Mittwoch, 12. März 2014

Kirchliche Sozialpartnerschaft Diakonie Niedersachsen

Wir dokumentieren im Folgenden (mit freundlicher Genehmigung der Verfasserin) das Thesenpapier von Annette Klausing zur zur Vertiefungsgruppe
"Kirchliche Sozialpartnerschaft Diakonie Niedersachsen" 
auf der Eichstätter Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht 2014 vom 10./11. März 2014 
  • "Bessere Arbeitsbedingungen durch Koalitionen? Wohin steuert das kirchliche Arbeitsrecht?"



Kirchliche Sozialpartnerschaft Diakonie Niedersachsen  


Vorbemerkung

Die Sozialpartnerschaft in Niedersachsen zwischen Diakonie und ver.di ist nicht plötzlich entstanden, sondern Resultat eines langen Prozesses der je nach Lesart 2010 oder noch viel früher begonnen hat (1997 mit Bildung der damaligen Arbeitsrechtlichen Kommission). Jetzt stellt sich Vielen außerhalb Niedersachsens die Frage, welche Faktoren in Niedersachsen zu diesem Ergebnis geführt haben und ob das Modell übertragbar ist.

These 1

Die Privatisierung und "Ökonomisierung" der sozialen Daseinsvorsorge sind in Niedersachsen weiter fortgeschritten als in anderen Bundesländern. Die frei-gemeinnützigen Anbieter sozialer Dienstleistungen stehen in harter (Lohn-) Konkurrenz zu privaten Anbietern und verstärken sie als Unternehmensdiakonie und -caritas auch unter- und gegeneinander. Um nicht an Glaubwürdigkeit und eigener Identität weiter zu verlieren, müssen die Verbände der Wohlfahrtspflege dieser Abwärtsspirale etwas entgegen setzen.

These 2

Die Arbeitnehmer/innen der Diakonie haben aufgehört zu dulden, dass der Wettbewerb über den Druck auf ihre Arbeitsbedingungen ausgetragen wird. Der kirchliche Sonderweg im Arbeitsrecht hat sich dabei als unzureichend und hinderlich für die Vertretung ihrer Belange und Interessen erwiesen.

These 3

Aufgrund der Geschlossenheit der Arbeitnehmer/innen und ihrer Bereitschaft, auch in einem nger andauernden Prozess nicht mehr in den "3. Weg" zurückzukehren und stattdessen die gewerkschaftliche Option zu wählen, wurde den Verantwortlichen in der Diakonie und auch in den verfassten Kirchen deutlich, dass eine Lösung in Kooperation mit ver.di und dem Marburger Bund gefunden werden musste. Einseitige Setzungen schieden aus.

These 4

Auf eine richtige Analyse folgt nicht immer richtiges Handeln. In Niedersachsen haben die Akteure es jedoch verstanden, die Handlungs- und Entscheidungsebenen so voneinander abzuschichten, dass auf jeder Ebene Identitäten und Zuständigkeiten gewahrt und gleichzeitig Gestaltungsräume geöffnet werden konnten: die verfassten evangelischen Kirchen in Niedersachsen im Verhältnis zu ihrer Diakonie und zur EKD; die Diakonie als konfessioneller Spitzenverband der Wohlfahrtspflege; die diakonischen Träger als tariffähiger Unternehmensverband im Gegenüber zu den tariffähigen Gewerkschaften ver.di und MB.




These 5

Auch wenn die Ausgangsbedingungen unterschiedlich sind, ist das Modell Niedersachsen“ übertragbar. Voraussetzung dafür ist der Abschied von dem Wunsch, als Kirchen- bzw. Diakonie -oder Caritasleitung den Regelungsrahmen vorzugeben. Stattdessen ist die Bereitschaft nötig, die Umgestaltung zu verhandeln. Dazu braucht es auf allen Seiten Menschen, die hig sind gegen den Strom in die richtige Richtung zu schwimmen.




Annette Klausing

Gewerkschaftssekretärin bei ver.di im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, zuständig für den Bereich Kirche, Diakonie und Caritas


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