN DATENSCHUTZAUFSICHT EIN
Gericht muss Streit um Taufbuch-Löschung nach Kirchenaustritt klären
berichtet katholisch.de und erklärt weiter:
GENT ‐ Aus Taufbüchern wird nichts gelöscht – daran ändert auch ein Kirchenaustritt nichts. In Belgien hat ein Ausgetretener aber von der Datenschutzaufsicht Recht bekommen: Die Kirche soll doch alle Daten löschen. Dagegen wehrt sich nun das Bistum Gent.

... Das Bistum Gent habe fristgemäß Rechtsmittel gegen die Entscheidung der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde vom Dezember eingelegt, teilte ein Bistumssprecher auf Anfrage am Montag mit. Über den Einspruch muss nun der Brüsseler Märktegerichtshof entscheiden, das für Widersprüche gegen Entscheidungen von Aufsichtsbehörden zuständige Berufungsgericht. Die Datenschutzaufsicht hatte einem Mann Recht gegeben, der gegenüber dem Bistum seinen Kirchenaustritt erklärt hatte und verlangte, seine Daten komplett aus dem Taufregister zu streichen. "Wir waren von der Entscheidung sehr überrascht, da die Datenschutzaufsicht in Irland vor einigen Monaten in einer Beschwerde gegen die Erzdiözese Dublin zu einer gegenteiligen Entscheidung gekommen war", so der Bistumssprecher. Man gehe daher davon aus, dass die Chancen vor Gericht gut stünden. ...
Bleiben wir neugierig - es bleibt spannend.

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