Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Kirchensteuereinnahmen der Katholischen Kirche in den vergangenen 5 Jahren mit einer deutlich besseren Performanz aufwarten können, als die AVR-Vergütungen von Fachkräften in der Pflege bei der Caritas. So hätten sich die Kirchensteuereinnahmen zwischen 2011 und 2016 von 4918 Millionen auf 6146 Millionen €, also um 24,97 % gesteigert, während die Vergütungen in der Anlage 32, 7a nur von 2801,05 auf 3220,01, also um 14,57 % gestiegen sind. Man wolle die Verhältnisse nicht weiter vertiefen (!), aber man fände es doch bemerkenswert, dass die Wirtschaftskraft von Katholiken, soweit sie im Steueraufkommen zum Ausdruck komme, deutlich besser sei als die Wirtschaftskraft von Pflegekräften, auch wenn diese als Katholiken in Caritaseinrichtungen beschäftigt sind.
Man wolle diese Umstände aber keinesfalls skandalisieren.
Vorletztes Gerücht
Infoblog für Verdi-Betriebsgruppen in Caritas-Einrichtungen & Interessierte. In Bayern und anderswo.
Samstag, 16. September 2017
Freitag, 15. September 2017
Fremdenfeindlichkeit und Rassismus haben bei uns nichts zu suchen
Unsere Alternativen heißen Respekt und Solidarität!
Interessante Links für weitere Infos:
- http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Handreichung-Betriebsraete/Handreichung-Betriebsraete.pdf
- http://www.dgb.de/extra/aktiv-gegen-rechts
- http://www.gelbehand.de/home/
- http://nrw.dgb.de/gewerkschaften-gegen-rechts/
- https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/service/links-gegen-rechts/links-bayern
- https://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/service/links-gegen-rechts/links-schule
Donnerstag, 14. September 2017
Fast schon prophetische Worte ....
... mit dieser Überschrift würdigt "katholisch.de" am 14. September letzten Jahres die Sozialenzyklika "Laborem exercens" und führt weiter aus:
Fast schon prophetische WorteEinige Jahre zuvor hat der "deutsche Papst" Benedikt, der seine deutsche Kirche wie kaum ein anderer kennt, diese Sozialenzyklika bei seiner Abschiedsrede auf dem Flughafen München seiner Heimat besonders an's Herz gelegt.
Ob Kapitalismus- oder Flüchtlingskrise oder gerechte Familienpolitik - mit seiner am 14. September 1981 veröffentlichten Enzyklika "Laborem Exercens" legte Johannes Paul II. eine bestechende gesellschaftliche Analyse vor.
...
Dem Grundsatz "Arbeit vor Kapital" folgend, hält "Laborem Exercens" auch die Arbeiterrechte hoch. Ansprüche haben die Arbeiter sowohl gegen den "direkten Arbeitgeber", also etwa das Unternehmen, das den Arbeiter beschäftigt, wie gegen den "indirekten Arbeitgeber": die sozialen und rechtlichen Strukturen, die die Arbeit in einer Gesellschaft regeln. Dazu gehören etwa das Arbeitsrecht, Tarifverträge und nationale und internationale Institutionen, die die Rechte der Arbeitnehmer beeinflussen und gestalten.
Ein Jahr nach Gründung der polnischen oppositionellen Gewerkschaft Solidarnosc überrascht es nicht, dass Johannes Paul II. sich auch stark macht für das Recht, Gewerkschaften zu gründen, und für das Streikrecht der Arbeiter – eine Forderung, die immer wieder in der Soziallehre der Kirche erhoben wird; auch wenn die Kirche als Arbeitgeber davon nicht immer etwas wissen will. ...
Dienstag, 12. September 2017
Bündnis für Pflege - Antworten auf Wahlprüfsteine
Die im Bundestag vertretenen Parteien haben auf die Wahlprüfsteine des Bündnisses für Gute Pflege geantwortet. Die ausführlichen Antworten finden Sie in einer Synopse zusammengestellt auf der Homepage des Bündnisses (Synopse_Wahlbausteine)
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege zugunsten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer pflegenden und begleitenden Angehörigen und der beruflich Pflegenden ein. Von den aktuell im Bundestag vertretenen politischen Parteien wollte das Bündnis wissen, was diese unternehmen, damit sich die Situation der Pflege verbessert.
Dazu wurden Positionen erfragt, zu beispielsweise den Themen: Personalausstattung, verbesserte Arbeitsbedingungen, Pflegeausbildung und der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Das Bündnis für Gute Pflege ist der Ansicht, dass Beschäftigte in der Pflege als auch pflegende Angehörige für ihre Tätigkeit nach wie vor nur geringe gesellschaftliche und persönliche Wertschätzung erfahren. Um dies zu ändern, fordert das Bündnis:
Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege zugunsten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer pflegenden und begleitenden Angehörigen und der beruflich Pflegenden ein. Von den aktuell im Bundestag vertretenen politischen Parteien wollte das Bündnis wissen, was diese unternehmen, damit sich die Situation der Pflege verbessert.
Dazu wurden Positionen erfragt, zu beispielsweise den Themen: Personalausstattung, verbesserte Arbeitsbedingungen, Pflegeausbildung und der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Das Bündnis für Gute Pflege ist der Ansicht, dass Beschäftigte in der Pflege als auch pflegende Angehörige für ihre Tätigkeit nach wie vor nur geringe gesellschaftliche und persönliche Wertschätzung erfahren. Um dies zu ändern, fordert das Bündnis:
- maßgeschneiderte Leistungen für Pflegebedürftige,
- Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige,
- bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen der Pflegeberufe und
- eine gerechte Finanzierung der Pflege, die nicht zu einseitigen Belastungen der Betroffenen führt, sondern von der sozialen Pflegeversicherung getragen wird.
Montag, 11. September 2017
Altenpflege darf nicht zum Spekulationsobjekt verkommen
ver.di warnt vor Hedgefonds
Sylvia Bühler: Altenpflege darf nicht zum Spekulationsobjekt verkommen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) warnt davor, dass die Altenpflege zunehmend zum Spekulationsobjekt von Finanzinvestoren und Großkonzernen wird. Das belegten aktuelle Übernahmediskussionen. "Die kommende Bundesregierung muss erklären, wie sie diese für pflegebedürftige Menschen und Beschäftigte gefährliche Entwicklung unterbindet", betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
"In der Pflege muss es um die Menschen gehen. Doch stattdessen spielen immer häufiger Profitinteressen die zentrale Rolle", kritisiert Bühler. Der Anteil privatwirtschaftlicher Betriebe stieg zwischen 1999 und 2015 von 43,7 auf 52,3 Prozent. Die Tendenz sei weiter steigend. Zuletzt hätten insbesondere Finanzinvestoren und ausländische Großkonzerne die Pflege als Profitquelle entdeckt.
Samstag, 9. September 2017
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Dienstgeberseite der AK Caritas das gewerkschaftliche Zutrittsrecht neu geregelt hat: Gewerkschaften, die über Benutzername und Passwort verfügen, haben künftig auch Zugang zum 3. Weg.Vorletztes Gerücht
Freitag, 8. September 2017
RK Nord: wenig Konsens in der RK-Sitzung am 30. August 2017 in Hannover
Inzwischen sind sowohl der Dienstgeberbrief als auch das RK Info Nord der Mitarbeiterseite erschienen, die zur Sitzung am 30. August 2017 in Hannover den Konsens dokumentieren, dass kein Konsens besteht:- 6 Anträge gemäß § 14 der AK-Ordnung konnten nicht bearbeitet werden und auch die Geschäftsordnung zur Arbeit in der UK wurde nicht weiter beraten. Hintergrund sind Auseinandersetzungen über die personellen Ressourcen der Mitarbeiterseite, in denen sich die Mitarbeiterseite in ihrer Arbeitsfähigkeit behindert sieht.
- Keine Einigung kam zustande zu der Problematik, dass in der Region Nord die Beschäftigten in der P4 (Pflegehelfer) durch die zeitliche Verschiebung der Tariferhöhung einen finanziellen Nachteil erleiden.
Hier gab es einen Vermittlungsvorschlag des Vermittlungsausschusses, der an der Dienstgeberseite scheiterte.
Ein Ausgleich für diese Benachteiligung der niedrigsten Lohngruppe in der Pflege wäre noch möglich noch, wenn der erweiterte Vermittlungsausschuss angerufen wird und für ein poslitives Ergebnis sorgt. - "Etliche Caritas-Einrichtungen betreiben eigene Servicegesellschaften. In diesen wird teilweise die AVR nicht angewendet." stellt die Mitarbeiterseite fest und startet eine Online-Umfrage zum zu ermitteln, "wie viele Einrichtungen eigene Servicegesellschaften" betreiben.
Mittwoch, 6. September 2017
Überwachung am Arbeitsplatz
Wie gestern die größeren Medien berichtet haben, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Kläger Recht gegeben, dem wegen privater Kommunikation gekündigt worden war. Die Art und Weise, wie der Mitarbeiter überwacht worden sei, habe sein Recht auf Privatleben verletzt.
Die Entscheidung der 17 Richtern der Großen Kammer des Gerichts ist rechtskräftig und dürfte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.
(Fall Bogdan Barbulescu)
Quellen:
FAZ - Bericht vom 05.09.2017, 10:41 Uhr
Tagesschau, Bericht vom 05.09.2017, 12:24 Uhr
Süddeutsche Zeitung, Bericht vom 05.09.2017, 12:47 Uhr
Das deutsche Bundesarbeitsgerichts, Az: 2 AZR 681/16 (Pressemitteilung), hielt ebenso eine heimliche Überwachung nur im Ausnahmefall für erlaubt, also nur, wenn es konkreten Anlass für die Vermutung einer schweren Pflichtverletzung gibt (Entscheidung von Ende Juli d.J.).
Die Entscheidung der 17 Richtern der Großen Kammer des Gerichts ist rechtskräftig und dürfte die Rechtsprechung in den 47 Mitgliedsländern des Europarats maßgeblich beeinflussen.
(Fall Bogdan Barbulescu)
Quellen:
FAZ - Bericht vom 05.09.2017, 10:41 Uhr
Tagesschau, Bericht vom 05.09.2017, 12:24 Uhr
Süddeutsche Zeitung, Bericht vom 05.09.2017, 12:47 Uhr
Das deutsche Bundesarbeitsgerichts, Az: 2 AZR 681/16 (Pressemitteilung), hielt ebenso eine heimliche Überwachung nur im Ausnahmefall für erlaubt, also nur, wenn es konkreten Anlass für die Vermutung einer schweren Pflichtverletzung gibt (Entscheidung von Ende Juli d.J.).
Montag, 4. September 2017
Bedingungen und Potentiale kollektiven Handelns in der Altenpflege
...ist der Titel einer geplanten Veröffentlichung des Politologen Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, die sich auf der Grundlage einer Erhebung unter 749 Altenpflegekräften mit den Arbeitsbeziehungen in der Pflege auseinandersetzt. Wesentliche Zielsetzung der Untersuchung ist es, den Handlungsspielraum der Beschäftigten in der Altenpflege auszuloten.
In den WSI-Mitteilungen 3/2017 (Schwerpunktheft ERWERBSTÄTIGKEIT IM SOZIAL- UND GESUNDHEITSSEKTOR: AUSGEBAUT, AUFGEWERTET, AUSGEBREMST?) hat Schroeder unter dem Titel "Altenpflege zwischen Staatsorientierung, Markt und Selbstorganisation" eine erste Zusammenstellung der Ergebnisse vorgelegt.
Schroeder verweist darauf, dass der "fulminanten Aufstieg der frauendominierten Care-Arbeit in einer zunehmend wettbewerblich strukturierten Sozialwirtschaft" sich in "enormen Wachstumsraten" und einem "starken gesellschaftlichen Bedeutungs- und Reputationsgewinn der Beschäftigten" niedergeschlagen hat, dabei aber selbstbewusstes, kollektives Beschäftigtenhandeln sich nicht in dem Maße entwickelt hat, wie es angesichts des Ausbau der ökonomischen Logik auf der Arbeitgeberseite notwendig gewesen wäre.
In den WSI-Mitteilungen 3/2017 (Schwerpunktheft ERWERBSTÄTIGKEIT IM SOZIAL- UND GESUNDHEITSSEKTOR: AUSGEBAUT, AUFGEWERTET, AUSGEBREMST?) hat Schroeder unter dem Titel "Altenpflege zwischen Staatsorientierung, Markt und Selbstorganisation" eine erste Zusammenstellung der Ergebnisse vorgelegt.
Schroeder verweist darauf, dass der "fulminanten Aufstieg der frauendominierten Care-Arbeit in einer zunehmend wettbewerblich strukturierten Sozialwirtschaft" sich in "enormen Wachstumsraten" und einem "starken gesellschaftlichen Bedeutungs- und Reputationsgewinn der Beschäftigten" niedergeschlagen hat, dabei aber selbstbewusstes, kollektives Beschäftigtenhandeln sich nicht in dem Maße entwickelt hat, wie es angesichts des Ausbau der ökonomischen Logik auf der Arbeitgeberseite notwendig gewesen wäre.
Sonntag, 3. September 2017
Sonntagsnotiz: Wählt Menschlichkeit
Die Caritas-Kampagne „Wählt Menschlichkeit“ findet bundesweit im Aktionszeitraum vom 16. August bis 22. September 2017 statt unter www.waehltmenschlichkeit.de, #waehltmenschlichkeit, auch auf der Facebookseite des Caritasverbandes Köln: www.facebook.com/caritaskoeln werden Beiträge zur Kampagne gepostet.
Mit dieser Kampagne wollen wir unserer Gesellschaft ins Gewissen reden. Wir wollen Zeichen setzen gegen Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile, wollen gesellschaftlichen Tendenzen zur Ausgrenzung von Gruppen entgegenwirken und an die Solidarität unserer Gesellschaft appellieren.Quelle: Blog Caritas Köln "klick"
Es heißt "liebe deinen Nächsten wie dich selbst" und nicht "frag vorher nach seinem Pass"
Samstag, 2. September 2017
Samstagabend - Zeit für das jüngste Gerücht
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist zu vernehmen, dass die Mitarbeiterseite der AK Caritas nach den kürzlich getroffenen Feststellungen der ArbeitDienstgeberseite der AK, die tariflichen Arbeitsbedingungen in Einrichtungen und Diensten der Caritas seien besser als die von der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge, ihre wiederholte Forderung, den TVöD jeweils zeitnah zu übernehmen, auf den Prüfstand stellen wolle.
Die Mitarbeiterseite wolle mit dieser Prüfung sicherstellen, dass nicht aus Versehen schlechtere Tarife für die Caritasbeschäftigten beschlossen würden. Als Alternative würde auch überlegt, den Dienstgebern endlich mal wieder entgegenzukommen und ihnen zuzugestehen, vom Luxustarif AVR weg und hinunter zum Billigtarif TVöD zu kommen.
Vorletztes Gerücht
Freitag, 1. September 2017
Rentenniveau im sozialen Dienstleistungsbereich
Der aktuelle WSI Policy Brief Nr. 13/2017 von Florian Blank befasst sich unter dem Titel "Das Rentenniveau in der Diskussion" mit den Folgen eines sinkenden Rentenniveaus bei Mindest- und Tariflöhnen. Der Mindestlohn, der Pflegemindestlohn sowie die tarifliche (TVöD-) Vergütung werden stehen dabei im besonderen Fokus.- Die Berechnungen in diesem Report illustrieren den Effekt der Absenkung des Rentenniveaus anhand von Mindest- und Tariflöhnen. Sie zeigen, wie lange bei einem gegebenen Rentenniveau gearbeitet werden muss, um die Grundsicherungs- bzw. Armutsgefährdungsschwelle zu überschreiten. So erreicht eine Person, die als Pflegerin nach TVöD bezahlt wird (BT-B, EG 7a Stufe 6), die Grundsicherungsschwelle beim 2015 geltenden Rentenniveau nach 25,2 Jahren, bei einem geringeren Rentenniveau von 41,7 % erst nach 28,8 Jahren.
- Unter der Annahme einer 45jährigen Erwerbsbiografie war bei Vollzeitbeschäftigung 2015 ein Stundenlohn von 11,42 Euro notwendig, um die Grundsicherungsschwelle zu erreichen, bei einem Rentenniveau von 41,7 % wäre ein Stundenlohn von 13,06 Euro notwendig. Bei kür- zeren Erwerbsbiografien ist entsprechend ein höherer Lohn notwendig.
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