Dienstag, 12. Juni 2018

Bundesverfassungsgericht - Urteilsverkündung in Sachen „Streikrecht für verbeamtete Lehrkräfte“

Aktenzeichen: 2 BvR 1738/12, 2 BvR 1395/13, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 646/15

 

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 17. Januar 2018 (siehe Pressemitteilung Nr. 91/2017 vom 19. Oktober 2017) heute sein Urteil zum Streikrecht für Beamte verkündet.

zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts  Nr. 46/2018 vom 12. Juni 2018 

zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2018 (sehr umfangreich)

Bei vielen Medien - als Beispiel die TAGESSCHAU vom 12.06.2018, 04:26 Uhr - ist die Entscheidung mit Spannung erwartet worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nun der traditionellen Meinung angeschlossen:

"Das Streikverbot sei verfassungsgemäß und entspreche den Grundsätzen des Berufsbeamtentums, so das Bundesverfassungsgericht. Es sei untrennbar mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche Treuepflicht und das Alimentationsprinzip.Es stehe auch in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, entschied der Zweite Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle."

Wenn man diese Pressemitteilung zur Grundlage nimmt, dann könnten auch die Kirchen ein Streikverbot nur beanspruchen, wenn sie - was ihnen möglich wäre - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grundlage eines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses einstellen werden. Die Mitglieder der "Ständige Arbeitsgruppe Lehrer" (StAGL) der Bayerischen Regional-KODA und die angestellten Lehrkräfte an den kirchlichen Schulen in Bayern werden die Entscheidung sicher mit Interesse lesen.

Weitere Meldungen:

FOCUS online vom 12.06.2018

Handelsblatt vom 12.06.2018

Süddeutsche Zeitung vom 12.06.2018

WELT vom 12.06.2018



Stellungnahme von Gewerkschaften:
DGB: PM 044 - 12.06.2018 Elke Hannack bedauert Entscheidung zum Beamtenstreikrecht
GEW: Streikrecht für Beamte
ver.di: Verfassungsbeschwerden abgewiesen

dbb - beamtenbund und tarifunion

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