Mittwoch, 1. April 2020

Kurzarbeit in der Corona-Krise: ver.di und kommunale Arbeitgeber verständigen sich auf „Covid-19-Tarifvertrag“ für den öffentlichen Dienst

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die dbb Tarifunion und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich auf einen Tarifvertrag („Covid-19-Tarifvertrag“) zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Kommunen verständigt. „Es geht darum, einerseits den Belastungen der Kommunen zum Beispiel durch Schließung von Bädern oder Museen Rechnung zu tragen und andererseits betroffene Beschäftigte im öffentlichen Dienst abzusichern. Dieser Abschluss setzt auch für andere Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens Maßstäbe“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am heutigen Mittwoch.

Zum 1. April 2020 wird bundesweit die MAVO geändert.

Nähere Informationen dazu gibt es vielleicht demnächst irgendwo.

(Nachtrag 2.4.2020: inzwischen gefunden - https://www.katholisch.de)

Sonntag, 29. März 2020

Corona-Krise: Informationen für Betriebs- und Personalräte - und Mitarbeitervertretungen!

Ausnahmezustand wegen Covid-19: Zur Eindämmung der Pandemie wurden drastische Maßnahmen eingeleitet, die auch Beschäftigte aller Branchen stark betreffen. Ver.di beantwortet die häufigsten Fragen.

Zusätzlich liefert der BUND-Verlag eine Sonderseite mit wichtigen Informationen zu Arbeitsrecht und Arbeitsschutz im Zusammenhang mit Corona / Covid-19. Bis zum 31. Mai 2020 können Interessenvertretungen außerdem weitere Online-Angebote des BUND-Verlags kostenlos nutzen.
Siehe hier:

https://www.verdi.de/wegweiser/mitbestimmung

In der aktuellen Situation wird wieder überdeutlich, wie und dass in in zahlreichen Arbeitnehmerschutzgesetzen Betriebs- und Personalräte (und eher im Ausnahmefall "Arbeitnehmervertretungen") substantielle Rechte und Pflichten zugewiesen werden und in kirchlichen Einrichtungen Betriebs- und Personalräte natürlich nicht existieren!
Natürlich ist es richtig, sich hier auf den Standpunkt zu stellen, dass diese Rechte (und Pflichten) auch die Mitarbeitervertretungen erfasst. Nur erleben es MAVen immer wieder, dass die kirchlichen Arbeitgeber (die sich ja nicht als solche, sondern als "Dienstgeber" sehen) das natürlich häufig auch ganz anders sehen.

(Der Skandal, dass der kirchliche Bereich im Arbeitsschutz massiv hinter dem staatlichen Recht zurückbleibt - man werfe nur einmal einen Blick in den § 89 BetrVG! - ist nicht einmal im  Bewußtsein, weder im öffentlichen noch im kirchenöffentlichen!

Freitag, 27. März 2020

Corona: Informationen für Beschäftigte und Interessenvertretungen im Gesundheitswesen

In Zeiten, in denen die Corona-Pandemie die ganze Welt auf den Kopf stellt, steht auch ver.di jeden Tag vor neuen Herausforderungen. Viele von euch geben aktuell Tag für Tag alles, um die Patient*innen und Bewohner*innen gut zu versorgen. Dafür gebührt euch nicht nur sehr viel Anerkennung, sondern auch die ganze Stärke eurer Gewerkschaft.

Um euch und euren Kolleg*innen für aufkommende Fragen eine erste Hilfestellung und rechtliche Einschätzung an die Hand zu geben, findet ihr hier ein FAQ mit den wichtigsten Fragen für folgende Zielgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitswesen (individualrechtlich):

Betriebliche Interessenvertretungen im Gesundheitswesen (kollektivrechtlich):

Auszubildende im Gesundheitswesen:

Betriebliche Interessenvertretungen (kollektivrechtlich-allgemein):

Beschäftigte (individualrechtlich-allgemein):


Weitere Informationen gibt es auf der Themenseite: 

Hier stellt ver.di kontinuierlich alle aktuellen Informationen und FAQs ein. Es werden bewusst keine PDFs versandt, da sich manche Dinge nahezu täglich ändern und ver.di keine veraltete Informationen verbreiten möchte.
Wie bei allen Informationen zurzeit gilt: Behaltet die aktuellen Informationskanäle im Auge, die Lage kann sich schnell verändern und Informationen sind entsprechend anzupassen.




Donnerstag, 26. März 2020

Informationen zu Kurzarbeit im Sozial- und Erziehungsdienst und der Behindertenhilfe aufgrund der Coronavirus-Pandemie


ver.di und kommunale Arbeitgeber wollen tarifvertragliche Regelungen zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst vereinbaren

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in Verhandlungen zu einem Tarifvertrag Kurzarbeit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eintreten. Das hat die ver.di-Bundestarifkommission gestern (25. März 2020) beschlossen.

„Angesichts der aktuellen durch das Corona-Virus ausgelösten Krise besteht auch für den Öffentlichen Dienst und öffentliche Unternehmen Handlungsbedarf“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke: „Dort, wo das notwendig ist, soll Kurzarbeit möglich sein – ver.di will Beschäftigung sichern und Einkommen erhalten.“

Dazu müssten jetzt Regelungen vereinbart werden, um einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich abzusichern.

Da in den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit enthalten seien, müssten diese kurzfristig verhandelt werden. Ziel müsse es sein, einen zeitlich befristeten Tarifvertrag zur Krisenbewältigung abzuschließen, um unter anderem einen Arbeitgeberzuschuss zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu vereinbaren, der reale Entgeltausfälle weitestgehend abmildert oder gar komplett beseitigt. Zudem müssten auch betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden, sagte Werneke: „Die Beschäftigten brauchen in der Krise mehr denn je Sicherheit und Zuverlässigkeit.“

Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen

Mittwoch, 25. März 2020

Corona-Krise: ver.di: Bundesregierung muss Schutz der Beschäftigten in Gesundheitswesen …

… 

höchste Priorität einräumen - Maßnahmen für Krankenhäuser reichen nicht aus

24.03.2020
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, keine Möglichkeit zu unterlassen, um Beschäftigte im Gesundheitswesen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. "Alle Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Rettungsdienst müssen die Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel erhalten, die sie brauchen, um sich und andere zu schützen", erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

Es sei offensichtlich, dass der Markt an dieser Stelle versage. Es gebe zu wenig Material, und wenn es angeboten werde, müssten völlig überhöhte Preise gezahlt werden. "Wenn Geschäftemacherei mit dringend benötigten Schutzausrüstungen betrieben wird, muss die Bundesregierung diese beschlagnahmen und für eine zügige Verteilung sorgen. Alle gewerblichen Firmen, die dazu beitragen können, müssen jetzt verpflichtet werden, ihre Produktion umzustellen und dringend benötigte Schutzanzüge, Mundschutz und Desinfektionsmittel herzustellen, um den Schutz der Beschäftigten sowie der Patienten und Pflegebedürftigen sicherzustellen." Wie viele Menschen gerettet werden könnten, hänge maßgeblich von ausreichenden Schutzmaßnahmen ab. "In den Krankenhäusern brauchen nicht nur die Pflege und der ärztliche Dienst, sondern auch Reinigungskräfte und andere Beschäftigte mit Patientenkontakt Schutzausrüstung. Gleiches gilt für die stationäre und ambulante Altenhilfe", so Werneke. Obwohl ältere Menschen am stärksten gefährdet seien, seien die Schutzmaßnahmen ausgerechnet hier oft unzureichend oder nicht existent.
Die von der Bundesregierung am Montag auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Entlastung der Krankenhäuser und anderer Gesundheitseinrichtungen seien nicht ausreichend. "Der Rettungsschirm ist löchrig", kritisierte Werneke. So dürfe in den Krankenhäusern die Finanzierung zusätzlicher Personalkosten nicht auf die Pflege beschränkt bleiben. Auch im Reinigungsdienst müsse dringend mehr Personal eingesetzt werden. Reinigung "auf Sicht" dürfe es weder im Krankenhaus noch in der stationären Langzeitpflege geben.
"Es ist keine Zeit für Gesundheitsbürokratie. In den Kliniken muss das System der Dokumentation und Abrechnung nach diagnosebezogenen Fallpauschalen, den DRGs, ausgesetzt werden", sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. "Um die Finanzierung aller notwendigen Maßnahmen gegen Covid-19 in den Krankenhäusern abzusichern, braucht es handhabbare pauschale Lösungen." Auch Reha-Kliniken, die dringend für die Versorgungskette gebraucht würden, seien trotz einiger Regelungen noch nicht abgesichert. Hier müsse die Bundesregierung endlich für Sicherheit sorgen. "Jede Hand im Gesundheitswesen wird jetzt gebraucht", so Bühler.
Die Kliniken müssten endlich konsequent alle medizinisch nicht unmittelbar nötigen Operationen verschieben, um Kapazitäten für die zu erwartenden Covid-19-Patientinnen und -Patienten freizumachen und das Personal auf die neuen Aufgaben vorbereiten zu können, betonte Bühler. "Wenn Klinikbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen weiter operieren lassen, ist das unverantwortlich und zeigt, dass gehörig etwas schief läuft." Die Gewerkschafterin appellierte an die Leitungen von Gesundheitseinrichtungen, die Beschäftigten über alle Maßnahmen gut zu informieren und deren Vertreterinnen und Vertreter in die Krisenstäbe einzubeziehen. "Die Beschäftigten sind die Experten vor Ort. Ihre Erfahrung und ihr Wissen müssen gehört werden."
Bühler forderte, bereits qualifizierten Beschäftigten Anreize zu bieten, in die Gesundheitsberufe zurückzukehren, und Teilzeitkräften die Aufstockung ihrer Arbeitszeiten zu ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse jetzt verbindlich zusagen, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di geforderte Personalbemessung im Krankenhaus, die PPR 2.0, nach Abflauen der Pandemie umzusetzen. "Die Beschäftigten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen setzen sich mit aller Kraft dafür ein, das Leben der ihnen anvertrauten Menschen zu schützen. Sie erwarten, dass es nach dieser Krise grundlegend besser wird. Wie systemrelevant ein funktionierendes Gesundheitswesen ist, muss inzwischen jedem klargeworden sein."
Quelle. ver.di Pressemitteilung

Dienstag, 24. März 2020

Corona-Krise: ver.di Infos für Beschäftigte

im Internet unter https://gesundheit-soziales.verdi.de/
COVID-19

Appelle und Proteste

Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen appellieren an die Menschen, soziale Kontakte zu meiden. Zugleich fordern sie mehr Personal und ein Ende der Ökonomisierung.
...


das DGB-Projekt Faire Mobilität hat mehrsprachige FAQs und Arbeitsrechtsinfos zur Corona Krise in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Bulgarisch, Ungarisch, Kroatisch aufbereitet. 




 In den nächsten Tagen wird es auch eine tschechische Fassung geben. Wir versuchen bald auch türkische und arabische Fassungen übersetzen zu lassen. Weiteres zum Bedarf an Sprachen und Themen, die aufbereitet werden sollen, am Ende dieser Information.

 Alle Infos (und die in den Texten unter Punkt 5 erwähnten Muster) findet ihr auch auf der Webseite https://www.faire-mobilitaet.de/informationen. Dort wird in den nächsten Tagen auch eine tschechische Fassung zu finden sein. 

Achtung: unter Druck keine Änderungsverträge oder Kündigungen unterschreiben ! 



Es werden neun Fragen behandelt:

1.    Wann dürfen Sie zu Hause bleiben?

2.    Bei Ihnen wurde der Corona-Virus diagnostiziert.

3.    Müssen Sie auf Dienstreise, in eine Gegend mit hoher Corona-Ausbreitung?

4.    Was ist, wenn aufgrund der aktuellen Situation Ihre Firma wenig Arbeit hat?

5.    ACHTUNG! Unterschreiben Sie keine Papiere, die Ihnen Ihr Arbeitgeber wegen der Corona-Krise vorlegt. Es könnte sich um eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder einen Änderungsvertrag handeln, der für Sie negative Konsequenzen haben kann.

6.    Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt – Sie haben ein Dokument unterschrieben, das Sie nicht verstanden haben.

7.    Sie bewohnen eine Wohnung, die Ihnen Ihr Arbeitgeber vermietet. Müssen Sie die Wohnung verlassen, wenn Ihre Arbeit gekündigt wird?

8.    Ihr Betrieb wurde von der zuständigen Behörde unter Quarantäne gestellt und zur Schließung aufgefordert. Bekommen Sie weiterhin Ihren Lohn, auch wenn Sie selbst nicht erkrankt sind?

9.    Wenn aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten oder die Schule Ihres Kindes geschlossen hat, können Sie dann zu Hause bleiben und bekommen Sie weiterhin Ihren Lohn?

10.  Welche Vorsorgemaßnahmen muss Ihr Arbeitgeber ergreifen, um Sie vor Corona zu schützen?



Wenn es weiteren Bedarf für Übersetzungen gibt, schreibt bitte direkt an 



ver.di-Bundesverwaltung
Referent Migrationspolitik
Ressort 5 - Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

welche Sprachen relevant sind und welche Themen und Fragen am häufigsten.

Mittwoch, 18. März 2020

Corona-Krise: Auswirkungen auf die kirchlichen Schulen

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen,

ein Flugblatt zu Corona und Abschlussprüfungen (BiBiG) könnt ihr über den link:


und nach dem Einstellen auf den FB 7-Seiten auch auf der bayerischen Seite von ver.di abrufen



Dienstag, 17. März 2020

Corona-Krise: Kita-Schließungen und Kurzarbeitergeld – Arbeitsplätze und Einkommen müssen sicher bleiben

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert dringende Nachbesserungen bei den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. „Eltern, die morgens plötzlich vor verschlossenen Kita- oder Schultüren stehen, müssen sicher sein, dass die nun erforderliche Kinderbetreuung nicht zu einer Gefährdung des eigenen Arbeitsplatzes führt. Es muss jetzt sehr schnell Rechtssicherheit zugunsten der betroffenen Eltern geschaffen werden. Kulanzregelungen im Ermessen der Arbeitgeber reichen nicht aus“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Montag. Konkret sollten Eltern betreuungspflichtiger Kinder zuhause bleiben können, ohne dass dadurch Einkommen oder Arbeitsplatz gefährdet würden.

Montag, 16. März 2020

ver.dich - ctt Lebach – kompetent Widerstand leisten

Am Montag den 16. März findet um 16:00 Uhr eine Infoveranstaltung der Gewerkschaft ver.di statt. ver.di versichert alle rechtlichen Möglichkeiten auszunutzen und wird ihre Mitglieder durch alle Instanzen vertreten.
Ver.di hat das Caritas-Krankenhaus gebeten, einen Raum zur Verfügung zu stellen. Wenn die ctt das verweigert wird in eine andere Räumlichkeit ausgewichen. Ver.di informiert in den sozialen Medien.


1. Nachtrag:
Die Veranstaltung findet im
Schmelzer Brauhaus
Am Erzweg 12
66839 Schmelz

statt. >

2. Nachtrag:
Verdi sagt Protestveranstaltung zu Lebach ab
Die Gewerkschaft Verdi hat die für Montag geplante Protestveranstaltung zur Schließung der Klinik in Lebach abgesagt. Gerade die jetzige Corona-Krisensituation verdeutliche, wie wichtig die Krankenhäuser seien, teilte die Gewerkschaft mit.

Ob jetzt ctt genauso verantwortungsvoll agiert?
...
Verdi fordert vom Krankenhausbetreiber ctt, den Schließungsbeschluss unverzüglich auszusetzen. Nur so könnten die Beschäftigten die Patienten verantwortungsvoll weiter versorgen. Gewerkschaftssekretärin Stefanie Schwack und der Pflegebeauftragte Michael Quetting betonten, jetzt dürften keine Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die Gewerkschaft fordert ein Moratorium, um Zeit für die Erarbeitung von Lösungen zu gewinnen. Die öffentliche Hand solle das Krankenhaus für einen Euro übernehmen.
Quelle: Saarländischer Rundfunk