Sonntag, 10. Februar 2013

Arbeitgeber Kirche - heute im WDR - Westpol


Arbeitgeber Kirche
In Deutschland dürfen Beschäftigte nicht wegen ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden. So schreibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Es sei denn, der Arbeitgeber heißt Kirche. Rund 1,7 Millionen Beschäftigte arbeiten in katholischen Krankenhäusern, evangelischen Kindergärten oder kirchlichen Altenheimen. Und da herrschen ganz eigene Regeln. Schwulen Pädagogen oder geschiedenen Sozialarbeitern wird gekündigt und nicht konfessionelle Bewerber werden abgelehnt, selbst wenn sie sich für eine Putzstelle bewerben. Und in der Politik herrscht kaum Bereitschaft, diese Situation zu ändern

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