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Montag, 20. Juli 2026

Zum Bundeskongress von ver.di

Wor etwas über einer Woche haben wir unter dem Titel
über einen Antrag aus der Bezirks-Mitgliederversammlung des Fachbereichs C in München berichtet.
Die Mitgliederversammlungen der Bezirkssenior*innen hat am 15. Juli in München getagt. Dort wurde der Antrag mit einer verbesserten Begründung (nach meiner Auffassung der juristisch richtigeren Begründung) erneut vorgelegt.
Tarifflucht kirchlicher Träger beenden.
Gleiches Arbeitsrecht für alle Beschäftigten in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.


Antragsteller: (ist der Redaktion bekannt)

Die Seniorenmitgliederversammlung möge beschließen:

Ver.di fordert die vollständige Abschaffung des sogenannten Dritten Wegs als arbeitsrechtliches Sondermodell kirchlicher Träger. Der Dritte Weg entzieht Millionen Beschäftigte in Caritas, Diakonie und vergleichbaren Einrichtungen dem regulären Tarifrecht und schließt das Streikrecht faktisch aus. Dieses Sonderrecht ist mit den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit und dem Recht auf kollektive Gegenwehr nicht vereinbar und muss gesetzlich beseitigt werden.

Ver.di fordert die gesetzliche Verankerung des vollen Streikrechts für alle Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, ohne Einschränkung durch arbeitsrechtliche Sonderregelungen auf Basis des kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es endet nicht an den Toren kirchlicher Arbeitgeber.
Ver.di fordert, dass öffentliche Förderung, Zuschüsse und Leistungsverträge mit kirchlichen und anderen freien Trägern künftig an die Einhaltung allgemeiner Tarifstandards geknüpft werden. Wer öffentliche Mittel erhält, hat die Pflicht, seine Beschäftigten nach denselben Standards zu bezahlen und zu behandeln wie öffentliche Arbeitgeber. Gemeinnützigkeit darf kein Deckmantel für die Umgehung von Arbeitnehmer*innenrechten sein.

Darüber hinaus wird der Fachbereich C beauftragt, die gewerkschaftliche Organisierungsarbeit in kirchlichen Einrichtungen aktiv voranzutreiben. Betriebsbesuche werden systematisch durchgeführt, Beschäftigte direkt angesprochen und bestehende Betriebs- und Mitarbeitervertretungen aktiv unterstützt. Der Bundesfachbereich C wird aufgefordert, hierfür eine bundesweite Strategie zu entwickeln und dem nächsten Bundesfachbereichskonferenz darüber Bericht zu erstatten.

Begründung:

Caritas und Diakonie zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Allein in diesen beiden Verbänden sind über 1,8 Millionen Menschen beschäftigt, in der Pflege, in der Sozialarbeit, in Krankenhäusern, Kitas, Beratungsstellen und Behinderteneinrichtungen. Der überwiegende Teil dieser Beschäftigten fällt unter den sogenannten “Dritten Weg”, ein arbeitsrechtliches Konstrukt, das auf einem behaupteten kirchlichen Selbstbestimmungsrecht basiert und es kirchlichen Trägern erlauben soll, Arbeitsbedingungen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzulegen, ohne Tarifverhandlungen, ohne Streikrecht, ohne die Möglichkeit kollektiver Gegenwehr.

Das klingt nach einem Randproblem. Es ist keines. Es ist das systematische Heraushalten eines Millionensektors aus den erkämpften Grundlagen des Arbeitsrechts. Hinter dem Vorhang christlicher Nächstenliebe betreiben Caritas und Diakonie ein Geschäftsmodell, das auf der strukturellen Schwächung ihrer Beschäftigten beruht. Löhne, die unter vergleichbaren Tarifen liegen. Arbeitsbedingungen, die ohne kollektiven Druck nicht verbessert werden können. Beschäftigte, die angeblich nicht streiken dürfen und damit gegenüber ihren Arbeitgebern strukturell schutzlos gestellt sind.

Mit ihrem Sonderweg fördern die Kirchen die “Schmutzkonkurrenz” in der Branche. Sie verhindern, dass ver.di Allgemein verbindliche Tarifverträge nach TVG abschließen kann, die dann für alle Anbieter in der Branche verbindlich wären. Die Kirchen berufen sich dazu auf ein ihnen angeblich zustehendes “Selbstbestimmungsrecht”, dessen Rechtsgrundlage nicht nachprüfbar ist. Sie könnten allenfalls das Recht zur “negative Koalitionsfreiheit” beanspruchen, das jederman zusteht.
Tatsächlich besteht nach der insoweit in das Grundgesetz übernommenen Regelung der WRV (Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Abs. 3 WRV) wie auch den einschlägigen Konkordatsverträgen mit der katholischen Kirche (Art. 1 Abs. 2 RKonk; ebenso Art. 2 Abs. 1 RKonk i.V. mit Art. 2 Satz 5 BayKonk) nur ein Recht zur “Selbstordnung und Selbstverwaltung”. Das Recht, eigene Regelungen zu erlassen, ist zudem auf die eigenen Mitglieder beschränkt (Art, 1 Abs. 2 RKonk, ebenso Art. 2 Abs. 1 RKonk i.V. Art. 1 § 2 BayKonk). Wieso auf dieser Grundlage ein kircheneigenes Arbeitsrecht auch für Mitarbeitende geschaffen werden kann, die den jeweiligen Kirchen nicht angehören, ist nicht ersichtlich. Auch das verfassungsrechtlich garantierte umfassende Koalitionsrecht mit dem inhärent enthaltenen Streikrecht nach Art. 9 Abs. 3 GG kann hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 und in Folgeentscheidungen das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen eingeschränkt, aber nicht vollständig ausgeschlossen. Die Voraussetzungen, die für eine solche Einschränkung des Streikrechts genannt sind, liegen in keiner kirchlichen Einrichtung vor.
= Es besteht weder eine entscheidende Beteiligungsmöglichkeit der Gewerkschaften in einer Arbeitsrechtlichen Kommission
= noch sind die von den Kommissionen empfohlenen Regelungen, die allenfalls in Form von “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” in Kraft gesetzt werden (vgl. BAG-Entscheidung 6 AZR 210/22 vom 05.10.2023 Rd.Nr. 23 und 24), entsprechend verbindlich, §§ 305 b BGB).

Dennoch wirkt die Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der Praxis als effektives Mittel zur Einschüchterung. Viele Beschäftigte wissen nicht, welche Rechte sie tatsächlich haben.
Genau hier setzt gewerkschaftliche Organisierungsarbeit an.

Die öffentliche Hand finanziert einen Großteil dieser Einrichtungen. Pflegeleistungen, Sozialleistungen, Kita-Plätze, all das wird zu erheblichen Teilen aus Steuer- und Sozialversicherungsmitteln bezahlt. Wer öffentliche Mittel erhält, trägt eine öffentliche Verantwortung. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat einerseits Arbeitnehmer*innenrechte gesetzlich schützt und andererseits Träger finanziert, die diese Rechte systematisch umgehen.

Der Fachbereich C ist für diese Auseinandersetzung prädestiniert. Die betroffenen Branchen sind seine Branchen. Die betroffenen Beschäftigten sind seine Mitglieder oder sollten es sein. Und die Argumente für diesen Antrag sind keine externen politischen Forderungen, sondern die direkte Konsequenz aus dem, was ver.di laut eigenem Grundsatzprogramm sein will: eine kämpferische Gewerkschaft, die niemanden zurücklässt.

Ausgerechnet Frank Bsirkse zitiert in seinem Brief an die Abgeordneten vom 14.11.2012 Papst Johannes Paul II:
„Die modernen Gewerkschaften sind aus dem Kampf der Arbeitnehmer, der Arbeiterschaft und vor allem der Industriearbeiter, für den Schutz ihrer legitimen Rechte gegenüber den Unternehmen und den Besitzern der Produktionsmittel entstanden. Ihre Aufgabe ist die Verteidigung der existenziellen Interessen der Arbeitnehmer in allen Bereichen, wo ihre Rechte berührt werden. Die historische Erfahrung lehrt, dass Organisationen dieser Art ein unentbehrliches Element des sozialen Lebens darstellen. Das bedeutet freilich nicht, dass nur Industriearbeiter Vereinigungen dieser Art errichten können. Die Angehörigen aller Berufe können sich ihrer zur Sicherung der jeweiligen Rechte bedienen“.

Gleiche Arbeit. Gleiches Recht. Für alle.
Dieser Antrag wird für die Bezirkskonferenz übernommen.

Donnerstag, 9. Juli 2026

In einem guten Jahr findet der nächste Bundeskongress von ver.di statt - warum wir das

jetzt schon schreiben?

Ver.di ist eine durch und durch demokratisch organisierte Gewerkschaft. Das sieht man auch an den Anträgen, mit denen einzelne Mitglieder über die Organisationsebenen hinweg Einfluss auf die Leitlinien unserer Gewerkschaftsarbeit nehmen. Wir möchen das an einem Beispiel deutlich machen - einem Antrag, der am 13. Juni in der Mitgliederversammlung des Fachbereichs C in München vorgelegt wurde. Wir möchten diesen Antrag und die jeweilige Beschlussfassung dazu bis zum Bundeskongress, der vom 19. September bis zum 24. September in Berlin stattfinden wirdm begleiten.

Hier der Antrag in der Fassung, die dem Fachbereich C in München vorgelegt wurde:
Bezirksmitgliederversammlung FB C:
München, den 13.06.2026

Antrag: 10

Tarifflucht kirchlicher Träger beenden. Gleiches Arbeitsrecht für alle Beschäftigten in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft.

Antragsteller: (Vorname, Name
sind der Redaktion bekannt)

Die 2. ordentliche Bezirksmitgliederversammlung möge beschließen:

ver.di fordert die vollständige Abschaffung des sogenannten Dritten Wegs als arbeitsrechtliches Sondermodell kirchlicher Träger. Der Dritte Weg entzieht Millionen Beschäftigte in Caritas, Diakonie und vergleichbaren Einrichtungen dem regulären Tarifrecht und schließt das Streikrecht faktisch aus. Dieses Sonderrecht ist mit den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit und dem Recht auf kollektive Gegenwehr nicht vereinbar und muss gesetzlich beseitigt werden.

ver.di fordert die gesetzliche Verankerung des vollen Streikrechts für alle Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen, ohne Einschränkung durch arbeitsrechtliche Sonderregelungen auf Basis des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es endet nicht an den Toren kirchlicher Arbeitgeber.
ver.di fordert, dass öffentliche Förderung, Zuschüsse und Leistungsverträge mit kirchlichen und anderen freien Trägern künftig an die Einhaltung allgemeiner Tarifstandards geknüpft werden. Wer öffentliche Mittel erhält, hat die Pflicht, seine Beschäftigten nach denselben Standards zu bezahlen und zu behandeln wie öffentliche Arbeitgeber. Gemeinnützigkeit darf kein Deckmantel für die Umgehung von Arbeitnehmer*innenrechten sein.

Darüber hinaus wird der Fachbereich C im Bezirk München beauftragt, die gewerkschaftliche Organisierungsarbeit in kirchlichen Einrichtungen aktiv voranzutreiben. Betriebsbesuche werden systematisch durchgeführt, Beschäftigte direkt angesprochen und bestehende Betriebs- und Mitarbeitervertretungen aktiv unterstützt. Der Bundesfachbereich C wird aufgefordert, hierfür eine bundesweite Strategie zu entwickeln und dem nächsten Bundesfachbereichskonferenz darüber Bericht zu erstatten.

Begründung:

Caritas und Diakonie zählen zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Allein in diesen beiden Verbänden sind über 1,8 Millionen Menschen beschäftigt, in der Pflege, in der Sozialarbeit, in Krankenhäusern, Kitas, Beratungsstellen und Behinderteneinrichtungen. Der überwiegende Teil dieser Beschäftigten fällt unter den Dritten Weg, ein arbeitsrechtliches Konstrukt, das auf dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht basiert und es kirchlichen Trägern erlaubt, Arbeitsbedingungen in sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festzulegen, ohne Tarifverhandlungen, ohne Streikrecht, ohne die Möglichkeit kollektiver Gegenwehr.

Das klingt nach einem Randproblem. Es ist keines. Es ist das systematische Heraushalten eines Millionensektors aus den erkämpften Grundlagen des Arbeitsrechts. Hinter dem Vorhang christlicher Nächstenliebe betreiben Caritas und Diakonie ein Geschäftsmodell, das auf der strukturellen Schwächung ihrer Beschäftigten beruht. Löhne, die unter vergleichbaren Tarifen liegen. Arbeitsbedingungen, die ohne kollektiven Druck nicht verbessert werden können. Beschäftigte, die nicht streiken dürfen und damit gegenüber ihren Arbeitgebern strukturell schutzlos gestellt sind.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 und in Folgeentscheidungen das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen eingeschränkt, aber nicht vollständig ausgeschlossen. Dennoch wirkt die Drohung mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen in der Praxis als effektives Mittel zur Einschüchterung. Viele Beschäftigte wissen nicht, welche Rechte sie tatsächlich haben. Genau hier setzt gewerkschaftliche Organisierungsarbeit an.
Die öffentliche Hand finanziert einen Großteil dieser Einrichtungen. Pflegeleistungen, Sozialleistungen, Kita-Plätze, all das wird zu erheblichen Teilen aus Steuer- und Sozialversicherungsmitteln bezahlt. Wer öffentliche Mittel erhält, trägt eine öffentliche Verantwortung. Es ist nicht akzeptabel, dass der Staat einerseits Arbeitnehmer*innenrechte gesetzlich schützt und andererseits Träger finanziert, die diese Rechte systematisch umgehen.

Der Fachbereich C ist für diese Auseinandersetzung prädestiniert. Die betroffenen Branchen sind seine Branchen. Die betroffenen Beschäftigten sind seine Mitglieder oder sollten es sein. Und die Argumente für diesen Antrag sind keine externen politischen Forderungen, sondern die direkte Konsequenz aus dem, was ver.di laut eigenem Grundsatzprogramm sein will: eine kämpferische Gewerkschaft, die niemanden zurücklässt.

Gleiche Arbeit. Gleiches Recht. Für alle.
Die Antragskommission (AK) hat dazu Empfohlen: Annahme und Weiterleitung an Landesbezirksfachbereichskonferenz

Die Mitgliederversammlung hat diese Empfehlung angenommen.

Samstag, 24. Januar 2026

Menschenrechte sind von Gott begründete Menschenwürde

das Domradio brichtete:
Bischof Michael Gerber betont die gesellschaftliche Verantwortung der Theologie. In Zeiten politischer Umbrüche müsse sie argumentationsstark und über kirchliche Binnenlogiken hinaus zum Gemeinwesen beitragen.
und weiter:
... Bei der Jahresversammlung des Katholisch-Theologischen Fakultätentags rief er laut Mitteilung des Bistums Fulda am Freitag die Lehrenden dazu auf, sich selbstbewusst in gesellschaftliche Debatten einzubringen.

Gerber verwies dabei auf die Würde des Menschen als unverfügbare Grundlage der universal geltenden Menschenrechte. "Wir befinden uns zu Beginn des Jahres 2026 weiter in einer Phase massiver Umbrüche", sagte der Bischof. Vor diesem Hintergrund stelle sich neu die Frage, auf welcher Grundlage Menschenrechte und Völkerrecht eingefordert werden können.

Aufgabe der Theologie
Menschenrechte seien kein historisches Nebenprodukt. Sie seien vielmehr Ausdruck einer von Gott begründeten Menschenwürde und dürften nicht instrumentalisiert werden. "Daher gibt es sie nur als universale Rechte - oder es gibt sie eben nicht", betonte er. ...
haben wir schon einmal erwähnt, dass das Koalitionsrecht und das dem Koalitionsrecht inherent, innewohnende, Streikrecht - wie es die katholische Soziallehre auch betont - ebenso Menschenrechte sind?

Donnerstag, 13. November 2025

§ Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streik in kircheneigener Einrichtung

Am 29. Oktober hatten wir auf die anstehende Urteilsverkündung hingewiesen. Am 12. November hat das Arbeitsgericht Erfurt - erwartungsgemäß - sein Urteil zu Lasten des verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsrechts verkündet. (Urt. v. 13.11.25, Az. 5 Ca 1304/24)

Die evangelische Kirche Mitteldeutschlands, die Diakonie und das Klinikum ließen den Streikaufruf von ver.di im einstweiligen Rechtsschutz untersagen (Landesarbeitsgericht (LAG) Erfurt, Urt. v. 11.10.2024, Az. 1 SaGa 10/24).
Leitsatz
1. Die Entscheidung der Kirchen, das Verfahren ihrer kollektiven Arbeitsrechtssetzung am bekenntnismäßigen Leitbild der Dienstgemeinschaft auszurichten und nach den Grundsätzen einer partnerschaftlichen Lösung von Interessengegensätzen auszugestalten (sog. Dritter Weg), schließt den Arbeitskampf zur Gestaltung von Arbeitsverhältnissen durch Tarifvertrag aus. Die durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte koalitionsmäßige Betätigung der Gewerkschaften tritt dahinter zurück (in Anlehnung an BAG 20.11.2012 - 1 AZR 179/11 - Juris).(Rn.192)

2. Da ein Ausschluss von Arbeitskampfmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen allerdings mit der grundgesetzlich gewährleisteten Koalitionsfreiheit kollidiert, ist im Wege einer Güterabwägung nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz ein Ausgleich der jeweils widerstreitenden Grundrechte herbeizuführen.(Rn.197) Arbeitskampfmaßnahmen sind daher nur dann ausgeschlossen, wenn das Arbeitsrechtsregelungsverfahren bestimmte verfahrensrechtliche Anforderungen - paritätische Besetzung der Kommission, Schlichtungskommission unter neutralem Vorsitz - erfüllt, Gewerkschaften in dieses Verfahren organisatorisch eingebunden sind und das Verhandlungsergebnis für die Dienstgeberseite verbindlich ist.(Rn.200)

3. Nach dem im einstweiligen Verfügungsverfahren anzulegenden Prüfungsmaßstab erfüllt das Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst des Diakonischen Werkes Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. (Arbeitsrechtsregelungsgesetz DW.EKM - ARRG-DW.EKM) diese verfahrensrechtlichen Anforderungen.(Rn.214)
...
(Quelle)

Dabei blieb es nun auch in der Hauptsache:
Vergleich auch LTO - Legal Tribune Online: Kirche darf Streik im Kli­nikum Weimar unter­sagen
Deutsches Ärzteblatt vom 12.11.2025: Arbeitsgericht Erfurt verbietet Warnstreik an kirchlicher Klinik

Die Entscheidung des Arbeitsgerichs hat - ebenso erwartungsgemäß - ein vielfältiges Echo gefunden.

Kirchennahe Kommentatoren begrüßen das Urteil:
Caritas Dienstgeberseite: ArbG Erfurt: Untersagung von Arbeitskämpfen in Diakonischen Einrichtungen (womit sich die Caritas-Arbeitgeber massiv gegen das päpstliche Lehramt in Form der Sozialenzykliken stemmen)
Domradio vom 13.11.2025: Arbeitsgericht Erfurt untersagt Streiks an kirchlichem Klinikum

Unabhängige Berichterstatter üben dagegen deutlich Kritik: Der Humanistische Pressedienst (HPD) nimmt sich dagegen des Urteils mit kritischen Worten an:
Arbeitsgericht Erfurt verbietet Warnstreik in kirchlich getragenem Krankenhaus
Tarifverhandlungen im "geschwisterlichen Gespräch"

Dass rund 1,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kirchlicher Träger wie Caritas oder Diakonie arbeitsrechtlich schlechter dastehen als ihre Kollegen in anderen Bereichen, kann wohl nur der Gesetzgeber ändern. Von der Justiz jedenfalls ist bislang keine entsprechende Rechtsprechung zu erwarten. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt, das den Arbeitnehmern eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft das Streikrecht verweigert.
...

Das "letzte Wort" ist noch nicht gesprochen. Man darf gespannt sein, wie sich das Bundesarbeitsgericht zu dieser Frage positioniert. Es hat schon vor Jahren entschieden, dass "Tarifverhandlungen ohne Streikrecht nichts anderes als kollektives Betteln" sind (Urteil vom 10.06.1980 - 1 AZR 168/79, Rd.Nr. 22 - vgl. BAG Urteil vom 12.03.1985 - 1 AZR 636/82). Und das hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt (vgl. Beschlüsse vom 09.07.2020 - 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 - Rd.Nr. 14 / Pressemitteilung Nr. 67/2020 vom 5. August 2020

Mittwoch, 29. Oktober 2025

Nur noch zwei Wochen - Arbeitsgericht Erfurt und Streikrecht

Das Arbeitsgericht Erfurt wird (endlich) über das Hauptsacheverfahren in der Streikunterlassungs-Klage gegen ver.di entscheiden. Zeigt eure Solidarität am 12.11 um 10 Uhr vor dem Gerichtstermin, der um 11 Uhr stattfindet. Wer nicht dabei sein kann, sendet bitte eine kurze Soli-Sprachnachricht an Daniel Wenk (Quelle und Kontaktdaten - WhattsApp "Gleiches Recht für kirchlich Beschäftigte")

Freitag, 28. März 2025

Ein Blick nach Berlin - da wird in den Koalitionsverhandlungen auch über das kirchliche Arbeitsrecht diskutiert

Nun geht es an die "dicken Brocken"

Ab jetzt verhandeln die Parteichefs von Union und SPD selbst über den Vertrag für das gemeinsame Bündnis. Zuversicht ist das Motto der Stunde - auch wenn allen bewusst ist: Ein Koalitionsvertrag ist kein Wunschkonzert.
berichtet heute die Tagesschau. Wir nutzen diese Ankündigung, um auf ein Detail der Verhandlungen einzugehen:
SPD will weiterhin Streikrecht in Kirchen durchsetzen
Dissens bei Koalitionsverhandlungen über kirchliches Arbeitsrecht
berichtet katholisch.de und führt dazu aus:
Die SPD will auch in der kommenden Regierung das kirchliche Arbeitsrecht reformieren. Im Papier der Verhandlungsgruppe "Arbeit und Soziales" ist eine Reform als Forderung der Sozialdemokraten markiert, die von den Unionsparteien nicht geteilt wird. Die internen Verhandlungsergebnisse aus den Koalitionsgesprächen wurden von der Plattform "Frag den Staat" im Laufe des Mittwochs veröffentlicht. Wörtlich heißt es in dem Papier: "Wir werden das Arbeitsrecht der Kirchen reformieren und das Streikrecht für Mitarbeitende, die Sanktionsmöglichkeiten bei Tarifflucht sowie die institutionelle Verzahnung von Tarifsetzung und Tarifanwendung durchsetzen." Da die Unionsparteien diesem Punkt in den Verhandlungen nicht zugestimmt haben, entscheidet nun die Koalitions-Steuerungsgruppe darüber, ob er in den Koalitionsvertrag übernommen wird.
...
es ist auch sonst recht interessant, was die Koalitionsverhandler im Bereich "Arbeit und Soziales" so ausverhandelt haben - und wo sie sich nicht einig sind.

Zur Erläuterung zum o.g. Link "Frag den Staat":
Lila Text: Einigkeit
Schwarzer Text: Einigkeit
Blauer Text: nicht geeint, Union-Forderung
Roter Text: nicht geeint, SPD-Forderung

Montag, 10. Februar 2025

Wahlorientierungen zur Bundestagswahl: Allgemein und "DIE LINKE"

bietet unter anderem auch das DOMRADIO (Köln) an.
Wir hatten in einer Reihe von Stellungnahmen bereits vor einiger Zeit die Repräsentanten der Regierungskoalition (Ampel) in einer Reihe von Gastbeiträgen (MdB Frank Bsirske, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - MdB Sandra Bubendorfer-Licht, FDP - Klaus Barthel, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD) um Stellungnahmen zu ihrer Sicht auf die von den Kirchen beanspruchten Besonderheiten im Arbeitsrecht gebeten.
Heute wollen wir anderen den Blick auf die Parteiprogramme überlassen und auf deren Einschätzung und Bewertung hinweisen.

In einer Serie von Beiträgen wird vom Domradio der auf die Religionspolitik einiger Parteien gerichtet. Welche Ziele stehen im Vordergrund?
Zusammenfassend erklärt das Domradio:
Das Loriotsche "Früher war mehr Lametta" beschreibt auch die Berücksichtigung von Kirchen und Religion in den aktuellen Wahlprogrammen zur Bundestagswahl. Beim politischen Newcomer BSW findet sich dazu: null. Am detailreichsten behandelt das Thema die Linke.
...
Die Linke plädiert ebenfalls für den Sonntagsschutz, kommt aber anders als die Union von der Gewerkschaftsseite. Im gleichen Fahrwasser verlangen die Linken erneut die Abschaffung des eigenständigen kirchlichen Arbeitsrechts. Das Streikrecht etwa müsse auch in Einrichtungen von Diakonie und Caritas gelten, die zu den größten Arbeitgebern in Deutschland zählen.

Die SPD hält es knapp: Kirchen und Religionsgemeinschaften leisteten einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben. "Wir fördern den interreligiösen Dialog und schützen die Religionsfreiheit."
...
Konkret also im Fokus: "Die Linke". Wir zitieren das Domradio zu unserem Schwerpunkt "kirchenspezifische arbeitsrechtliche Regelungen":
...
Auch das kirchliche Arbeitsrecht steht auf der Reformagenda der Linken. Derzeit gelten (Anm.: wir würden "beanspruchen die Kirchen" formulieren) für kirchliche Einrichtungen Sonderregelungen, die es ihnen ermöglichen, Angestellten aufgrund ihrer Lebensführung, etwa einer Wiederverheiratung nach Scheidung oder ihrer sexuellen Orientierung, zu kündigen. "Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen nicht die gleichen Rechte haben wie in jedem anderen Betrieb", sagte Pau. Die Partei fordert daher, dass das allgemeine Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungsgesetzes, uneingeschränkt auch für kirchliche Einrichtungen gilt.
...

Donnerstag, 23. Januar 2025

Berichte zur Protestkundgebung vor dem Landeskirchenamt in Erfurt

🔥 Kirchliche Beschäftigte fordern Selbstbestimmung über ihre Arbeitsbedingungen! Solidarität mit den Beschäftigten vom Klinikum Weimar!

Berichte:
https://ag-mav.org/2025/01/ver-di-kundgebung-vor-dem-landeskirchenamt-erfurt/
Am 17. Januar protestierten rund 100 Gewerkschaftsmitglieder, überwiegend aus dem Sophien- und Hufelandklinikum Weimar, vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für gleiche Rechte kirchlicher Arbeitnehmer:innen. Sie möchten Tarifverträge abschließen und das volle Streikrecht erhalten.
...
Bodo Ramelow auf Instagram
https://www.facebook.com/story.php?story_fbid=1086126070192610&id=100063856800535&_rdr
"Wir wollen als Gewerkschaft nicht über den Gottesdienst mitbestimmen, sondern mit den Arbeitgebern auf Augenhöhe über Bezahlung und Arbeitsbedingungen verhandeln"
Weil ihnen das immer noch verwehrt wird, streikte ver.di vor dem Landeskirchenamt Erfurt:
https://hpd.de/artikel/protestkundgebung-dem-landeskirchenamt-erfurt-22773
Eine Abordnung von knapp 100 Beschäftigten des Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar und anderer kirchlicher Einrichtungen hat vergangenen Freitag vor dem Landeskirchenamt in Erfurt für Tarifverträge und ihr Grundrecht auf Streik demonstriert.
....
https://www.katholisch.de/artikel/58807-linken-politiker-ramelow-arbeitsrecht-der-kirchen-muss-sich-anpassen
Linken-Politiker Bodo Ramelow kritisiert das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. Damit zieht seine Partei auch in den Wahlkampf. Aus seiner Sicht wären die Kirchen im eigenen Interesse gut beraten mit einer Reform.
...
https://gesundheit-soziales-bildung-sat.verdi.de/mein-arbeitsplatz/krankenhaeuser/++co++75e92192-d71f-11ef-b3a2-d166223aa4fc
Pressebericht von ver.di

Dienstag, 15. Oktober 2024

Ver.di zum Urteil des LAG in Sachen "Klinikum Weimar"

Die Pressemeldung von ver.di ist hier zu finden
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks

Pressemitteilung vom 11.10.2024

Sophien - und Hufelandklinikum Weimar

Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigt die vorläufige Untersagung des Streiks am Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar. Endgültiger Ausgang des Rechtsstreits um die Frage der Existenz eines Streikrechts weiterhin offen

Das Thema ist nicht vom Tisch, wir machen weiter


Am 11. Oktober hat das Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt im einstweiligen Verfügungsverfahren (Schnellrechtsschutz) vorerst die Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt zur Untersagung des für den 14. Oktober 2024 geplanten Streiks bestätigt. Das Landesarbeitsgericht sah sich nicht in Lage, alle Aspekte des rechtlich komplexen Sachverhalts im Eilverfahren zu würdigen. Daher verwies das Landesarbeitsgericht auf das laufende Hauptsacheverfahren, in welchem im Rahmen einer weiterreichenden Prüfung die aufgeworfenen Rechtsfragen nun abschließend geklärt werden müssen. ....
Quelle und mehr

Das Thema beschäftigt die Juristen seit Jahren immer wieder. Der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Jürgen Kühling, gelangte in einem Gutachten, das er schon im Auftrag der damaligen ÖTV erstellte hatte, zu dem Ergebnis, dass auch im kirchlichen Dienst ein Arbeitskampf zur Erzwingung eines Tarifabschlusses geführt werden dürfe. Das Gutachten, das Wolfram Schiering auf seiner Homepage eingestellt hat, ist auch heute noch von gleicher Aktualität und hat von seiner Argumentationskraft nichts verloren. Denn die verfassungsrechtliche Lage ist unverändert. Wir werden sehen, was der Rechtsweg nun ergibt - und welche neuen Volten sich kirchennahe Juristen ausdenken, um das Streikrecht erneut in Frage - und die Kirchen und ihre Wirtschaftsbetriebe außerhalb der staatlichen Rechtsordnung - zu stellen.

Freitag, 11. Oktober 2024

Breaking news: Landesarbeitsgerichte untersagen Streiks

Update +++ Das Landesarbeitsgericht Berlin hat am heutigen Freitag, dem 11. Oktober 2024, den Streik für pädagogische Qualität und Entlastung bei den Kita-Eigenbetrieben Berlin untersagt. ver.di sieht in dem Urteil eine deutliche Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung sowohl in Berlin als auch bundesweit. Die Gewerkschaft kündigt vor diesem Hintergrund eine intensive Prüfung des Urteils an. Auf der Grundlage dieser Prüfung behält sich ver.di vor, das Land Berlin zu zwingen, ein Hauptsacheverfahren einzuleiten.
Quellen und mehr:
ver.di
Kommentar nd: "Überall Verlierer - Das gerichtlichen Verbot des Kita-Streiks trifft alle Beteiligten"

Auch das Thüringer Landesarbeitsgericht hat heute dem Vernehmen nach die vorläufige Untersagung des Streiks am Wophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar bestätigt. Der endgültige Ausgang des Rechtsstreites um das Streikrecht ist damit weiterhin offen.

Quellen und mehr:
mdr Thüringen:

Mittwoch, 2. Oktober 2024

MDR - Umschau vom 24.09.2024: Kirchen-Beschäftigte fordern Recht auf Streik

Seit Wochen gibt es an einer Weimarer Klinik, die von der Diakonie betrieben wird, Proteste. Die Mitarbeiter fordern mehr Geld und Mitbestimmung, z.B. ein Streikrecht. Hintergrund ist das eigene Arbeitsrecht der Kirchen.
hier der Link zum Film (Video verfügbar: bis 24.09.2025 ∙ 20:50 Uhr)
Der Gehaltsvergleich ab 5:00 ist symptomatisch- und erklärt eigentlich alles ...

Sonntag, 22. September 2024

Sonntagsnotizen - Weimar: »Rütteln an den Grundfesten«

berichtet ver.di auf Facebook und führt dazu aus:
Beschäftigte am kirchlichen Klinikum in Weimar fordern einen Tarifvertrag und verteidigen ihr Streikrecht. Statt 7 sind es jetzt 370 ver.di-Mitglieder

Ines Herboth ist enttäuscht von ihrem Arbeitgeber. Und wütend. Wie etwa 370 ihrer Kolleg*innen aus dem Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar hat sich die Krankenschwester bei ver.di organisiert und fordert einen Tarifvertrag. »In anderen Krankenhäusern ist es selbstverständlich, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen auf Augenhöhe ausgehandelt werden – nur bei uns nicht.« Mit Verweis auf die sogenannten Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Diakonie Mitteldeutschland verweigert der kirchliche Träger Tarifverhandlungen mit ver.di. Schlimmer noch: Mit juristischen Mitteln versuchen Kirche, Diakonie und Klinikleitung, ihren Beschäftigten die Mitsprache über die eigenen Arbeitsbedingungen sowie das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht abzusprechen.

Vorbild Niedersachsen

»Das ist traurig«, findet Ines Herboth, die seit über 35 Jahren am Klinikum Weimar arbeitet, aktuell als stellvertretende Leiterin einer Intensivstation. »Den Weg der Konfrontation hätte der Arbeitgeber nicht gehen müssen. Er hätte sich mit uns an einen Tisch setzen und darüber reden können, was zum Beispiel bei der Diakonie Niedersachsen möglich ist.« Dort besteht seit nunmehr zehn Jahren ein Tarifvertrag, der für rund 38.000 Beschäftigte gilt und regelmäßig weiterentwickelt wird.

Was mit Tarifverträgen möglich ist, hat Ines Herboth auch in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen aus der nur gut 20 Kilometer entfernten, landeseigenen Uniklinik in Jena erfahren. Dort hat ver.di 2019 einen Tarifvertrag Entlastung durchgesetzt, der Personalbesetzungen festschreibt, sowie zusätzliche freie Tage als Belastungsausgleich, falls die Vorgaben unterschritten werden. »Auch Weimar muss für Beschäftigte attraktiver werden«, betont Ines Herboth, die sich in der ver.di-Tarifkommission engagiert. »Im Umkreis von 30 Kilometern gibt es vier Krankenhäuser, die bessere Bedingungen bieten.«

»Ein Wirtschaftsunternehmen«

Dabei geht es nicht nur um mehr Geld, sondern auch zum Beispiel um Sonderurlaub für langjährige Beschäftigte, Zusatzurlaub im Schichtdienst, eine geringere Wochenarbeitszeit sowie sechs arbeitsfreie Wochenenden im Quartal. Grundsätzlich fordert die ehrenamtliche ver.di-Tarifkommission, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) zur Anwendung kommt. »Anders als die kirchlichen AVR sind Tarifverträge bindend, das ist für mich das Wichtigste«, sagt der Physiotherapeut Mario Golleo. »Bei Tarifverhandlungen können wir als Beschäftigte richtig mitreden – und das wollen wir.« Als der 48-Jährige vor einigen Jahren ver.di beitrat, war er das siebte Gewerkschaftsmitglied im Haus. Jetzt sind es rund 370.

Auch Silke Krause-Nebel hat sich in ver.di organisiert. Sie war schon einmal Mitglied, trat aber aus, weil sie das Gefühl hatte, nicht viel bewegen zu können. »Jetzt sind wir so viele, da können sie nicht mehr an uns vorbeigucken«, ist die gelernte Hebamme überzeugt. Die 59-Jährige ist seit 1985 am Weimarer Klinikum beschäftigt und kann sich noch gut an die Zeit vor 1998 erinnern, als es der Stadt gehörte. »Nach der Fusion und Übernahme durch die Kirche haben wir auch nicht anders gearbeitet als vorher«, betont Silke Krause-Nebel. Dass der evangelische Träger beim Umgang mit den Beschäftigten Sonderrechte für sich reklamiert, hält sie für scheinheilig. »Die Klinik ist ein Wirtschaftsunternehmen, das merkt man an allen Ecken und Enden.«

So auch im Archiv, wohin Silke Krause-Nebel 2016 nach einer längeren Krankheit wechselte. Im Zuge einer Umstrukturierung vergab die Klinikleitung einen Großteil der Aufgaben an einen externen Dienstleister. Die Folge: Von den ehemals neun sind noch zwei Beschäftigte übrig, die nun auch noch die Poststelle und die Bibliothek betreiben. Die Archivarbeit habe sich in den vergangenen Jahren massiv verändert, berichtet Silke Krause-Nebel. »Es reicht nicht mehr, Regalnummern auf Pappdeckel zu kleben, heute muss ich die Qualitätskontrolle einer zertifizierten Fremdfirma machen.« Doch in ihrer Bezahlung hat sich das nicht niedergeschlagen, auch nach fast zehn Jahren im Archiv gilt für sie immer noch »Erfahrungsstufe 1«.

Solche und andere Fragen würden die gelernte Hebamme und ihre Kolleg*innen gerne wie anderswo in Tarifverhandlungen regeln. Ihnen ist bewusst, dass sich dies angesichts der Haltung des Arbeitgebers nur in einer harten Auseinandersetzung durchsetzen lässt. »Wir rütteln an den Grundfesten, an ihrer Alleinherrschaft«, sagt die 59-Jährige. »Aber wir sind eine starke Truppe und halten zusammen. Wir werden es zumindest versuchen.«

ver.di in kirchlichen Betrieben.

Dienstag, 17. September 2024

Programmhinweis - MDR und Weimar

Programmhinweis
📺 heute um 20:15 berichtet der MDR in der Umschau über die entschlossenen Kolleg*innen im Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar, im Kampf um ihr Selbstbestimmungsrecht bei der Gestaltung der eigenen Arbeitsbedingungen ✊ Ein Kamerateam hat die Kolleg*innen auf dem Weg zum Gütetermin beim Arbeitsgericht Erfurt begleitet. ‼
Quelle: MDR-Fernsehen - Zitat:
Die Themen:
* Kein Recht auf Streik: Warum Kirchen-Beschäftigte dagegen protestieren
die Aussage "kein Recht auf Streik" würden wir hinterfragen. Natürlich behauptet jeder Arbeitgeber, dass in seiner Einrichtung nicht gesreikt werden darf. Kirchliche Arbeitgeber kommen dann auch gleich mit irgendwelchem theologischen Brimborium und kirchenrechtlichen Regelungen.
Aber klar ist - das kirchliche Selbstverwaltungsrecht besteht nur "in den Schranken der für alle geltenden Gesetze" (vgl. Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Ab. 3 WRV). Und Art. 9 Grundgesetz schließt das Streikrecht ein. Wie jemand auch nur im Ansatz darauf kommen mag, dass das Grundgesetz mit seinen dort verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten nicht für alle gelten soll, erschließt sich uns nicht.
Dazu gibt es - zumindest in der katholischen Kirche - kein theologisch begründbares Streikverbot. Das kann jeder im Katechismus und den päpstlichen Sozialenzykliken zum Streik nachlesen. Und bei den Protestanten müsste die Lehre genauso sein.

Mittwoch, 11. September 2024

Du sollst nicht streiken gegen Gott

Unter dieser Überschrift hat sich der Humanistische Pressedienst mit dem endlosen Thema "Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen" auseinandergesetzt:
Das kirchliche Arbeitsrecht und das strenge Gebot:
Du sollst nicht streiken gegen Gott

Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.

Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 1. August zu einem Warnstreik an dem kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikum in Weimar aufgerufen. Daraufhin beantragten die evangelische Kirche, das Diakonische Werk Mitteldeutschland und die Klinikleitung im Eilverfahren vor dem Erfurter Arbeitsgericht, den Streik zu untersagen. Entsprechend entschied das Arbeitsgericht und verbot den Warnstreik, den die Gewerkschaft denn auch absagte. Ein Richterspruch, den die Anwaltskanzlei, die Kirche und Klinikum vertreten hatte, denn auch triumphierend so kommentierte:
"Das Arbeitsgericht Erfurt hat im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt *), gemäß der 'tariftreue' kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit hat das Arbeitsgericht Erfurt ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt, obwohl die Gewerkschaft Verdi behauptet, dass sich das Verständnis des Verhältnisses von Streikrecht und Kirchenautonomie wandele."
Ganz anders sehen das die gerichtlich gestoppten Arbeitnehmer des Klinikums. So sagte nach einer Pressemitteilung der Gewerkschaft ver.di der Fachkrankenpfleger Mathias Korn, der sich in der Mitarbeitervertretung des Klinikums und auch bei ver.di engagiert: "Wir fühlen uns wie vor den Kopf gestoßen. Wir wollen nichts anderes, als über unsere Arbeitsbedingungen so mitzubestimmen, wie es auch in weltlichen Betrieben möglich ist. Dass Diakonie und Kirche darauf mit Ablehnung und Anklage reagieren, finde ich als Beschäftigter, aber auch als Christ, sehr irritierend." Schließlich stehe die Kirche sonst für Dialog und Teilhabe. Gegenüber ihren eigenen Beschäftigten werde sie diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.
....
die Überschrift trifft den Kern der amtskirchlichen Argumentation, und ist so schon vor Jahren vertreten worden.

Wir fragen dazu: Wie blasphemisch ist das denn?
Mit welchem Recht stellen sich die Gehaltsverhandler der kirchlichen Arbeitgeber auf die Stufe Gottes, mit welchem Recht beanspruchen diese Menschen eine "gottähnliche Stellung"?

Jetzt ist es nicht mal mehr "fünf nach zwölf" - es ist noch später.

Anmerkung:
*) Es ist ein sehr merkwürdiges Verständnis, dass die Anwälte der kirchlichen Arbeitgeber hier vom der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben.

Sonntag, 8. September 2024

Sonntagsnotizen: »Streiks sind zulässig« - Interview mit Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Uni Bremen zu Weimar und darüber hinaus

Wolfgang Däubler, emeritierter Professor für deutsches und europäisches Arbeitsrecht an der Uni Bremen und Autor einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Standardwerke hat sich in einem Gutachten hat er sich kürzlich mit dem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen beschäftigt. In einem Interview nimmt er zum aktuellen Gerichtsverfahren "Streikverbot in Weimar" ausführlich Stellung:
Die Beschäftigten des kirchlichen Sophien- und Hufeland-Klinikums Weimar fordern einen Tarifvertrag. Dass ver.di dafür zu Warnstreiks aufruft, versuchen evangelische Kirche, Diakonie und Klinikleitung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Ihr Argument: Das kirchliche Arbeitsrecht schließe Arbeitskämpfe aus. Ganz grundsätzlich: Sind Streiks in kirchlichen Einrichtungen tatsächlich ausgeschlossen?

Es gibt eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahre 2012, die besagt: Wenn es sich um eine kirchliche Einrichtung handelt, kann die Tarifautonomie einschließlich des Streikrechts unter ganz bestimmten Voraussetzungen ersetzt werden durch ein paritätisches Verhandlungs- und Schlichtungsverfahren. Das setzt aber erstens voraus, dass es sich wirklich um eine kirchliche Einrichtung handelt und dass das Verfahren, zweitens, tatsächlich paritätisch ist. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, bleibt es beim juristischen Normalfall: Streiks sind weiter zulässig, die Ausnahmen greifen nicht.
h ...
warum das so ist, wird hier im Interview prägnant erklärt:
Quelle "klick"

Freitag, 30. August 2024

Breaking news: Weimar und Streikrecht - keine gütliche Einigung

Nun ist es also klar:
Erfurt (epd). Im Streit um einen geplanten Streik der Gewerkschaft ver.di im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar ist vor dem Arbeitsgericht Erfurt eine gütliche Einigung gescheitert. Sowohl Kläger als auch Beklagte gaben am Freitag beim Gütetermin zu Protokoll, eine Einigung auf der Basis eines Urteils anzustreben.
berichtet evangelisch.de
In einem weiteren Beitrag führt evangelisch.de aus:
Im Streit um einen geplanten Streik der Gewerkschaft ver.di im evangelischen Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar ist vor dem Arbeitsgericht Erfurt eine gütliche Einigung gescheitert. Geklagt hat die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland. Damit wollen die Kläger die Gewerkschaft daran hindern, ihre Mitglieder und andere Arbeitnehmer zu Streiks oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen am Klinikum aufzurufen.
..

Mit dem Verbot von Streikmöglichkeiten solle sichergestellt werden, dass die gemeinnützige Arbeit in den Einrichtungen nicht von Arbeitskämpfen unterbrochen werde.

"Das ist auch ein ethisches Gebot", sagte Stolte. Denn auch die Patienten im Weimarer Krankenhaus seien auf die Kontinuität einer medizinischen Versorgung angewiesen. Er kritisierte zugleich, dass sich ver.di weigere, in den kirchlichen Tarifkommissionen mitzuarbeiten. Ver.di argumentierte vor Gericht, geltende Bestimmungen wie etwa die Verpflichtung ihrer Vertreter zur Verschwiegenheit in den Tarifkommissionen behindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Gewerkschaftsarbeit sei so kaum möglich. Zudem sieht das kirchliche Arbeitsrecht nach Angaben des von ver.di beauftragten Anwalts, Bernhard Baumann-Czichom, einen neutralen Schlichter vor, der eine für beide Seiten verbindliche Entscheidung vorlege. Aber die Arbeitnehmer hätten keinen Einfluss darauf, wer zum Schlichter bestellt werde.

Das Urteil sei für die Gewerkschaft von grundsätzlicher Bedeutung, sagte Baumann-Czichom. Es sei nicht ausgeschlossen, dass das Verfahren erst vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg entschieden werde.
Die Positionen beider Seiten waren - und sind - auch diametral entgegengesetzt. Wobei die Argumentation der Arbeitgeberseite nicht einmal im Ansatz überzeugend ist. Danach könnte in keinem Krankenhaus - auch nicht in öffentlichen Kliniken - ein Arbeitskampf stattfinden. Die Mitarbeitenden wären in den Klinken ringsum auf das "kollektive betteln" (Bundesarbeitsgericht, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht) angewiesen.
Sogar "Schönheitsoperationen" oder (wir berichteten schon am 6. August) die gewerblichen Betätigungen der Weimarer Klinik wären vor jeder Auseinandersetzung geschützt.

Donnerstag, 1. August 2024

Breaking News - Streik in Weimar kurzfristig abgesagt

Wie mehrere Medien melden, ist der Streik seitens der Gewerkschaft kurzfristig abgesagt worden, weil
das Arbeitsgericht Erfurt die mündliche Verhandlung zum Eilverfahren auf einen Termin nach dem geplanten Ausstand angesetzt habe. "Dieses Verfahren haben wir so noch nicht erlebt", sagt Verdi-Landesfachbereichsleiter Bernd Becker.
Bemerkenswert ist die Argumentation der evangelischen Kirche und Diakonie. Sie führen aus:
Das evangelische Krankenhaus sei nicht befugt, in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft einzutreten. Begründet wird (das) mit dem Kirchenrecht und dem sogenannten Dritten Weg. Demnach (sollen) Streiks in kirchlichen Einrichtungen nicht zulässig (sein).
Es ist ein merkwürdiges Rechtsverständnis, das da von der evangelischen Kirche vorgetragen wird. Denn eine kirchliche Regelungsbefugnis besteht nur "in den Schranken der für alle geltenden Gesetze". Dass das Koalitionsrecht und damit auch das Streikrecht ein "für alle geltendes Gesetz" sind, kann doch ernsthaft niemand bestreiten wollen. Die Protestanten gehen sogar noch weiter: sie wollen die "negative Koalitionsfreiheit" qua Kirchenrecht für alle verpflichtend durchsetzen. Wenn das nicht verfassungswidrig ist - was dann?

Quellen:
kma online: Warnstreik in Weimar wegen Gerichtsverfahren abgesagt
mdr: Gewerkschaft sagt Streik am Klinikum Weimar ab
n-tv Thüringen - Gewerkschaft: Kein Streik am Klinikum in Weimar
Tagesschau: Gewerkschaft sagt Streik am Klinikum Weimar ab
Thüringer Allgemeine: Vorerst kein Streik an Weimars Klinikum
Zeit Online - Gewerkschaft: Kein Streik am Klinikum in Weimar

edit:
Radio LOTTE: Verdi sagt Streik ab

Sonntagsnotizen - was ist "kirchenfeindliches Verhalten" (aus aktuellem Anlass schon am heutigen Donnerstag)

Der Begriff "kirchenfeindliches Verhalten" in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" hat uns schon länger gestört. Es ist ein dehnbarer - "unbestimmter" - Rechtsbegriff, dem konkrete arbeitsrechtliche Folgen anhängen. Wir haben dann etwas provokant - aber nicht ohne erläuterten Hintergrund - gefragt:
Kann es noch so weit kommen, dass die verfassungsrechtlich garantierte gewerkschaftliche Betätigung als "kirchenfeindliches Verhalten" bezeichnet wird?
Die Rechtswissenschaft oder Juristerei bietet eine Fülle von Möglichkeiten an, diesen Begriff zu interpretieren. Eine der Möglichkeiten ist die sogenannte "systematische Interpretation". Dabei schaut man, ob der Begriff auch in anderen Normen vorkommt - und dort vielleicht sogar näher beschrieben ist.
Das Bistum Dresden-Meißen hat jüngst die Wahl- und Gremienordnung für Ortskirchen- und Pfarreiräte angepasst, damit Ehrenamtliche, die extremistische Positionen vertreten, künftig von den Gremien ausgeschlossen sind.
"Kirche+Leben" berichtet darüber dann auch:
Demnach ist eine "kirchenfeindliche Betätigung, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen" ein Ausschlusskriterium. Dazu zählten insbesondere öffentliche extremistische Äußerungen und eine - ebenfalls öffentlich wahrnehmbare - Mitgliedschaft in extremistischen Parteien oder Organisationen.

Außerdem fielen darunter Kandidaturen für Parteien oder Organisationen, die extremistische Haltungen und Positionen vertreten. Ferner sei die Übernahme von Ämtern oder Aufgaben in solchen Parteien ein Ausschlussgrund.

Das Bistum erwähnt die AfD nicht eigens, bezieht sich aber ausdrücklich auf das Papier "Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar" der Deutschen Bischofskonferenz. Darin grenzen sich die katholischen Bischöfe deutlich von der AfD ab und bezeichnen sie als für Christen unwählbar. Das Bistum Dresden-Meißen betont, es lehne jede Form von Extremismus ab, da derartige Gesinnungen auf Ab- und Ausgrenzungen zielten, die sowohl die Menschenwürde als auch die Solidarität teilweise oder ganz infrage stellten.
Vor diesem Hintergrund scheint nun eine "Entwarnung" angezeigt zu sein:
Gewerkschaftliche Betätigung - inclusive des Aufrufs zum Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - kann danach kein "kirchenfeindliches Verhalten" sein. Denn hierbei handelt es sich um keine extremistischen Betätigungen, sondern um Handlungen, die verfassungsrechtlich ausdrücklich geschützt sind.

Nun könnte man ja einwenden, für die Beurteilung komme es "auf die Sichtweise der jeweiligen Kirche" an. Und wenn die Kirche nun einmal einen Arbeitskampf als "kirchenfeindliches Verhalten" empfinde, dann ... dann antworten wir:
Mooooment amoi. So geht's ned: 
Denn
1. besteht die kirchliche Regelungsbefugnis nur im Rahmen der für alle geltenden Gesetze, und dass das Koalitionsrecht mit dem diesem inharent geltenden Arbeitskampfrecht ein - sogar verfassungsrechtlich geschütztes - für alle geltendes Recht ist, kann wohl niemand ernsthaft bestreiten, und
2. zumindest in der katholischen Kirche ist die gewerkschaftliche Betätigung ausdrücklich gefordert (Würzburger Synode, Beschluss Kirche und Arbeiterschaft) und gefördert (päpstliche Sozialenzykliken) - und das Streikrecht nicht nur dort sondern auch im Katechismus der katholischen Kirche umfassend und ausnahmslos für alle Berufe bestätigt. "Kirchenfeindlich" wäre eher das Gegenteil - den Arbeitnehmern dieses "Notwehrrecht" abzusprechen und sich so auch gegen das päpstliche Lehramt zu stemmen.

Merksatz: 
Jeder Arbeitgeber behauptet gerne, dass in seinem Betrieb nicht gestreikt werden dürfe - aber wenn ein Personalreferent, ein Pfarrer oder auch ein Bischof das behaupten, wird noch lange keine Glaubenswahrheit aus so einer Behauptung. 

Montag, 29. Juli 2024

Klinikum Weimar: Demo und Warnstreik am 01.08.2024

Jetzt erst recht ! Am Mittwoch letzter Woche hatten wir darüber berichtet, dass Kirche und Diakonie in Mitteldeutschland - nach vergeblichen Demonstrationen der Mitarbeiter - zusammen mit dem Sophien- und Hufeland-Klinikums im Weimar die Aufforderung der Gewerkschaft, in Tarifverhandlungen einzutreten, als Anlass für eine eine Unterlassungsklage gegen ver.di gesehen haben.
Wer unsere ver.di kennt der kann sich an den Fingern einer Hand ausrechnen, dass sich die Kolleginnen und Kollegen mit solchen Aktionen nicht einschüchtern lassen. Wer Verhandlungen "auf Augenhöhe" verweigert oder gar (mit gerichtlichen Unterlassungsklagen) verhindern will ist nicht nur mit seinem "Dritten Weg" auf dem Holzweg. Das kirchliche Recht zur Selbstordnung und Selbstverwaltung (nicht Selbstbestimmung !) der eigenen Angelegenheiten besteht nur in den Schranken der für alle geltenden Gesetze. Und niemand kann ernsthaft bestreiten, dass das verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsrecht einschließlich des Streikrechts ein für alle geltendes Gesetz ist. Dies daraus begründeten Verhandlungen betreffen auch Arbeitnehmer, die nicht der jeweiligen Kirche angehören. Damit ist auch klar, dass Tarifverhandlungen keine interne, eigene Angelegenheit der Kirche sind, die nur die Kirche etwas angeht. 
Niemand kann unsere ver.di zum "kollektiven Betteln" (Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 719/19 - und - 1 BvR 720/19 - unter Bestätigung des Urteils des BAG vom 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 -, juris, Rn. 96) verdonnern. Daher gilt "jetzt erst recht":
ver.di ruft im Klinikum Weimar zum Warnstreik auf

Demokratische Rechte gelten auch bei kirchlichen Trägern

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft die Beschäftigten der Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar am 1. August 2024 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Hintergrund ist die mehrfache Weigerung des Arbeitgebers, Tarifverhandlungen mit ver.di aufzunehmen. „Die Beschäftigten am Sophien- und Hufeland Klinikum haben sich in großer Zahl in ver.di organisiert und uns ein klares Mandat zu Tarifverhandlungen erteilt“, erklärt Bernd Becker, der bei ver.di in Thüringen für das Gesundheitswesen zuständig ist. „Sie wollen selbst auf ihre Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen – in Tarifverhandlungen auf Augenhöhe.“

Bislang lehnt der Arbeitgeber Tarifverhandlungen mit Verweis auf den sogenannten Dritten Weg kircheninterner Lohnfindung ab. „Die Beschäftigten im Klinikum Weimar wollen raus aus der Zuschauerrolle und lehnen den Dritten Weg ab, bei dem hinter den Kulissen und ohne demokratische Beteiligung über ihre Arbeitsbedingungen entschieden wird“, betont Becker. Insbesondere langjährige Beschäftigte und Hilfskräfte seien in den kirchlichen Regelungen gegenüber den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes deutlich schlechter gestellt.

„Anders als beim Abschluss von Tarifverträgen erfüllt das vom Diakonischen Werk vorgesehene Verfahren zur innerkirchlichen Gestaltung von Arbeitsbedingungen nicht die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an einen „gleichgewichtigen Konfliktlösungsmechanismus“, erläutert der Arbeitsrechtler Daniel Stach von der ver.di Bundesverwaltung in Berlin.

Zum Versuch der Klinikleitung, Warnstreiks mit juristischen Mitteln zu verhindern, sagte der Gewerkschafter Becker: „Die Beschäftigten nehmen lediglich ihr demokratisches Grundrecht in Anspruch. Es ist ein Unding und völlig aus der Zeit gefallen, dass die Kirche im Jahr 2024 das immer noch bestreitet. Das Grundgesetz, welches in diesem Jahr sein 75. Jubiläum feiert, garantiert das Recht der Koalitionen, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen tariflich zu regeln und notfalls auch streikweise durchzusetzen“, ergänzt der für Arbeitskampfrecht zuständige ver.di Jurist Daniel Stach.

Die Klinikleitung reklamiere kirchliche Sonderrechte, handele im Alltag aber wie andere Wirtschaftsunternehmen. „Beschäftigte in den Bereichen Essensversorgung, Cafeteria und Reinigung sind in Tochtergesellschaften ausgegliedert, nur um die Löhne zu drücken“, berichtet Becker. Zudem seien Beschäftigte im Labor und die meisten Hebammen nicht mehr in kirchlicher Anstellung. Für alle diese Kolleginnen und Kollegen gelte das weltliche Arbeitsrecht, für andere nicht. „Das passt hinten und vorne nicht. Statt die Beschäftigten zu spalten und auf ihre Privilegien von anno dazumal zu pochen, sollte die Klinikleitung den Willen und die demokratischen Rechte seiner Beschäftigten respektieren. So kann der Arbeitgeber Streiks jederzeit verhindern.“

Warnstreikbeginn: 6 Uhr am Haupteingang des Klinikums

Demonstrationsbeginn: 8:30 Uhr

Für Rückfragen und vor Ort:

Bernd Becker, bernd.becker@verdi.de, Mobil: 0175 4324530
Quelle: ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Es liegt nun am Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar, mit ver.di zu einer Notdienstvereinbarung zu kommen, um gemeinsam die wichtigen und unabdingbaren Gesundheitsleistungen im Klinikum zu gewährleisten.

Btw.: keine kirchlichen Mitarbeitenden sind gehindert, in ihrer Freizeit an Solidritätsaktionen teilzunehmen. Im Gegenteil: das ist gutes demokratisches Grundrecht!
Aktionen innerhalb kirchlicher Einrichtungen oder während der Arbeitszeit müssen aber mit den örtlich zuständigen GewerkschaftssekretärInnen abgesprochen werden.

weitere Quellen:
Pressemeldung der Diakonie Mitteldeutschland:
Gemeinsame Pressemitteilung: Trotz einer beim Arbeitsgericht Erfurt eingereichten Unterlassungsklage (vgl. Pressemitteilung vom 22. Juli 2024) hat die Gewerkschaft ver.di den Aufruf für einen Warnstreik veröffentlicht und dem Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar dessen Durchführung für den 1. August 2024 angekündigt.

Evangelische Zeitung: Landeskirche und Diakonie gehen gerichtlich gegen Streikaufruf vor

Radio LOTTE Weimar 106.6 MHz: "ver.di-Streik am Hufeland-Klinikum"
Es brodelt ordentlich im Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar. Die Beschäftigten wollen streiken, ver.di ruft dazu auch auf, aber die Klinikleitung, also die Diakonie, sieht darin ein illegalen Vorgang und zieht jetzt gegen ver.di vor das Arbeitsgericht. Die Arbeiter im Krankenhaus hätten kein Streikrecht, weil sie nach kirchlichem Recht eingestellt sein. Das sieht ver.di ganz anders. Die Fronten sind verhärtet.
Wie es weiter geht, besprechen wir mit Bernd Becker. Er ist Landesfachbereíchsleiter Fachbereich Gesundheit für Thüringen.

Radio Lotte: Verdi ruft Klinikum-Angestellte zum Streik auf

Reddit.com: Christliches Verständnis: Konsens statt Streik im Klinikum Weimar
(Anm.: nein, den Arbeitnehmern als den Schwächeren das Streikrecht als ultima ratio nehmen zu wollen ist kein christliches Verstädnis, sondern eine historisch zutiefst belastete unchristliche Handlungsweise zu Gunsten der ohnehin stärkeren Arbeitgeber.

Thüringer Allgemeine: Verdi ruft zum Warnstreik am Weimarer Klinikum auf (Kopie bei msn.com)

Meldungen aus der Politik:
DIE LINKE Thüringen:
📣"Das Streikrecht ist ein essenzielles Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Aus gutem Grund ist es im Grundgesetz verankert. In der aktuellen Auseinandersetzung werden sich das Klinikum und die kirchliche Arbeitgeberseite bewegen müssen. Es wäre für alle Seiten gut, wenn es nun zu schnellen und konstruktiven Gesprächen kommt, um eine gute Lösung zu finden.“
____________________________________________

Nachtrag:
Thüringer Allgemeine: Freitag, 26. Juli 14.11 Uhr:
Verdi ruft zum Warnstreik am Weimarer Klinikum auf
Jetzt ging alles ganz schnell: Am Montag hatten die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands (EKM), Diakonie sowie das Sophien- und Hufeland-Klinikum beim Arbeitsgericht Klage gegen mögliche Streiks an der Einrichtung eingereicht, den es da noch nicht gab. Am Freitag folgte die Reaktion der Gewerkschaft Verdi: Sie hat die Beschäftigten für den 1. August ab 6 Uhr zum ganztägigen Warnstreik aufgerufen.

Samstag, 13. Juli 2024

12 Jahre Caritas-ver.di-Blog

Vor 11 Jahren haben wir auf unser "einähriges" hingewiesen.
Am 13. Juli 2012 ist der Caritas-Verdi-Blog an die digitale Öffentlichkeit gegangen. Und das hier waren die ersten Einträge:
13.7.2012 - Medieninformation: Grundrecht gelten auch in kirchlichen Einrichtungen
14.7.2012 - Kommentierte Liste - Materialien zu den Themen "Dritter Weg" und "TV Soziales"
14.7.2012 - Im aktuellen Heft der Neuen Caritas
15.7.2012 - Aktionswoche: Streikrecht ist Grundrecht
sowie
Unsere Seite verzeichnet inzwischen über 40000 Zugriffe mit zunehmender Tendenz.

Nach 12 Jahren kann man ja eine kleine Aktualisierung wagen.
Also:
- an den ersten Beiträgen hat sich nichts geändert,
- und auch die dort angesprochenen Themenkreise beschäftigen uns immer noch (inzwischen ist vor allem das Thema "kirchliches Datenschutzrecht" dazu gekommen).

Wir haben aber inzwischen fast 1,2 Mio. Seitenaufrufe - das sind nach 12 Jahren durchschnittlich fast 100.000 Zugriffe pro Jahr. Tagesaktuell hatten wir am 1.12.2016 mit über 23.500 Aufrufen die höchste Zugriffszahl. Die höchsten Leserzahlen hatten Artikel, die sich mit aktuellen Lohnvergleichen in der Branche - von erzieherischen Tätigkeiten in KiTAs bis zur Pflege - befassen. Die 5 meistgelesenen Beiträge waren
Sonntagsnotizen: Lohnabstand in der Pflege bei TVöD und AVR Caritas - Gepostet von caritas-verdi- 8.821 
AVR Caritas - Zusatzversorgung Anlage 8 auch künftig rechtswidrig? - Gepostet von caritasverdiblog - 3.813 
Tarifrunde Diakonie Niedersachsen 2016 - Gepostet von caritas-verdi - 2.602 
Was verdienen Erzieherinnen und Erzieher? - Gepostet von caritas-verdi - 2.547 
Caritas schlägt Verdi? Wie Wohlfahrt Intern mit großen Tabellen die Realität in ihr Gegenteil verkehrt - Gepostet von caritas-verdi - 1.645 
Das Thema "Lohn und Vergütung" interessiert unsere Leser also überdurchschnittlich.

Und von den fachspezifischen Seiten ist die Seite Sozial- und Erziehungsdienste, Behindertenhilfe und Kitas - Kindertagesstätten mit deutlichem Abstand am meisten aufgerufen.

Welche Schlussfolgerungen würden unsere Leser jetzt daraus ziehen? Dieser Artikel kann kommentiert werden - wie übrigends jeder andere Blogbeitrag auch.