Mittwoch, 20. März 2024

Nun auch in Paderborn: reformierte Grundordnung durch Erzbischof in Kraft gesetzt

Als letzte der deutschen (Erz-)bischöfe hat der am 10. März in sein Amt eingeführtePaderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz die zum 01.01.2023 überarbeitete Grundordnung als bischöfliches Gesetz in Kraft gesetzt. Auch nach der Neufassung wird ein Austritt aus der katholischen Kirche weiterhin als Einstellungshindernis und Kündigungsgrund betrachtet. Und auch eine kirchenfeindliche Betätigung steht einer Einstellung beziehungsweise einer Weiterbeschäftigung entgegen. Wobei der Begriff "kirchenfeindliche Betätigung" sehr nebulös bleibt. Ist etwa schon die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft und die Forderung nach Tarifverträgen und Umsetzung der eigenen Soziallehre einschließlich des Streikrechts eine "kirchenfeindliche Betätigung", wie manche Dorfpfarrer oder die Geschäftsführer von vorgeblich caritativ tätigen Einrichtungen gerne Glauben machen?
Foto: hpd

Dass die Inkraftsetzung mit über einem Jahr Verzögerung erst jetzt erfolgte, hat mit einer Besondernheit des Kirchenrechts zu tun: in die Zeit der Vakanz, in der die Erzdiözese durch einen Administrator geleitet wurde, durfte keine Veränderungen auf Dauer eingeführt werden. Wir möchten auf den Bericht des Paderborner Kirchenmagazins "Der Dom" und den diesbezüglich gleichlauenden Bericht von katholisch.de allerdings mit einer kleinen Anmerkung oder Fußnote reagieren.
Dort wird mehrfach betont:
Erzbischof Bentz erlässt neues kirchliches Arbeitsrecht dauerhaft
Wir werden sehen, wie lange dieses "dauerhaft" anhält. Bekanntlich ist nichts kurzlebiger als eine "dauerhafte Regelung". Genauso, wie manche Provisorien einen scheinbar unendlichen Bestand entwickeln.

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