Laut einem Entwurf sollen Kirchen Mitarbeiter bald nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen.Wer aufmerksam unseren Blog verfolgt wird feststellen - dass ist auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH längst geltendes Recht. Und die bisherige "gesetzliche Rechtslage" ist ohnehin auch theologisch längst nicht mehr haltbar.
Die Kirchen in Deutschland sollen Angestellte künftig nur noch begrenzt nach Religionszugehörigkeit einstellen dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesministerien für Justiz und Familie hervor. Darin heißt es, die sogenannte Kirchenklausel im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) solle leicht verändert und an »höchstgerichtliche Anforderungen« angepasst werden.
Laut dem Gesetzentwurf soll künftig klargestellt werden, dass für eine Ungleichbehandlung ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der Beschäftigten bestehen müsse. ...
Wir dürfen hier auf Manfred Lütz, einen bekannten katholischen Mediziner, Psychiater, Psychotherapeut, katholischen Theologen Autor und Experten verweisen, der sich in der Seelsorge und im päpstlichen Rat für die Laien engagiert (siehe unser Blogbeitrag vom 31. Mai 2013).
Wir erinnern weiter an die Caritas im Bistum Berlin. In einem beeindruckenden Vortrag auf Schloss Hirschberg im Altmühltal erklärte Prof. Dr. Ulrike Kostka, Diözesancaritasdirektorin und Vorstandsvorsitzende, warum die Arbeitsverträge mit Nichtkatholiken und sogar Nichtchristen theologisch (und daher auch kirchenrechtlich) völlig unproblematisch sind.
Immerhin - inzwischen bequemt sich auch der Gesetzgeber, die Dinge, die schlicht nicht mehr haltbar sind, zu bereinigen. Aber eine führende "Vorreiter-Rolle" lässt sich bei den Mandatsträgern in den Parlamenten nicht finden - die zockeln der Entwicklung immer noch schlafmützig hinterher.
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