Montag, 31. Juli 2017

ver.di fordert Krankenhäuser zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung auf

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat in den letzten Tagen in sieben Bundesländern, in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern, ausgewählte Krankenhäuser in privater und öffentlicher Trägerschaft zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung aufgefordert.

„Aufgrund der Personalnot belastet das Arbeiten im Krankenhaus extrem, die Krankheitsquote vor allem bei psychischen Erkrankungen ist überdurchschnittlich hoch. Die Arbeitgeber müssen endlich Verantwortung übernehmen“, fordert Sylvia Bühler, im ver.di-Bundesvorstand zuständig für das Gesundheitswesen. „Ein Prozent aller Krankenhäuser in Deutschland werden wir absehbar zu Tarifverhandlungen aufgefordert haben, um Regelungen für mehr Personal und Entlastung zu vereinbaren“, kündigt Bühler an. Die Arbeit müsse so organisiert werden, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.

Die Aufforderung zu Tarifverhandlungen sind eingebettet in die bundesweite Bewegung der Gewerkschaft ver.di für mehr Personal und Entlastung im Krankenhaus. Bundesweit fehlen 162.000 Stellen, 70.000 allein in der Pflege. 64 Prozent der Pflegekräfte müssen nachts allein durchschnittlich 26 Patientinnen und Patienten pflegen und versorgen. Auch in anderen Bereichen des Krankenhauses ist die Belastung enorm. Die Arbeitgeber haben die Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen, die durch entsprechende Tarifverträge zu regeln sind.

In weiteren 100 Kliniken wird ver.di den betrieblichen Druck erhöhen. „Beschäftigte werden Grenzen setzen und das Einspringen aus ihrem freien Wochenende und an ihren freien Tagen reduzieren. Denn mit noch so viel persönlichem Engagement auf Kosten der eigenen Gesundheit kann die Personalnot nicht ausgeglichen werden“, so Bühler.

[Quelle: ver.di-Pressemitteilung vom 28. Juli 2017]

Sonntag, 30. Juli 2017

Sonntagsnotizen - KAB Augsburg und Amazon

Unter dem Titel "Uns kann man nicht kaufen" berichtet domradio.de über die Reaktion der KAB Augsburg auf die Amazon-Offerte "Amazon Smile". 

domradio.de: Das klingt doch eigentlich gut, das Programm "Amazon Smile". Dort können Amazon-Kunden eine soziale Einrichtung auswählen, der Amazon dann ein halbes Prozent der Einkaufssumme überweist. Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) sagt aber nein, da wollen wir nicht mitmachen. Warum?
Diakon Erwin Helmer (Amazon-Betriebsseelsorger und KAB Diözesanpräses in Augsburg): Das klingt gut, ist aber schlecht, weil wir mit den Beschäftigten von Amazon ständig in Kontakt sind, hier in Augsburg und auch bundesweit mit einigen Standorten. Die KAB ist dort aktiv und hat immer wieder darauf hingewiesen, dass es dort Missstände gibt, die in Deutschland eigentlich nicht üblich sind. Zum Beispiel, dass es nicht gern gesehen ist, wenn man mit Gewerkschaften über Tarifverträge spricht. Das gefällt uns gar nicht, weil wir der Meinung sind, Tarifverträge sind Friedensverträge, Ordnungsverträge. Es ist im Grundgesetz auch vorgesehen, dass die Arbeitnehmer sich versammeln sollen und Verhandlungen mit Arbeitgebern führen. Auf dieses Gesamtklima bei Amazon, wo die Vorgesetzen doch teilweise sehr willkürlich mit den Menschen am Arbeitsplatz umgehen, weisen wir immer wieder hin. Und deshalb haben wir ein Problem mit der Aktion.  

Samstag, 29. Juli 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchen dabei sind, die Unabhängigkeit von staatlichen Datenschutzbestimmungen weiter auszubauen.
Nachdem das Bundesarbeitsgericht erklärt hat, dass
der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, nach § 32 Abs. 1 BDSG unzulässig ist, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht, *)
sei es noch notwendiger, die kirchlichen Datenschutzregelungen abweichend vom Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu regeln. Nur so sei es angesichts der reduzierten Loyalitätspflichten weiterhin möglich, die Quellen möglicher Kündigungsgründe nicht noch mehr versiegen zu lassen.



Vorletztes Gerücht

*) Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 -
Quelle: Pressemitteilung BAG)

Freitag, 28. Juli 2017

Fachbereichszeitung drei.62 online

Themen der drei.62 sind unter anderem:

-        Nichts wie raus: Fachkräfte flüchten wegen mieser Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung aus dem Beruf.

-        Zwei Welten: Wenn Arbeitgeber anders nicht hören wollen, schlagen wir sie mit ihren eigenen Mitteln – dem Profit. Zwischenruf von Sylvia Bühler

-        Ein Feldversuch: Kommentar zum Pflegeberufegesetz

-        Hoffnung Pflege: Geflüchtete werden auf die Pflegeausbildung vorbereitet.

-        Zug um Zug für Entlastung: Ein Plan für den Händedesinfektionstag am 12. September.

 

Donnerstag, 27. Juli 2017

Wer über Fachkräftemangel redet, darf zu den Arbeitsbedingungen nicht schweigen

Nichts wie raus
Qualifizierte Pflegekräfte flüchten wegen mieser Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung aus dem Beruf. 
Runter mit der Arbeitszeit. Oder ganz raus aus dem Beruf. So machen es viele Pflegekräfte, die die Arbeitsbelastung nicht aushalten oder denen die Bezahlung zu schlecht ist. Andere werden krank oder gehen früher in Rente. Die Folge: Es fehlen Fachkräfte. Darüber jammern die Arbeitgeber ausgiebig. Dabei sind sie selbst mit für die Bedingungen verantwortlich, die Pflegekräfte aus dem Job treiben.
Nach ihrer Krankenpflege-Ausbildung hat es Ramona W. nur ein Jahr auf der Inneren Station im nordrhein-westfälischen Witten ausgehalten. »Wir waren so unterbesetzt, dass eine gute Pflege überhaupt nicht möglich war«, blickt die 30-Jährige zurück.

Mittwoch, 26. Juli 2017

Sollen wir das glauben 1:2,2 auf Intensivstationen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ver.di macht sich Tag für Tag für mehr Personal und Entlastung stark. Diesmal für die Intensivstationen.

ver.di fordert mehr Personal!



Gestern morgen war die Leiterin Gesundheitspolitik von ver.di, Grit Genster, im ARD Morgenmagazin. Der Link ist noch bis heute 26.7.2017 verfügbar:
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/gritgenster2_0108nl_8000-100.html

Darin widerspricht Grit Genster der aktuell von der Deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegten Studie. In dieser wird im Durchschnitt ein Betreuungsschlüssel von 1 Pflegefachkraft zu 2,2 Patient/innen auf Intensivstationen (in jeder Schicht) festgestellt. Das glauben wir nicht. Im Nachtdienst-Check haben neun von zehn Stationen diesen Schlüssel nicht erreicht.

In einer Pressemitteilung haben wir heute bekräftigt: „Nichts ist gut in der Intensivpflege“.

Das Morgenmagazin zeigte auch einen Videobeitrag mit unserer Kollegin Teresa Zikmund von einer Intensivstation in Stuttgart. Da erfahren die Zuschauerinnen, wie die Arbeit läuft und warum die Kolleginnen Überlastungsanzeigen schreiben.
http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/morgenmagazin/videos/personalsituation_0108nl_8000-100.html

Wer auf einer Intensivstation arbeitet und zu den realen Bedingungen mehr sagen kann, kann einen Leserbrief schreiben, auf facebook posten oder an die Bundestagskandidat/innen im eigenen Wahlkreis eine Forderung richten.

Auch die Beschäftigten aus kirchlichen Krankenhäusern dürfen sich beteiligen!

Alle Infos zu den ver.di-Aktivitäten für mehr Personal und Entlastung auf www.entlastung.verdi.de

Dienstag, 25. Juli 2017

ver.di-Rechtsschutz erstreitet Überstundenzuschläge - auch für Caritas-Beschäftigte!

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten beendet


Das Bundesarbeitsgericht schafft Rechtsklarheit:


Ein in Teilzeit beschäftigter Krankenpfleger hat nach einem Urteil des BAG (23.03.2017, AZ: 6 AZR 161/16) für „Längerarbeiten“ Anspruch auch auf die tariflichen Zeitzuschläge von 30 Prozent. Klar ist nun:

  • Überstunden leistet, wer in der Schicht- oder Wechselschichtarbeit überraschend länger als für den Tag geplant arbeiten muss. Diesen Anspruch können jetzt Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte geltend machen.
  • Diese Überstunden sind zwei Monate später durch Vergütung auszugleichen.
  • Zuschläge von 30 Prozent sind zu zahlen (15 Prozent bei P11 bzw. EG 9c und höher).
  • Beschäftigte in Teilzeit und in Vollzeit sind dabei ohne Unterschied zu behandeln. Auch Teilzeitbeschäftigten stehen also Überstundenzuschläge zu, wenn sie über ihren persönlichen Beschäftigungsumfang hinaus eingesetzt werden.



Inhaltlich gleiche Regelungen wie im beurteilten TVöD-K § 7 Abs. 6 bis 8 finden sich in den Anlagen 30 -33 der AVR Caritas. 

Der Fall macht deutlich, wie wichtig ein gemeinsamer Tarifvertrag wäre. Tarifkopien sind nur ein mässiges Surrogat.

Ausführliche Informationen erhalten ver.di-Kolleginnen und -Kollegen bei ihrer Gewerkschaft.

Montag, 24. Juli 2017

Fachkräftemangel? Arbeitsbedingungen verbessern!

Im Gesundheitswesen hängt gute Versorgungsqualität zu großen Teilen davon ab, ob genug fachlich qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Dieser Zusammenhang ist vielfach wissenschaftlich nachgewiesen und wurde nun auch von der Expertenkommission »Pflegepersonal im Krankenhaus« anerkannt (Hickey et al. 2011; Aiken et al. 2010; Schlussfolgerungen Expertenkommission vom 7. März 2017). Deshalb fordert ver.di sowohl für die Beschäftigten im Krankenhaus als auch in der Altenpflege eine verbindliche, bundeseinheitliche gesetzliche Personalbemessung. Doch manche Arbeitgeber missbrauchen den vermeintlichen Fachkräftemangel als Argument, um Politik vom Handeln abzuhalten oder Ausnahmeregelungen zu fordern.

Wie ist die Situation wirklich? In den Krankenhäusern ist ein flächendeckender Mangel an Fachkräften bislang nicht festzustellen, mit regionalen Unterschieden. In der Altenpflege hingegen gibt es einen anerkannten Mangel an qualifizierten Beschäftigten. Dieses Problem ist allerdings hausgemacht. Sollen heute und in Zukunft genug Fachkräfte gewonnen und gehalten werden, braucht es attraktive Arbeitsbedingungen und eine gute Bezahlung. Arbeit im Krankenhaus, in der ambulanten und stationären Pflege muss wieder Freude machen. Dafür braucht es mehr Zeit für Patientinnen und Patienten bzw. pflegebedürftige Menschen und ausreichend Personal, um fachliche Standards einhalten zu können. Der Berufsethos darf nicht länger von den Arbeitgebern ausgenutzt werden. Mit verlässlichen, planbaren Arbeitszeiten kann die Vereinbarkeit von Beruf und persönlicher Lebenssituation verbessert werden. Gesunde Arbeitsbedingungen führen dazu, dass Beschäftigte bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten und ihre Tätigkeit in Vollzeit ausüben können. Mehr Auszubildende können mit attraktiven Ausbildungsbedingungen gewonnen und nach ihrer Ausbildung im Beruf gehalten werden, wenn ihnen eine gute Perspektive geboten wird.

Die Arbeitgeber müssen ihre Hausaufgaben machen, um den Fachkräftebedarf auch in Zukunft zu sichern. Die Politik steht in der Verantwortung, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Ver.di-Positionspapier zum Thema

[Quelle (und mehr:]: https://gesundheit-soziales.verdi.de

Sonntag, 23. Juli 2017

Sonntagsnotizen - Neue Caritas dieser Woche

Das aktuelle Heft der Neuen Caritas (13/2017 vom 17. Juli 2017) befasst sich in einer ganzen Reihe von Beiträgen mit Themen, die auch in unsere Interessenssphären fallen. 

Dr. Matthias Scholz (Malteser Deutschland/AcU) informiert über die tarifpoitischen Ziele der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU), die in der vollständigen Fassung hier verfügbar sind:  17-05-15-Tarifpolitische-Ziele-der-AcU.pdf

Klar ist und nicht neu, wo die ACU aktuell ihre Schwerpunkte sieht: in der Reform der betrieblichen Altersversorgung und in der "Stärkung der Pflege als ein attraktives Arbeitsfeld". In der betrieblichen Altersversorgung sollen, nachdem "die Organ- und Aufsichtsstruktur der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) in den vergangenen Monaten erneuert wurde" die Reformen fortgesetzt werden. An die Realitäten angepasst werden sollen sowohl der aktuelle Finanzierungsbeitrag als auch das Leistungsrecht. (Zu vermuten ist, dass sich Finanzierungsbeitrag und Leistungsrecht nicht in die gleiche Richtung entwickeln sollen.) Angekündigt wird, die entsprechende Diskussion mit künftigen Vergütungsrunden zu verknüpfen.

Samstag, 22. Juli 2017

Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht

Aus gewöhnlichlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Praxis der evangelischen Stiftung Friedehorst in Bremen, über die Domradio kürzlich berichtet hat, nämlich befristet beschäftigte Minijobber wegen fehlender Konfessionszugehörigkeit zu entlassen, während man gleichzeitig "seit langem konfessionslose" Mitarbeitende weiterbeschäftige und darüber hinaus bei Oberärzten wegen Oberärztemangel auf die Konfessionszugehörigkeit verzichte, bei den kirchlichen Wohfahrtsverbänden insgesamt auf großes Interesse stieße.

Mit solchen Maßnahmen trügen die kirchlichen Wohlfahrtsverbände nicht nur zur Beschäftigungssicherung für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg bei, sondern es werde auch die organisationstheologisch gebotene Differenzierung zwischen Prekarität und Solidität mit Leben gefüllt: schon aus Gründen des Ganzheitlichkeitgebotes, sei es zwingend, die Merkmale geringe Bezahlung, Befristung, Teilzeitbeschäftigung mit der sanktionierten Loyalitätsverletzung zu ergänzen, während in den oberen Vergütungsgruppen zur unbefristete Vollzeitbeschäftigung selbstverständlich auch der Verzicht auf marktfremde Loyalitätserwartungen hinzukommen müsse.


Vorletztes Gerücht

Freitag, 21. Juli 2017

Möge die Stimme der Arbeiter auch weiterhin inmitten der Kirche erklingen

Diesen Wunsch drückte Papst Franziskus in einer Nachricht aus, die er ... an das Internationale Treffen der katholischen Weltbewegung Christlicher Arbeiter (WBCA) gerichtet hat.

Mittwoch, 19. Juli 2017

Altenpflege - Tariflohn: Fair und refinanziert

Ein Beitrag aus https://gesundheit-soziales.verdi.de mit einer Anmerkung von uns zur Caritas:

Arbeitgeber behaupten gerne, Tariflöhne seien unwirtschaftlich und würden deshalb von den Kostenträgern nicht refinanziert werden. Das muss als Grund herhalten, um Beschäftigten faire Löhne zu verwehren. Doch damit ist jetzt Schluss. Seit Anfang 2015 gilt: Wer seine Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach Tarifvertrag oder kirchenarbeitsrechtlichen Vereinbarungen entlohnt, dem werden die Gehälter von den Kostenträgern in der Pflegevergütung erstattet. Tariflöhne müssen bei Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden und dürfen nicht als „unwirtschaftlich“ abgelehnt werden.
Die Pflegekassen haben im Gegenzug das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen, dass das Geld tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Richtig so, denn unsere Sozialversicherungsgelder sollen auch dort ankommen (§ 85 SGB XI), wofür sie gedacht sind.

Schluss mit Ausreden!